BEG-Reform ab 21. Juli 2026: Was sich bei KfW und BAFA für Bauherren ändert
Ab 21. Juli 2026 gelten neue BEG-Förderkonditionen: Der Einkommensbonus steigt für niedrige Einkommen, ein Familienzuschlag kommt neu, der Klimabonus wird degressiv.

Am 10. Juli 2026 verabschiedete der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz, und fast zeitgleich tritt eine zweite Zäsur in der Gebäudeförderung in Kraft: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekommt ab dem 21. Juli 2026 neue Förderbedingungen. Einige Haushalte profitieren davon erheblich, andere müssen mit weniger rechnen. Wer noch schnell nach alten Konditionen antragen will, hat nur noch bis Montag, 20. Juli, um 20 Uhr Zeit.
Was sich ab 21. Juli 2026 ändert, der Überblick
Ab dem 21. Juli 2026 gelten bei KfW und BAFA neue Förderkonditionen für Heizungstausch, Sanierung und Neubau. Einkommensschwache Haushalte und Familien mit Kindern werden bessergestellt: Investoren in große Mietobjekte und Eigentümer kleinerer Einzelmaßnahmen verlieren Teile ihrer Boni.
Die BEG-Reform passt die Bundesförderung für effiziente Gebäude an das neue Gebäudemodernisierungsgesetz und die Haushaltslage an. Im Kern dreht sie an drei Schrauben: mehr soziale Staffelung, degressiv werdende Boni für Klimatempo, und geringere Fördermengen für Mehrfamilienhäuser.
| Aspekt | Bisher | Ab 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Einkommensbonus (bis 30.000 € Einkommen) | 30 % | 40 % |
| Einkommensbonus (bis 40.000 € Einkommen) | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Einkommensbonus (bis 50.000 € Einkommen) | nicht vorhanden | 10 % (neu) |
| Familienzuschlag | nicht vorhanden | 10.000 € Abzug pro Kind |
| iSFP-Bonus | ab 1 € förderfähiger Kosten | ab 30.000 € Mindestinvestition |
| Klimageschwindigkeitsbonus | fest | degressiv (sinkt alle 6 Monate) |
| Förderfähige Kosten MFH 2.–6. Wohneinheit | 20.000 € | 15.000 € |
| Förderfähige Kosten MFH ab 7. Wohneinheit | 12.000 € | 8.000 € |
Quellen: BMWE, BAFA, Solarserver (Juli 2026)
Übergangsfrist: Was vom 9. bis 20. Juli gilt
Seit dem 9. Juli 2026 befindet sich das Fördersystem in einer technischen Umstellungsphase. In dieser Zeit können weder neue Bestätigungen zum Antrag (BzA) bei der KfW noch neue Technische Projektbeschreibungen (TPB) beim BAFA erstellt werden.
Wer bis zum 8. Juli eine gültige BzA oder TPB hatte und noch nach alten Konditionen fördern lassen will, musste seinen Antrag bis spätestens 20. Juli 2026 um 20 Uhr einreichen. Nach diesem Stichtag gelten ausschließlich die neuen Bedingungen, es gibt keine Ausnahmen.
Für bereits bewilligte Anträge gilt vollständiger Vertrauensschutz: Wer eine Förderzusage hat, bekommt den Zuschuss zu den ursprünglich zugesagten Konditionen ausgezahlt, unabhängig davon, wann die Maßnahme abgeschlossen wird. Das Datum 21. Juli berührt bestehende Bescheide in keiner Weise.
Neuer Einkommensbonus: Wer mehr bekommt
Der Einkommensbonus wird dreistufig gestaffelt: Sehr einkommensschwache Haushalte bis 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen erhalten jetzt 40 statt 30 Prozent. Neu ist auch: Haushalte mit bis zu 50.000 Euro Einkommen bekommen erstmals 10 Prozent Bonus.
Die neue Staffelung im Detail:
- Bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen: 40 % Einkommensbonus (bisher: 30 %)
- Bis 40.000 € Haushaltseinkommen: 30 % Einkommensbonus (unverändert)
- Bis 50.000 € Haushaltseinkommen: 10 % Einkommensbonus (neu ab 21. Juli)
Wichtig: Das maßgebliche „zu versteuernde Haushaltseinkommen“ ist nicht das Bruttoeinkommen. Werbungskosten, Sonderausgaben und andere Abzüge sind bereits berücksichtigt. Viele Haushalte mit mittlerem Bruttoeinkommen liegen beim Nettowert deutlich unter 50.000 Euro, und haben damit erstmals Anspruch auf den neuen 10-%-Bonus.
Der Einkommensbonus wird auf den Heizungstausch angewendet und ergänzt die Grundförderung von 30 Prozent. In der Spitze sind damit Förderquoten von bis zu 70 Prozent möglich, für Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen, die gleichzeitig eine besonders ineffiziente Heizung tauschen.
Familienzuschlag: Kinder senken das maßgebliche Einkommen
Neu ab 21. Juli: Für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind werden 10.000 Euro vom maßgeblichen zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen. Das kann darüber entscheiden, in welche Einkommensstufe ein Haushalt fällt, und damit unmittelbar über die Höhe des Bonus.
Ein konkretes Rechenbeispiel: Eine Familie mit zwei Kindern hat ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 55.000 Euro. Ohne Familienzuschlag liegt sie über der 50.000-€-Grenze und erhält keinen Einkommensbonus. Mit dem neuen Familienzuschlag sinkt das maßgebliche Einkommen auf 35.000 Euro, sie fällt in die zweite Stufe und erhält 30 % Einkommensbonus.
Bei einer typischen Wärmepumpeninstallation für ein Einfamilienhaus mit förderfähigen Kosten von 25.000 Euro entspricht das einem Mehrzuschuss von 7.500 Euro allein durch den Einkommensbonus, plus Grundförderung. Der Familienzuschlag ist damit für Familien mit zwei oder mehr Kindern eines der wirkungsvollsten neuen Instrumente der Reform.
Klimageschwindigkeitsbonus und iSFP: Wo die Förderung sinkt
Zwei bisherige Vorteile werden ab 21. Juli deutlich eingeschränkt: Der Klimageschwindigkeitsbonus wird degressiv, er sinkt alle sechs Monate, und der iSFP-Bonus ist künftig an ein Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro geknüpft.
Klimageschwindigkeitsbonus: Dieser Bonus wurde bisher für den schnellen Austausch fossil betriebener Heizungen gewährt, also für Öl- oder Gasheizungen mit Baujahr vor 2000 (Ölheizung) oder bei einer Havarie. Ab 21. Juli wird er nicht gestrichen, sondern degressiv ausgestaltet: Alle sechs Monate sinkt er. Die genaue Staffelung regelt die Ausführungsverordnung. Fazit für die Praxis: Wer eine alte Öl- oder Gasheizung hat und den Bonus noch vollständig nutzen will, sollte zeitnah handeln, nicht warten, bis das nächste Halbjahr anbricht.
iSFP-Bonus: Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem zertifizierten Energieberater vorlegt, erhielt bisher auf jede förderfähige Maßnahme 5 % zusätzlichen Bonus. Ab 21. Juli gilt dieser Bonus nur noch, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 Euro beträgt, und dann auch nur auf den Betrag, der diesen Schwellenwert übersteigt. Kleinere Einzelmaßnahmen profitieren damit nicht mehr vom iSFP-Bonus.
Den iSFP und alle Förderdetails erklärt der Ratgeber KfW-Förderung 2026.
Mehrfamilienhäuser: Förderfähige Kosten sinken deutlich
Für Mehrfamilienhäuser mit mehr als einer Wohneinheit sinken die förderfähigen Kostengrenzen ab 21. Juli erheblich. Investoren in größere Wohngebäude müssen mit spürbar geringeren Zuschussbeträgen rechnen.
Die neue Staffelung förderfähiger Kosten pro Wohneinheit beim Heizungstausch:
| Wohneinheiten | Bisher förderfähig | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 € | 30.000 € (unverändert) |
| 2.–6. Wohneinheit | 20.000 € | 15.000 € |
| Ab 7. Wohneinheit | 12.000 € | 8.000 € |
Konkretes Rechenbeispiel für ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten, Grundförderung 30 %:
- Bisher: 30.000 + (5 × 20.000) + (4 × 12.000) = 178.000 € förderfähig → max. ca. 53.400 € Zuschuss
- Ab 21. Juli: 30.000 + (5 × 15.000) + (4 × 8.000) = 137.000 € förderfähig → max. ca. 41.100 € Zuschuss
Das entspricht einem Rückgang von über 12.000 Euro allein durch die neuen Kostenkappungen, ohne Berücksichtigung sinkender Boni.
Wer in Nordrhein-Westfalen Mehrfamilienhäuser saniert, findet aktuelle Orientierungswerte für Gesamtbaukosten auf der Seite Baukosten Nordrhein-Westfalen.
Was Bauherren und Sanierer jetzt tun sollten
Je nach Situation ist das Vorgehen unterschiedlich. Wer noch nach alten Konditionen antragen kann, hat bis 20. Juli um 20 Uhr Zeit. Wer danach plant, sollte die neue Fördersystematik einkalkulieren.
Du planst einen Heizungstausch (Einfamilienhaus, Einkommen bis 40.000 €): Dein Einkommensbonus bleibt gleich oder steigt sogar. Mit Familienzuschlag für Kinder kann sich deine Einkommensstufe verschieben. Prüfe konkret, ob du ab 21. Juli bessergestellt bist.
Du planst eine Einzelmaßnahme unter 30.000 €: Der iSFP-Bonus entfällt ab 21. Juli für dich. Das bedeutet 5 % weniger. Falls du noch eine gültige BzA oder TPB hast und die Förderung bis 20. Juli beantragen kannst, tu es.
Du investierst in ein Mehrfamilienhaus: Hier sind die Kürzungen am größten. Je mehr Wohneinheiten, desto relevanter ist der Stichtag 20. Juli. Wer jetzt noch eine gültige BzA hat, sollte prüfen, ob sich eine Antragstellung lohnt.
Du hast bereits eine Förderzusage: Keine Aktion nötig. Der Bescheid ist bindend, der Vertrauensschutz gilt vollständig.
Für die Gesamtkalkulation deines Vorhabens inklusive Förderabzug und Eigenmittelplanung nutze den Baukostenrechner.
Budget und Laufzeit: Wie lange gilt die neue Förderung?
Die Bundesregierung hat für die BEG-Förderung bis 2029 rund 44 Milliarden Euro eingeplant. Eine kurzfristige Mittelerschöpfung ist nicht zu erwarten, aber die Konditionen können sich weiter verändern.
Das macht die BEG-Förderung langfristig planbar: Die Mittel sind gesichert, die Programme laufen weiter. Gleichzeitig zeigt die Reform: Boni werden degressiv, Schwellenwerte steigen, und die Förderarchitektur wird regelmäßig angepasst. Wer jetzt plant, sollte nicht darauf setzen, dass der Klimageschwindigkeitsbonus in zwei Jahren noch denselben Wert hat wie heute.
Die Grundstruktur: KfW für Kreditprogramme und Investitionszuschüsse im Neubau, BAFA für Einzelmaßnahmen und Heizungstausch, bleibt unverändert. Antragsverfahren und Zuständigkeiten ändern sich nicht.
FAQ: BEG-Reform ab 21. Juli 2026
Ab wann gelten die neuen BEG-Förderkonditionen?
Die neuen Förderbedingungen bei KfW und BAFA gelten ab dem 21. Juli 2026. Vom 9. bis 20. Juli läuft eine technische Umstellungsphase, in der keine neuen Anträge möglich sind. Bis zum 20. Juli, 20 Uhr, können noch Förderanträge nach alten Konditionen gestellt werden, sofern eine gültige BzA oder TPB vorliegt.
Was ändert sich beim Einkommensbonus bei der Heizungsförderung?
Haushalte mit bis zu 30.000 € zu versteuerndem Einkommen erhalten künftig 40 % statt 30 % Einkommensbonus. Bis 40.000 € bleibt der Bonus bei 30 %. Neu: Haushalte mit bis zu 50.000 € Einkommen bekommen erstmals 10 % Einkommensbonus. Zusätzlich senkt der neue Familienzuschlag von 10.000 € pro minderjährigem Kind das maßgebliche Einkommen.
Was ist der neue Familienzuschlag bei der BEG?
Für jedes minderjährige Kind, das im Haushalt lebt, werden 10.000 Euro vom zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen, bevor die Einkommensstufe ermittelt wird. Eine Familie mit zwei Kindern und 55.000 € Einkommen kommt auf 35.000 € als Bemessungsgrundlage und erhält 30 % Einkommensbonus.
Was ändert sich beim iSFP-Bonus?
Der 5-%-Bonus für das Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gilt ab 21. Juli nur noch für Investitionen ab 30.000 Euro förderfähiger Kosten, und auch dann nur auf den Betrag, der über diesem Schwellenwert liegt. Für kleinere Einzelmaßnahmen entfällt der iSFP-Bonus vollständig.
Sinkt die Förderung für Mehrfamilienhäuser?
Ja, deutlich. Die förderfähigen Kostengrenzen pro Wohneinheit werden gesenkt: von 20.000 auf 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit, von 12.000 auf 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit. Bei großen Wohngebäuden kann das die maximal erreichbare Förderung um fünfstellige Beträge reduzieren.
Sind bereits bewilligte Anträge von der Reform betroffen?
Nein. Für alle erteilten Förderzusagen gilt vollständiger Vertrauensschutz. Die Förderung wird zu den ursprünglich zugesagten Konditionen ausgezahlt, sobald die Maßnahme abgeschlossen und nachgewiesen ist.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis zu Finanz- und Förderangaben
Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-07-31. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
Baukosten jetzt berechnen
Nutze unseren kostenlosen Baukostenrechner mit DIN-276-Aufschlüsselung.
Zum Baukostenrechner