BEG-Reform 21. Juli 2026: Was sich bei KfW und BAFA ändert, und was Bauherren jetzt tun müssen
Ab 21. Juli 2026 gelten neue BEG-Förderbedingungen bei KfW und BAFA. Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 %, Effizienzbonus entfällt. Was du bis 20. Juli noch sichern kannst.

Am 21. Juli 2026 tritt die BEG-Reform in Kraft, und sie betrifft jeden, der gerade ein Haus baut, saniert oder eine neue Heizung plant. Die Bundesregierung hat die Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) grundlegend überarbeitet, um sie mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abzustimmen. Konkret bedeutet das: Einige Boni sinken, einer entfällt ganz, und die förderfähigen Kostenobergrenzen werden schrittweise abgebaut. Wer bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr einen Antrag mit gültiger Bestätigung zum Antrag (BzA) stellt, erhält noch die alten, besseren Konditionen. Wer wartet, zahlt mehr.
Die wichtigste Frist: 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr
Wer heute eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) oder Technische Projektbeschreibung (TPB) besitzt, kann bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr noch einen Antrag zu den bisherigen Förderbedingungen stellen, danach gelten die neuen, niedrigeren Sätze.
Die Umstellungsphase bei KfW und BAFA begann bereits am 9. Juli 2026. Neue BzA und gBzA können in dieser Phase nicht mehr erstellt werden. Das macht die Frist 20. Juli hart: Wer keine gültige BzA hat, startet direkt unter den neuen Bedingungen.
Ab 21. Juli 2026 öffnet das BAFA-Antragsportal wieder, die neuen KfW-Bedingungen treten in Kraft, und Anträge werden nur noch nach den reformierten Fördersätzen bearbeitet.
Die betroffenen Programme umfassen acht KfW-Produkte, darunter:
- Heizungsmodernisierung (KfW 422, 458, 459)
- Klimafreundlicher Neubau (KfW 261, 262)
- Kommunale Gebäude (KfW 464)
Was sich beim Heizungstausch konkret ändert (KfW 458)
Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent, aber der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent, und der Effizienzbonus entfällt vollständig. Die förderfähige Kostenobergrenze sinkt von 30.000 auf 28.000 Euro.
Hier ist ein direkter Vorher-Nachher-Vergleich für den KfW-458-Heizungstausch:
| Bonus / Parameter | Bis 20. Juli 2026 | Ab 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % (sinkt alle 6 Monate um 4 %) |
| Einkommensbonus (bis 30.000 € zvE) | 30 % | 40 % bis 30.000 € · 30 % bis 40.000 € · 10 % bis 50.000 € |
| Effizienzbonus | 5 % | entfällt |
| Max. kombinierter Bonus | bis 70 % | bis 70 % (nur ohne Effizienzbonus) |
| Förderfähige Kostenobergrenze | 30.000 € | 28.000 € (sinkt alle 6 Monate um 750 €) |
Quelle: BAFA/KfW BEG-Reform, Stand Juli 2026
In absoluten Zahlen: Wer bis 20. Juli einen Antrag mit Klimabonus + Grundförderung stellt, erhält bis zu 50 Prozent auf 30.000 Euro, also maximal 15.000 Euro. Ab 21. Juli sind es 46 Prozent auf 28.000 Euro, also maximal 12.880 Euro. Das macht 2.120 Euro Unterschied bei einem einzigen Antrag, allein durch den Stichtag.
Der Einkommensbonus wird ab 21. Juli zwar gestaffelt besser für die unterste Einkommensgruppe (40 statt 30 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen). Aber dieser Vorteil gleicht den Wegfall des Effizienzbonus und die gesunkene Obergrenze in den meisten Fällen nicht aus.
Änderungen bei Einzelmaßnahmen: Dämmung, Fenster, Anlagentechnik (BAFA)
Beim BAFA-Programm für Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden die Kostenobergrenzen für Mehrfamilienhäuser gestaffelt statt pauschal, und der iSFP-Bonus greift erst ab einer Mindestinvestition von 30.000 Euro.
Für Sanierungen im Einfamilienhaus bleiben die absoluten Fördersätze zunächst gleich. Die Einschränkung trifft vor allem:
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern: Bisher galten einheitliche Obergrenzen. Neu ist eine gestaffelte Logik nach Wohneinheiten, die bei größeren Objekten zu geringeren Gesamtzuschüssen führt.
- Sanierer mit Sanierungsfahrplan (iSFP): Der 5-Prozentpunkte-Bonus für das Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans greift ab 21. Juli erst ab einer Mindestinvestitionssumme von 30.000 Euro pro Maßnahme. Wer Kleinmaßnahmen unter 30.000 Euro plant, erhält den Bonus nicht mehr.
- Neuer WPB-Bonus: Positiv: Ein neuer Wärmepumpen-Bereitschaftsbonus (WPB) kann auf Maßnahmen an der Gebäudehülle aufgeschlagen werden, wenn die Anlage für eine Wärmepumpe geeignet gemacht wird.
Für Sanierungen in einem Einfamilienhaus mit konventionellem Dämmpaket und einem iSFP-Fahrplan lohnt sich ein schneller Blick auf die aktuellen Investitionssummen: Liegt die geplante Maßnahme unter 30.000 Euro, könnte es sinnvoll sein, Maßnahmen zusammenzuziehen, um den iSFP-Bonus zu erhalten.
Änderungen bei Komplettsanierungen (KfW 261)
Beim Kredit für energetische Komplettsanierungen (KfW 261) sinken die Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte über alle Effizienzstufen, aber die Kombination von SerSan- und WPB-Bonus steigt von 20 auf 25 Prozent.
Bisher: Klimafreundliches Gebäude (KfW 261) mit Tilgungszuschuss von bis zu 35 Prozent der Kreditsumme. Neu ab 21. Juli: Tilgungszuschüsse sinken pauschal um 10 Prozentpunkte, also auf bis zu 25 Prozent für die höchste Effizienzstufe.
Gleichzeitig wird die Erneuerbare-Energie-Klasse (EE-Klasse), die bisher einen 5-Prozentpunkte-Bonus brachte, zum Standard. Das heißt: Kein zusätzlicher Bonus mehr, weil die EE-Anforderung nun für alle gilt.
Der Ausgleich: SerSan und WPB (Wärmepumpen-Bereitschaft) lassen sich künftig auf bis zu 25 statt 20 Prozent kombinieren, relevant für Sanierungen in bewohntem Zustand oder mit Wärmepumpen-Vorbereitung.
Was die sinkenden Boni über Zeit bedeuten: Der Absenkpfad
Die BEG-Reform ist keine einmalige Anpassung, sie legt einen automatischen Absenkpfad fest. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte und entfällt am 1. August 2028 vollständig.
Der Zeitplan im Überblick:
| Zeitraum | Klimageschwindigkeitsbonus | Kostenobergrenze (KfW 458) |
|---|---|---|
| bis 20. Juli 2026 | 20 % | 30.000 € |
| 21. Juli, 31. Dez. 2026 | 16 % | 28.000 € |
| 1. Jan., 30. Juni 2027 | 12 % | 27.250 € |
| 1. Juli, 31. Dez. 2027 | 8 % | 26.500 € |
| 1. Jan., 31. Juli 2028 | 4 % | 25.750 € |
| ab 1. August 2028 | entfällt | 25.000 € |
Quelle: BEG-Reform Entwurf, A+ Pilot Ratgeber, Stand Juli 2026. Genaue Kostenobergrenzen für spätere Halbjahre können im parlamentarischen Verfahren noch angepasst werden.
Für Bauherren und Sanierer bedeutet dieser Absenkpfad: Je früher der Antrag, desto besser die Konditionen. Wer eine Sanierung für 2027 plant, sollte sie, wenn möglich, noch in diesem Jahr starten. Nicht aus Panik, sondern weil jedes Halbjahr Warten konkret Euro kostet.
Einen guten Überblick über deine Gesamtkosten und den sinnvollen Einsatz von Fördermitteln gibt der Baukostenrechner.
Was das konkret für drei Sanierungsprofile bedeutet
Die Auswirkungen der BEG-Reform unterscheiden sich stark je nach Vorhaben. Wer eine Wärmepumpe einbaut, ist anders betroffen als wer dämmt oder komplett saniert.
Profil A: Heizungstausch auf Wärmepumpe (Bestand, KfW 458): Bis 20. Juli: Bis zu 15.000 Euro Zuschuss auf 30.000 Euro Kosten (50 % mit Klimabonus + Grundförderung). Ab 21. Juli: Bis zu 12.880 Euro auf 28.000 Euro (46 %). Differenz: über 2.000 Euro. Handlungsempfehlung: Wer eine Wärmepumpe plant und eine BzA besitzt, stellt bis 20. Juli Antrag.
Profil B: Dämmung mit iSFP-Bonus (Einzelmaßnahme, BAFA): Bis 20. Juli: 5 % iSFP-Bonus auf alle Maßnahmen mit gültigem Sanierungsfahrplan. Ab 21. Juli: iSFP-Bonus erst ab 30.000 Euro Investition je Maßnahme. Handlungsempfehlung: Kleinere Maßnahmen wenn möglich noch vor 21. Juli starten oder Maßnahmen bündeln.
Profil C: Komplettsanierung (KfW 261, Kredit): Bis 20. Juli: Tilgungszuschuss bis 35 % je nach Effizienzstufe. Ab 21. Juli: Tilgungszuschuss bis 25 %, aber SerSan + WPB kombinierbar bis 25 %. Handlungsempfehlung: Bei laufender Planung mit Energieberater jetzt prüfen, ob eine SerSan-WPB-Kombination ab 21. Juli dennoch attraktiv ist, sie kann den gesunkenen Grundzuschuss teilweise ausgleichen.
Regionale Unterschiede bei Materialpreisen und Handwerkerkosten beeinflussen, wie hoch die förderfähigen Kosten ausfallen. Die Baukosten Nordrhein-Westfalen zeigen, wie stark Lohn- und Materialkosten je nach Bundesland variieren.
KfW 570, das neue Programm für Erneuerbare Energien
Neu seit 18. Juni 2026 ist das KfW-Programm 570 (Erneuerbare Energien Plus): Es finanziert Investitionen in Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zu 150 Millionen Euro, primär für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte.
Das Programm ist von der BEG-Reform unabhängig und von den Absenkpfaden nicht betroffen. Es richtet sich an Unternehmen und Wohnungswirtschaft, nicht an private Eigenheimbesitzer. Relevant für Bauherren mit größeren Projekten oder gemischt genutzten Gebäuden.
Für private Eigentümer bleibt der wichtigste Hebel die kombinierende Nutzung von KfW 458 (Heizung) und BAFA BEG EM (Dämmung, Fenster), beide Programme können parallel genutzt werden, solange keine Kosten doppelt gefördert werden.
Alles zu Antragstellung, Kombination und den neuen Förderbedingungen erklärt der Ratgeber KfW-Förderung 2026.
FAQ: BEG-Reform ab 21. Juli 2026
Was ändert sich genau am 21. Juli 2026 bei der BEG?
Ab 21. Juli gelten neue Förderbedingungen: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent, der Effizienzbonus entfällt, die förderfähige Kostenobergrenze beim Heizungstausch sinkt von 30.000 auf 28.000 Euro. Bei Komplettsanierungen (KfW 261) sinken die Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte. BAFA-Einzelmaßnahmen ändern sich bei iSFP-Bonus und Mehrfamilienhäusern.
Ich habe eine BzA, was muss ich bis 20. Juli tun?
Antrag über deine finanzierende Bank oder das BAFA-Portal einreichen, noch zu den bisherigen Konditionen. Das Portal war ab 9. Juli in der Umstellungsphase; Anträge mit gültiger BzA waren aber weiter möglich. Ab 21. Juli gelten die neuen Sätze für alle Neuen Anträge, unabhängig vom BzA-Datum.
Ich habe noch keine BzA, kann ich trotzdem noch zu alten Konditionen fördern lassen?
Nein. Neue BzA und gBzA konnten ab dem 9. Juli 2026 nicht mehr erstellt werden. Ohne gültige BzA gilt ab 21. Juli automatisch das neue, niedrigere Förderniveau.
Ist die Grundförderung von 30 Prozent beim Heizungstausch weggefallen?
Nein, die Grundförderung bleibt unverändert bei 30 Prozent. Was entfällt ist der Effizienzbonus (5 %). Der Klimageschwindigkeitsbonus (bisher 20 %) sinkt auf 16 % und wird danach alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte abgesenkt.
Lohnt sich eine Wärmepumpe nach dem 21. Juli noch?
Ja, eine Wärmepumpe bleibt auch nach der BEG-Reform wirtschaftlich sinnvoll. Die Grundförderung (30 %) plus ggf. Einkommens- und Klimabonus ergeben auch nach dem 21. Juli Zuschüsse zwischen 30 und 70 Prozent. Wer einen niedrigen Einkommensbonus in Anspruch nehmen kann, profitiert sogar von besseren Sätzen als bisher.
Gilt der Absenkpfad auch für KfW-Neubaukredite?
Nein, der automatische Absenkpfad für den Klimageschwindigkeitsbonus gilt primär für die Heizungsförderung (KfW 458) und Sanierungsprogramme. KfW-Neubaukredite (297, 298) haben eigene Laufzeiten und Bedingungen, die separat geregelt werden.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-07-31. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
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