KfW BEG-Reform Juli 2026: Neue Förderregeln für Heizungstausch und Sanierung
Ab 21. Juli 2026 gelten neue KfW-Förderregeln: Der Effizienzbonus entfällt, eine einkommensabhängige Bonus-Staffel ersetzt ihn: Obergrenzen sinken halbjährlich.

Das Bundeskabinett hatte die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lange angekündigt, am 21. Juli 2026 ist sie in Kraft getreten. Für Hauseigentümer, die eine Heizungssanierung oder energetische Gesamtsanierung planen, ändert sich damit einiges: Ein neues einkommensabhängiges Bonussystem ersetzt den alten Effizienzbonus, die förderfähige Investitionsobergrenze sinkt, und zwei Förderkomponenten entfallen ersatzlos. Die Übergangsfrist ist verstrichen, seit dem 21. Juli gelten die neuen Bedingungen für alle Neuanträge. Was genau gilt, was weggefallen ist und was das für deine Planung 2026 konkret bedeutet.
Was hat sich bei der KfW-Förderung ab 21. Juli 2026 konkret geändert?
Ab dem 21. Juli 2026 gilt ein neues Fördersystem für den Heizungstausch im Bestand: Der bisherige pauschale Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen ersatzlos, stattdessen entscheidet künftig dein Haushaltseinkommen darüber, wie hoch dein Zuschuss ausfällt. Gleichzeitig sinkt die förderfähige Investitionsobergrenze von 30.000 auf 28.000 Euro, und ab Februar 2027 fällt die Grenze alle sechs Monate um weitere 750 Euro.
Die Übergangsregelung für Altanträge endete am 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr. Wer bis dahin keinen gültigen Antrag gestellt hat, fällt unter die neuen Bedingungen, ohne Bestandsschutz für frühere Planungen. Das betrifft alle, die auf einen Termin beim Handwerker gewartet oder die Angebotseinholung verzögert haben.
Kernanliegen der Reform ist die soziale Umverteilung: Wer wenig verdient, soll mehr bekommen. Wer gut verdient, trägt einen größeren Eigenanteil. Die neue Struktur macht das System komplexer, aber gezielter.
Das neue Einkommensbonus-System: Wer bekommt wie viel?
Das neue KfW-Fördersystem beim Heizungstausch ist einkommensabhängig: Selbstnutzende Eigentümer erhalten je nach Haushaltseinkommen einen gestaffelten Bonus auf den Grundfördersatz, wer über 50.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, geht bei diesem Baustein leer aus.
Die neue Bonus-Staffel im Überblick:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 €/Jahr | 40 % |
| bis 40.000 €/Jahr | 30 % |
| bis 50.000 €/Jahr | 10 % |
| über 50.000 €/Jahr | kein Bonus |
Wichtig: Pro minderjährigem Kind im Haushalt wird ein Freibetrag von 10.000 Euro auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet. Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 68.000 Euro kommt damit rechnerisch auf 48.000 Euro, und erhält noch den 10-Prozent-Bonus.
Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen aus dem letzten Einkommensteuerbescheid, nicht der Bruttolohn. In der Praxis liegt der Unterschied je nach Steuerklasse und Abzügen bei 20 bis 35 Prozent. Wer unsicher ist, sollte den Bescheid zur Hand nehmen, bevor er einen Förderberater aufsucht.
Der Einkommensbonus gilt ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer. Vermieter, die Heizungsanlagen in Mietwohnungen erneuern, erhalten diesen Baustein nicht.
Sinkende Obergrenzen: Warum Warten teuer wird
Die förderfähigen Investitionskosten beim Heizungstausch sinken ab dem 21. Juli 2026 von 30.000 auf 28.000 Euro, und ab Februar 2027 fällt die Grenze alle sechs Monate um weitere 750 Euro. Gleichzeitig sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.
Der Absenkungspfad im Überblick:
| Zeitraum | Förderfähige Investitionskosten | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|---|
| bis 20. Juli 2026 | 30.000 € | 20 % |
| ab 21. Juli 2026 | 28.000 € | 16 % (bis 31.12.2026) |
| ab 1. Februar 2027 | 27.250 € | 12 % |
| ab 1. August 2027 | 26.500 € | 8 % |
| ab 1. Februar 2028 | 25.750 € | 4 % |
Quelle: KfW Pressemitteilung, immittelstand.de, Stand Juli 2026. Die Quoten für 2027 und 2028 können im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch angepasst werden.
Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt für Eigentümer, die eine alte fossile Heizung (Gas, Öl) durch eine Wärmepumpe ersetzen. Er ist vom Einkommensbonus unabhängig und kann mit diesem kombiniert werden. Die kombinierte Wirkung beider sinkender Boni plus sinkende Deckelung bedeutet: Wer jetzt handelt, holt mehr Förderung heraus als wer auf 2027 wartet.
Was weggefallen ist: Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag
Zwei Förderkomponenten, die viele Sanierer in ihrer Planung berücksichtigt hatten, gibt es ab dem 21. Juli 2026 nicht mehr: Der pauschale Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag, einschließlich der Biomasseförderung, wurden ersatzlos gestrichen.
Der frühere Effizienzbonus belohnte besonders effiziente Wärmepumpenmodelle mit einem pauschalen Aufschlag auf den Fördersatz. Dieser Anreiz entfällt vollständig. Stattdessen übernimmt das neue Einkommensbonus-System die soziale Steuerungsfunktion, ein Technologieanreiz für besonders sparsame Geräte gibt es nicht mehr.
Der Emissionsminderungszuschlag hatte bisher Holzpellet- und Biomasseheizungen attraktiver gemacht und war speziell für ländliche Gebiete relevant, in denen Wärmepumpen wegen mangelhafter Dämmung oder niedrigen Vorlauftemperaturen schlechter funktionieren. Mit seinem Wegfall werden Pellet- und Schnitzelheizungen in der Förderlogik deutlich schlechtergestellt.
Für die Praxis: Wer 2025 noch von Grundfördersatz plus Effizienzbonus plus Klimageschwindigkeitsbonus profitiert hatte, rechnet jetzt anders. Je nach Einkommenssituation kann das Ergebnis besser oder schlechter ausfallen als früher, eine individuelle Berechnung ist obligatorisch.
Gebäudesanierung (Effizienzhaus): Mehr Fördervolumen, weniger Prozente
Bei der energetischen Gesamtsanierung zum Effizienzhaus-Standard wird die förderfähige Maximalsumme einheitlich auf 150.000 Euro pro Wohneinheit angehoben. Gleichzeitig sinkt der Grundfördersatz um 10 Prozentpunkte auf allen Effizienzhaus-Stufen.
Das klingt widersprüchlich, und ist es auch: Wer eine teure Komplettsanierung plant (Vollsanierung mit Dach, Fassade, Fenstern, neuer Heizung), profitiert von der höheren Bemessungsgrundlage von 150.000 Euro. Wer günstigere Projekte bündelt und die alte Schwelle früher erreichte, zahlt unter dem neuen System prozentual mehr selbst.
Der Seriensanierungsbonus (5 %) wurde auf die Effizienzhaus-Stufe EH-70 EE ausgeweitet. Bisher galt er nur für höhere Effizienzhaus-Stufen. Für Eigentümer älterer Mehrfamilienhäuser oder Wohnungsunternehmen mit mehreren gleichartigen Objekten, etwa Reihenhäusern aus den 1970er-Jahren, kann das attraktiv sein, wenn die Sanierung nach einem standardisierten Konzept erfolgt.
Für Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Lüftung) ohne Gesamtsanierungsanspruch gilt weiterhin die BAFA BEG Einzelmaßnahmen-Förderung. Diese kann unter bestimmten Bedingungen parallel genutzt werden, jedoch nicht für dieselbe Anlage wie KfW 458.
Was das für deine Planung 2026 und 2027 bedeutet
Die Kernbotschaft: Das neue System begünstigt einkommensschwächere Eigentümer deutlich stärker als zuvor, wer über 50.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, verliert den einkommensabhängigen Bonus komplett. Für alle Einkommensgruppen gilt: Je länger gewartet wird, desto niedriger die Deckelung und desto geringer der Klimageschwindigkeitsbonus.
Drei Szenarien für die Praxis:
Szenario A: Niedriges Haushaltseinkommen (bis 30.000 €): Du erhältst den 40-Prozent-Einkommensbonus. Zusammen mit dem Klimageschwindigkeitsbonus (noch 16 % bis Ende 2026) und dem Grundfördersatz erreichen Eigentümer in dieser Gruppe Zuschussquoten, die das alte System teilweise übertreffen. Frühzeitig beantragen lohnt sich doppelt: höhere Quote und höhere Deckelung.
Szenario B: Mittleres Einkommen (30.000 bis 50.000 €): Du bekommst noch einen Einkommensbonus (10 bis 30 %), verlierst aber den alten Effizienzbonus. Je nach Investitionsvolumen und Bonuskombination kann das neue System leicht besser, leicht schlechter oder vergleichbar sein. Die sinkende Investitionsobergrenze von 28.000 Euro schlägt bei teuren Anlagen (Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Pufferspeicher, Fußbodenheizung-Nachrüstung) spürbar zu Buche.
Szenario C: Höheres Einkommen (über 50.000 €): Du erhältst keinen Einkommensbonus. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % läuft noch bis Ende 2026, danach sinkt er auf 12 %. Die Botschaft ist eindeutig: Wer in dieser Einkommensgruppe eine Wärmepumpe plant, sollte den Antrag noch vor Februar 2027 stellen.
Für ein Einfamilienhaus mit altem Gas-Heizsystem und geplantem Wärmepumpentausch empfiehlt sich die Förderplanung jetzt. Wie stark sich Handwerkerkosten, Materialpreise und regionale Unterschiede auf das Gesamtbudget auswirken, zeigt die Übersicht Baukosten Bayern. Die vollständige Kalkulation inklusive Fördermittelabzug und Nebenkosten liefert der Baukostenrechner.
Alle Details zur Antragstellung, zur Kombination der BEG-Programme und zu aktuellen Fristen erklärt der Ratgeber KfW-Förderung 2026.
Hinweis: GModG und KfW-Förderung, was zusammenhängt
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das seit dem 29. Juli 2026 in Kraft ist, und die BEG-Reform sind zwei separate Änderungen, sie hängen aber inhaltlich zusammen.
Das GModG hebt die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungseinbau auf. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder ohne Auflagen eingebaut werden, bis zur Bio-Treppe ab 2029. Das bedeutet: Die Entscheidung für eine Wärmepumpe ist jetzt wieder eine wirtschaftliche, keine gesetzlich erzwungene.
Die KfW-Förderung für Wärmepumpen läuft davon unabhängig weiter. Die Reform macht sie gezielter (einkommensabhängig) und zeitlich dringlicher (sinkende Boni). Wer wirtschaftlich rechnet, kommt in vielen Fällen trotzdem zur Wärmepumpe, gerade wenn die Dämmung stimmt und die Vorlauftemperaturen passen.
FAQ: KfW BEG-Reform Juli 2026
Gilt das neue Fördersystem für alle Anträge ab dem 21. Juli 2026?
Ja. Die Übergangsregelung endete am 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr. Alle Neuanträge, die nach diesem Zeitpunkt eingereicht wurden, unterliegen den neuen Konditionen, ohne Ausnahme und ohne Bestandsschutz für frühere Planungen oder Angebote.
Wie wird das Haushaltseinkommen für den Einkommensbonus geprüft?
Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen aus dem letzten Einkommensteuerbescheid. KfW prüft dieses Dokument im Rahmen der Förderabrechnung. Pro minderjährigem Kind wird ein Freibetrag von 10.000 Euro abgezogen. Der Einkommensbonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer, nicht für Vermieter.
Kann ich den Einkommensbonus und den Klimageschwindigkeitsbonus kombinieren?
Ja, beide Boni sind kombinierbar. Der Einkommensbonus hängt vom Haushaltseinkommen ab, der Klimageschwindigkeitsbonus davon, ob du eine alte fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt. Beide können zusammen auf den Grundfördersatz aufaddiert werden, bis zur jeweiligen Förderhöchstgrenze.
Was ist mit der Förderung für Pellet- und Biomasseheizungen?
Der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse wurde zum 21. Juli 2026 ersatzlos abgeschafft. Pellet- und Schnitzelheizungen sind damit schlechter gefördert als zuvor. Die BAFA BEG Einzelmaßnahmen können unter Umständen eine Alternative darstellen, lass dich von einem zertifizierten Energieberater beraten.
Wann sinkt die förderfähige Investitionsobergrenze das nächste Mal?
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt sie von 28.000 auf 27.250 Euro. Gleichzeitig fällt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 Prozent. Wer jetzt plant und den Antrag vor Februar 2027 stellt, sichert sich die aktuell höhere Deckelung.
Darf ich nach dem neuen GModG noch eine Gasheizung einbauen und trotzdem KfW-Förderung erhalten?
Ja, beides geht, aber nicht kombiniert. Das GModG erlaubt wieder den Einbau von Gasheizungen ohne Erneuerbare-Pflicht. Die KfW-Förderung (KfW 458) gilt weiterhin für den Tausch auf erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen. Wer eine neue Gasheizung einbaut, erhält keine KfW 458-Förderung, kann aber unter Umständen andere Programme nutzen.
Wie stelle ich den KfW-Antrag richtig?
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme über die KfW-Plattform oder eine Partnerbank gestellt werden. Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) der Bundesförderliste muss eingebunden sein. Erst nach Antragszusage darf der Auftrag an den Handwerker erteilt werden. Die Förderzusage ist 12 Monate gültig und kann einmal verlängert werden.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-07-31. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
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