KfW „Jung kauft Alt“ ab August 2026: Bis zu 180.000 Euro für Familien
KfW passt „Jung kauft Alt“ (KfW 308) ab 3. August 2026 an: Förderhöhe bis 180.000 Euro, neue Einkommensgrenzen, Einzelmaßnahmen jetzt förderfähig.
Das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ ist seit dem 3. August 2026 attraktiver als je zuvor. Die Förderhöchstbeträge steigen deutlich, die Einkommensgrenzen wurden angepasst – und wer bislang vor der Pflicht zur Vollsanierung zurückgeschreckt ist, bekommt jetzt eine echte Alternative: Energetische Einzelmaßnahmen sind jetzt ausreichend. Was genau sich geändert hat, wer antragsberechtigt ist und wie du den Antrag richtig stellst.
Was sich am 3. August 2026 geändert hat
Zum 3. August 2026 hat die KfW drei zentrale Änderungen am Programm „Jung kauft Alt“ (KfW 308) umgesetzt: höhere Förderhöchstbeträge, angepasste Einkommensgrenzen und ein neues Sanierungsmodell über Einzelmaßnahmen.
Das Programm war 2024 gestartet worden, um jungen Familien den Kauf älterer, sanierungsbedürftiger Bestandsgebäude zu erleichtern. Das Grundprinzip ist geblieben: Die KfW vergibt zinsgünstige Darlehen, wenn Käufer das Gebäude energetisch modernisieren. Geändert hat sich, wie viel Geld es gibt, wer es bekommt – und vor allem, wie die Sanierungspflicht erfüllt werden kann.
Wichtig: Das Programm läuft vorbehaltlich verfügbarer Bundesmittel. Anträge werden über die Hausbank gestellt, nicht direkt bei der KfW. Der Antrag muss vor dem notariellen Kaufvertragsabschluss eingereicht sein – das ist die häufigste Fehlerquelle.
Die neuen Förderhöhen: Wie viel bekommt deine Familie?
Die Förderhöchstbeträge richten sich nach der Zahl der Kinder im Haushalt und sind ab August 2026 erheblich gestiegen – von bisher maximal 150.000 Euro auf bis zu 180.000 Euro für Familien mit drei oder mehr Kindern.
| Kinder im Haushalt | Förderhöchstbetrag (ab 3. August 2026) | Bisheriger Betrag |
|---|---|---|
| 1 Kind | 140.000 € | 100.000 € |
| 2 Kinder | 160.000 € | 125.000 € |
| 3 oder mehr Kinder | 180.000 € | 150.000 € |
Quelle: KfW Pressemitteilung, August 2026. Alle Beträge als Darlehen, kein Zuschuss.
Der Zinssatz liegt aktuell bei 0,53 Prozent effektiv pro Jahr – damit weit unter den marktüblichen Bauzinsen, die im August 2026 je nach Eigenkapital und Zinsbindung bei 3,3 bis 4,5 Prozent liegen. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre, die erste Zinsbindung 10 Jahre.
Für ein Einfamilienhaus mit einem Kind bedeutet das in der Praxis: bis zu 140.000 Euro zu 0,53 Prozent auf 35 Jahre. Der monatliche Kapitaldienst liegt bei einem solchen Darlehen deutlich unter einer marktüblichen Finanzierung. Die genaue Rate für dein Vorhaben und deine Eigenkapitalquote berechnest du mit dem Baukostenrechner.
Einkommensgrenzen 2026: Wer ist antragsberechtigt?
Das Programm ist einkommensabhängig. Ab August 2026 gilt eine Basisgrenze von 90.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen – plus 10.000 Euro Aufschlag für jedes minderjährige Kind im Haushalt.
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze |
|---|---|
| Paar ohne Kinder | 90.000 € |
| Familie mit 1 Kind | 100.000 € |
| Familie mit 2 Kindern | 110.000 € |
| Familie mit 3 Kindern | 120.000 € |
Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen laut letztem Steuerbescheid, nicht das Bruttoeinkommen.
Eine häufige Verwechslung: Das zu versteuernde Einkommen ist deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen. Nach Werbungskosten, Sonderausgaben und anderen Abzügen liegt es bei vielen Haushalten 15 bis 25 Prozent unter dem Brutto. Ein Haushalt mit zwei Vollzeitverdienern und zwei Kindern, der zusammen 130.000 Euro brutto verdient, kann je nach Abzügen trotzdem unter die 110.000-Euro-Grenze fallen.
Zur Altersgrenze gibt es keine harte Vorgabe. Der Programmname „Jung kauft Alt“ meint den Lebensabschnitt mit Kindern – ein Alterslimit für Käufer gibt es nicht.
Neu ab August: Einzelmaßnahmen statt Vollsanierung
Das ist die inhaltlich wichtigste Änderung: Die bisherige Pflicht, das Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard (EH 70) zu sanieren, entfällt. Stattdessen reichen jetzt energetische Einzelmaßnahmen – und dafür stehen 54 Monate Zeit zur Verfügung.
Vorher scheiterten viele Familien genau an dieser Anforderung. Eine Vollsanierung auf EH 70 ist bei einem Altbau oft ein Projekt über mehrere Jahre und mit Kosten, die eine knappe Finanzierung sprengen können. Die Reform reagiert auf diese Praxisprobleme.
Förderfähige Einzelmaßnahmen ab August 2026:
- Heizungsanlage erneuern – mindestens 65 % erneuerbare Energien (entsprechend BEG-Anforderungen)
- Fassaden- und Dachdämmung
- Fenster- und Türentausch
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Lüftungsanlage einbauen
Für alle Varianten gilt: Ein zugelassener Energieberater (iSFP-Energieeffizienz-Experte) muss die Maßnahmen planen und bestätigen. Die Beratungskosten sind über das Programm förderfähig.
Die 54-Monats-Frist beginnt mit dem Kaufvertragsabschluss. Das macht stufenweise Modernisierung möglich: Erst der Heizungstausch im Jahr eins, dann Dämmung und Fenster in den Folgejahren.
Klimafreundlicher Neubau: KfW EH55 bis Ende 2026 verlängert
Parallel zur „Jung kauft Alt“-Reform hat die KfW das Klimafreundlicher-Neubau-Programm (KFN) verlängert: Die Effizienzhaus-55-Förderstufe läuft nun bis zum 31. Dezember 2026 weiter.
Ursprünglich sollte die EH55-Förderung zum 30. Juni 2026 auslaufen. Die Verlängerung hat einen klaren Hintergrund: Die KfW will damit den erheblichen Bauüberhang aus der Baukrise der vergangenen zwei Jahre abbauen. Wer ein Projekt in der Pipeline hat, bekommt damit mehr Spielraum.
| Programm | Effizienzstandard | Antrag möglich bis |
|---|---|---|
| KfW 297/298 (KFN Wohnen) | EH40 | offen (kein Datum) |
| KfW 297/298 (KFN Wohnen) | EH55 | 31. Dezember 2026 |
| KfW 263/264 (KFN Nichtwohnen) | EG55 | 31. Dezember 2026 |
Vorbehaltlich verfügbarer Bundesmittel. Quelle: KfW, Juli 2026.
Für Bauherren in Nordrhein-Westfalen: Die regionalen Baukosten und welche Standards hier besonders relevant sind, erklärt die Seite Baukosten Nordrhein-Westfalen.
BEG-Heizungsförderung: Was sich seit dem 21. Juli ändert
Ebenfalls neu seit 21. Juli 2026: Umfangreiche Änderungen an der BEG-Heizungsförderung. Die Grundförderung beträgt jetzt 30 Prozent – mit einem einkommensabhängigen Bonus von bis zu weiteren 40 Prozentpunkten.
Die wichtigsten Änderungen für Sanierungsvorhaben:
| Förderkomponente | Aktueller Wert | Gültig ab |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % der förderfähigen Kosten | 21. Juli 2026 |
| Förderfähige Kosten (1. WE) | max. 28.000 € | 21. Juli 2026 |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | sinkt ab 1.2.2027 |
| Einkommensbonus (bis 30.000 €) | +40 % | 21. Juli 2026 |
| Einkommensbonus (30.000–40.000 €) | +30 % | 21. Juli 2026 |
| Effizienzbonus | entfällt | seit 21. Juli 2026 |
Maximale Gesamtförderung: bis zu 80 % bei kombinierter Inanspruchnahme aller Boni.
Ab dem ersten Quartal 2027 kommt ein neuer EU-Wärmepumpen-Bonus hinzu: 15 Prozent extra für Wärmepumpen, die in der EU gefertigt werden. Umgekehrt sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen aus Asien auf 15 Prozent.
Alle Details zur Reform und wie sich die verschiedenen Boni kombinieren lassen, erklärt der Ratgeber KfW BEG Reform Juli 2026.
So beantragst du „Jung kauft Alt“ Schritt für Schritt
Der häufigste Fehler beim Programm „Jung kauft Alt“: Der Antrag wird nach dem Kaufvertrag gestellt. Das funktioniert nicht – die Zusage muss vor der Beurkundung vorliegen.
Richtiger Ablauf:
- Immobilie finden und Einigung erzielen – Kaufpreis und vorläufigen Übergabetermin mit dem Verkäufer abstimmen
- Energieberater beauftragen – der erstellt Energieausweis-Analyse und Sanierungsplanung für die KfW-Unterlagen
- Antrag über Hausbank einreichen – nicht direkt bei der KfW, immer über ein Kreditinstitut
- Auf Darlehenszusage warten – erst nach positiver Zusage den Notartermin vereinbaren
- Kaufvertrag beurkunden – ab jetzt läuft die 54-Monats-Sanierungsfrist
- Maßnahmen umsetzen – stufenweise oder als Paket, je nach finanzieller Planung
Für die Gesamtkalkulation deines Projekts – Kaufpreis, Sanierungskosten, Nebenkosten, Notargebühren – nutze den Baukostenrechner. Gerade bei Bestandsimmobilien weichen die tatsächlichen Sanierungskosten oft erheblich von ersten Schätzungen ab.
FAQ: KfW „Jung kauft Alt“ 2026
Wie hoch ist die Förderung bei „Jung kauft Alt“ ab August 2026?
Die Förderhöchstbeträge liegen ab dem 3. August 2026 bei 140.000 Euro (ein Kind), 160.000 Euro (zwei Kinder) und 180.000 Euro (ab drei Kindern). Der Zinssatz beträgt 0,53 Prozent effektiv pro Jahr, die Laufzeit bis zu 35 Jahre.
Was sind die Einkommensgrenzen für „Jung kauft Alt“?
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro nicht überschreiten. Pro minderjährigem Kind im Haushalt erhöht sich diese Grenze um je 10.000 Euro. Maßgeblich ist der letzte Steuerbescheid – nicht das Bruttoeinkommen.
Muss das Haus komplett auf Effizienzhaus-Standard saniert werden?
Nein – das ist die wichtigste Änderung ab August 2026. Energetische Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung oder neue Fenster reichen jetzt aus. Die Maßnahmen müssen innerhalb von 54 Monaten nach Kaufvertragsabschluss umgesetzt werden.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor dem notariellen Kaufvertragsabschluss. Das ist Pflicht – rückwirkende Anträge nach Kaufvertrag werden abgelehnt. Zuerst Antrag, dann Notartermin.
Lässt sich „Jung kauft Alt“ mit BAFA-Zuschüssen kombinieren?
Ja – für die Einzelmaßnahmen (Heizung, Dämmung, Fenster) kann zusätzlich eine BAFA-BEG-Förderung beantragt werden. Eine Kumulation mit anderen KfW-Krediten für dasselbe Objekt ist in der Regel ausgeschlossen. Alle relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen erklärt das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026.
Für welche Gebäude gilt das Programm?
Für Bestandsgebäude, die mindestens 5 Jahre alt sind und in Deutschland liegen. Das Gebäude muss überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Neubauten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis zu Finanz- und Förderangaben
Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-08-17. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
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