Hausbau Herbst 2026: Was du bis Jahresende klären musst
GModG in Kraft, KfW-Fristen nahen, Solarpflicht 2027 rückt näher: Bauherren müssen jetzt konkrete Entscheidungen treffen. Eine Checkliste für Herbst 2026.
Der Herbst 2026 ist für Bauherren kein ruhiger Abwartemoment. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft, wichtige KfW-Fristen laufen Ende Dezember aus, und die Solarpflicht ab 1. Januar 2027 macht bestimmte Planungsentscheidungen jetzt schon zwingend. Wer sein Bauprojekt für 2027 oder später vorbereitet, muss in den nächsten Wochen konkrete Weichen stellen — sonst verliert er Fördergeld oder baut gegen einen Rechtsrahmen, der sich gerade verschiebt.
Dieser Ratgeber zeigt, was bis Jahresende 2026 wirklich entschieden sein muss, welche Fristen tatsächlich kritisch sind — und was ruhig noch warten kann.
Heizungswahl nach GModG: Gas, Wärmepumpe oder Hybrid?
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das GModG. Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen ist weg — Gas und Öl dürfen wieder ohne Auflagen eingebaut werden. Bis Ende 2028, dann gilt ab 2029 eine steigende Bio-Energiequote.
Das klingt nach mehr Spielraum, macht die Entscheidung aber nicht einfacher. Wer heute eine Gasheizung plant, muss einkalkulieren:
- Ab 1. Januar 2029: Mindestens 10 % Biogas oder gleichwertiger Ersatz (sogenannte Bio-Treppe)
- Ab 2030 im Neubau: Nullemissionsgebäude-Standard — fossile Brennstoffe am Standort faktisch ausgeschlossen
- Bis Ende 2028: Reines Erdgas im Bestand und Neubau ohne Einschränkung möglich
Für ein Einfamilienhaus mit Fertigstellungsdatum 2027 ergibt sich daraus: Eine Gasheizung ist rechtlich zulässig und bleibt bis 2028 uneingeschränkt betreibbar. Ab 2029 braucht es einen Biogas-Vertrag. Wer 2030 oder später einziehen will, muss jetzt schon auf emissionsfreie Systeme planen — Wärmepumpe, Fernwärme oder zertifizierte Biomasse.
Die KfW 458-Förderung für Heizungstausch läuft bis mindestens 2029 weiter: bis zu 70 % Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe. Wer saniert statt neu baut, findet dort die wirtschaftlich attraktivste Option.
Entscheidung bis wann? Wer 2026/2027 baut: Heizungssystem jetzt im Architekten- und Bauträgervertrag festlegen. Änderungen in der Ausführungsphase kosten extra.
KfW-Fristen 2026: Welche Förderung läuft Ende Dezember aus?
Das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298) in der Effizienzhaus-55-Variante ist bis 31. Dezember 2026 beantragbar. Wer den Antrag verpasst, verliert diese Förderstufe — EH55 bleibt als Standard, aber nicht mehr als KfW-Kredit-Programm.
Das sind die wichtigsten Förder-Fristen im Überblick:
| Programm | Förderhöhe | Frist |
|---|---|---|
| KfW 297/298 EH55 Klimafreundlicher Neubau | Kredit bis 150.000 €, ab 0,6 % Zins | 31.12.2026 |
| KfW 308 Jung kauft Alt (neues Recht) | bis 180.000 € (ab 3 Kindern) | laufend |
| KfW 266 Gewerbe zu Wohnen | bis 30.000 € Zuschuss je WE | 31.12.2026 |
| KfW 458 Heizungstausch Wärmepumpe | bis 70 % Zuschuss | läuft bis mind. 2029 |
| BAFA BEG Einzelmaßnahmen | bis 20 % Zuschuss | läuft weiter |
Quellen: KfW Pressemitteilungen, BAFA Stand August 2026
Besonders relevant: Wer ein EH55-Haus plant und KfW-Kredit nutzen will, muss den Antrag noch 2026 stellen — nicht erst bei Baubeginn 2027. Die KfW fordert, dass Anträge vor Abschluss der Verträge eingereicht werden. Damit liegt die effektive Deadline für Neuplanungen deutlich früher als der 31. Dezember.
Aktuelle Details zur EH55-Verlängerung und was sie für deine Finanzierung bedeutet, erklärt der Ratgeber KfW EH55 Förderung verlängert bis Dezember 2026.
Bauzinsen Herbst 2026: Jetzt finanzieren oder warten?
Bauzinsen liegen im August 2026 bei 3,8 bis 4,4 % — je nach Zinsbindung und Beleihungsauslauf. Die EZB entscheidet am 10. September 2026 über ihren nächsten Zinsschritt. Experten erwarten entweder eine Pause oder eine moderate Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte.
Das bedeutet für Bauherren:
- Weitere Zinssenkungen in den nächsten Monaten sind nach aktuellem Stand nicht zu erwarten. Wer 2025 auf günstigere Konditionen gehofft hatte, wartet vergeblich.
- Zinsbindung 15–20 Jahre schützt vor künftiger Volatilität — bei einem Baukredit über 400.000 € kann ein halber Prozentpunkt rund 200 € monatliche Mehrbelastung bedeuten.
- Forward-Darlehen für Anschlussfinanzierungen lohnen sich aktuell nicht, wenn bestehende Kredite erst 2028 oder später auslaufen.
Wer jetzt finanziert, zahlt pro 100.000 € Kredit (20 Jahre, 1 % Tilgung) rund 400–450 € monatlich. Genauere Zahlen für dein Bauprojekt liefert der Baukostenrechner — mit dem du auch Eigenkapital-Szenarien durchrechnen kannst.
Eine Forward-Festschreibung auf ein späteres Auszahlungsdatum kann sinnvoll sein, wenn der Baubeginn noch mehrere Monate entfernt liegt. Banken vergeben Forward-Darlehen bis zu 36 Monate im Voraus — ohne Aufpreis bei 12 Monaten, danach mit geringem Zinsaufschlag.
Baustoffpreise Herbst 2026: Was kostet Bauen gerade?
Baustoffpreise sind 2026 nicht mehr so volatil wie 2021/2022, liegen aber auf historisch hohem Niveau. Die Bauleistungen insgesamt verteuern sich 2026 um etwa 3,3 % — ein moderater Anstieg nach den Extremjahren.
Aktuelle Richtwerte für die Beauftragung von Handwerkern und Materialien (Herbst 2026):
| Material/Leistung | Preis Herbst 2026 | Trend |
|---|---|---|
| Holz (KVH, m³) | ca. 550–650 € | stabil |
| Mineralwolle Dämmung (m²) | ca. 12–18 € | leicht steigend |
| Beton C25/30 (m³) | ca. 130–160 € | stabil |
| Wärmepumpe (Luft/Wasser, inkl. Einbau) | ca. 18.000–28.000 € | stabil |
| Bodenplatte (schlüsselfertig, m²) | ca. 120–180 € | stabil |
Richtwerte auf Basis Destatis-Daten und Handwerksrechnern, August 2026
Der Herbst ist für viele Gewerke die letzte Auslastungsspitze vor dem Winter. Für Erd-, Maurer- und Dachdeckerarbeiten gilt: Wer im Oktober/November beauftragen will, muss jetzt anfragen — Wartezeiten von 4–8 Wochen sind in Ballungsräumen normal.
In Bayern liegen die Baukosten für ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus aktuell bei rund 2.590 €/m² — deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Alle aktuellen Zahlen nach Bundesland findest du unter Baukosten Bayern.
Solarpflicht 2027: Was Bauherren jetzt schon planen müssen
Ab 1. Januar 2027 gilt laut GModG §106 eine Solarpflicht für neue Wohngebäude. Die genauen Flächenanforderungen werden in der Ausführungsverordnung festgelegt — diese steht noch aus. Planungssicherheit gibt es erst, wenn die Verordnung kommt.
Was jetzt schon klar ist:
- Wer einen Bauantrag in 2026 stellt, fällt noch unter die alten Regeln — keine Solarpflicht.
- Wer Bauantrag erst 2027 stellt, benötigt eine Photovoltaikanlage auf dem Dach.
- Das Dach sollte bereits jetzt für eine Südausrichtung und ausreichende Statik für PV-Module geplant werden — nachträglich Änderungen kosten viel.
Was du jetzt konkret tun kannst:
- Dachstatik für mindestens 15–20 kg/m² Zusatzlast (PV-Anlage) freigeben lassen
- Leerrohre für Kabel vorher einplanen — spart ca. 2.000–4.000 € gegenüber nachträglicher Installation
- Ausrichtung und Neigung des Daches auf optimale PV-Erträge abstimmen (15–35° Neigung, Südabweichung max. 30°)
Eine 10-kWp-Anlage kostet schlüsselfertig aktuell ca. 12.000–16.000 €. Mit Eigenverbrauch von 30–40 % amortisiert sie sich in 10–13 Jahren. Die steuerliche Befreiung von PV-Erträgen bis 30 kWp Leistung gilt seit 2023 und bleibt bestehen.
Checkliste: Was bis wann entschieden sein muss
Für Bauherren mit Vorhaben bis 2027/2028 gibt es drei kritische Fristen im letzten Quartal 2026. Wer alle verpasst, kann teuer bezahlen — mit weniger Förderung, höheren Finanzierungskosten oder Planungsänderungen in der Ausführung.
Die drei wichtigsten To-Dos bis Jahresende 2026:
1. KfW EH55-Antrag stellen (Deadline: 31.12.2026) Wer ein Effizienzhaus 55 plant und KfW-Kredit nutzen will: Antrag vor Baubeginn und vor Vertragsabschluss stellen. Wer den Antrag versäumt, bekommt zwar möglicherweise noch das Effizienzhaus, aber nicht mehr zu KfW-Vorzugskonditionen.
2. Heizungskonzept schriftlich festlegen Gas oder Wärmepumpe — die Entscheidung muss in den Werkplänen und Ausführungsverträgen verankert sein. Je später die Änderung, desto teurer.
3. Bauantrag prüfen: Vor oder nach 2027? Wer den Bauantrag noch 2026 stellen kann, umgeht die Solarpflicht. Wer ohnehin eine PV-Anlage plant, kann das entspannt angehen.
FAQ: Hausbau Herbst 2026
Gilt das GModG bereits jetzt, oder muss ich noch das alte GEG beachten?
Das GModG ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Die alte 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht für Heizungen gilt damit nicht mehr. Für Baugenehmigungen, die vor dem 29. Juli 2026 erteilt wurden, gelten Übergangsregelungen — im Zweifelsfall beim zuständigen Bauamt nachfragen.
Bekomme ich die KfW EH55-Förderung noch, wenn ich heute anfrage?
Ja, solange der Antrag bei der KfW vor dem 31. Dezember 2026 eingeht und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig: Der Antrag muss vor Baubeginn und vor Abschluss der Lieferungs- und Leistungsverträge gestellt sein. Wer Anfang Dezember 2026 den Antrag einreicht, muss schnell handeln.
Lohnt sich der Bau noch 2026, oder sollte ich warten?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Für Bauwillige mit fertiger Grundstücks- und Planungssituation gilt: Der Rechtsrahmen ist heute klarer als lange Zeit — GModG ist in Kraft, KfW-Programme laufen. Warten auf sinkende Zinsen ist riskant, da keine starken Rückgänge absehbar sind. Warten auf günstigere Baustoffpreise lohnt sich nur bei hohen aktuellen Auftragsvolumina — Individualverhandlungen mit Handwerkern sind in der Auftragsflaute leichter möglich als 2021/2022.
Was kostet mich die Solarpflicht ab 2027 extra?
Eine Basisanlage (5–7 kWp, für ein Einfamilienhaus ausreichend) kostet schlüsselfertig ca. 7.000–11.000 €. Wer die Leerrohre im Neubau gleich einplant, spart nachträglich 2.000–4.000 € an Installationskosten. Die Anlage amortisiert sich über Eigenverbrauch und Einspeisevergütung typisch in 10–13 Jahren.
Kann ich eine Gasheizung noch 2026/2027 ohne Einschränkungen einbauen?
Ja. Nach GModG kann eine Gasheizung ohne Erneuerbare-Vorgabe eingebaut werden. Bis Ende 2028 ist reines Erdgas erlaubt, ab 2029 gilt die Bio-Treppe (10 % Bioanteil). Im Neubau gilt ab 2030 der Nullemissionsgebäude-Standard — eine neue Gasheizung wäre dann auch mit Bio-Anteil faktisch nicht mehr zulässig.
Lohnt sich eine Wärmepumpe trotz gefallener Gas-Preise noch?
Bei gut gedämmten Neubauten (EH55/EH40) mit niedrigen Vorlauftemperaturen ist die Wärmepumpe wirtschaftlich nach wie vor die günstigere Dauerlösung — insbesondere mit KfW 458-Förderung (bis 70 % Zuschuss). Die Jahresarbeitszahl (JAZ) liegt bei modernen Luft-Wasser-Wärmepumpen in gut gedämmten Neubauten bei 3,5–4,5: Du bekommst für jede Kilowattstunde Strom 3,5–4,5 kWh Wärme.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis zu Finanz- und Förderangaben
Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-08-29. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
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