Energy Sharing 2026: Solarstrom mit Nachbarn teilen, so funktioniert das neue Gesetz
Seit 1. Juni 2026 können PV-Anlagenbesitzer überschüssigen Solarstrom per Stromgemeinschaft direkt an Nachbarn verkaufen, und deutlich mehr verdienen als mit der Einspeisevergütung.

Das neue Energy-Sharing-Gesetz (§ 42c EnWG) ist seit dem 1. Juni 2026 in Kraft. Die Konsequenz für Hauseigentümer mit Photovoltaikanlage: Überschüssiger Solarstrom kann jetzt direkt an Nachbarn verkauft werden, über das öffentliche Verteilnetz, ohne eigene Leitungen und ohne Energieversorger-Lizenz. Statt 7,78 Cent pro Kilowattstunde Einspeisevergütung sind realistisch 12 bis 18 Cent erzielbar. Für Bauherren, die 2026 und 2027 ein neues Haus planen, eröffnet das eine komplett neue Wirtschaftlichkeitsrechnung für die PV-Anlage. Was das Gesetz konkret ermöglicht, was technisch vorausgesetzt wird und wo die aktuellen Grenzen liegen, hier die Fakten.
Was ist Energy Sharing, und was hat sich ab Juni 2026 geändert?
Seit dem 1. Juni 2026 erlaubt der neue § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erstmals in Deutschland das Energy Sharing: Eigentümer von Solaranlagen dürfen ihren selbst erzeugten Strom direkt an andere Haushalte im selben Netzgebiet abgeben, ohne Händler-Lizenz und ohne teure Zwischenhändler.
Bisher gab es bei überschüssigem Solarstrom im Wesentlichen zwei Wege: Eigenverbrauch maximieren oder ins Netz einspeisen und die staatliche Einspeisevergütung kassieren. Seit dem 1. Februar 2026 liegt diese Vergütung je nach Anlagengröße bei 7,78 Ct/kWh (bis 10 kWp), 6,76 Ct/kWh (10 bis 40 kWp) oder 5,77 Ct/kWh (40 bis 100 kWp). Das ist deutlich weniger als der Preis, den Nachbarn für ihren Netzstrom zahlen, im Schnitt 32 bis 37 Ct/kWh im Jahr 2026.
Energy Sharing schließt diese Lücke: Der PV-Anlagenbesitzer bietet seinen überschüssigen Strom zu einem frei verhandelten Preis an, der zwischen Einspeisevergütung und Netzstrompreis liegt. Beide Seiten gewinnen. Das Gesetz wurde im November 2025 vom Bundestag beschlossen und trat zum 1. Juni 2026 in Kraft.
Wie funktioniert eine Stromgemeinschaft in der Praxis?
Beim Energy Sharing schließen sich Anlagenbesitzer und Abnehmer zu einer "Stromgemeinschaft" zusammen. Der Strom fließt weiterhin über das öffentliche Netz, abgerechnet wird über intelligente Messsysteme viertelstundengenau, pro Erzeugungsintervall.
Der Ablauf in der Praxis:
- Anlagenbesitzer und Teilnehmer schließen einen Liefervertrag (Preis, Bedingungen, Laufzeit)
- Alle Beteiligten lassen einen Smart Meter installieren
- Der Netzbetreiber richtet das Energy-Sharing-Profil ein
- Überschüssiger PV-Strom wird dem Netzgebiet gutgeschrieben: Teilnehmer buchen ihn proportional ab
- Fehlende Mengen (nachts, bei Bewölkung) werden automatisch aus dem Netz ergänzt, der reguläre Stromliefervertrag bleibt als Backup bestehen
Wichtig: Der Anlagenbesitzer liefert keine stabile, garantierte Versorgung, er teilt echten, schwankenden Solarstrom. Teilnehmer brauchen zwingend weiterhin einen klassischen Stromanbieter. Energy Sharing ergänzt das reguläre Stromprodukt, ersetzt es nicht.
Was verdienst du durch Energy Sharing?
Statt 7,78 Ct/kWh Einspeisevergütung sind durch Energy Sharing realistische Erlöse von 12 bis 18 Ct/kWh möglich. Bei einer 10-kWp-Anlage mit 4.000 kWh Jahresüberschuss macht das bis zu 720 Euro mehr pro Jahr, rund 130 bis 400 Euro mehr als die Einspeisevergütung.
Hier ein Vergleich für eine typische 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus:
| Verwertungsweg | Erlös je kWh | Jahreserlös bei 4.000 kWh Überschuss |
|---|---|---|
| Einspeisevergütung (ab Feb. 2026) | 7,78 Ct | 311 € |
| Energy Sharing (konservativ) | 12 Ct | 480 € |
| Energy Sharing (optimistisch) | 18 Ct | 720 € |
| Eigenverbrauch (gesparter Netzstrom) | ~32 bis 37 Ct | Priorität Eigennutzung |
Quellen: Bundesnetzagentur (Einspeisevergütung Feb. 2026), Verbraucherzentrale (Sharing-Preisrange), eigene Berechnung.
Eigenverbrauch bleibt wirtschaftlich die erste Priorität: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 32 bis 37 Ct Netzstrombezug. Energy Sharing rechnet sich für den Überschuss, den Speicher oder Eigenverbrauch nicht aufnehmen können.
Technische Voraussetzungen: Smart Meter ist Pflicht
Ohne intelligentes Messsystem (Smart Meter) kein Energy Sharing. Sowohl Anlagenbesitzer als auch alle Teilnehmer der Stromgemeinschaft brauchen einen Smart Meter, der viertelstundengenau misst, wer wann wie viel erzeugt und verbraucht.
Was du dazu wissen musst:
- Kosten: Das Jahresentgelt für einen Smart Meter liegt für Haushalte bei 20 bis 50 Euro, für Erzeuger mit größeren Anlagen höher
- Wer installiert: Der zuständige Messstellenbetreiber, in der Regel der regionale Netzbetreiber
- PV-Pflicht: Eigentümer von PV-Anlagen über 7 kWp sind seit 2022 per Gesetz zur Smart-Meter-Installation verpflichtet, wer eine Anlage dieser Größe hat, sollte bereits einen Meter haben oder den Einbau beantragen
- Rollout-Stand 2026: Laut Bundesnetzagentur sind erst rund 1 Million Smart Meter verbaut, bei 55 Millionen Verbrauchsstellen in Deutschland. Die Verfügbarkeit variiert je nach Netzbetreiber und Region stark
Bis Juni 2028 müssen Netzbetreiber Energy Sharing nur innerhalb ihres eigenen Bilanzierungsgebietes unterstützen. Das heißt konkret: Du kannst zunächst nur mit Nachbarn teilen, die beim selben lokalen Netzbetreiber angeschlossen sind. Ab Juni 2028 wird das Sharing gebietsübergreifend, dann sind auch weiter entfernte Teilnehmer möglich.
Energy Sharing im Neubau: Was Bauherren 2026 berücksichtigen sollten
Wer 2026 oder 2027 ein neues Haus baut, sollte Energy Sharing von Anfang an in die Planung einbeziehen. Die Entscheidungen beim Bau: PV-Anlagengröße, Batteriespeicher, Zählerkonzept, bestimmen, wie viel Sharing-Potenzial später verfügbar ist.
Konkrete Empfehlungen für Bauherren:
PV-Anlagengröße großzügiger planen: Eine Anlage mit 10 bis 14 kWp statt 6 bis 8 kWp produziert deutlich mehr Überschuss für Sharing-Verträge. Bei einem typischen Einfamilienhaus mit 4.000 kWh Eigenverbrauch sind mit 12 kWp je nach Standort 4.000 bis 6.000 kWh jährlich für Sharing verfügbar.
Batteriespeicher vs. Sharing abwägen: Ein Heimspeicher erhöht den Eigenverbrauch, reduziert aber gleichzeitig die für Sharing verfügbaren Mengen. Für viele Bauherren ist eine Kombination sinnvoll: Kleiner Speicher für Abendstunden plus Sharing für den Tagesüberschuss.
Smart Meter direkt einplanen: Beim Neubau lässt sich der Smart Meter von Anfang an in die Elektroinstallation integrieren, das ist günstiger als eine spätere Nachrüstung.
Dach optimal ausrichten: Für maximale Erzeugung und damit das größte Sharing-Potenzial sollte die PV-Anlage Richtung Süd, Südwest oder Südost bei 30 bis 40 Grad Neigung ausgerichtet sein.
Für die vollständige Baukostenplanung inklusive PV-Anlage, Haustechnik und aller Nebenkosten steht der Baukostenrechner zur Verfügung. Welche Gesamtkosten ein Neubau mit integrierter Solaranlage in deiner Region hat, zeigen die aktuellen Baukosten Nordrhein-Westfalen, eine der teuersten Regionen Deutschlands beim Hausbau.
Alle Details zur PV-Planung, zu Modulpreisen und Förderung findest du im Ratgeber Photovoltaikanlage Kosten 2026. Wer ein Einfamilienhaus plant, sollte die Solaranlage direkt als integralen Bestandteil des Bauvorhabens behandeln, nicht als Option für später.
Was kostet eine PV-Anlage, und rechnet sie sich mit Energy Sharing schneller?
Eine 10-kWp-PV-Anlage kostet 2026 brutto zwischen 9.000 und 14.000 Euro, ohne Batteriespeicher. Die Mehrwertsteuer ist auf null Prozent gesetzt. Mit Energy-Sharing-Erlösen sinkt die Amortisationszeit je nach Sharing-Preis und Eigenverbrauchsanteil auf 8 bis 12 Jahre.
Die wesentlichen Kostenfaktoren im Überblick:
- Anlage 10 kWp (Module + Wechselrichter + Montage): 9.000 bis 14.000 €
- Batteriespeicher 10 kWh: 6.000 bis 10.000 € zusätzlich
- Smart Meter (falls nicht vorhanden): einmalig 100 bis 200 €, laufend 20 bis 50 €/Jahr
- Mehrwertsteuer: 0 % nach § 12 Abs. 3 UStG (gilt auch 2026)
- KfW-Förderung: Wer das Haus als Effizienzhaus 40 baut, erhält über KfW 298 Zinsen ab 0,6 %, senkt die Gesamtfinanzierungskosten für Haus und PV
Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG gilt für PV-Einkünfte bis 30.000 Euro Jahresumsatz und deckt damit die Einnahmen der allermeisten Einfamilienhausbesitzer vollständig ab. Ob und wie Energy-Sharing-Erlöse unter diese Regelung fallen, ist 2026 noch nicht abschließend geklärt, hierzu sollte ein Steuerberater konsultiert werden.
Offene Fragen und aktuelle Grenzen des Energy Sharings
Energy Sharing ist als Konzept rechtlich verankert, in der praktischen Umsetzung aber noch in der Anfangsphase. Die wichtigsten Hürden sind der schleppende Smart-Meter-Rollout, ungeklärte Netzentgelt-Fragen und fehlende Softwarelösungen für die Abrechnung von Stromgemeinschaften.
Was aktuell noch offen ist:
- Netzentgelte: Muss für den durch Sharing fließenden Strom das volle Netzentgelt gezahlt werden? Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, bis Ende 2026 Regelungen zu schaffen, eine reduzierte Entgeltstruktur für lokalen Sharing-Strom könnte die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessern
- Abrechnung: Für die viertelstundengenaue Abrechnung zwischen mehreren Teilnehmern braucht man Software, die die Erzeugungsdaten des Anlagenbesitzers mit dem Verbrauch der Teilnehmer abgleicht. Das Angebot an geeigneten Plattformen ist 2026 noch überschaubar
- Vertragsgestaltung: Wie langfristig darf oder soll ein Sharing-Vertrag sein? Was passiert, wenn ein Teilnehmer aus der Gemeinschaft aussteigt? Das müssen Gemeinschaften selbst klären, standardisierte Musterverträge gibt es kaum
Der Rat von Verbraucherzentralen und Fachleuten: Wer jetzt starten will, sollte mit einer kleinen Gemeinschaft von zwei bis vier Haushalten beginnen, einen konkreten Vertrag aufsetzen und sich von einem Energieberater begleiten lassen.
FAQ: Energy Sharing 2026
Ab wann ist Energy Sharing in Deutschland möglich?
Das Energy-Sharing-Gesetz (§ 42c EnWG) ist am 1. Juni 2026 in Kraft getreten. Seit diesem Datum können PV-Anlagenbesitzer überschüssigen Solarstrom im Rahmen einer Stromgemeinschaft an Haushalte im selben Netzgebiet abgeben.
Brauche ich einen Smart Meter für Energy Sharing?
Ja. Sowohl der Anlagenbesitzer als auch alle Teilnehmer der Stromgemeinschaft brauchen ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), das den Strom viertelstundengenau erfasst. Die jährlichen Messstellenentgelte liegen für Haushalte bei 20 bis 50 Euro. Für PV-Anlagen über 7 kWp besteht bereits eine gesetzliche Einbaupflicht.
Wie viel kann ich durch Energy Sharing verdienen?
Den Preis verhandeln Anlagenbesitzer und Abnehmer frei. Realistisch sind Preise zwischen 12 und 18 Ct/kWh, deutlich mehr als die Einspeisevergütung (7,78 Ct/kWh), aber günstiger als Netzstrom (32 bis 37 Ct/kWh). Bei 4.000 kWh Jahresüberschuss macht das 480 bis 720 Euro Jahreseinnahmen.
Wie viele Nachbarn kann ich in eine Stromgemeinschaft aufnehmen?
Gesetzlich gibt es keine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Praktisch ist die Gemeinschaft bis Juni 2028 auf das Bilanzierungsgebiet des lokalen Verteilnetzbetreibers beschränkt. Ab Juni 2028 wird Energy Sharing auch gebietsübergreifend ermöglicht.
Ist Energy Sharing auch ohne Batteriespeicher sinnvoll?
Ja, für Anlagen ohne Speicher oder mit vollem Speicher ist Energy Sharing die attraktivste Verwertung für Überschüsse. Eigenverbrauch (inkl. Speicher) bleibt jedoch wirtschaftlich die erste Priorität, da er mehr als 30 Ct/kWh Netzstrom spart. Beide Strategien lassen sich kombinieren.
Was gilt steuerlich für Einnahmen aus Energy Sharing?
Für PV-Anlagenbetreiber gilt nach § 3 Nr. 72 EStG eine Steuerfreiheit für Einkünfte bis 30.000 Euro Jahresumsatz. Ob Energy-Sharing-Erlöse vollständig darunter fallen, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Ein Steuerberater sollte konsultiert werden, bevor größere Sharing-Verträge abgeschlossen werden.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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