KfW und BAFA: BEG-Reform Juli 2026 – neue Förderkonditionen ab sofort in Kraft
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue KfW- und BAFA-Konditionen: KfW 458 zahlt weniger pro Wohneinheit, der Einkommensbonus wird einkommensabhängig gestaffelt.
Die BEG-Reform ist seit dem 21. Juli 2026 in Kraft – und sie ändert die Spielregeln für Bauherren und Sanierer konkret und sofort. KfW 458 zahlt weniger Förderung pro Wohneinheit, der Einkommensbonus wird nach Haushaltseinkommen gestaffelt, die BAFA führt neue Boni ein. Wer den richtigen Zeitpunkt verpasst, zahlt drauf. Was genau gilt, welche Fristen du kennen musst und was das für deinen Sanierungsplan 2026 bedeutet.
Was am 21. Juli 2026 in Kraft getreten ist
Mit dem 21. Juli 2026 hat die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) grundlegend reformiert: KfW 458 zahlt weniger pro Wohneinheit, der Einkommensbonus kommt neu gestaffelt, und BAFA führt einen Wertschöpfungsbonus für europäische Wärmepumpen ein.
Die Reform tritt zeitgleich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft, das am 29. Juli 2026 wirksam wurde und das bisherige GEG ersetzt. Für Bauherren bedeutet das: Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch entfällt – aber die Förderkonditionen für klimafreundliche Systeme wurden gleichzeitig verändert.
Wer seinen Antrag nach alten Konditionen stellen wollte, hatte bis zum 20. Juli 2026 Zeit. Danach gelten ausschließlich die neuen Bedingungen – keine Ausnahmen.
KfW 458: Was sich beim Heizungstausch konkret ändert
Ab 21. Juli 2026 zahlt KfW 458 weniger Förderung pro Wohneinheit, der Klimageschwindigkeitsbonus läuft schrittweise bis 2028 aus. Wer eine alte Öl- oder Gasheizung hat und bis Ende 2026 einen Antrag stellt, sichert sich noch 16 % Klimageschwindigkeitsbonus.
Die wichtigsten Änderungen bei KfW 458 im Vergleich:
| Posten | bis 20. Juli 2026 | ab 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Förderhöchstbetrag 1. Wohneinheit | 30.000 € | 28.000 € |
| 2.–6. Wohneinheit je | variabel | 15.000 € |
| Ab 7. Wohneinheit je | variabel | 8.000 € |
| Effizienzbonus | bis 5 % | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag | ja | entfällt |
| Klimageschwindigkeitsbonus bis 31.12.2026 | 20 % | 16 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus ab 1.2.2027 | – | 12 % (dann alle 6 Monate –4 %) |
Der neue Einkommensbonus ist gestaffelt nach Haushaltsnettoeinkommen:
| Haushaltsnettoeinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % |
| bis 40.000 € | 30 % |
| bis 50.000 € | 10 % |
| über 50.000 € | kein Bonus |
Beispielrechnung: Eine Familie mit 55.000 € Haushaltsnettoeinkommen tauscht ihre Gasheizung gegen eine Wärmepumpe. Kosten: 22.000 €. Nach alten Konditionen: ca. 14.280 €. Nach neuen Regeln: 12.880 € – rund 1.400 € weniger. Ohne Einkommensbonus gilt: 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus = 46 % – bei 28.000 € Förderhöchstbetrag maximal 12.880 €.
Der Klimageschwindigkeitsbonus läuft aus
Für Eigentümer, die ein altes Öl- oder Gassystem ersetzen, gelten folgende Stufen:
- bis 31. Dezember 2026: 16 %
- ab 1. Februar 2027: 12 %
- ab 1. August 2027: 8 %
- ab 1. Februar 2028: 4 %
- ab 1. August 2028: entfällt vollständig
Wer heute handelt, nimmt 16 % mehr mit. Wer zwei Jahre wartet, bekommt nichts mehr. Das ist kein kleiner Unterschied – bei 22.000 € Investitionskosten sind das gut 3.500 € weniger Förderung zwischen 2026 und 2028.
KfW 261: Effizienzhaus-Sanierung mit weniger Tilgungszuschüssen
KfW 261 finanziert weiterhin die Komplettsanierung zum Effizienzhaus – aber die Tilgungszuschüsse sinken ab Juli 2026 um durchschnittlich 10 Prozentpunkte. Einige Effizienzniveaus erhalten gar keinen Tilgungszuschuss mehr.
Die Kernänderungen bei KfW 261:
- Tilgungszuschüsse sinken pauschal um 10 Prozentpunkte
- Einheitlicher Förderhöchstbetrag: 150.000 € je Wohneinheit (vorher gestaffelt je Niveau)
- EE-Bonus entfällt als Aufschlag – erneuerbare Energien werden zur Mindestanforderung
- EH 85 EE und EH 70 EE: kein Tilgungszuschuss mehr
- EH 55 und EH 40 bleiben förderfähig; EH55-Neubauförderung verlängert bis 31. Dezember 2026
Für Bauherren, die eine tiefgreifende Sanierung auf EH 40 oder EH 55 planen, bleibt KfW 261 sinnvoll. Wer nur auf EH 70 oder EH 85 sanieren will, muss ohne Tilgungszuschuss kalkulieren.
BAFA BEG: Neue Boni und Regeländerungen bei Einzelmaßnahmen
BAFA hat zum 21. Juli 2026 zwei neue Boni eingeführt: einen Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung und einen Bonus für besonders ineffiziente Gebäude. Der iSFP-Bonus gilt jetzt erst ab der zweiten Maßnahme.
Neuer Wertschöpfungsbonus (Wärmepumpen): Wärmepumpen, die in Europa gefertigt werden, erhalten einen zusätzlichen BAFA-Bonus. Hersteller müssen die europäische Herkunft ihrer Geräte nachweisen. Das Programm richtet sich gegen Abhängigkeiten von außereuropäischen Importen und stärkt die heimische Produktion.
Neuer Bonus für ineffiziente Gebäude: Besonders schlecht sanierte Gebäude (Energieeffizienzklasse G oder schlechter) erhalten bei Dämmmaßnahmen einen erhöhten Förderanteil. Das Ziel: Den schlechtesten Bestand zuerst angehen.
iSFP-Bonus-Änderung: Ab 21. Juli 2026 gilt der Bonus für Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erst ab der zweiten Maßnahme im Plan. Wer nur eine einzelne Maßnahme plant, profitiert auch mit iSFP nicht mehr vom Bonus auf diese erste Maßnahme.
Für alle BAFA BEG-Anträge gilt: Ein Energieberater aus der Bundesförderliste ist in den meisten Fällen Pflicht. Anträge laufen weiterhin über das BAFA-Förderportal.
Übergangsfristen: Was gilt für bereits beantragte Vorhaben?
Wer die verbindliche Bestellbestätigung (gBzA) bis zum 8. Juli 2026 eingereicht oder den Förderantrag bis zum 20. Juli 2026 gestellt hat, erhält die Förderung noch nach den alten – höheren – Konditionen.
Die Fristen im Überblick:
| Datum | Bedeutung |
|---|---|
| 8. Juli 2026 | Letzter Tag für gBzA nach alten Regeln |
| 20. Juli 2026 | Letzter Antragstag nach alten Konditionen |
| 21. Juli 2026 | Neue BEG-Konditionen in Kraft |
| 31. Dezember 2026 | Letzter Tag mit 16 % Klimageschwindigkeitsbonus |
| 1. Februar 2027 | Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 12 % |
| 1. August 2028 | Klimageschwindigkeitsbonus entfällt vollständig |
Wer die gBzA rechtzeitig eingereicht hat, läuft nach alten Regeln durch – auch wenn der eigentliche Antrag erst im Herbst 2026 kommt. Ohne rechtzeitige gBzA greift automatisch das neue Recht.
Was das für Bauherren in Bayern bedeutet
In Bayern werden besonders viele Wärmepumpen eingebaut. Die Förderkürzung bei KfW 458 trifft dort viele Sanierungsvorhaben direkt – wer bis Ende 2026 den Antrag stellt, sichert sich noch den höchsten verfügbaren Klimageschwindigkeitsbonus.
Baukosten in Bayern liegen generell über dem Bundesschnitt. Für eine Sanierung mit Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus in München oder Nürnberg kommen häufig Gesamtkosten von 25.000–35.000 € zusammen.
Beispielrechnung Bayern, Wärmepumpe, Haushalt über 50.000 € Nettoeinkommen:
- Investition: 28.000 € (förderfähige Kosten)
- Grundförderung (30 %): 8.400 €
- Klimageschwindigkeitsbonus bis 31.12.2026 (16 %): 4.480 €
- Gesamtförderung: 12.880 € – Eigenanteil: 15.120 €
Aktuelle Baukosten und regionale Unterschiede für Bayern findest du auf der Seite Baukosten Bayern. Für deine Gesamtkalkulation inklusive Heizung, Haustechnik und Fördermittel nutze den Baukostenrechner.
Lohnt sich die Förderung nach der Reform noch?
Ja – die absoluten Fördersummen sind gesunken, aber der Fördersatz bleibt substanziell. Mit 46 % Gesamtförderung bis Ende 2026 trägt die öffentliche Hand fast die Hälfte der Investitionskosten für eine Wärmepumpe.
Die Reform hat die Maximalförderung pro Wohneinheit um 1.120–1.400 € reduziert. Das schmerzt, macht die Förderung aber nicht unattraktiv:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
- Klimageschwindigkeitsbonus bis Ende 2026: + 16 %
- Gesamtfördersatz ohne Einkommensbonus: 46 %
- Gesamtfördersatz mit Einkommensbonus (Haushalt bis 30.000 €): bis zu 70 %
Bei einer Wärmepumpe für 22.000 € sinken die Eigenkosten mit 46 % Förderung auf etwa 11.880 €. Das ist nach wie vor erheblich.
Der entscheidende Faktor ist die Zeit: Mit sinkendem Klimageschwindigkeitsbonus und tendenziell steigenden Materialpreisen lohnt es sich, 2026 zu handeln statt abzuwarten. Mehr zur Kombination von KfW-Programmen und BAFA-Einzelmaßnahmen erklärt der Ratgeber Wärmepumpe Förderung 2026.
FAQ: BEG-Reform Juli 2026
Wann gilt die neue KfW-Förderung?
Seit dem 21. Juli 2026 gelten die neuen BEG-Konditionen bei KfW und BAFA. Wer den Förderantrag bis zum 20. Juli 2026 gestellt oder die verbindliche Bestellbestätigung (gBzA) bis zum 8. Juli 2026 eingereicht hatte, kommt noch in den Genuss der alten, höheren Fördersätze.
Wie hoch ist die maximale KfW 458-Förderung ab Juli 2026?
Der neue Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit liegt bei 28.000 €. Bei einem Gesamtfördersatz von 46 % (30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus bis Ende 2026) ergibt sich eine maximale Förderung von 12.880 €. Ab 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus und reduziert diesen Betrag weiter.
Bekomme ich den Einkommensbonus bei KfW 458?
Haushalte mit bis zu 40.000 € Nettoeinkommen erhalten 30 % Einkommensbonus, bis 50.000 € noch 10 %. Über 50.000 € Haushaltsnettoeinkommen gibt es keinen Einkommensbonus. Der Bonus kombiniert sich mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus und kann die Gesamtförderung auf bis zu 70 % steigern.
Was ist der neue BAFA-Wertschöpfungsbonus?
Ab Juli 2026 erhalten Wärmepumpen aus europäischer Fertigung einen zusätzlichen BAFA-Bonus. Hersteller müssen die europäische Herkunft ihrer Geräte nachweisen. Das Programm soll die Wertschöpfungskette in Europa stärken und Importabhängigkeiten reduzieren.
Gilt der iSFP-Bonus noch für die erste Sanierungsmaßnahme?
Nein. Ab dem 21. Juli 2026 gilt der iSFP-Bonus erst ab der zweiten Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan. Wer nur eine einzelne Maßnahme plant, bekommt keinen iSFP-Bonus auf diese erste Maßnahme – auch wenn ein gültiger iSFP vorliegt.
Was passiert mit dem Klimageschwindigkeitsbonus nach 2026?
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 1. Februar 2027 auf 12 % und fällt danach alle sechs Monate um vier Prozentpunkte, bis er ab 1. August 2028 vollständig entfällt. Wer bis Ende 2026 den Antrag stellt, sichert sich noch 16 % – das sind bei 28.000 € Investitionskosten rund 4.480 €.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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