BAFA BEG Einzelmaßnahmen 2026: Dämmung, Fenster und Lüftung fördern, was nach der Reform gilt
Ab 21. Juli gelten neue BEG-Regeln: Einzelmaßnahmen wie Dämmung und Fenster erhalten weiter 15 % BAFA-Zuschuss, der iSFP-Bonus greift aber erst ab 30.000 € Investition.

Das Heizungsthema hat die BEG-Reform dominiert, dabei hat der 21. Juli 2026 auch für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle konkrete Änderungen gebracht. Wer sein Haus dämmen, neue Fenster einbauen oder eine Lüftungsanlage nachrüsten möchte, findet die wichtigsten Zuschüsse über die BAFA BEG Einzelmaßnahmen. Die gute Nachricht: Die Grundstruktur bleibt. Die schlechte: Der iSFP-Bonus ist deutlich eingeschränkt worden. Was jetzt gilt, und was das für deine Sanierungsplanung bedeutet.
Was sind BEG Einzelmaßnahmen, und wer kann sie beantragen?
Die BAFA BEG Einzelmaßnahmen fördern gezielte Sanierungsschritte an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik: Dämmung von Außenwänden, Dach und Keller, Fenster- und Türtausch sowie Lüftungsanlagen. Antragsberechtigt sind Eigentümer selbstgenutzter und vermieteter Wohn- und Nichtwohngebäude.
Im Gegensatz zur umfassenden Komplettsanierung (KfW Effizienzhaus) können Einzelmaßnahmen unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge umgesetzt und gefördert werden. Das macht sie für viele Sanierer attraktiver: Sie müssen nicht alles auf einmal finanzieren und können Maßnahmen über mehrere Jahre strecken.
Die Zuständigkeit liegt beim BAFA, während die KfW für den Heizungstausch (Programm 458) zuständig ist. Nach der BEG-Reform ab 21. Juli 2026 gelten für beide Behörden neue Regeln, die inhaltlich zusammenhängen, aber separat beantragt werden.
Die neuen Fördersätze ab 21. Juli 2026 im Überblick
Ab dem 21. Juli 2026 gilt für BAFA BEG Einzelmaßnahmen eine Grundförderung von 15 Prozent. Mit einem gültigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Satz auf 20 Prozent, aber nur noch für Investitionskosten oberhalb von 30.000 Euro.
Das ist die entscheidende Neuerung gegenüber den alten Konditionen: Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten war bisher auf die gesamte förderfähige Investitionssumme anwendbar. Nach der Reform gilt er nur noch auf den Anteil über 30.000 Euro, bei kleineren Maßnahmen bringt ein Sanierungsfahrplan also keinen Vorteil mehr.
| Förderbaustein | Fördersatz | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung Gebäudehülle | 15 % | Keine besonderen Voraussetzungen |
| iSFP-Bonus | + 5 % (= 20 % gesamt) | Nur auf Kosten über 30.000 € |
| Fachplanung & Baubegleitung | 50 % | Immer mit Energie-Effizienz-Experte |
| WPB-Bonus (Worst Performing Buildings) | voraussichtlich + 5 % | Ab Anfang 2027 für Gebäudehülle |
| Kostenobergrenze ohne iSFP | 30.000 €/WE/Jahr | Pro Wohneinheit und Kalenderjahr |
| Kostenobergrenze mit iSFP | 60.000 €/WE/Jahr | Bei aktivem Sanierungsfahrplan |
Quelle: BMWE Pressemitteilung 8. Juli 2026, BAFA-Richtlinie ab 21. Juli 2026. WPB-Bonus für Einzelmaßnahmen noch nicht in Kraft, voraussichtlich Q1 2027.
In konkreten Zahlen: Bei einer Außenwanddämmung für 20.000 Euro bekommst du 15 Prozent Zuschuss = 3.000 Euro. Bei 45.000 Euro Dämmkosten mit iSFP: 15 % auf die ersten 30.000 € (= 4.500 €) plus 20 % auf die darüber liegenden 15.000 € (= 3.000 €) = 7.500 Euro gesamt.
Welche Maßnahmen werden konkret gefördert?
Gefördert werden alle energetisch wirksamen Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie ausgewählte Anlagentechnik, von der Kellerdeckendämmung bis zur kontrollierten Wohnraumlüftung. Die Maßnahmen müssen von einem Energie-Effizienz-Experten (EEE) begleitet werden.
Dämmmaßnahmen
Zu den typischen Maßnahmen gehören:
- Außenwanddämmung (WDVS): Am teuersten, aber energetisch wirksamste Einzelmaßnahme. Kosten 2026: 80 bis 200 Euro pro m² inklusive Dämmstoff und Verputz je nach Dämmstärke und Putztyp.
- Dachdämmung (Aufsparren, Zwischensparren, Untersparren): 60 bis 150 Euro/m² je nach Variante und Dämmstoff.
- Kellerdeckendämmung: Günstigste Option mit 15 bis 40 Euro/m². Gut kombinierbar mit anderen Maßnahmen.
- Flachdachdämmung: 80 bis 160 Euro/m² inklusive neuer Abdichtungsbahn.
Bei den Dämmstoffpreisen sind die Steigerungen aus dem Frühjahr 2026 zu beachten: Laut Statistischem Bundesamt stiegen Dämmstoffe auf Mineralfaserbasis im Mai 2026 um rund 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wer plant, sollte aktuelle Angebote einholen: Richtpreise aus 2024 oder 2025 unterschätzen die Kosten systematisch.
Fenster und Außentüren
Ein Fenstertausch ist nach wie vor förderfähig, und in vielen Bestandsgebäuden die wirksamste Einzelmaßnahme zur Komfortverbesserung:
- Dreifachverglaste Kunststofffenster: 400 bis 700 Euro pro Fenstereinheit inklusive Einbau
- Holz-Aluminium-Fenster: 800 bis 1.400 Euro pro Einheit
- Haustür (wärmegedämmt): 2.500 bis 5.000 Euro inklusive Einbau
Förderfähig sind nur Fenster, die einen Uw-Wert von ≤ 0,95 W/(m²K) erreichen, das entspricht in der Praxis Dreifachverglasung. Standardmäßige Zweischeiben-Wärmeschutzglas-Fenster erfüllen diese Anforderung nicht mehr.
Lüftungsanlagen
Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung wird als Einzelmaßnahme gefördert. Besonders nach einer Fensterdämmung oder Außenwanddämmung wird eine mechanische Lüftung aus Feuchteschutz-Gründen häufig notwendig:
- Dezentrale Einzelraumlüfter: 200 bis 500 Euro pro Einheit inklusive Einbau
- Zentrale KWL-Anlage (Einfamilienhaus): 8.000 bis 18.000 Euro inklusive Leitungen und Einregulierung
Der Fördersatz von 15 Prozent gilt auch hier, ein zentrales KWL-System für 12.000 Euro bringt also 1.800 Euro Zuschuss.
Für eine detaillierte Kostenschätzung für dein Gesamtvorhaben nutze den Baukostenrechner, der auch Sanierungskosten abbildet. Regionale Preisunterschiede sind erheblich, in Bayern liegen die Handwerkerkosten etwa 15 bis 20 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Was Sanierung im bevölkerungsreichen NRW kostet, erfährst du auf der Seite Baukosten Nordrhein-Westfalen.
Der iSFP-Bonus: Was die neue 30.000-Euro-Schwelle bedeutet
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist nach der BEG-Reform weniger attraktiv für kleine Einzelmaßnahmen. Den 5-Prozentpunkte-Bonus gibt es nur noch auf den Kostenanteil über 30.000 Euro. Bei einer Kellerdeckendämmung für 5.000 Euro bringt ein Sanierungsfahrplan also keine zusätzliche Förderung mehr.
Das verändert die Wirtschaftlichkeitsrechnung grundlegend:
Szenario 1: Kleine Maßnahme (18.000 € Dämmkosten):
- Ohne iSFP: 15 % × 18.000 € = 2.700 € Zuschuss
- Mit iSFP: Ebenfalls 15 % × 18.000 € = 2.700 € Zuschuss (kein Bonus, da unter 30.000 €)
- iSFP-Kosten: 500 bis 1.500 €, lohnt sich hier nicht mehr allein für den Bonus
Szenario 2: Große Maßnahme (50.000 € Außenwanddämmung):
- Ohne iSFP: 15 % × 30.000 € = 4.500 € Zuschuss (Deckelung greift)
- Mit iSFP: 15 % × 30.000 € = 4.500 € plus 20 % × 20.000 € = 4.000 € = 8.500 € gesamt
- Hier lohnt sich der iSFP deutlich: 4.000 € mehr Förderung, iSFP kostet 500 bis 1.500 €
Was sich nicht geändert hat: Der iSFP erhöht auch die Kostenobergrenze von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Wer mehrere große Maßnahmen kombiniert, profitiert weiterhin erheblich. Alle Details zur neuen iSFP-Mindestgrenze erklärt der Ratgeber Sanierungsfahrplan (iSFP) 2026: Neue Mindestgrenze, lohnt er sich noch?.
So funktioniert der Antragsweg bei der BAFA
Der BAFA-Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, wer erst anfängt zu bauen und danach beantragt, verliert den Anspruch. Außerdem ist ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) verpflichtend, der die Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt.
Der Ablauf Schritt für Schritt:
- Energie-Effizienz-Experten beauftragen: Über die Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) findest du zertifizierte Berater. Kosten: 500 bis 2.000 Euro, 50 Prozent davon werden ebenfalls mit BAFA-Zuschuss gefördert.
- TPB erstellen lassen: Der Experte erstellt die Technische Projektbeschreibung mit dem Energieberater-Portal und generiert eine TPB-ID. Ohne diese kann kein Antrag gestellt werden.
- BAFA-Antrag stellen: Über das BAFA-Online-Portal beantragst du den Zuschuss mit der TPB-ID, vor Baubeginn.
- Maßnahme umsetzen: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (oder frühestens nach der Eingangsbestätigung) kann mit der Maßnahme begonnen werden.
- Verwendungsnachweis einreichen: Nach Fertigstellung lädst du Rechnungen und Fachunternehmerbestätigung hoch. Auszahlung erfolgt in der Regel 4 bis 8 Wochen danach.
Wichtig: Zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 war das BAFA-Portal für die Umstellung auf die neuen Richtlinien gesperrt. Seit dem 21. Juli gelten ausschließlich die neuen Konditionen, neue Bestätigungen (TPB-IDs) müssen seitdem nach den aktualisierten Anforderungen erstellt werden.
WPB-Bonus ab 2027: Lohnt es sich, auf ineffiziente Gebäude zu warten?
Der Worst-Performing-Buildings-Bonus (WPB) soll voraussichtlich ab Anfang 2027 auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gelten. Für Gebäude mit besonders schlechter Energieeffizienz (mind. 300 kWh/m²a Heizenergiebedarf) kämen dann 5 Prozentpunkte zusätzlich dazu, also 20 bis 25 Prozent.
Das klingt verlockend, aber: Wer ein schlecht gedämmtes Altgebäude saniert und auf den WPB-Bonus wartet, zahlt weiter hohe Heizkosten und läuft Gefahr, dass sich der Bonus im parlamentarischen Verfahren noch verschiebt. Die Detailregelungen sind noch nicht final veröffentlicht.
Für Eigentümer eines Einfamilienhauses aus den 1960er bis 1980er Jahren: Wenn dein Gebäude voraussichtlich unter den WPB-Bonus fällt, kann es sinnvoll sein, die Maßnahmenplanung jetzt zu beginnen, aber erst nach dem Q1 2027 zu beantragen. Lass das von einem Energieberater konkret durchrechnen.
Was das für deine Sanierungsplanung 2026 bedeutet
Die wichtigste Veränderung durch die BEG-Reform für Sanierer: Kleine Einzelmaßnahmen unter 30.000 Euro werden mit 15 Prozent ohne Bonus gefördert, der iSFP rechnet sich erst bei größeren Projekten. Die Grundstruktur der Förderung ist stabil, wer plant, kann jetzt loslegen.
Handlungsempfehlungen für verschiedene Szenarien:
- Kleine Maßnahme bis 20.000 € (z.B. Kellerdecke oder Fenstertausch in einer Wohnung): Direkt über BAFA ohne iSFP beantragen. 15 % Grundförderung, unkompliziert.
- Mittelgroße Maßnahme 30.000 bis 60.000 € (z.B. Außenwanddämmung Einfamilienhaus): iSFP lohnt sich deutlich, 5 % mehr auf den Anteil über 30.000 €, außerdem höhere Kostenobergrenze.
- Mehrere Maßnahmen geplant: Sanierungsfahrplan erstellen lassen und alle Maßnahmen koordiniert umsetzen. Mit iSFP und 60.000 € Kostenobergrenze maximal 12.000 € Zuschuss pro Wohneinheit und Jahr möglich.
- Bestandsgebäude mit schlechter Energieklasse: WPB-Bonus ab 2027 im Blick behalten, Maßnahmen mit Energieberater vorplanen.
Die KfW-Förderung für Komplettsanierungen (Effizienzhaus-Programme) und den Heizungstausch (KfW 458) läuft separat weiter, alle aktuellen Programme erklärt der Ratgeber KfW-Förderung 2026.
FAQ: BAFA BEG Einzelmaßnahmen 2026
Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für Dämmung 2026?
Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Mit einem aktiven individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Kostenobergrenze auf 60.000 Euro, der erhöhte Fördersatz von 20 Prozent gilt aber nur auf den Anteil über 30.000 Euro.
Was hat sich bei der BAFA-Förderung ab 21. Juli 2026 geändert?
Der wichtigste Einschnitt: Der iSFP-Bonus greift jetzt erst ab einer förderfähigen Investition von 30.000 Euro. Darunter bleibt es bei 15 Prozent ohne Aufschlag. Neu ist außerdem eine gestaffelte Kostenobergrenze bei Mehrfamilienhäusern (30.000 € für die erste, 15.000 € für die zweite bis sechste, 8.000 € ab der siebten Wohneinheit).
Muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden?
Ja, ohne Ausnahme. Wer mit der Maßnahme beginnt, bevor der BAFA-Antrag eingereicht wurde, verliert den Förderanspruch vollständig. Außerdem muss ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) vorher eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen.
Ist eine Lüftungsanlage förderfähig?
Ja. Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (KWL) ist als Einzelmaßnahme förderfähig mit dem gleichen Grundfördersatz von 15 Prozent. Die Voraussetzung: Die Anlage muss von einem Energie-Effizienz-Experten im Antrag beschrieben werden.
Kann ich BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW-Heizungsförderung kombinieren?
Ja, beide Programme sind kombinierbar: BAFA für Gebäudehülle und Anlagentechnik, KfW 458 für den Heizungstausch. Es dürfen nur keine Doppelförderungen für dieselbe Maßnahme beantragt werden. Eine Außenwanddämmung über BAFA und gleichzeitig eine neue Wärmepumpe über KfW 458 ist problemlos möglich.
Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan (iSFP) nach der Reform noch?
Für Maßnahmen unter 30.000 Euro nicht mehr als Bonus-Instrument, da der 5-Prozentpunkte-Aufschlag erst darüber greift. Sinnvoll bleibt er für größere Projekte, mehrere geplante Maßnahmen und wenn du die erhöhte Kostenobergrenze von 60.000 Euro ausschöpfen willst.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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