KfW 455-B Barrierereduzierung 2026: 50 Millionen Euro Zuschuss seit April, jetzt beantragen
Seit dem 8. April 2026 fördert die KfW wieder barrierefreie Umbauten mit bis zu 6.250 Euro Zuschuss, das 50-Millionen-Budget könnte schon im Sommer erschöpft sein.

Seit dem 8. April 2026 nimmt die KfW wieder Anträge für den Zuschuss 455-B entgegen, nach mehr als einem Jahr Förderstopp. Der Bund stellt 50 Millionen Euro bereit, um Wohnungen und Häuser barrierereduziert umzubauen. Das Geld reicht nicht ewig: Bei der letzten Auflage war das Budget innerhalb weniger Monate aufgebraucht. Wer einen Treppenlift plant, das Bad altersgerecht umbauen will oder Schwellen entfernen lassen möchte, sollte den Antrag jetzt stellen, und zwar zwingend bevor die Handwerker anfangen.
Was ist der KfW-Zuschuss 455-B, und warum ist er gerade jetzt wichtig?
Der KfW-Zuschuss 455-B fördert bauliche Maßnahmen, die Barrieren in bestehenden Wohnungen und Häusern abbauen, mit bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit, ohne Einkommensgrenze, und zwar als direkter Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Das Programm hatte seit Anfang 2025 geruht, weil die Bundesmittel erschöpft waren. Mit dem neuen Haushalt stellt das Bundesbauministerium für 2026 genau 50 Millionen Euro bereit, und die KfW nimmt seit dem 8. April 2026 wieder Anträge entgegen. Laut Einschätzungen von Energiefachberatern könnte das Budget bereits im Spätsommer 2026 ausgeschöpft sein.
Der Zuschuss richtet sich nicht nur an Senioren oder Pflegebedürftige: Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter jeder Altersgruppe, solange das Vorhaben die geförderten Maßnahmen umfasst und in einer bestehenden Wohnimmobilie stattfindet.
Wer kann den KfW 455-B-Zuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen, ohne Einkommensgrenze und ohne Altersvoraussetzung.
Antragsvoraussetzungen im Überblick:
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Gebäudetyp | Bestandsimmobilie (kein Neubau) |
| Eigentümer | Ein-/Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung |
| Mieter | Mit Zustimmung des Vermieters, Modernisierungsvereinbarung nötig |
| WEG | Gemeinschaftseigentum förderfähig |
| Einkommensgrenze | Keine |
| Altersvoraussetzung | Keine: Förderung unabhängig vom Alter |
| Pflegegrad | Kein Pflegegrad erforderlich (aber Kombination möglich) |
Besonders wichtig: Der Antrag muss vor Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen gestellt werden. Wer bereits einen Handwerkervertrag unterschrieben hat, verliert den Förderanspruch, auch wenn mit den Arbeiten noch nicht begonnen wurde. Planungs- und Beratungsleistungen zählen dagegen nicht als Vorhabenbeginn.
Wie hoch ist der Zuschuss: Berechnung und Rechenbeispiele?
Die KfW übernimmt 10 Prozent der förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen (maximal 2.500 Euro) und 12,5 Prozent beim Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus" (maximal 6.250 Euro). Die Mindestinvestition beträgt 2.000 Euro.
| Maßnahmentyp | Zuschusssatz | Förderfähige Kosten (max.) | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Einzelmaßnahmen Barrierereduzierung | 10 % | 25.000 € | 2.500 € |
| Standard „Altersgerechtes Haus" | 12,5 % | 50.000 € | 6.250 € |
Rechenbeispiel 1: Einzelmaßnahme Badumbau: Bodengleiche Dusche, Haltegriffe, erhöhtes WC: Handwerkerkosten 18.000 Euro. KfW-Zuschuss: 10 % = 1.800 Euro.
Rechenbeispiel 2: Vollumbau zum Standard „Altersgerechtes Haus": Badumbau (12.000 €) + Treppenlift (15.000 €) + Türverbreiterung (8.000 €) + Bewegungsflächen (5.000 €) = 40.000 Euro Gesamtkosten. KfW-Zuschuss: 12,5 % von 40.000 = 5.000 Euro.
Den Umbau auf den Standard „Altersgerechtes Haus" bestätigt ein zugelassener Sachverständiger nach Fertigstellung. Vorher musst du diesen Standard bei der Antragstellung als Ziel angeben.
Die genauen Umbaukosten für dein Haus kannst du vorab mit dem Baukostenrechner abschätzen, dort siehst du auch, wie sich die Förderung auf die tatsächliche Eigenbelastung auswirkt.
Welche Maßnahmen werden konkret gefördert?
Gefördert werden alle baulichen Maßnahmen, die Barrieren in Gebäuden und Wohnungen reduzieren, von der bodengleichen Dusche über den Treppenlift bis zur breiteren Haustür.
Die KfW unterscheidet zwischen fünf Maßnahmenbereichen:
1. Wege zum Gebäude und ins Freie
- Abbau von Stufen und Schwellen am Eingang
- Rampen, Handläufe, Aufzüge im Außenbereich
- Beleuchtung und Orientierungssysteme
2. Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Treppenlifte und Plattformlifte
- Türverbreiterung auf mind. 80 cm (Standard) oder 90 cm (rollstuhlgerecht)
- Türautomatik, barrierefreie Türgriffe
3. Sanitärräume
- Bodengleiche oder ebenerdige Duschen
- Erhöhte WCs und WC-Stützklappgriffe
- Unterfahrbare Waschtische
- Einbau von Badewannenliftern oder Badewannenumbau
4. Wohn- und Schlafräume
- Ausreichende Bewegungsflächen (mind. 150 × 150 cm)
- Bodenbeläge für Rollstuhl und Rollator
- Absenkung von Fensterbänken und Schaltern
5. Küche und weitere Räume
- Unterfahrbare Arbeitsflächen
- Anpassung von Schranksystemen
- Smart-Home-Technik zur Unterstützung (eingeschränkt förderfähig)
Für ein typisches Einfamilienhaus sind der Badumbau und der Einbau eines Treppenlifts die häufigsten geförderten Maßnahmen, zusammen kommen sie oft auf 20.000 bis 35.000 Euro Investitionskosten.
KfW 455-B mit Pflegekasse kombinieren, so geht es
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann den KfW-Zuschuss mit dem Pflegekassen-Zuschuss nach § 40 SGB XI kombinieren, und so deutlich mehr Geld erhalten.
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung steigt der Betrag auf bis zu 16.720 Euro.
| Förderquelle | Voraussetzung | Betrag |
|---|---|---|
| KfW 455-B Einzelmaßnahme | Keine Einkommens-/Pflegegradgrenze | bis 2.500 € |
| KfW 455-B Altersgerechtes Haus | Kein Pflegegrad nötig | bis 6.250 € |
| Pflegekasse § 40 SGB XI | Pflegegrad 1 bis 5 erforderlich | bis 4.180 € |
| Pflegekasse (WG, mehrere Personen) | Pflegegrad 1 bis 5 je Person | bis 16.720 € |
Konkretes Kombinationsbeispiel: Ein Rentner mit Pflegegrad 2 baut das Bad um (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, erhöhtes WC) und installiert einen Treppenlift. Gesamtkosten: 28.000 Euro.
- KfW 455-B (Einzelmaßnahmen): 10 % = 2.500 Euro (gedeckelt)
- Pflegekasse § 40: 4.180 Euro
- Gesamtförderung: 6.680 Euro
- Eigenanteil: 21.320 Euro
Wichtig: Beide Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Der KfW-Antrag läuft über das KfW-Zuschussportal, der Pflegekassen-Antrag direkt bei der Krankenkasse.
In Bayern können Umbaumaßnahmen zusätzlich über das Bayerische Wohnungsbauprogramm gefördert werden, mehr dazu auf der Seite Baukosten Bayern.
Schritt-für-Schritt: So beantragst du den KfW-Zuschuss 455-B
Den Antrag stellst du direkt und online im KfW-Zuschussportal, ohne zwischengeschaltete Bank. Der einzige unbedingte Zeitpunkt: vor Abschluss des Handwerkervertrags.
- Maßnahmen planen: Welche Umbauarbeiten sind nötig? Hole Angebote von Handwerkern ein, aber unterschreibe noch keinen Auftrag.
- KfW-Zuschussportal aufrufen: Registrierung unter zuschussportal.kfw.de. Du brauchst eine E-Mail-Adresse und deine Personalausweis-Daten.
- Antrag ausfüllen: Programm 455-B wählen, Maßnahmentyp angeben (Einzelmaßnahme oder Standard „Altersgerechtes Haus"), förderfähige Kosten eintragen.
- Zusage abwarten: Die KfW erteilt die Förderzusage in der Regel innerhalb weniger Werktage.
- Erst jetzt Handwerker beauftragen: Nach Erhalt der Zusage kannst du die Verträge unterschreiben und mit dem Umbau beginnen.
- Nach Fertigstellung: Verwendungsnachweis einreichen: Rechnungen hochladen, bei Vollumbau Bestätigung des Sachverständigen.
- Auszahlung: Die KfW überweist den Zuschuss direkt auf dein Konto.
Zeitplan: Wer heute mit der Planung beginnt, kann den Antrag innerhalb von ein bis zwei Wochen einreichen. Angesichts des begrenzten Budgets solltest du nicht bis Herbst warten.
Zeitdruck: Wann das Budget aufgebraucht sein könnte
Die 50 Millionen Euro für KfW 455-B 2026 klingen viel, aber schon bei der letzten Auflage des Programms waren die Mittel innerhalb weniger Monate erschöpft. Experten rechnen damit, dass das Geld im Spätsommer 2026 weg sein könnte.
Das Budget 2026 ist auf 50 Millionen Euro begrenzt. Bei einem durchschnittlichen Zuschuss von rund 2.000 Euro pro Antrag entspricht das etwa 25.000 geförderten Maßnahmen. Das klingt nach viel, aber das Programm läuft bundesweit, und der Neustart nach über einem Jahr Pause erzeugt erfahrungsgemäß einen Antragsstau.
Faustregel: Wer konkrete Umbaupläne hat, sollte den Antrag spätestens bis Ende Juni 2026 einreichen. Wer erst im Herbst plant, riskiert einen Förderstopp.
Einen vollständigen Überblick über alle KfW-Programme für Bauherren und Sanierer findest du im Ratgeber KfW-Förderung 2026.
FAQ: KfW 455-B Barrierereduzierung 2026
Was ist der KfW-Zuschuss 455-B?
Der KfW-Investitionszuschuss 455-B fördert Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden. Privatpersonen, WEGs und Unternehmen erhalten 10 Prozent (max. 2.500 Euro) für Einzelmaßnahmen oder 12,5 Prozent (max. 6.250 Euro) für den Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus". Das Programm läuft seit dem 8. April 2026 wieder mit einem Budget von 50 Millionen Euro.
Muss ich einen Pflegegrad haben, um die Förderung zu beantragen?
Nein. Der KfW-Zuschuss 455-B ist nicht an einen Pflegegrad gebunden. Auch Personen ohne Einschränkungen können für barriereabbauende Maßnahmen Förderung beantragen, etwa um vorsorglich für das Alter umzubauen. Ein Pflegegrad ermöglicht zusätzlich die Kombination mit dem Pflegekassen-Zuschuss nach § 40 SGB XI.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag muss gestellt und die Förderzusage erteilt sein, bevor du einen Handwerkervertrag abschließt oder mit den Arbeiten beginnst. Wer die Reihenfolge vertauscht, verliert den Förderanspruch. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Maßnahmenbeginn.
Kann ich KfW 455-B mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Ja. Die häufigste Kombination ist KfW 455-B plus Pflegekassen-Zuschuss (§ 40 SGB XI, bis 4.180 Euro) für Personen mit Pflegegrad. Außerdem sind Kombinationen mit Landesförderprogrammen möglich, je nach Bundesland gibt es ergänzende Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.
Wie lange läuft das Programm noch?
Das Programm ist befristet auf die verfügbaren Bundesmittel von 50 Millionen Euro. Ein festes Enddatum gibt es nicht, aber sobald das Budget ausgeschöpft ist, stoppt die KfW die Annahme neuer Anträge. Beim letzten Programmstart war das Budget innerhalb weniger Monate erschöpft.
Welche Kosten sind förderfähig, zählen auch Planungskosten?
Förderfähig sind ausschließlich die Kosten für die baulichen Maßnahmen selbst, einschließlich Materialkosten und Handwerkerlohn. Planungs- und Beratungskosten sind nur dann förderfähig, wenn sie im direkten Zusammenhang mit den geförderten Umbaumaßnahmen stehen. Die Mindestinvestition beträgt 2.000 Euro.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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