GModG 2026: Das neue Heizungsgesetz: Was für Eigentümer jetzt gilt
Das Bundeskabinett berät das GModG: Die 65%-Pflicht fällt, fossile Heizungen sind wieder erlaubt. Was Eigentümer beim Heizungstausch jetzt wissen müssen.

Das Bundeskabinett berät heute, am 13. Mai 2026, das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Es ersetzt das umstrittene GEG 2024, das vielen Eigentümern als „Heizungsgesetz“ bekannt ist. Was sich konkret ändert, wer profitiert und was du jetzt planen solltest.
Was ist das GModG und was löst es beim Heizungsgesetz ab?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schafft die zentrale Pflicht des GEG 2024 ab: Neue Heizungen müssen künftig keine 65 Prozent erneuerbare Energien mehr nutzen.
Das bisherige GEG 2024 hatte beim Heizungstausch strikte Anforderungen: Wer eine neue Heizung einbaute, musste sicherstellen, dass sie mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Diese Regelung war politisch umstritten und von vielen Eigentümern als zu teuer und zu unflexibel empfunden worden.
Das neue GModG, das die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD auf den Weg gebracht hat, streicht genau diese Pflicht. Stattdessen setzt das Gesetz auf ein stufenweises System steigender Grüngasquoten, die sogenannte Bio-Treppe.
Wichtig: Solange das GModG noch nicht endgültig in Kraft getreten ist, geplant vor Juli 2026, gilt weiterhin das bisherige GEG. Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein entscheidender Schritt, aber das parlamentarische Verfahren mit Bundestag und Bundesrat folgt noch.
Die Bio-Treppe: Was Gas- und Ölheizungen ab 2029 erfüllen müssen
Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss keine sofortige Umrüstung auf Erneuerbare mehr leisten, aber ab 2029 steigen die Mindestanteile an klimafreundlichem Gas und Öl schrittweise.
Die Bio-Treppe gilt technisch für die Energieversorger, nicht direkt für dich als Hauseigentümer. Die Lieferanten müssen ihrem Erdgas und Heizöl schrittweise höhere Anteile von Biomethan, synthetischem Gas, Wasserstoff-Varianten oder Bioöl beimischen:
| Ab Datum | Mindestanteil klimafreundliche Brennstoffe |
|---|---|
| 1. Januar 2028 | 1 % (Lieferantenpflicht) |
| 1. Januar 2029 | 10 % |
| 1. Januar 2030 | 15 % |
| 1. Januar 2035 | 30 % |
| 1. Januar 2040 | 60 % |
Was das für dich bedeutet: Eine neue Gasheizung bleibt langfristig nutzbar, du trägst die Biogaspflicht nicht selbst. Allerdings werden diese Mehrkosten mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Gaspreise umgelegt. Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, sollte realistisch mit steigenden Betriebskosten kalkulieren.
Es gibt außerdem eine Alternative Erfüllungsoption bis Ende 2034: Wer eine Hybridheizung mit einer Wärmepumpe kombiniert, wobei die Wärmepumpe vorrangig betrieben wird, kann die Bio-Treppe-Anforderungen ebenfalls erfüllen. Auch Solarthermieanlagen mit definierten Mindestflächen sind als Option anerkannt.
Welche Heizungen sind nach dem GModG erlaubt?
Alle gängigen Heizungstypen bleiben erlaubt, von der Wärmepumpe über die Gasheizung bis zur Ölheizung. Das GModG setzt auf Technologieoffenheit statt Verbotslisten.
Konkret zulässig nach neuem Recht:
- Wärmepumpen (Luft-Wasser, Erdwärme, Grundwasser)
- Gasheizungen (mit steigendem Biogas-Anteil ab 2029 beim Lieferanten)
- Ölheizungen (mit steigendem Bioöl-Anteil ab 2029 beim Lieferanten)
- Biomasse-Heizungen (Pellets, Hackschnitzel)
- Fernwärmeanschlüsse
- Hybridheizungen (Gas/Öl kombiniert mit Wärmepumpe)
- Stromdirektheizungen (nur in gut gedämmten Gebäuden, die Wärmeschutzanforderungen um mindestens 30 % unterschreiten)
Für Neubauvorhaben sieht die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) den Nullemissionsgebäude-Standard ab 2030 vor, daran ändert das GModG nichts. Im Neubau führt kein Weg an einem sehr hohen Effizienzstandard vorbei. Was ein Neubau nach aktuellem KfW-Effizienzhaus-40-Standard realistisch kostet, kannst du mit dem Baukostenrechner für deine Region berechnen.
Was fällt mit dem GModG weg?
Das neue Gesetz streicht mehrere Pflichten, die Eigentümer bisher belastet haben, darunter auch die Kopplung der Heizungspflicht an die kommunale Wärmeplanung.
Diese Regelungen entfallen mit dem GModG:
- 65 %-Pflicht für Erneuerbare: Die Pflicht, neue Heizungsanlagen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, fällt komplett weg.
- Betriebsverbot für alte Kessel: Das drohende Betriebsverbot für mehr als 30 Jahre alte Gas- und Ölkessel (außer Niedertemperatur-/Brennwerttechnik) ist gestrichen.
- Kopplung an kommunale Wärmeplanung: Bisher mussten Eigentümer in bestimmten Kommunen warten, bis die kommunale Wärmeplanung vorlag, bevor sie ihre Heizung tauschen durften. Diese Verknüpfung entfällt.
- Vereinfachte Pflichtberatung: Die verpflichtende Energieberatung vor dem Heizungstausch wird entbürokratisiert.
Diese Änderungen schaffen mehr Planungssicherheit. Wer eine gut funktionierende Gasheizung hat, muss nicht mehr mit Blick auf eine drohende Pflicht vorschnell investieren. Das ändert allerdings nichts an der wirtschaftlichen Kalkulation: Die CO2-Abgabe steigt weiter, auf 65 Euro pro Tonne bis 2027, und die Bio-Treppe-Aufschläge auf Gas werden kommen.
Heizungsförderung 2026: Was bleibt, was sich ändert
Die Heizungsförderung über die KfW läuft unverändert weiter, und bleibt mit bis zu 70 Prozent Zuschuss das attraktivste Förderprogramm beim Heizungstausch.
Die Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe oder anderer erneuerbarer Heizungen setzt sich 2026 wie folgt zusammen:
| Förderkomponente | Förderquote |
|---|---|
| Grundförderung (alle Antragsteller) | 30 % |
| Heizungstauschbonus (Ersatz fossiler Heizung) | + 20 % |
| Einkommensbonus (Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro/Jahr) | + 20 % |
| Maximum gesamt | 70 % |
Die förderfähigen Investitionskosten sind auf 30.000 Euro gedeckelt. Das ergibt einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro beim Höchstsatz. Realistisch sind für Selbstnutzer mit fossiler Altanlage und mittlerem Einkommen 50 bis 55 Prozent.
Wichtig: Die KfW übernimmt seit 2024 die Heizungsförderung, nicht mehr das BAFA. Das BAFA fördert weiterhin Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung, Fenster und Lüftung mit 15 bis 20 Prozent.
Der Antrag muss zwingend vor dem Vertragsabschluss mit dem Handwerksbetrieb gestellt werden, das ist der häufigste und teuerste Fehler bei der Heizungsförderung. Planung und Beratung zuerst, Förderantrag stellen, dann beauftragen.
Für Sanierungsvorhaben im Bestand lohnt außerdem ein Blick auf den aktuellen Energieausweis-Status. Der Ratgeber Neuer Energieausweis 2026 erklärt, wie Gebäudezustand und Förderzugang zusammenhängen.
Was kostet eine neue Heizung 2026?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe fürs Einfamilienhaus kostet inklusive Einbau 27.000 bis 40.000 Euro, nach KfW-Förderung bleiben typischerweise 12.000 bis 20.000 Euro übrig.
Die Kosten nach Heizungstyp im Überblick:
| Heizungstyp | Investition (inkl. Einbau) | Nach 50 % KfW-Förderung |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 27.000 bis 40.000 Euro | 13.500 bis 20.000 Euro |
| Erdwärme-Wärmepumpe | 40.000 bis 50.000 Euro | 20.000 bis 25.000 Euro |
| Pelletheizung | 25.000 bis 35.000 Euro | 12.500 bis 17.500 Euro |
| Neue Gasbrennwertheizung | 6.000 bis 12.000 Euro | Keine KfW-Heizungsförderung |
| Hybrid Gas + Wärmepumpe | 18.000 bis 28.000 Euro | 9.000 bis 14.000 Euro |
Die laufenden Betriebskosten einer Wärmepumpe liegen bei rund 1.800 Euro pro Jahr für eine vierköpfige Familie im Einfamilienhaus. Bei Gas werden Betriebskosten durch CO2-Abgabe und künftige Biogasaufschläge mittelfristig teurer.
Die regionalen Unterschiede bei den Handwerkerkosten sind erheblich. In Ballungsräumen wie Stuttgart oder Freiburg liegen die Installationspreise 15 bis 25 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Alle Baukennzahlen für dein Bundesland findest du auf der Seite Baukosten Baden-Württemberg. Typische Sanierungsbudgets für Bestandshäuser nach Gebäudealter listet der Bereich Einfamilienhaus Kosten auf.
Was du jetzt konkret tun solltest
Ob du eine Entscheidung zum Heizungstausch planst oder erst mittelfristig handeln willst, drei Punkte bestimmen, was heute sinnvoll ist.
1. Heizungsalter prüfen: Hat deine Anlage mehr als 15 Jahre auf dem Buckel, lohnt sich eine Energieberatung jetzt, unabhängig vom GModG. Die CO2-Abgabe steigt, ältere Heizungen werden betriebskostenseitig teurer. Ein qualifizierter Energieberater zeigt dir, ob ein Tausch wirtschaftlich sinnvoll ist.
2. Förderantrag vor Auftragsvergabe stellen: Das ist der häufigste und teuerste Fehler: Viele Eigentümer beauftragen zuerst den Handwerker und stellen dann den Antrag, aber dann gibt es keine Förderung mehr. Die KfW fordert, dass der Antrag vor dem verbindlichen Auftrag gestellt wird.
3. Kein Abwarten ins Unendliche: Das GModG nimmt den unmittelbaren Druck raus, aber es ändert nichts an der Realität steigender CO2-Kosten. Wer in den nächsten zwei bis drei Jahren ohnehin sanieren will, sollte die aktuell hohen Förderquoten nutzen, eine Garantie, dass sie so bleiben, gibt es nicht.
FAQ: GModG 2026 und das neue Heizungsgesetz
Muss ich meine funktionierende Gasheizung jetzt tauschen?
Nein. Das GModG verpflichtet nicht zum sofortigen Heizungstausch. Eine funktionierende Gasheizung darf weiter betrieben werden. Die Bio-Treppe greift ab 2029 über die Energieversorger, nicht direkt über dich. Erst wenn die Anlage kaputt geht oder du freiwillig tauschen willst, gelten die neuen Regeln.
Gilt die 65 %-Pflicht noch, bis das GModG in Kraft tritt?
Formal ja. Solange das alte GEG 2024 noch gilt, voraussichtlich bis vor Juli 2026, bleibt die 65 %-Pflicht gültig. In der Praxis orientieren sich Behörden bereits an der angekündigten Gesetzesänderung. Im konkreten Zweifelsfall solltest du einen Energieberater hinzuziehen.
Kann ich nach dem GModG eine neue Gasheizung einbauen lassen?
Ja. Das GModG erlaubt den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ohne 65 %-Pflicht. Allerdings gilt: Ab 2029 muss dein Lieferant klimafreundliche Brennstoffe beimischen, und die CO2-Abgabe verteuert Gasheizungen kontinuierlich. Wirtschaftlich kann eine Wärmepumpe mit Förderung langfristig günstiger sein.
Wie hoch ist die Förderung für eine neue Wärmepumpe 2026?
Die KfW fördert mit 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, gedeckelt auf 30.000 Euro (maximaler Zuschuss: 21.000 Euro). Realistisch sind für die meisten Eigentümer mit fossiler Altanlage 50 bis 55 Prozent. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker gestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen GEG, GModG und dem Heizungsgesetz?
Das Heizungsgesetz ist der umgangssprachliche Begriff für das GEG 2024 (Gebäudeenergiegesetz), das die 65 %-Erneuerbaren-Pflicht eingeführt hat. Das GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz) ist die Nachfolgeregelung der neuen Bundesregierung, die diese Pflicht abschafft und durch die Bio-Treppe ersetzt.
Ab wann gilt das GModG?
Das GModG soll vor Juli 2026 in Kraft treten. Der Kabinettsbeschluss vom 13. Mai 2026 ist der nächste formale Schritt. Danach folgt das parlamentarische Verfahren mit Bundestag und Bundesrat. Bis zum Inkrafttreten gilt weiterhin das GEG 2024.
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