BEG-Reform Juli 2026: Neue KfW- und BAFA-Förderkonditionen ab 21. Juli, was Bauherren jetzt tun müssen
Ab 21. Juli 2026 gelten neue KfW- und BAFA-Förderkonditionen. Wer noch eine BzA hat, muss bis 20. Juli handeln, sonst sinken Fördersätze.

Das Bundeskabinett hat die BEG-Reform beschlossen, und für Bauherren und Sanierer tickt jetzt die Uhr. Ab 21. Juli 2026 gelten bei KfW und BAFA neue Förderkonditionen. Wer noch eine Bestätigung zum Antrag (BzA) in der Schublade hat, muss bis zum 20. Juli um 20 Uhr handeln, sonst fallen die Fördersätze. Wer jetzt plant, muss die neuen Regeln kennen.
Was sich ab 21. Juli 2026 bei der BEG ändert, das Wichtigste zuerst
Die BEG-Reform bringt gemischte Nachrichten: Die Tilgungszuschüsse für Komplettsanierungen sinken um zehn Prozentpunkte, der Förderhöchstbetrag steigt aber auf 150.000 Euro pro Wohneinheit. Beim Heizungstausch bleibt der Basisbonus bei 30 Prozent, aber der Förderhöchstbetrag schrumpft von 30.000 auf 28.000 Euro.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist seit Jahren das wichtigste Werkzeug für günstige Sanierung und modernen Heizungsersatz in Deutschland. Zum 21. Juli 2026 tritt nun die beschlossene Neustrukturierung in Kraft, ausgelöst durch die Haushaltsverhandlungen und das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Die Grundstruktur bleibt erhalten: KfW fördert weiter den Heizungstausch und Komplettsanierungen, BAFA fördert Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster und Lüftungsanlagen. Alle bisher förderfähigen Heizsysteme: Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme, Hybridheizung, bleiben förderfähig. Was sich konkret ändert, liest du in den folgenden Abschnitten.
Heizungstausch: Was sich bei KfW 458 ändert
Der Basisbonus für den Heizungstausch bleibt bei 30 Prozent, aber die förderfähigen Höchstkosten sinken von 30.000 auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit und werden ab Februar 2027 halbjährlich um je 750 Euro weiter reduziert.
| Merkmal | Bis 20. Juli 2026 | Ab 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Basisbonus | 30 % | 30 % |
| Förderfähige Kosten (1. WE) | 30.000 € | 28.000 € |
| Klima-Speed-Bonus | 20 % | 16 % |
| EE-Klasse-Bonus | 5 % (separat) | integriert als Standard |
| Max. Zuschuss (1. WE, ohne Einkommensbonus) | ~15.000 € | ~12.880 € |
Quelle: KfW / BAFA, Stand Juli 2026
Der Klima-Speed-Bonus, für Haushalte, die eine fossile Heizung vorzeitig ersetzen, sinkt von 20 auf 16 Prozentpunkte. Ab dem 1. Februar 2027 wird er alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte reduziert, bis er Mitte 2028 komplett wegfällt. Wer also weiß, dass er seine Gasheizung ersetzen will, sollte das nicht auf 2028 verschieben.
Der bisherige EE-Klasse-Bonus von 5 Prozent wird nicht mehr separat ausgewiesen, er ist jetzt Standardvoraussetzung und kein Zusatzbonus mehr. Ab Anfang 2027 soll ein neuer Bonus für in Europa hergestellte Wärmepumpen eingeführt werden, die genaue Höhe steht noch nicht fest.
Komplettsanierung: Was sich bei KfW 261 ändert
Die gute Nachricht: Die förderfähigen Kosten bei der Komplettsanierung steigen von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit. Die schlechte: Die Tilgungszuschüsse sinken pauschal um zehn Prozentpunkte, das trifft alle Effizienzhaus-Stufen gleich.
| Effizienzhaus-Standard | Zuschuss bis 20.7.2026 | Zuschuss ab 21.7.2026 |
|---|---|---|
| EH 55 | 15 % | 5 % |
| EH 40 | 20 % | 10 % |
| EH 40 + Nachhaltigkeitsklasse | 25 % | 15 % |
| Seriensanierung (Sonderregel) | bis 20 % | bis 25 % |
Quelle: KfW, BEG-Reform Juli 2026
Die Seriensanierung ist ein Sonderfall: Wer sein Gebäude mithilfe standardisierter Dämmmodule auf Effizienzhaus-Niveau bringt, erhält ab 21. Juli einen Kombinationsbonus, der auf bis zu 25 Prozent steigen kann, und damit besser abschneidet als bisher. Gleiches gilt für Worst-Performing Buildings (Gebäude der Energieklassen G oder H): Der neue WPB-Bonus greift nun auch bei Einzelmaßnahmen, nicht nur bei Komplettsanierungen.
Für Mehrfamilienhäuser mit vielen Wohneinheiten kann die Kombination aus höherem Förderhöchstbetrag (150.000 Euro je WE) und WPB-Bonus trotz gesunkenem Tilgungszuschuss eine Verbesserung bedeuten.
BAFA-Einzelmaßnahmen: Neue Kostengrenzen und iSFP-Regelung
Bei BAFA-geförderten Einzelmaßnahmen: Dämmung, Fenster, Lüftungsanlagen, gelten ab 21. Juli neue gestaffelte Kostengrenzen für Mehrfamilienhäuser. Der iSFP-Bonus von 5 Prozent greift künftig erst ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro.
Neue förderfähige Kostengrenzen je Maßnahme bei Mehrfamilienhäusern:
- 1. Wohneinheit: bis zu 30.000 Euro
- 2.–6. Wohneinheit: je bis zu 15.000 Euro
- Ab 7. Wohneinheit: je bis zu 8.000 Euro
Für Einfamilienhäuser ändert sich bei der BAFA-Einzelförderung wenig. Die Basisförderung liegt weiterhin bei bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit iSFP (individuellem Sanierungsfahrplan) gibt es weiterhin 5 Prozent extra, aber erst ab 30.000 Euro Investitionsvolumen. Früher wurde der Bonus unabhängig von der Investitionshöhe gewährt, was für kleinere Maßnahmen attraktiver war.
Für Sanierer, die ohnehin größere Maßnahmen planen, ändert sich dadurch wenig. Wer nur ein einzelnes Fenster tauscht oder ein kleines Dämmprojekt hat, verliert den iSFP-Bonus.
Die kritische Frist: 20. Juli um 20 Uhr
Wer eine bereits vorliegende Bestätigung zum Antrag (BzA) hat, kann bis 20. Juli 2026 noch unter den alten Konditionen den Förderantrag stellen. Danach gelten ausnahmslos die neuen Regeln, ohne Übergangsfrist für laufende Planungen.
Die wichtigsten Fristen im Überblick:
- Ab 9. Juli 2026: Keine neuen BzA mehr ausstellbar: Umstellungsphase läuft
- 20. Juli 2026, 20:00 Uhr (KfW): Letzte Minute für Anträge unter alten Konditionen mit bestehender BzA
- 20. Juli 2026, 23:59 Uhr (BAFA): Entsprechende Frist beim BAFA für bestehende BzA und TPB-Nachweise
- 21. Juli 2026: Neue BEG-Konditionen gelten, Antragstellung wieder möglich
Wer also derzeit eine BzA oder einen Techniker-Planungsbeleg (TPB) hat und seine Maßnahme sowieso realisieren wollte, sollte jetzt schnell handeln. In den meisten Fällen sind die Fördersätze nach altem Recht günstiger. Wer noch keine BzA hat, stellt den Antrag einfach ab dem 21. Juli unter neuen Bedingungen, das Verfahren läuft dann wieder normal.
Einkommensbonus neu gestaffelt: Wer profitiert, wer verliert?
Der bisherige Einkommensbonus von pauschal 30 Prozent für Haushalte mit niedrigem Einkommen wird ab 21. Juli einkommensstufig gestaffelt: Bis 30.000 Euro Haushaltseinkommen gibt es jetzt 40 Prozent, bei 40.000 bis 50.000 Euro nur noch 10 Prozent.
Die neue Einkommensstaffelung beim Heizungstausch (KfW 458, ab 21. Juli 2026):
| Haushaltseinkommen | Einkommensbonus neu | Einkommensbonus bisher |
|---|---|---|
| bis 30.000 €/Jahr | 40 % | 30 % |
| 30.001 bis 40.000 € | 30 % | 30 % |
| 40.001 bis 50.000 € | 10 % | 30 % |
| über 50.000 € | kein Bonus | kein Bonus |
Quelle: BEG-Reform, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Juli 2026
Für Haushalte mit niedrigem Einkommen ist die Reform eine echte Verbesserung. Wer unter 30.000 Euro verdient, kommt theoretisch auf 30 % Basisbonus + 40 % Einkommensbonus + 16 % Klima-Speed-Bonus = 86 Prozent Förderung, begrenzt durch die förderfähigen Kosten von 28.000 Euro.
Für die mittlere Einkommensgruppe zwischen 40.000 und 50.000 Euro sinkt der Einkommensbonus dagegen von 30 auf 10 Prozent, ein spürbarer Rückschritt. Diese Haushalte sollten jetzt prüfen, ob sie ihre Maßnahme noch vor dem 20. Juli beantragen können.
Was bedeutet das für deine Bauplanung 2026?
Die BEG-Reform trifft Bauherren und Sanierer in einer ohnehin angespannten Kostenlage: Bauzinsen liegen im Juli 2026 bei etwa 3,8 Prozent für zehn Jahre, Holzpreise stiegen im Mai 2026 um bis zu 11,8 Prozent. Förderoptimierung ist deshalb wichtiger denn je.
Konkrete Empfehlungen je nach Situation:
Du planst einen Heizungstausch und hast eine BzA: Stelle noch vor dem 20. Juli unter alten Konditionen den Förderantrag. Der höhere Klima-Speed-Bonus und die förderfähigen Kosten von 30.000 Euro machen das in den meisten Fällen lohnend.
Du planst eine Komplettsanierung zum EH-55-Standard: Der Tilgungszuschuss sinkt von 15 auf 5 Prozent, das ist ein erheblicher Einschnitt. Überleg, ob die Sanierung auf EH-40-Niveau wirtschaftlich sinnvoll ist, wo der Rückgang geringer ausfällt (20 → 10 %).
Du sanierst ein Worst-Performing Building: Hier lohnt sich die neue WPB-Sonderregel. Lass dir von einem Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, ab 30.000 Euro Investitionsvolumen gibt es den 5-Prozent-Bonus obendrauf.
Du planst ein neues Eigenheim: Für Einfamilienhäuser mit modernem Energiestandard lohnt sich die Kombination aus KfW 298 (Neubau EH40) und einer geförderten Wärmepumpe weiterhin, die BEG-Reform trifft primär die Sanierungsförderung. Aktuelle Baukosten für dein Bundesland findest du zum Beispiel auf der Seite Baukosten Bayern. Für die Gesamtkalkulation inklusive aller Nebenkosten nutze den Baukostenrechner.
Alles zur laufenden KfW-Förderung, Antragsstellung und Kombination der Programme erklärt der Ratgeber KfW-Förderung 2026.
FAQ: BEG-Reform und neue Förderkonditionen ab Juli 2026
Ab wann gelten die neuen BEG-Konditionen bei KfW und BAFA?
Die neuen Konditionen gelten ab 21. Juli 2026. Wer noch eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) hat, kann bis zum 20. Juli 2026 um 20 Uhr (KfW) bzw. 23:59 Uhr (BAFA) noch unter alten Bedingungen den Förderantrag stellen.
Sinkt die Förderung für Wärmepumpen insgesamt?
Der Basisbonus bleibt bei 30 Prozent, der Einkommensbonus für Geringverdiener steigt sogar auf 40 Prozent. Der Klima-Speed-Bonus sinkt von 20 auf 16 Prozent und läuft bis Mitte 2028 aus. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt von 30.000 auf 28.000 Euro, was den maximalen Zuschuss etwas verringert.
Was passiert, wenn ich seit dem 9. Juli keine neue BzA mehr bekomme?
Ab dem 9. Juli werden in der Übergangsphase keine neuen BzA mehr ausgestellt. Wer noch keine hat, stellt seinen Antrag ab dem 21. Juli direkt unter neuen Konditionen, das Verfahren läuft dann wieder normal.
Lohnt sich ein Heizungstausch noch nach der Reform?
Ja, besonders für Haushalte mit niedrigem Einkommen (unter 30.000 Euro/Jahr), die jetzt 40 statt 30 Prozent Einkommensbonus erhalten. Für mittlere Einkommensgruppen (40.000 bis 50.000 Euro) wird der Einkommensbonus deutlich geringer. Die Wirtschaftlichkeit hängt stark von Ausgangslage und Förderkombi ab.
Steigt oder sinkt die Förderung für Komplettsanierungen?
Gemischt: Der Tilgungszuschuss sinkt pauschal um zehn Prozentpunkte (EH55: 15 → 5 %; EH40: 20 → 10 %). Gleichzeitig steigt der Förderhöchstbetrag von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit, was bei größeren Projekten und Mehrfamilienhäusern die höhere Basis teils ausgleicht.
Was ändert sich beim iSFP-Bonus bei BAFA?
Der iSFP-Bonus (5 % extra) ist weiterhin verfügbar, gilt aber ab 21. Juli erst ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro. Bei kleineren Sanierungsmaßnahmen entfällt der Bonus künftig.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis zu Finanz- und Förderangaben
Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-07-31. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
Baukosten jetzt berechnen
Nutze unseren kostenlosen Baukostenrechner mit DIN-276-Aufschlüsselung.
Zum Baukostenrechner