KfW 297/298: Effizienzhaus-55-Förderung läuft am 30. Juni 2026 aus, jetzt noch Antrag stellen
Die befristete KfW-Effizienzhaus-55-Förderung läuft am 30. Juni 2026 aus. Wer noch 100.000 Euro Kredit zu 1,0 % Zinsen will, muss jetzt handeln.

Am 30. Juni 2026 schließt die KfW das Förderfenster für Neubauten nach Effizienzhaus-55-Standard, und eine Verlängerung ist nach aktuellem Stand unwahrscheinlich. Wer ein Haus nach diesem Standard baut oder bauen lässt, kann sich noch bis Ende des Monats einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 100.000 Euro sichern: zu 1,0 Prozent effektivem Jahreszins statt der aktuellen Marktzinsen von 3,9 bis 4,3 Prozent. Das macht in der Praxis einen Unterschied von mehreren zehntausend Euro.
Drei Dinge vorweg: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Er läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Und Experten empfehlen, den Antrag spätestens bis zum 15. Juni einzureichen, damit die KfW ihn noch rechtzeitig verarbeiten kann.
Was das KfW-Programm 297/298 konkret bietet
Das KfW-Programm 297/298 fördert den Neubau klimafreundlicher Wohngebäude mit zinsgünstigen Krediten, die befristete Förderstufe Effizienzhaus 55 bietet 1,0 Prozent Zinsen auf bis zu 100.000 Euro.
Seit dem 16. Dezember 2025 ist die Förderstufe Effizienzhaus 55 im Programm 298 wieder aktiv. Sie war zuvor jahrelang gestrichen, ihre Rückkehr ist eine Reaktion der Bundesregierung auf den anhaltenden Wohnraummangel. Das Budget: 800 Millionen Euro. Stand Anfang Mai 2026 waren davon rund 240 Millionen Euro abgerufen.
| Förderstufe | Max. Kredit/WE | Zinssatz (4 bis 10 J.) | Zinssatz (11 bis 25 J.) |
|---|---|---|---|
| Effizienzhaus 55 (befristet bis 30.06.2026) | 100.000 € | 1,00 % | 2,03 % |
| Klimafreundliches Wohngebäude (EH 40) | 150.000 € | ab 0,60 % | , |
| KFW-EH-40 mit QNG-Zertifikat | 150.000 € | ab 0,60 % | , |
Quelle: KfW, Stand Mai 2026
Zum Vergleich: Der aktuelle Marktzinssatz für zehnjährige Baufinanzierungen liegt laut Finanztip bei 3,9 bis 4,3 Prozent. Der Zinsvorteil aus der KfW-Förderung ist damit so hoch wie seit Jahren nicht mehr.
Effizienzhaus 55 oder Effizienzhaus 40, was passt?
Das Effizienzhaus 55 ist weniger aufwändig als der EH-40-Standard und kostet im Schnitt nur 3 bis 5 Prozent mehr als ein konventioneller Neubau, der EH-40-Standard schlägt mit 15 bis 20 Prozent Mehrkosten zu Buche.
Die Zahl gibt an, wie viel Prozent der Primärenergie eines Referenzgebäudes das geförderte Haus verbrauchen darf. Ein Effizienzhaus 55 verbraucht maximal 55 Prozent, ein EH 40 entsprechend maximal 40 Prozent. Strenger bedeutet: teurer in der Herstellung.
Was konkret verlangt wird beim Effizienzhaus 55:
- Dämmung: Wärmedämmstandard mindestens 30 Prozent besser als GEG-Referenzgebäude
- Heizung: Keine Öl- oder Gasheizung; Wärmepumpe, Pelletheizung oder Fernwärme erlaubt
- Lüftung: In der Regel kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
- Baubegleitung: Energieeffizienz-Experte muss die Planung begleiten und eine Bestätigung zum Antrag ausstellen
Für ein Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern Wohnfläche bedeutet der EH-55-Standard in der Praxis Mehrkosten von etwa 12.000 bis 20.000 Euro gegenüber einem reinen GEG-Standard-Neubau, deutlich weniger als beim EH 40.
Was kostet ein Neubau nach Effizienzhaus-55-Standard?
Die Baukosten für ein Effizienzhaus 55 liegen 2026 typischerweise zwischen 2.400 und 3.000 Euro pro Quadratmeter, je nach Region, Bauweise und Ausstattung.
Zum Vergleich: Ein Fertighaus ohne besonderen Energiestandard kostet aktuell ab etwa 1.900 Euro pro Quadratmeter, ein massiv gebautes Einfamilienhaus ab rund 2.250 Euro.
| Haustyp & Standard | Kosten/m² | Gesamtkosten (150 m²) |
|---|---|---|
| Fertighaus GEG-Standard | ab 1.910 € | ab 287.000 € |
| Einfamilienhaus GEG-Standard | ab 2.250 € | ab 337.500 € |
| Einfamilienhaus EH 55 | 2.400 bis 2.900 € | 360.000 bis 435.000 € |
| Einfamilienhaus EH 40 | 2.600 bis 3.200 € | 390.000 bis 480.000 € |
| Passivhaus | ab 2.810 € | ab 421.500 € |
Quellen: BKI Baukosteninformationszentrum, Baukostenplan.de 2026
Einen ersten konkreten Überblick über die Baukosten für dein Vorhaben, aufgeschlüsselt nach Bauweise, Ausstattung und Region, bekommst du mit dem Baukostenrechner.
Wie viel spart die KfW-Förderung wirklich?
Bei einem Kredit von 100.000 Euro über zehn Jahre spart die KfW-Förderung gegenüber dem Marktzins rund 14.000 bis 16.000 Euro an Zinskosten, das entspricht etwa der Hälfte der typischen Mehrkosten für den EH-55-Standard.
Das lässt sich konkret durchrechnen:
- Marktkredit 100.000 €, 3,9 % über 10 Jahre → Zinskosten ca. 21.000 €
- KfW-Kredit 100.000 €, 1,0 % über 10 Jahre → Zinskosten ca. 5.200 €
- Ersparnis: rund 15.800 Euro
Für Mehrfamilienhäuser oder Bauträger, die pro Wohneinheit 100.000 Euro abrufen können, multipliziert sich der Effekt entsprechend: Zehn Wohneinheiten bedeuten ein Kreditvolumen von einer Million Euro und eine potenzielle Zinsersparnis von über 150.000 Euro.
Dabei gilt: Der EH-55-Kredit lässt sich mit dem KfW-Kredit 300 (Wohneigentum für Familien) kombinieren, falls ihr Kinder habt und die EH-40-Anforderungen erfüllt. Wer nur auf EH 55 zielt, muss sich zwischen beiden Programmen entscheiden.
Wer kann den Antrag stellen, und wer nicht?
Antragsberechtigt sind private Bauherren, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen, die ein neues Wohngebäude errichten oder erstmals kaufen: Voraussetzung ist, dass die Baugenehmigung vor Antragstellung vorliegt.
Konkrete Voraussetzungen auf einen Blick:
- Bauort: In Deutschland
- Nutzung: Mindestens 65 Prozent der Nutzfläche muss Wohnfläche sein
- Energiestandard: Nachweis durch Energieeffizienz-Experten (zugelassen nach Bundesförderprogramm)
- Heizung: Keine Öl-, keine Gasheizung (Biomasse ist erlaubt)
- Baugenehmigung: Muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vorliegen
- Baubeginn: Erst nach Antragstellung erlaubt (kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn)
Nicht förderfähig: Sanierungen, reine Wärmedämmung im Bestand oder Umbauten. Dafür gibt es andere Programme (z.B. KfW 261 für energetische Sanierung).
In Bayern, dem Bundesland mit den meisten Neubauprojekten 2026, sind die regionalen Baukosten und Grundstückspreise besonders relevant, einen Überblick gibt die Seite Baukosten Bayern. Wer in anderen Regionen baut, sollte die jeweiligen Landesförderungen parallel prüfen.
So stellst du den Antrag bis zum 30. Juni
Der Antrag läuft nicht direkt über die KfW, sondern über deine Hausbank, die KfW stellt das Geld zur Verfügung, die Bank leitet den Antrag weiter.
Die richtige Reihenfolge: Schritt für Schritt:
- Energieeffizienz-Experten beauftragen: Noch vor der Antragstellung muss ein zugelassener Experte eine Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen. Diesen Experten findest du über die Energie-Effizienz-Experten-Liste auf der KfW-Website.
- Baugenehmigung sicherstellen: Die Baugenehmigung muss vorliegen, ohne sie ist keine Antragstellung möglich.
- Hausbank kontaktieren: Du gehst zu deiner finanzierenden Bank und bittest um einen KfW-Kredit 297 oder 298. Die Bank prüft deine Bonität und reicht den Antrag bei der KfW ein.
- Spätester Antragstermin: Damit die Zusage noch vor dem 30. Juni eingeht, empfehlen Experten, den Antrag spätestens am 15. Juni 2026 einzureichen.
- Förderzusage abwarten: Erst nach Eingang der KfW-Zusage bei der Bank darf mit dem Bau begonnen werden.
- Verwendungsnachweis: Nach Fertigstellung muss ein Sachverständiger die Einhaltung des EH-55-Standards bestätigen (Bestätigung nach Durchführung, BnD).
Wer für ein Einfamilienhaus plant und bereits eine Baugenehmigung hat, ist in der besten Ausgangsposition. Wer noch in der Grundstücks- oder Planungsphase steckt, wird die Frist realistisch nicht mehr einhalten können.
Was nach dem 30. Juni passiert
Nach aktuellem Stand endet die Effizienzhaus-55-Förderstufe am 30. Juni 2026 ersatzlos, wer danach baut, muss den EH-40-Standard erfüllen, um KfW-Neubauförderung zu erhalten.
Das Bundesministerium für Wohnen prüft zwar theoretisch eine Verlängerung, aber die KfW selbst signalisiert intern, dass damit nicht zu rechnen ist. Das Budget ist zwar noch nicht erschöpft, von 800 Millionen Euro sind Stand Anfang Mai erst rund 240 Millionen abgerufen, aber die politische Entscheidung ist eine andere.
Für Bauherren, die den EH-55-Standard nicht mehr rechtzeitig beantragen können, gibt es zwei Wege:
- EH-40-Standard: Höhere Mehrkosten (ca. 15 bis 20 % gegenüber GEG), aber langfristig noch bessere Energiekosten und bis zu 150.000 Euro KfW-Kredit
- KfW 300 (Wohneigentum für Familien): Für Familien mit Kindern, ebenfalls EH-40-Standard erforderlich, aber mit direktem Einkommensbonus
Beide Programme laufen unbefristet weiter.
FAQ: KfW Effizienzhaus 55 Förderung 2026
Bis wann muss der Antrag für die KfW-Effizienzhaus-55-Förderung gestellt werden?
Der Antrag muss spätestens am 30. Juni 2026 bei der KfW eingehen. Da die Bearbeitung Zeit braucht, empfehlen Experten, den Antrag bis spätestens 15. Juni über die Hausbank einzureichen.
Wie hoch ist der KfW-Kredit für Effizienzhaus 55?
Bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, zu einem Zinssatz von 1,0 Prozent effektiv pro Jahr bei einer Laufzeit von 4 bis 10 Jahren. Bei längeren Laufzeiten (11 bis 25 Jahre) gilt ein Zinssatz von 2,03 Prozent.
Kann ich auch als Käufer eines Neubaus die Förderung beantragen?
Ja. Wer eine neue Wohnimmobilie erstmals kauft (Ersterwerb), ist ebenfalls antragsberechtigt, sofern der Verkäufer das Gebäude nach EH-55-Standard errichtet hat. Der Antrag muss vor dem Kaufvertrag gestellt werden.
Was passiert, wenn das Budget vor dem 30. Juni aufgebraucht ist?
Das Programm wird dann vorzeitig geschlossen, unabhängig von der zeitlichen Frist. Stand Anfang Mai 2026 waren von 800 Millionen Euro noch rund 560 Millionen verfügbar, eine vorzeitige Schließung ist kurzfristig unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.
Welche Heizung ist beim Effizienzhaus 55 erlaubt?
Erlaubt sind Wärmepumpen, Pellet- und Holzheizungen sowie Fernwärme aus erneuerbaren Quellen. Öl- und Gasheizungen schließen die Förderung aus. Hybridlösungen (z.B. Wärmepumpe + Biomasse) sind zulässig, sofern der fossile Anteil 0 Prozent beträgt.
Lässt sich die Effizienzhaus-55-Förderung mit BAFA-Programmen kombinieren?
Nein, wer für die Heizungsanlage BAFA-Förderung beantragt (Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG EM), kann dieselben Kosten nicht auch in den KfW-Kredit einrechnen. Eine Kombination auf Bauteilebene ist jedoch möglich, wenn unterschiedliche Maßnahmen gefördert werden.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis zu Finanz- und Förderangaben
Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-07-31. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
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