KfW BEG Heizungsförderung ab 21. Juli 2026: Antragsstopp läuft, was sich ändert
Seit dem 9. Juli gilt ein Antragsstopp bei KfW und BAFA. Ab 21. Juli starten neue BEG-Konditionen mit niedrigeren Förderobergrenzen und geänderten Boni.

Heute, am 9. Juli 2026, hat die Umstellungsphase bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) begonnen. Bis zum 20. Juli können keine neuen Anträge bei KfW oder BAFA gestellt werden. Ab dem 21. Juli gelten neue Förderkonditionen, und die sind in mehreren Punkten schlechter als die bisherigen. Wer jetzt noch eine Antragsbestätigung hat, sollte schnell reagieren. Und wer erst plant: Hier sind die konkreten Zahlen und was sie für deinen Heizungstausch bedeuten.
Was ist die BEG-Umstellungsphase, und warum gibt es einen Antragsstopp?
Vom 9. bis zum 20. Juli 2026 können bei KfW und BAFA keine neuen Anträge gestellt und keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) erstellt werden. Wer bereits eine gültige Antragsbestätigung hat, kann seinen Antrag noch bis zum 20. Juli zu den alten Konditionen einreichen.
Der Antragsstopp ist technisch bedingt: KfW und BAFA müssen ihre IT-Systeme auf die neuen Förderregeln umstellen, die der Haushaltsausschuss des Bundestags beschlossen hat. Das betrifft die gesamte BEG, sowohl die Heizungsförderung (bisher KfW 458) als auch die Sanierungsförderung für Effizienzhäuser.
Für Hauseigentümer bedeutet das konkret:
- Noch gültige BzA vorhanden? Jetzt sofort Antrag einreichen, bis 20. Juli gelten die alten, oft günstigeren Konditionen.
- Noch keine BzA? Abwarten bis 21. Juli, dann neu beantragen, aber mit niedrigeren Fördersätzen.
- Noch in der Planung? Die neuen Konditionen kennen und in die Kalkulation einbeziehen.
Die Übergangslösung gilt ausdrücklich nur für bestehende Antragsbestätigungen, neue BzAs werden erst ab dem 21. Juli wieder ausgestellt.
Was sich konkret ändert, die neuen BEG-Konditionen ab 21. Juli 2026
Ab dem 21. Juli 2026 sinken die förderfähigen Höchstkosten für die Heizungsförderung von 30.000 auf 28.000 Euro je Wohneinheit. Danach folgt alle sechs Monate eine weitere Absenkung um 750 Euro. Der Grundfördersatz von 30 Prozent bleibt unverändert.
Hier ist die wichtigste Übersicht der Änderungen:
| Fördermerkmal | Bis 20. Juli 2026 | Ab 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Grundfördersatz Heizung | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Max. förderfähige Kosten (1. WE) | 30.000 € | 28.000 € |
| Degression förderfähige Kosten | keine | −750 € alle 6 Monate |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 20 %, ab Feb. 2027: −4 % alle 6 Monate |
| Effizienzbonus | vorhanden | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag | vorhanden | entfällt |
| Einkommensbonus | gestaffelt | neu gestaffelt (≤30.000 €: 40 %) |
| Förderung Fernwärme-Wechsel (Heizung ab 2008) | möglich | entfällt |
Quelle: KfW-Pressemitteilung, Juli 2026. Angaben vorbehaltlich der finalen Bekanntmachung am 21. Juli 2026.
Für ein Einfamilienhaus mit einer neuen Wärmepumpe bedeutet das: Der maximale Förderbetrag bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten und 30 Prozent Grundförderung liegt bei 8.400 Euro, ohne Boni. Mit dem Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent und dem Einkommensbonus kommen weitere Prozentpunkte hinzu.
Klimageschwindigkeitsbonus: Was bleibt und was fällt weg?
Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt erhalten, wird aber ab Februar 2027 alle sechs Monate um vier Prozentpunkte abgesenkt. Wer schnell handelt, bekommt noch 20 Prozent Aufschlag, wer wartet, bekommt schrittweise weniger.
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist für viele Antragsteller der entscheidende Hebel: Er erhöht die Gesamtförderung erheblich, wenn man eine alte fossile Heizung ersetzt. Aktuell beträgt er 20 Prozent. Ab Februar 2027 sinkt er auf 16 Prozent, ab August 2027 auf 12 Prozent, und so weiter.
Konkret bedeutet das für eine Wärmepumpen-Investition von 20.000 Euro:
| Zeitpunkt | Grundförderung | Klimabonus | Gesamt (ohne Einkommensbonus) |
|---|---|---|---|
| Bis Feb. 2027 | 30 % | 20 % | 50 % = 10.000 € |
| Feb.–Jul. 2027 | 30 % | 16 % | 46 % = 9.200 € |
| Aug.–Jan. 2028 | 30 % | 12 % | 42 % = 8.400 € |
| Ab Feb. 2028 | 30 % | 8 % | 38 % = 7.600 € |
Rechenbeispiel auf Basis der angekündigten Konditionen. Förderfähige Kosten und Einkommensbonus nicht eingerechnet.
Gleichzeitig entfällt der bisherige Effizienzbonus vollständig. Wer bislang durch eine besonders effiziente Wärmepumpe (z. B. Effizienzklasse A+++) einen Aufschlag bekam, verliert diesen Bonus ab dem 21. Juli komplett.
Einkommensbonus: Wer profitiert von der neuen Staffelung?
Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro erhalten künftig 40 Prozent zusätzlich. Höhere Einkommensklassen erhalten weniger oder gar keinen Bonus mehr.
Bisher galt der Einkommensbonus von 30 Prozent pauschal für Haushalte unter einem bestimmten Schwellenwert (in der Regel 40.000 Euro Haushaltseinkommen). Die neue Staffelung macht die Förderung gezielter:
- Einkommen bis 30.000 Euro: 40 Prozent Einkommensbonus
- Je 10.000 Euro steuerliche Ermäßigung pro minderjährigem Kind im Haushalt
- Höhere Einkommensstufen: abnehmende Bonushöhe (genaue Schwellen ab 21. Juli veröffentlicht)
Familien mit Kindern können durch die neue Kinderermäßigung effektiv einen niedrigeren anrechenbaren Einkommensatz erreichen und damit höhere Boni erreichen. Eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern und 50.000 Euro Jahreseinkommen käme auf ein anrechenbares Einkommen von 30.000 Euro, und damit auf den vollen 40-Prozent-Bonus.
Das ist ein echter Pluspunkt der Neuregelung für Familien mit Kindern. Für Besserverdiener ohne Kinder dürfte der Einkommensbonus jedoch weitgehend entfallen.
BEG-Sanierung: Tilgungszuschüsse werden gekürzt
Auch die Sanierungsförderung für Effizienzhäuser (BEG WG und NWG) wird schlechter: Tilgungszuschüsse sinken pauschal um 10 Prozentpunkte, ebenso die Zuschusshöhe bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten.
Für Sanierungsvorhaben bedeutet das konkret:
- Wer sein Bestandsgebäude auf Effizienzhaus 55 saniert, bekommt künftig einen um 10 Prozentpunkte niedrigeren Tilgungszuschuss als bisher.
- Gleiches gilt für alle anderen EH-Stufen (EH40, EH70, EH85).
- Die sogenannte Serienmodernisierung wird ab Juli 2026 auf die Effizienzstufe 70 ausgeweitet, das ist ein positiver Schritt, der mehr Gebäude für das attraktive Förderprogramm qualifiziert.
Für die typische Sanierung eines Einfamilienhauses aus den 1970er Jahren auf EH70-Standard rechnet sich das trotzdem noch: Die absolute Fördersumme ist nach wie vor substanziell, auch wenn der Prozentsatz sinkt. Entscheidend ist, den Antrag noch vor dem 21. Juli zu stellen, oder nach dem Neustart mit den neuen Konditionen zu kalkulieren.
Was die Sanierung in deinem Bundesland konkret kostet, zeigen regionale Daten wie die Baukosten Bayern, denn Material- und Handwerkerlöhne variieren stark.
Jetzt handeln oder warten, was ist die richtige Entscheidung?
Wer eine gültige Antragsbestätigung (BzA) hat, sollte diese bis zum 20. Juli einreichen, die alten Konditionen gelten noch bis dahin. Wer noch in der Planung ist, muss ab dem 21. Juli mit den neuen Bedingungen kalkulieren.
Drei Szenarien im Überblick:
Szenario A: Du hast eine BzA: Sofort handeln. Reiche den vollständigen Antrag bis 20. Juli ein. Du sicherst dir noch die alte Förderhöhe mit dem vollen Effizienzbonus und den bisherigen förderfähigen Kosten von bis zu 30.000 Euro.
Szenario B: Du bist mitten in der Planung: Warte bis zum 21. Juli und stelle dann einen neuen Antrag unter den neuen Konditionen. Prüfe insbesondere, ob der Einkommensbonus für dich günstiger oder schlechter ausfällt. Für Familien mit Kindern und mittlerem Einkommen kann die neue Staffelung sogar besser sein.
Szenario C: Du hast noch nicht begonnen: Nutze die Pause bis zum 21. Juli zur Vorbereitung. Hole Angebote ein, prüfe den Kesseltausch-Zeitplan und kläre mit dem Energieberater, welche BEG-Kombination für dich optimal ist. Je früher nach dem 21. Juli du beantragst, desto höher ist der Klimageschwindigkeitsbonus, er sinkt ab Februar 2027.
Für die Gesamtkalkulation deines Projekts, inklusive Heizung, Dämmung und aller Nebenkosten, nutze den Baukostenrechner.
Die aktuelle Bauzinssituation (3,5 bis 3,9 Prozent für 10 Jahre, Stand Juli 2026) macht es sinnvoll, Sanierungsfinanzierungen mit KfW-Krediten zu kombinieren: Der KfW-Sanierungskredit liegt häufig 0,5 bis 1 Prozentpunkt unter dem Marktdurchschnitt, wenn er mit BEG-Maßnahmen verknüpft wird.
Kritik und offene Fragen
Die BEG-Reform bringt reale Einschnitte für Eigentümer, die auf Förderung angewiesen sind. Handwerksverbände und Wärmepumpen-Hersteller kritisieren die kurzfristige Ankündigung und den plötzlichen Antragsstopp.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hatte die Übergangslösung für bestehende BzAs ausdrücklich begrüßt, aber gleichzeitig bemängelt, dass Haushalte, die bereits in der konkreten Planung waren, keine BzA erhalten können und nun auf die schlechteren Konditionen ab 21. Juli warten müssen.
Offene Fragen, die bis zum 21. Juli noch beantwortet werden müssen:
- Genaue Einkommensschwellen für alle Stufen des neuen Einkommensbonus
- Zeitplan für den EU-Herkunfts-Wertschöpfungsbonus, der für das erste Quartal 2027 angekündigt wurde
- Ob die Absenkung der Tilgungszuschüsse bei der BEG-Sanierung für alle Effizienzniveaus gleich stark ausfällt
Alles, was die KfW nach dem 21. Juli veröffentlicht, findet sich auf kfw.de/beg und kfw.de/heizung. Für alle Fragen zur optimalen Förderstruktur ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht, ohne ihn läuft bei der BEG kein Antrag durch.
Was sich bei der Wärmepumpenförderung insgesamt verändert hat und wie du sie 2026 optimal nutzt, erklärt der Ratgeber Wärmepumpe Förderung 2026.
FAQ: KfW BEG Heizungsförderung ab 21. Juli 2026
Was passiert mit meinem Antrag während des Antragsstopps vom 9. bis 20. Juli?
Bestehende Antragsbestätigungen (BzA) bleiben gültig. Du kannst deinen Antrag noch bis zum 20. Juli unter den alten Konditionen einreichen. Neue BzAs können in diesem Zeitraum nicht erstellt werden, erst ab dem 21. Juli wieder.
Wie hoch ist die Förderung nach dem 21. Juli noch?
Der Grundfördersatz bleibt bei 30 Prozent. Die maximal förderfähigen Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (danach alle 6 Monate −750 Euro). Klimageschwindigkeitsbonus bleibt bei 20 Prozent und sinkt erst ab Februar 2027. Der Einkommensbonus gilt neu gestaffelt mit bis zu 40 Prozent für Einkommen bis 30.000 Euro.
Lohnt sich eine Wärmepumpe nach dem 21. Juli noch?
Ja. Die Förderung ist auch nach dem 21. Juli substanziell: Bei 20.000 Euro Investition, Klimabonus und Einkommensbonus kann die Gesamtförderung noch 40 bis 70 Prozent betragen. Der Effizienzbonus entfällt, aber der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt bis mindestens Februar 2027 bei 20 Prozent.
Wird die Förderung für Fernwärme-Anschlüsse gestrichen?
Der Wechsel von Fernwärme oder einer bestehenden Wärmepumpe wird ab 21. Juli nicht mehr gefördert, wenn die alte Heizungsanlage nach 2008 installiert wurde. Ältere Anlagen bleiben förderfähig.
Was ändert sich bei der Sanierungsförderung (BEG WG)?
Tilgungszuschüsse und Zuschüsse für Effizienzhaussanierungen sinken pauschal um 10 Prozentpunkte. Neu: Die Serienmodernisierung wird auf das Effizienzniveau 70 ausgeweitet.
Ab wann gilt der neue EU-Wertschöpfungsbonus?
Der EU-Herkunfts-Wertschöpfungsbonus für in der EU hergestellte Anlagen ist für das erste Quartal 2027 angekündigt. Konkrete Konditionen stehen noch aus.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-07-31. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
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