Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Das Ende des Heizungsgesetzes, was Bauherren jetzt wissen müssen
Das Kabinett beschloss das Gebäudemodernisierungsgesetz am 13. Mai 2026. Es ersetzt das Heizungsgesetz: Die 65%-Erneuerbare-Pflicht entfällt, Gas und Öl bleiben erlaubt.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist die größte Kehrtwende in der deutschen Heizungspolitik seit Jahren. Am 13. Mai 2026 beschloss das Bundeskabinett das Gesetz, am 11. Juni hatte es seine erste Lesung im Bundestag, am 12. Juni nahm der Bundesrat Stellung. Was Bundesbauministerin Verena Hubertz als Rückkehr zu "Klarheit, Verlässlichkeit, Vertrauen" ankündigt, bedeutet für Bauherren und Sanierer: Die umstrittene 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht ist Geschichte, Gas- und Ölheizungen dürfen wieder eingebaut werden, und ab 2029 beginnt schrittweise eine neue Pflicht. Was genau gilt, was sich für Neubauten ändert und was das für deine Planung 2026 bedeutet.
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz, und was ersetzt es?
Das GModG löst das GEG 2024 ab, das in der Öffentlichkeit als "Heizungsgesetz" bekannt wurde. Die wichtigste Änderung: Die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wird gestrichen. Stattdessen gilt ab 2029 eine schrittweise steigende Bio-Energiequote.
Das ursprüngliche Gebäudeenergiegesetz 2024 hatte nach langen Koalitionsstreitigkeiten vorgeschrieben, dass neue Heizungen überwiegend erneuerbare Energien nutzen müssen. In der Praxis bedeutete das: Wärmepumpe, Fernwärme oder zertifizierte Biomasse: Gas- und Ölheizungen waren ohne aufwändige Ausnahmetatbestände faktisch nicht mehr einbaubar.
Das GModG dreht das Prinzip um. Nicht die Technologie wird vorgeschrieben, sondern der Brennstoff-Mix wird schrittweise über eine sogenannte "Bio-Treppe" reguliert. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche nennt das "weniger Ideologie, mehr Pragmatismus".
Für den parlamentarischen Zeitplan gilt: Erste Lesung Bundestag am 11. Juni 2026, Bundesrat-Stellungnahme am 12. Juni. Das Inkrafttreten ist für 1. Juli 2026 angestrebt, je nach Verlauf des parlamentarischen Verfahrens könnte es sich auf November 2026 verschieben.
Die 65-Prozent-Regel: Was genau wegfällt
Ab Inkrafttreten des GModG dürfen neue Heizungsanlagen in Bestand und Neubau ohne Erneuerbare-Pflicht eingebaut werden. Gas- und Ölheizungen sind wieder uneingeschränkt zulässig, bis die Bio-Treppe ab 2029 greift.
Konkret gestrichen werden die §§ 71 und 72 GEG 2024, die den Einbau von Heizungsanlagen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer-Anteil regelten. Damit entfallen auch die bisherigen Übergangsfristen, die je nach Bestandsgebäude-Alter unterschiedliche Zeitpläne für den Heizungstausch vorsahen.
Was weiterhin gilt:
- Energieausweise bleiben Pflicht beim Verkauf und Neuvermietung
- Wärmedämmvorschriften für Neubauten bleiben bestehen (neue Standards, dazu gleich)
- Förderung für Wärmepumpen (KfW 458, BAFA BEG) läuft bis mindestens 2029 weiter
- Kommunale Wärmepläne bleiben Pflicht (Großstädte bis Mitte 2026, kleinere Gemeinden bis Mitte 2028)
Die Bio-Treppe: Was ab 2029 konkret gilt
Ab 1. Januar 2029 müssen Heizungsanlagen, also auch neue Gas- und Ölheizungen, einen Mindestanteil an biobasierten oder grünen Energieträgern nutzen. Die Quote steigt bis 2040 auf 60 Prozent.
Die Bio-Treppe im Überblick:
| Jahr | Mindestanteil Bioenergie/grüne Brennstoffe | Beispiel: Gasheizung |
|---|---|---|
| bis 31.12.2028 | kein Mindestanteil | reines Erdgas zulässig |
| ab 1.1.2029 | 10 % | 90 % Erdgas + 10 % Biogas |
| ab 1.1.2035 | 30 % | 70 % Erdgas + 30 % Biogas |
| ab 1.1.2040 | 60 % | 40 % Erdgas + 60 % Biogas |
| 2045 | 100 % Klimaneutralität | gesetzliches Ziel Deutschland |
Quelle: GModG-Entwurf, Stand Juni 2026. Quoten für 2035 und 2040 können im parlamentarischen Verfahren noch angepasst werden.
Alternativ zur reinen Biogas-Beimischung sind auch anerkannte Alternativen möglich:
- Thermische Solaranlage mit mindestens 0,03 bis 0,04 m² Kollektorfläche pro m² Nutzfläche
- Hybridheizung mit vorrangig betriebener Wärmepumpe
Für die Praxis bedeutet das: Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, kann bis Ende 2028 mit reinem Erdgas heizen. Ab 2029 muss der Gasversorger oder Anlagenbetreiber nachweisen, dass 10 Prozent des Brennstoffs biogener Herkunft sind. Biogas-Verträge sind bereits heute am Markt verfügbar.
Neue Anforderungen für Neubauten ab 2028 und 2030
Das GModG setzt beim Neubau neue Maßstäbe: Ab 2028 gilt der Nullemissionsgebäude-Standard für öffentliche Nichtwohngebäude, ab 2030 für alle Neubauten, unabhängig von der Nutzung.
Das sind die wichtigsten Neubau-Änderungen im Zeitplan:
Sofort nach Verkündung (ca. Juli/November 2026): Die Referenzgebäude-Standards werden angepasst, die Anforderungswerte für Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust werden leicht abgesenkt. Das bedeutet konkret: Neubau-Anforderungen werden minimal gelockert, EH55 oder EH40 bleiben aber als KfW-Förderstandards weiter attraktiv.
Ab 1. Januar 2027: Schrittweise Solarpflicht für Neubauten. Konkrete Flächenvorgaben sind im Gesetzentwurf noch nicht festgelegt und werden in der Ausführungsverordnung spezifiziert.
Ab 1. Januar 2028: Nullemissionsgebäude-Standard für öffentliche Nichtwohngebäude: Keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort des Gebäudes mehr zulässig.
Ab 1. Januar 2030: Nullemissionsgebäude-Standard für alle Neubauten: Wohngebäude dürfen an ihrem Standort keine Kohlenstoffdioxidemissionen aus fossilen Brennstoffen mehr verursachen. Das macht Gas- und Ölheizungen im Neubau ab 2030 faktisch unmöglich, auch ohne explizites Verbot.
Wer ein Einfamilienhaus plant und 2028 oder 2029 einziehen möchte, muss diesen Zeitplan im Blick haben. Ein Bauantrag von 2026 kann noch eine konventionelle Gasheizung vorsehen, aber wer den Baustart verzögert und erst 2030 fertigstellt, greift in einen anderen Rechtsrahmen.
Was das für Bauherren in der Planung 2026 bedeutet
Die kurzfristige Entlastung ist real: Mehr Heizungsfreiheit bis 2028, günstigere Gas- und Hybrid-Systeme wieder ohne Auflagen wählbar. Die mittelfristige Planung bis 2030 wird aber komplexer, wer heute plant, muss spätestens für 2030 ein emissionsfreies Heizsystem einkalkulieren.
Für Bauherren, die 2026 oder 2027 starten, ergeben sich folgende Szenarien:
Szenario A: Fertigstellung vor 2030: Gasheizung ist bis Ende 2028 ohne Bio-Anteil möglich. Ab 2029 gilt 10 % Biogas, das ist über Verträge regelbar, kein Heizungstausch nötig.
Szenario B: Fertigstellung ab 2030: Nullemissionsgebäude-Standard gilt. Planst du heute für 2030, muss deine Heizungsanlage schon bei Baubeginn für erneuerbare Energie ausgelegt sein. Wärmepumpe, Fernwärme oder zertifizierte Biomasse.
Szenario C: Bestandssanierung: Du sanierst ein Bestandsgebäude. Bis 2028 kannst du eine neue Gasheizung einbauen, die Bio-Treppe gilt dann ab 2029 auch für dich. Eine Wärmepumpe bleibt die wirtschaftlichste Wahl für viele Sanierungsvorhaben, wenn Dämmstandard und Vorlauftemperaturen passen.
Die regionalen Baukosten unterscheiden sich erheblich, je nachdem, ob du in Bayern oder in strukturschwächeren Regionen baust. Aktuelle Zahlen zu Haustechnik und Gesamtbaukosten findest du auf der Seite Baukosten Nordrhein-Westfalen. Für deine Gesamtkalkulation inklusive aller Nebenkosten nutze den Baukostenrechner.
KfW-Förderung: Was sich durch das GModG ändert
Die KfW-Programme bleiben unverändert, und die Förderung für energieeffiziente Heizsysteme läuft bis mindestens 2029 weiter. Das GModG enthält keine Kürzungen bei der BEG-Förderung.
Aktueller Stand der wichtigsten Programme (Stand Juni 2026):
| Programm | Förderhöhe | Status nach GModG |
|---|---|---|
| KfW 298 (EH40 Neubau) | bis 150.000 €, 0,6 % Zins | läuft weiter |
| KfW 458 (Heizungstausch) | bis 70 % Zuschuss | läuft bis mind. 2029 |
| BAFA BEG Einzelmaßnahmen | bis 20 % Zuschuss | läuft weiter |
| KfW 570 (Erneuerbare Energien Plus) | bis 150 Mio. € Kredit | NEU ab 18. Juni 2026 |
Besonders relevant: KfW hat am 18. Juni 2026 das neue Programm KfW 570 gestartet, das Unternehmen Investitionen in Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zu 150 Millionen Euro finanziert, relevant für Bauherren mit Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten.
Alle Details zu Antragsstellung, Kombination der Programme und Fristen erklärt der Ratgeber KfW-Förderung 2026.
Kritik und offene Fragen
Das GModG ist im parlamentarischen Verfahren noch nicht verabschiedet. Einzelheiten, insbesondere die genauen Quoten für 2035 und 2040 sowie die Solarpflicht-Vorgaben, können sich noch ändern.
Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 eine Reihe von Empfehlungen beschlossen. Kritiker bemängeln:
- Die Bio-Treppe ab 2029 setzt voraus, dass Biogas in ausreichender Menge und zu vertretbaren Preisen verfügbar ist, das ist heute nicht gesichert
- Der Nullemissionsgebäude-Standard ab 2030 kommt de facto einem Gas- und Ölheizungsverbot im Neubau gleich, der Gesetzentwurf kommuniziert das aber nicht explizit
- Die Solarpflicht ab 2027 ist im Entwurf nicht mit konkreten Vorgaben hinterlegt, das schafft Planungsunsicherheit
- Umweltverbände kritisieren, dass das GModG Klimaschutzziele im Gebäudesektor verzögert
Für Bauherren gilt: Stand heute (Juni 2026) ist der Gesetzentwurf beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Bis zur Verabschiedung gilt noch das GEG 2024. In der Praxis orientieren sich Behörden und Banken aber bereits am kommenden GModG.
FAQ: Gebäudemodernisierungsgesetz 2026
Ab wann gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz?
Das Bundeskabinett hat das GModG am 13. Mai 2026 beschlossen. Die erste Bundestag-Lesung fand am 11. Juni 2026 statt, der Bundesrat nahm am 12. Juni Stellung. Das angestrebte Inkrafttreten ist der 1. Juli 2026, je nach parlamentarischem Verlauf könnte es sich auf November 2026 verschieben.
Darf ich noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja, sobald das GModG in Kraft ist, dürfen Gas- und Ölheizungen ohne Erneuerbare-Pflicht eingebaut werden. Bis Ende 2028 ohne Bio-Anteil, ab 2029 mit 10 Prozent Biogas oder gleichwertigem Ersatz. Im Neubau gilt ab 2030 der Nullemissionsgebäude-Standard, der Gas- und Öl faktisch ausschließt.
Was ist die Bio-Treppe und wie funktioniert sie in der Praxis?
Die Bio-Treppe schreibt ab 2029 vor, dass Heizungsanlagen einen steigenden Anteil biobasierter oder grüner Brennstoffe nutzen: 10 % ab 2029, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040. In der Praxis regeln Gasversorger die Beimischung über entsprechende Verträge: Hauseigentümer müssen ihre Heizung dafür nicht tauschen.
Ändert sich etwas bei der KfW-Förderung für Wärmepumpen?
Nein. Die KfW 458-Förderung für Heizungstausch und die BAFA BEG-Programme laufen bis mindestens 2029 unverändert weiter. Das GModG enthält keine Kürzungen. Wärmepumpen werden weiterhin mit bis zu 70 Prozent Zuschuss gefördert.
Was bedeutet der Nullemissionsgebäude-Standard ab 2030 für Bauherren?
Ab 1. Januar 2030 dürfen Neubauten an ihrem Standort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr verursachen. Das macht Gas- und Ölheizungen im Neubau faktisch unmöglich, ohne ein explizites Verbot im Gesetz. Wer 2029 oder früher fertigstellt, fällt noch unter alte Regeln.
Gilt die Solarpflicht ab 2027 für alle Neubauten?
Der Gesetzentwurf sieht ab 1. Januar 2027 eine schrittweise Solarpflicht vor. Konkrete Größenvorgaben sind im Entwurf noch nicht festgelegt, die Details werden in der Ausführungsverordnung geregelt, die noch aussteht. Bauherren sollten Solaranlagen in der Planung vorsorglich vorsehen.
Was gilt noch, bis das GModG in Kraft tritt?
Bis zum offiziellen Inkrafttreten gilt das GEG 2024 mit der 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht. In der Praxis orientieren sich Behörden und Banken bereits am kommenden GModG, rechtlich verbindlich ist aber noch das alte GEG.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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