GModG 2026: Was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für Bauherren und Eigentümer bedeutet
Das Bundeskabinett beschloss am 13. Mai 2026 das GModG. Die 65%-Regel fällt, Gasheizungen bleiben erlaubt, mit neuen Bioanteil-Auflagen ab 2029.

Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2024 und hebt die umstrittene 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch auf. Was das konkret für Bauherren, Sanierer und Vermieter bedeutet, und was sich trotz der neuen Wahlfreiheit nicht ändert.
Das GModG auf einen Blick, was sich wirklich ändert
Das GModG schafft die Pflicht ab, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu betreiben. Stattdessen gilt freie Heizungswahl, allerdings mit gestaffelten Bioanteil-Auflagen für fossile Heizungen ab 2029.
Das Heizungsgesetz, wie das GEG 2024 im Volksmund hieß, war eines der meistdiskutierten deutschen Gesetze der vergangenen Jahre. Es schrieb vor, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen müssen, in der Praxis bedeutete das für viele Bauherren die faktische Pflicht zur Wärmepumpe. Das GModG dreht dieses Prinzip um.
Das parlamentarische Verfahren soll zügig abgeschlossen werden. Da das Gesetz nach aktuellem Stand nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat ist, rechnen Experten mit einer Verabschiedung vor der Sommerpause Mitte Juli 2026.
| Regelung | GEG 2024 | GModG 2026 |
|---|---|---|
| 65%-EE-Pflicht beim Heizungstausch | Ja | Entfällt |
| Gasheizung (Neukauf) | Nur mit 65%-EE-Lösung | Erlaubt |
| Ölheizung (Neukauf) | Nur mit 65%-EE-Lösung | Erlaubt |
| Pelletheizung | Eingeschränkt | Erlaubt |
| Bioanteil-Pflicht | Nein | Ab 2029 (Bio-Treppe) |
| Heizungs-Verbot nach 2044 | Geplant | Gestrichen |
| Evaluierung | , | 2030 |
Quelle: Bundesregierung, Kabinettsbeschluss 13. Mai 2026
Freie Heizungswahl: Was ist jetzt genau erlaubt?
Wärmepumpen, Gas- und Ölheizungen, Pelletheizungen, Fernwärme und Hybridlösungen sind alle erlaubt. Eine Technologiepflicht gibt es nicht mehr. Wer 2026 eine neue Gasheizung einbaut, kann das ohne sofortige Einschränkungen tun.
Das klingt nach einer vollständigen Kehrtwende, ist es aber nur zum Teil. Die neue Wahlfreiheit gilt vor allem für den Gebäudebestand und Sanierungen. Für Neubauten mit KfW-Kredit bleibt der EH40-Standard verpflichtend, der fossile Heizungen ausschließt (mehr dazu im Abschnitt Neubau weiter unten).
Für Sanierungsprojekte und den Heizungstausch im Bestand gelten ab sofort diese Optionen:
- Gasheizung: Zulässig, ab 2029 mit steigendem Biomethan-Anteil
- Ölheizung: Zulässig, ab 2029 mit steigendem Bioheizöl-Anteil
- Wärmepumpe: Weiterhin erlaubt und maximal gefördert
- Pelletheizung: Erlaubt, auch ohne Kombination mit Solarthermie
- Fernwärme: Bleibt erste Wahl, wo verfügbar
- Hybridheizungen: Erhalten sogar Übergangserleichterungen
Das gestrichene Heizungsverbot nach 2044 ist dabei für viele Eigentümer psychologisch wichtig: Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, muss nicht damit rechnen, dass die Anlage vor dem Ende ihrer technischen Lebensdauer zwangsweise ausgetauscht werden muss.
Die Bio-Treppe: Gasheizungen mit Auflagen ab 2029
Fossile Heizungen bleiben zulässig, müssen aber ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Die sogenannte Bio-Treppe regelt dies in vier Stufen bis 2040.
Wer 2026 oder 2027 eine Gasheizung einbaut, hat bis Ende 2028 keine Einschränkungen. Ab 2029 greift dann folgendes System:
| Ab Jahr | Mindest-Bioanteil | Zulässige Brennstoffe |
|---|---|---|
| 2029 | 10 % | Biomethan, grüner Wasserstoff, synthetisches Methan |
| 2030 | 15 % | Biomethan, grüner Wasserstoff, synthetisches Methan |
| 2035 | 30 % | Biomethan, grüner Wasserstoff, synthetisches Methan |
| 2040 | 60 % | Biomethan, grüner Wasserstoff, synthetisches Methan |
Quelle: Gesetzentwurf GModG, Kabinettsbeschluss 13. Mai 2026
Der entscheidende Unterschied zum alten GEG: Die Pflicht liegt beim Brennstoff, nicht bei der Heizungsanlage. Verbraucher müssen dafür keinen separaten Vertrag abschließen, die Beimischung soll über das Gasnetz erfolgen. Gasversorger sind ab 2028 verpflichtet, beginnend mit rund einem Prozent grüne Gase beizumischen.
Ein kritischer Punkt: Ob die Biomethan-Produktion in Deutschland schnell genug skaliert, um die 30-Prozent-Marke 2035 zu erreichen, ist unter Experten umstritten. Die Evaluierungsklausel 2030 ist deshalb wichtig, bei verfehlen der Klimaziele können die Stufen vorgezogen oder verschärft werden. Wer eine langlebige Investitionsentscheidung trifft, sollte das einkalkulieren.
Auswirkungen auf den Neubau 2026
Für Neubauten mit KfW-Förderung ändert das GModG wenig: Der EH40-Standard bleibt Voraussetzung für günstige KfW-Kredite, fossile Heizungen bleiben dort ausgeschlossen. Ohne KfW-Kredit gilt die neue Heizungswahlfreiheit auch im Neubau.
Bauherren 2026 müssen unterscheiden:
Mit KfW-Kredit (Programm 298, Klimafreundlicher Neubau): Die EH40-Anforderung gilt weiterhin, fossile Heizungen bleiben ausgeschlossen. Die KfW hat seit März 2026 die Konditionen verbessert, zehnjährige Darlehen sind ab 0,6 Prozent effektiv erhältlich. In der Praxis bleibt die Wärmepumpe die Standardlösung im KfW-geförderten Neubau.
Ohne KfW-Förderung: Die freie Heizungswahl des GModG gilt vollumfänglich. Wer auf KfW-Kredit verzichtet, kann im Neubau also auch eine Gas-Brennwertheizung einbauen, muss dann ab 2029 die Bio-Treppe einhalten.
Neu durch das GModG: Vereinfachte Nachweisverfahren für Neubauten über standardisierte Modellgebäudetypen. Statt aufwändiger individueller Berechnungen reicht künftig der Nachweis über einen anerkannten Gebäudetyp. Das reduziert Planungsaufwand und Kosten beim Energieausweis. Außerdem werden ab 2028 für größere Neubauten, ab 2030 flächendeckend Lebenszyklus-Bilanzen Pflicht, dann zählt nicht nur der Betriebsenergieverbrauch, sondern auch die graue Energie der Baustoffe.
Einen guten Überblick über aktuelle Baukosten für Einfamilienhäuser, inklusive Heizungskosten als Budgetposten, findest du auf der Seite Einfamilienhaus Kosten. Für Bayern, wo viele Neubauprojekte ohne Fernwärme entstehen und die GModG-Wahlfreiheit besonders relevant ist, liefert Baukosten Bayern aktuelle Vergleichswerte. Konkrete Gesamtkosten für dein Bauvorhaben kalkulierst du mit dem Baukostenrechner.
KfW-Förderung 2026: Was bleibt, was sich ändert
Die KfW-Förderung für Wärmepumpen (Programm 458) bleibt vollständig erhalten. Die staatliche Bundesförderung für Heizungstausch ist bis 2029 gesichert. Ob fossile Hybrid-Systeme künftig förderfähig werden, ist noch offen.
Für den Heizungstausch im Bestand gelten weiterhin:
- Grundförderung: 30 % (bei Eigentümerwechsel 20 %)
- Klimageschwindigkeits-Bonus: +20 % (beim Ersetzen einer Öl- oder Gasheizung)
- Einkommens-Bonus: +30 % (Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro)
- Effizienz-Bonus: +5 % (Sole-Wasser- oder Grundwasserwärmepumpe)
- Maximum: 70 % auf förderfähige Kosten von 30.000 Euro = 21.000 Euro
Was sich durch das GModG ändern könnte: Die bisherige Logik, nur erneuerbare Heizungsformen zu fördern, muss mit der neuen Heizungswahlfreiheit in Einklang gebracht werden. Die konkreten Förderanpassungen werden im parlamentarischen Verfahren bis Juli 2026 entschieden. Bis dahin gelten die bestehenden KfW-458-Konditionen unverändert.
Wichtig für alle: Den KfW-Antrag immer vor Installationsbeginn stellen, das gilt unabhängig vom GModG. Nachträgliche Anträge werden nicht genehmigt. Alle laufenden Programme erklärt der Ratgeber KfW-Förderung 2026.
Zum aktuellen Finanzierungsumfeld: Bauzinsen liegen im Mai 2026 für zehnjährige Darlehen zwischen 3,72 und 4,07 Prozent effektiv (Quelle: Interhyp, Stand 7. Mai 2026). Experten erwarten kurzfristig gleichbleibende, langfristig leicht steigende Zinsen. In diesem Umfeld ist jede Förderung, die Eigenkapital spart, besonders wertvoll.
Was Vermieter jetzt wissen müssen
Vermieter, die eine neue fossile Heizung einbauen, müssen sich ab 2029 hälftig an den Mehrkosten für den Bioanteil beteiligen. Über 30 Prozent Bioanteil tragen Vermieter die Kosten alleine. Das schafft einen Anreiz für effiziente Systeme.
Die Kostenteilung im Mietrecht funktioniert ab 2029 so:
| Bioanteil | Kostenverteilung |
|---|---|
| Bis 30 % (bis ca. 2035) | 50 % Vermieter, 50 % Mieter |
| Über 30 % (ab 2035, 60 % ab 2040) | 100 % Vermieter |
Das bedeutet: Wer als Vermieter heute eine ineffiziente Altgasheizung durch eine neue Gasheizung ersetzt, trägt ab 2035 die steigenden Biogaskosten alleine. Eine Wärmepumpe oder ein effizientes Hybridgerät ist da langfristig attraktiver.
Für selbstnutzende Eigentümer ist die Rechnung anders: Hier entscheidet die Eigenverantwortung. Wer gut dämmt und eine effiziente Gasheizung mit niedrigem Verbrauch hat, zahlt auch bei 30-Prozent-Bioanteil weniger als jemand mit einem schlecht gedämmten Altbau. Energetische Sanierung der Gebäudehülle bleibt also unabhängig von der Heizungswahl sinnvoll.
FAQ: GModG 2026
Wann tritt das GModG in Kraft?
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 13. Mai 2026 beschlossen. Das parlamentarische Verfahren soll vor der Sommerpause (Mitte Juli 2026) abgeschlossen werden. Das genaue Inkrafttreten hängt vom Bundestagsbeschluss ab, wahrscheinlich Herbst 2026. Bis dahin gilt formal noch das GEG 2024.
Kann ich jetzt sofort wieder eine Gasheizung einbauen lassen?
De facto ja: Angesichts des Kabinettsbeschlusses erteilen Behörden und Handwerker bereits jetzt Aufträge für fossile Heizungen. Formal gilt bis zum Inkrafttreten des GModG noch das GEG 2024, in der Praxis wird dessen 65%-Regelung aber nicht mehr vollzogen. Ab 2029 greift dann die Bio-Treppe.
Was ist mit meiner bestehenden Gasheizung?
Bestandsheizungen sind nicht betroffen. Die Bio-Treppe gilt ausschließlich für neu installierte fossile Heizungen. Wer eine funktionierende Gasheizung hat, muss nichts ändern, bis die Anlage ihren technischen Lebenszyklus beendet hat.
Bleibt die Wärmepumpenförderung (KfW 458) bestehen?
Ja, unverändert. Die Bundesförderung ist bis 2029 gesichert. Fördersätze bis 70 Prozent und förderfähige Kosten bis 30.000 Euro bleiben bestehen. Anträge müssen weiterhin vor Installationsbeginn gestellt werden.
Lohnt sich eine Wärmepumpe noch, wenn Gasheizungen wieder erlaubt sind?
Wirtschaftlich gesehen ja, vor allem im Neubau mit guter Dämmung und Fußbodenheizung. Eine Wärmepumpe erzeugt aus einer Kilowattstunde Strom drei bis fünf Kilowattstunden Wärme. Mit steigendem Biogasanteil (der teurer als normales Erdgas ist) wird der Betriebskostenvorteil der Wärmepumpe langfristig größer. Hinzu kommt die deutlich höhere Förderung.
Was ändert das GModG für Neubauten mit KfW-Kredit?
Für den KfW-geförderten Neubau nach EH40-Standard (Programm 298) ändert sich wenig: Fossile Heizungen bleiben von der EH40-Förderung ausgeschlossen. Die freie Heizungswahl des GModG gilt im Neubau nur, wenn kein KfW-Kredit beantragt wird.
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