KfW 455-B Barrierereduzierung 2026: Bis zu 6.250 € Zuschuss, ab April wieder verfügbar
Seit 8. April 2026 fördert KfW 455-B barrierefreie Umbauten wieder: bis zu 6.250 Euro Zuschuss für das altersgerechte Haus, 50 Mio. Euro Budget für 2026.

Seit dem 8. April 2026 nimmt die KfW wieder Anträge für das Programm „Barrierereduzierung: Investitionszuschuss“ (455-B) entgegen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt dafür 50 Millionen Euro bereit. Wer sein Haus barrierearmer machen will, bodengleiche Dusche, breitere Türen, Treppenlift –, sollte jetzt handeln: Das Budget ist in der Vergangenheit regelmäßig innerhalb weniger Monate ausgeschöpft gewesen.
Was ist KfW 455-B Barrierereduzierung?
KfW 455-B ist ein echter Zuschuss, kein Kredit, für Maßnahmen, die Barrieren in Bestandswohngebäuden reduzieren. Je nach Maßnahmenumfang gibt es bis zu 2.500 Euro (Einzelmaßnahmen) oder bis zu 6.250 Euro (Standard „Altersgerechtes Haus“) direkt ausgezahlt.
Das Programm richtet sich an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen sowie an Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften. Auch Mieter können mit Zustimmung des Vermieters Zuschüsse beantragen. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht.
KfW 455-B gilt ausschließlich für Bestandsgebäude. Wer bereits bei der Planung barrierefrei baut, profitiert von anderen Programmen. Das Programm läuft direkt über das KfW-Zuschussportal, keine Hausbank als Zwischenstation nötig.
Die eigentliche Förderleistung ist die nicht rückzahlungspflichtige Auszahlung. Du investierst etwa 20.000 Euro in den barrierefreien Umbau deines Bades, und bekommst 2.000 Euro direkt auf dein Konto überwiesen. Das reduziert deinen Eigenanteil spürbar, deckt aber nur einen Teil der Gesamtkosten. Den vollständigen Finanzierungsbedarf deines Umbauvorhabens kalkulierst du am schnellsten mit dem Baukostenrechner.
Aktuelle Konditionen im Mai 2026
Stand Mai 2026 fördert KfW 455-B mit 10 % der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen (maximal 2.500 Euro) und 12,5 % für den Standard „Altersgerechtes Haus“ (maximal 6.250 Euro je Wohneinheit). Budget für 2026: 50 Millionen Euro, verfügbar seit 8. April.
| Maßnahmentyp | Fördersatz | Max. förderfähige Kosten | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Einzelmaßnahmen Barrierereduzierung | 10 % | 25.000 € | 2.500 € |
| Standard „Altersgerechtes Haus“ | 12,5 % | 50.000 € | 6.250 € |
Quelle: KfW Merkblatt Programm 455-B, Stand Mai 2026
Ein Beispiel: Du tauschst die Badezimmertür gegen eine breitere aus, baust eine bodengleiche Dusche ein und lässt Haltegriffe montieren. Gesamtkosten 18.000 Euro. Zuschuss: 10 % = 1.800 Euro, direkt als Einmalzahlung ausgezahlt.
Die Konditionen des Programms 455-B haben sich gegenüber 2025 nicht verändert. Was sich geändert hat: Das Budget wurde neu aufgefüllt, und die Antragstellung läuft wieder. Ob die KfW die Konditionen im Jahresverlauf anpasst, lässt sich nicht ausschließen, aktuelle Sätze stets direkt auf kfw.de prüfen.
Wer bekommt den Zuschuss? Voraussetzungen im Detail
KfW 455-B fördert Bestandsgebäude ohne Einkommensgrenze, offen für Eigentümer, Vermieter und Mieter (mit Zustimmung). Entscheidend ist: Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt sein.
Personenbezogene Voraussetzungen:
- Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden
- Wohnungseigentümer (auch Teile von Mehrfamilienhäusern)
- Mieter und Pächter mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers
- Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften
- Keine Einkommensgrenze, das Programm steht allen Haushalten offen
Objektbezogene Voraussetzungen:
- Bestandsgebäude (kein Neubau)
- Wohngebäude (keine Ferienwohnungen, keine rein gewerblichen Gebäude)
- Mindestens 50 % der Nutzfläche zu Wohnzwecken
Technische und formale Voraussetzungen:
- Ausführung durch ein Fachunternehmen: Eigenleistung ist nicht förderfähig
- Einhaltung der technischen Mindeststandards laut KfW-Merkblatt
- Antragstellung über das KfW-Zuschussportal vor Beauftragung des Handwerkers
- Kein Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen vor Antragstellung
Nicht förderfähig: Gartenanlagen ohne direkten Bezug zum barrierefreien Zugang, gewerbliche Flächen, Ferienwohnungen sowie bewegliche Ausstattung (Smartphone-Apps, transportable Geräte).
Förderfähige Maßnahmen im Überblick
KfW 455-B fördert acht Maßnahmenbereiche, von der Eingangssituation über Bad und WC bis zu Smart-Home-Installationen, die Barrieren beseitigen. Jede Maßnahme muss einen definierten Mindeststandard erfüllen.
Die wichtigsten förderfähigen Einzelmaßnahmen:
Eingang und Außenanlage:
- Stufenloser Zugang zum Gebäude (Rampe, Auffahrt für Rollstuhl und Rollator)
- Verbreiterung der Haustür (Mindestbreite: 90 cm lichte Durchgangsbreite)
- Beleuchtung und Orientierungshilfen im Eingangsbereich
- Türöffnungssysteme (elektrisch, mit Schlüsselschalter oder Codekarte)
Innentüren und Schwellen:
- Türverbreiterung auf mindestens 80 cm lichte Durchgangsbreite
- Schwellenabbau, alle Türschwellen auf maximal 2 cm reduzieren
- Türdrückergarnituren ergonomisch austauschen
Bad und WC:
- Bodengleiche Dusche mit rutschfestem Belag (R10-Standard)
- Haltegriffe und Stützklappgriffe (normgerecht nach DIN 18040)
- Unterfahrbare Waschtische für Rollstuhlnutzer
- Erhöhter WC-Sitz oder wandhängendes WC auf barrierefreier Montagehöhe
Treppen und Aufzüge:
- Treppenlift (gerade und kurvenförmige Treppe)
- Senkrechter Plattformlift oder Hubanlage
- Treppengeländer auf beiden Seiten nachrüsten
Smart Home (fest installiert):
- Automatische Türöffner mit Sensorik
- Sturzsensoren und Notruf-Systeme (fest installiert)
- Beleuchtungssteuerung mit Bewegungsmelder
Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ muss eine Kombination mehrerer dieser Maßnahmen einen definierten Gesamtstandard erreichen, ein Sachverständiger bestätigt dies nach Fertigstellung.
Kosten und Zuschussberechnung: Rechenbeispiele
Bei realistischen Umbaukosten zwischen 8.000 und 50.000 Euro holt eine Familie je nach Maßnahmenumfang 800 bis 6.250 Euro aus KfW 455-B heraus. Der Hebel liegt im Standard „Altersgerechtes Haus“.
| Maßnahme | Gesamtkosten | Förderfähig | KfW-Zuschuss (10 %) | Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|
| Bodengleiche Dusche + Haltegriffe | 9.000 € | 9.000 € | 900 € | 8.100 € |
| Türverbreiterung (3 Türen) + Rampe | 13.000 € | 13.000 € | 1.300 € | 11.700 € |
| Bad komplett barrierefrei (Einzelmaßnahmen) | 25.000 € | 25.000 € | 2.500 € | 22.500 € |
| Altersgerechtes Haus (4 Maßnahmen, inkl. Treppenlift) | 42.000 € | 42.000 € | 5.250 € | 36.750 € |
| Altersgerechtes Haus (vollständiger Standard) | 50.000 € | 50.000 € | 6.250 € | 43.750 € |
Eigene Berechnung nach KfW Merkblatt Programm 455-B, Stand Mai 2026
Hinweis: Förderfähig sind nur die Arbeits- und Materialkosten des Fachunternehmens, keine Planungsleistungen des Architekten oder Eigenleistung.
Ein typisches Badumbau-Projekt in einem Einfamilienhaus (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung, Schwellenabbau) kostet in Deutschland 2026 zwischen 15.000 und 30.000 Euro, abhängig von Ausstattung, Region und Altbestand. Wie hoch die Baukosten im Einfamilienhaus konkret ausfallen, zeigt die Seite Einfamilienhaus Kosten.
So beantragst du KfW 455-B: Schritt für Schritt
Der Antrag läuft komplett online über das KfW-Zuschussportal, keine Hausbank, kein Papierkram. Entscheidend: Erst Antrag stellen, dann Handwerker beauftragen.
Maßnahmen festlegen und Angebote einholen: Lass Fachunternehmen die geplanten Maßnahmen besichtigen und Angebote erstellen. Noch keine Aufträge erteilen, noch keine Verträge unterschreiben.
Antrag online stellen: Unter kfw.de das Zuschussportal aufrufen, Programm 455-B auswählen und den Antrag ausfüllen. Nötig sind: Beschreibung der geplanten Maßnahmen, geschätzte Kosten, Angaben zum Gebäude. Die Antragstellung dauert etwa 15 bis 20 Minuten.
Förderzusage erhalten: Nach Antragseingang bestätigt die KfW die Förderzusage elektronisch. Erst jetzt darfst du Verträge unterschreiben und mit den Arbeiten beginnen.
Maßnahmen durch Fachunternehmen ausführen lassen: Eigenleistung ist ausgeschlossen. Alle Arbeiten müssen von einem qualifizierten Betrieb ausgeführt und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt werden.
Verwendungsnachweis einreichen: Nach Fertigstellung lädst du alle Rechnungen und, bei Standard „Altersgerechtes Haus“, die Sachverständigenbestätigung ins KfW-Portal hoch.
Auszahlung: Die KfW überweist den Zuschuss direkt auf dein Konto. Keine Bank als Durchlaufstation.
Häufiger Fehler: Viele Haushalte beauftragen erst den Handwerker und stellen dann fest, dass ein nachträglicher Antrag ausgeschlossen ist. Bei KfW 455-B gibt es keine Ausnahmen, wer die Reihenfolge nicht einhält, verliert den Anspruch vollständig.
Ein weiterer Punkt: Das Budget von 50 Millionen Euro für 2026 klingt üppig, ist es aber nicht. In den letzten Jahren waren die Mittel oft innerhalb von drei bis vier Monaten ausgeschöpft. Wer im Sommer oder Herbst baut, sollte seinen Antrag so früh wie möglich stellen.
Einen Überblick über alle aktuellen KfW-Programme findest du im Ratgeber KfW-Förderung 2026.
KfW 455-B mit anderen Programmen kombinieren
KfW 455-B lässt sich mit dem KfW-Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen), BAFA-Heizungsförderung und Länderprogrammen kombinieren, der Zuschuss und ein Kredit für dieselbe Maßnahme schließen sich nicht aus.
Typische sinnvolle Kombinationen:
KfW 159 Altersgerecht Umbauen (Kredit): Zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, aktuell ab rund 2,8 % Effektivzins (Stand Mai 2026). Kann parallel zu KfW 455-B für dieselbe Maßnahme beantragt werden: Zuschuss senkt einfach den benötigten Kreditbetrag.
BAFA BEG EM (Heizung): Wenn beim barrierefreien Umbau gleichzeitig eine neue Wärmepumpe eingebaut wird, sind BAFA-Zuschüsse bis 70 % der Heizungskosten zusätzlich beantragbar. Die Maßnahmen müssen sauber abgegrenzt werden.
Länderprogramme: NRW.BANK und andere Landesförderbanken bieten ergänzende Zuschüsse für seniorengerechtes Wohnen. Baukosten in Nordrhein-Westfalen, einem der bevölkerungsreichsten Bundesländer mit hoher Sanierungsquote, findest du auf der Seite Baukosten Nordrhein-Westfalen.
Steuerliche Absetzbarkeit: Handwerkerleistungen für Umbaumaßnahmen im selbst genutzten Wohngebäude sind steuerlich absetzbar (§ 35a EStG): 20 % des Lohnkostenteils, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Das kommt zusätzlich zum KfW-Zuschuss.
Nicht möglich: Zwei verschiedene KfW-Zuschüsse für identische Maßnahmen zu kombinieren. KfW-Zuschuss und KfW-Kredit für dieselbe Maßnahme sind hingegen erlaubt.
FAQ: KfW 455-B Barrierereduzierung 2026
Wie hoch ist der Zuschuss bei KfW 455-B?
KfW 455-B zahlt 10 % der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen, maximal 2.500 Euro je Wohneinheit. Wer den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, bekommt 12,5 % und maximal 6.250 Euro. Förderfähige Basis sind bis zu 25.000 Euro (Einzelmaßnahmen) bzw. 50.000 Euro (Gesamtstandard).
Ab wann ist KfW 455-B 2026 beantragbar?
Seit dem 8. April 2026 nimmt die KfW wieder Anträge entgegen. Das Programm war zuvor gestoppt, weil das 2025er-Budget ausgeschöpft war. Für 2026 stehen 50 Millionen Euro bereit, die Antragstellung läuft über das KfW-Zuschussportal unter kfw.de.
Brauche ich einen Sachverständigen für KfW 455-B?
Für Einzelmaßnahmen ist kein Sachverständiger nötig, du reichst nach Fertigstellung Handwerkerrechnungen ein. Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ (12,5 % Zuschuss, max. 6.250 Euro) muss ein zugelassener Sachverständiger den erreichten Standard nach Abschluss bestätigen.
Können Mieter KfW 455-B beantragen?
Ja: Mieter können den Antrag stellen, wenn der Vermieter schriftlich zugestimmt hat. Das Geld fließt an den Antragsteller (den Mieter), sofern dieser auch die Rechnungen trägt. Wichtig: Auch für Mieter gilt die Reihenfolge, erst Antrag, dann Handwerker.
Was passiert, wenn das Budget ausgeschöpft ist?
Sobald die 50 Millionen Euro aufgebraucht sind, stoppt die KfW die Annahme neuer Anträge und kommuniziert dies auf kfw.de. Bereits gestellte Anträge bleiben gültig. Neue Anträge können erst im Folgejahr gestellt werden, wenn das nächste Budget freigegeben wird.
Gilt KfW 455-B auch für den Neubau?
Nein. Das Programm ist ausschließlich für Bestandsgebäude. Wer barrierefrei neu baut, kann andere Fördermittel nutzen, etwa über das KfW-Wohneigentumsprogramm 300.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis zu Finanz- und Förderangaben
Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-07-31. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
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