Sanierungsfahrplan (iSFP) 2026: Neue Mindestgrenze ab heute, lohnt er sich noch?
Seit 21. Juli 2026 gilt für den iSFP-Bonus eine Mindestinvestitionsgrenze von 30.000 Euro. Was das bedeutet und ob sich der Sanierungsfahrplan noch lohnt.

Das Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG) wurde heute, am 21. Juli 2026, grundlegend reformiert. Eine der konkreten Änderungen betrifft den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP): Sein 5-Prozent-Bonus ist ab sofort an eine Mindestinvestitionsgrenze geknüpft. Was sich genau ändert, für wen der iSFP weiterhin attraktiv ist, und wann er sich nicht mehr rechnet.
Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan, und was ändert sich ab heute?
Seit dem 21. Juli 2026 gilt für den iSFP-Bonus eine neue Mindestinvestitionsgrenze von 30.000 Euro. Der 5-Prozent-Bonus wird nicht mehr auf die gesamte Investitionssumme gewährt, sondern nur noch auf den Anteil, der diese Schwelle übersteigt. Das verändert die Wirtschaftlichkeit des iSFP für kleinere Einzelmaßnahmen erheblich.
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein von einem zertifizierten Energieberater erstelltes Dokument, das die optimale Sanierungsreihenfolge für ein Gebäude festlegt. Das Ziel: kein Gebäudeteil soll zweimal angefasst werden. Als Belohnung für diese vorausschauende Planung gab es bisher einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozent auf jede BEG-Einzelmaßnahme (BEG EM über BAFA).
Ab dem 21. Juli 2026 greift dieser Bonus nur noch, wenn das Investitionsvolumen einer einzelnen Sanierungsmaßnahme oder eines Sanierungspakets mindestens 30.000 Euro beträgt, und auch dann nur auf den übersteigenden Betrag.
Die neue Mindestgrenzen-Regelung: Was das konkret bedeutet
Der iSFP-Bonus berechnet sich ab sofort nur noch auf den Betrag, der 30.000 Euro übersteigt. Bei einer Investition von 35.000 Euro fließt der 5-Prozent-Bonus also nur auf 5.000 Euro, statt wie bisher auf die vollen 35.000 Euro.
| Investitionssumme | iSFP-Bonus bis 20.7.2026 | iSFP-Bonus ab 21.7.2026 |
|---|---|---|
| 10.000 € | 500 € (5 % der vollen Summe) | 0 € (unter Mindestgrenze) |
| 20.000 € | 1.000 € | 0 € (unter Mindestgrenze) |
| 30.000 € | 1.500 € | 0 € (genau an der Grenze) |
| 35.000 € | 1.750 € | 250 € (5 % von 5.000 €) |
| 50.000 € | 2.500 € | 1.000 € (5 % von 20.000 €) |
| 60.000 € | 3.000 € | 1.500 € (5 % von 30.000 €) |
Quelle: BAFA Förderrichtlinie BEG EM, Stand 21. Juli 2026
Für kleine Einzelmaßnahmen unter 30.000 Euro ist der iSFP-Bonus damit Geschichte. Wer nur ein neues Fenster oder eine Kellerdecke dämmt und dabei unter der Grenze bleibt, erhält keinen zusätzlichen Prozentsatz mehr.
Für umfassende Sanierungen, die deutlich über 30.000 Euro liegen, bleibt der iSFP jedoch attraktiv, vor allem wegen seines wichtigsten Merkmals: der Verdopplung der förderfähigen Kostenbasis.
Der entscheidende Vorteil des iSFP: Die Kostenverdopplung bleibt
Der iSFP verdoppelt die maximalen förderfähigen Investitionskosten pro Wohneinheit und Jahr von 30.000 auf 60.000 Euro. Dieser Hebel gilt weiterhin ohne Einschränkung, unabhängig von der neuen Mindestgrenze beim Bonus.
Ohne iSFP ist die Förderung für Sanierungsmaßnahmen bei BAFA auf förderfähige Kosten von 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr gedeckelt. Mit iSFP verdoppelt sich diese Obergrenze auf 60.000 Euro.
Ein Beispiel für ein Einfamilienhaus mit 130 m² Wohnfläche:
- Ohne iSFP: Wärmepumpe (22.000 €) + Dämmung Außenwand (16.000 €) = 38.000 € Investition. Förderfähig: maximal 30.000 € → Basis 30 % + Klimabonus 16 % = 46 % auf 30.000 € = 13.800 € Zuschuss
- Mit iSFP: Gleiche Investition. Förderfähig bis 60.000 € → 46 % auf 38.000 € = 17.480 € Zuschuss
Das ergibt einen Vorteil von rund 3.700 Euro, allein durch die Kostenverdopplung, selbst wenn der Bonus durch die Mindestgrenze nur marginal greift.
Für größere Sanierungen mit Gesamtinvestitionen von 50.000 Euro oder mehr ist die Kostenverdopplung der eigentliche Hauptvorteil des iSFP.
Für wen lohnt sich der iSFP 2026 noch, und für wen nicht?
Klare Empfehlung: Der iSFP lohnt sich für alle, die eine umfassende Sanierung mit Investitionen deutlich über 30.000 Euro planen. Für einzelne Kleinmaßnahmen unter dieser Grenze ist der Bonus entfallen, der iSFP als Planungsinstrument bleibt aber trotzdem sinnvoll.
Profitiert noch:
✅ Vollsanierung (Dämmung + Fenster + Wärmepumpe, typisch 60.000 bis 120.000 €): Kostenverdopplung aktiv, Bonus auf Überschuss über 30.000 €.
✅ Heizungstausch plus Hüllensanierung (35.000 bis 55.000 €): Kostenverdopplung lohnt, Bonus auf Differenz.
✅ Mehrfamilienhaus mit mehreren Maßnahmen: Eigene Staffelung, Kostenverdopplung pro Einheit.
✅ Eigentümer mit langfristiger Sanierungsplanung über mehrere Jahre: Der iSFP strukturiert die Maßnahmenreihenfolge und sichert die Förderbasis für spätere Schritte.
Lohnt sich weniger:
❌ Einzelmaßnahme Fenster (8.000 bis 15.000 €): Bonus entfällt komplett.
❌ Dämmung Kellerdecke (3.000 bis 6.000 €): Bonus entfällt komplett.
❌ Einzelner Heizkessel unter 25.000 €: Mindestgrenze nicht erreicht.
Mehrfamilienhaus: Andere Staffelung ab 21. Juli 2026
Bei Mehrfamilienhäusern berechnet sich die Mindestinvestitionsgrenze nach der Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt. Das begünstigt größere Vermieterobjekte, bei denen die Mindestgrenze anteilig pro Einheit sinkt.
| Wohneinheiten | Mindestinvestitionsgrenze je WE | Gesamtgrenze (Beispiel: 8 WE) |
|---|---|---|
| 1. WE | 30.000 € | 30.000 € |
| 2.–6. WE | je 15.000 € | + 75.000 € |
| ab 7. WE | je 8.000 € | + 16.000 € |
| Gesamt 8 WE | 121.000 € |
Quelle: BAFA, BEG EM Richtlinie ab 21. Juli 2026
Das macht deutlich: Bei einem 8-Parteien-Haus muss die Gesamtinvestition über 121.000 Euro liegen, damit der iSFP-Bonus greift. Für die meisten umfassenden Dach- oder Fassadensanierungen mit Heizungstausch an größeren Häusern ist das realistisch.
Was ein iSFP kostet, und wie er selbst gefördert wird
Die Erstellung eines iSFP kostet je nach Gebäudegröße zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Die Energieberatung selbst wird über BAFA mit bis zu 80 Prozent gefördert, maximal 1.300 Euro für Einfamilienhäuser und bis zu 4.000 Euro für größere Gebäude.
Der iSFP ist weit mehr als ein Förderantrag-Dokument. Er enthält:
- Energetische Bestandsaufnahme des Gebäudes
- Empfohlene Sanierungsreihenfolge mit Prioritätensetzung
- Kostenschätzungen für jede geplante Maßnahme
- Berechnung des Energiebedarfs nach Sanierung
- Dokumentation für spätere Förderanträge
Wichtig: Der iSFP kann unabhängig von einer konkreten Sanierungsmaßnahme beauftragt werden. Er dient als Grundlage für Maßnahmen, die erst in ein oder zwei Jahren umgesetzt werden, und die Förderberechtigung ist dann bereits gesichert.
Aktuelle regionale Baukosten und Handwerkerhonorare sind wichtige Planungsgrößen. Wie hoch Sanierungskosten je nach Region ausfallen, zeigt etwa die Seite Baukosten Nordrhein-Westfalen, ein guter Referenzpunkt für NRW-Eigentümer. Für deine vollständige Budgetplanung inklusive Nebenkosten nutze den Baukostenrechner.
iSFP und KfW-Programme: Was parallel möglich ist
Der iSFP ist ein Instrument für BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) über BAFA. Er schließt KfW-Kredite nicht aus, die Programme können für unterschiedliche Maßnahmen parallel genutzt werden, aber nicht für dieselbe Maßnahme doppelt.
Die wichtigste Kombinationsregel: Für eine konkrete Maßnahme gilt entweder BEG EM (BAFA, mit iSFP-Bonus) oder BEG Wohngebäude (KfW, Kredit). Bei einer umfassenden Sanierung können unterschiedliche Maßnahmen über verschiedene Programme gefördert werden.
Typisches Kombi-Szenario: Wärmepumpe über BAFA/BEG EM mit iSFP-Bonus: Kreditfinanzierung des Gesamtprojekts über KfW 261 (Effizienzhaus-Sanierung). Beide laufen parallel, decken aber verschiedene Aspekte ab.
Welche KfW-Programme 2026 für Sanierungen besonders relevant sind, erklärt der KfW-Förderung Ratgeber.
Praktische Checkliste: Was du jetzt tun musst
Wenn du eine Sanierung mit iSFP planst:
- Energieberater beauftragen, qualifizierten Energieeffizienz-Experten suchen (BAfA-Liste)
- iSFP-Förderantrag stellen: BAFA zahlt bis zu 80 % der Beratungskosten
- Mindestinvestitionsgrenze prüfen, liegst du über 30.000 Euro?
- BEG-Antrag vor Baubeginn, kein Antrag nachträglich möglich
- TPB-ID neu generieren, alle alten IDs vor dem 8. Juli sind heute ungültig
Achtung: Mit der BEG-Reform gelten neue Antrags-IDs (TPB-IDs). Alle bis zum 8. Juli 2026 generierten IDs sind seit heute nicht mehr gültig. Dein Energieberater muss für neue Anträge eine frische TPB-ID erstellen.
FAQ: iSFP und BEG-Reform 2026
Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP ist ein von einem zertifizierten Energieberater erstelltes Planungsdokument für die schrittweise energetische Sanierung eines Gebäudes. Mit iSFP erhältst du bei BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA) einen 5-Prozent-Förderbonus, und die maximalen förderfähigen Kosten verdoppeln sich von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.
Was hat sich beim iSFP-Bonus durch die BEG-Reform ab 21. Juli 2026 geändert?
Seit heute gilt eine Mindestinvestitionsgrenze von 30.000 Euro. Der iSFP-Bonus von 5 Prozent wird nur noch auf den Teil der Investition gewährt, der diese Grenze übersteigt. Maßnahmen unter 30.000 Euro erhalten keinen Bonus mehr. Die Verdopplung der förderfähigen Kostenbasis auf 60.000 Euro gilt weiterhin ohne Einschränkung.
Lohnt sich der iSFP trotz der neuen Mindestgrenze noch?
Ja, für alle, die eine umfassende Sanierung mit Investitionen über 30.000 Euro planen. Die Verdopplung der förderfähigen Kostenbasis ist der eigentliche Hauptvorteil und gilt unverändert. Für Kleinmaßnahmen unter 30.000 Euro entfällt der Bonus zwar, der iSFP als Planungsinstrument kann aber trotzdem sinnvoll sein.
Wie wird die Erstellung eines iSFP gefördert?
Die Energieberatung und Erstellung des iSFP wird selbst gefördert: bis zu 80 Prozent Zuschuss, maximal 1.300 Euro für Wohngebäude bis zu zwei Wohneinheiten, bis zu 4.000 Euro bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Einheiten. Der Antrag läuft über BAFA.
Muss der iSFP vor der Sanierungsmaßnahme erstellt werden?
Ja. Der iSFP muss vorliegen, bevor der BEG-Antrag für die eigentliche Maßnahme gestellt und die Sanierung begonnen wird. Nachträgliche Erstellung ist weder für den iSFP selbst noch für den Bonus förderfähig.
Gilt der iSFP auch für Mehrfamilienhäuser?
Ja, mit einer anderen Staffelung der Mindestgrenzen. Für die erste Wohneinheit gilt 30.000 Euro, für Einheiten zwei bis sechs je 15.000 Euro, ab der siebten Einheit je 8.000 Euro. Die Förderung für den iSFP selbst steigt bei größeren Gebäuden auf bis zu 4.000 Euro.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis zu Finanz- und Förderangaben
Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-07-31. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
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