KfW BEG-Reform Juli 2026: Neue Förderbedingungen ab 21. Juli, was jetzt noch gilt
Ab 21. Juli 2026 gelten neue KfW-BEG-Konditionen. Die Heizungsförderung sinkt, Boni entfallen, wer bis 20. Juli noch eine gültige (g)BzA hat, kann alte Regeln nutzen.

Am 21. Juli 2026 tritt die umfassendste Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit Jahren in Kraft. Neue Förderhöchstbeträge, geänderte Boni, gestrichene Zuschläge, und eine harte Übergangsfrist, die für viele Bauherren und Sanierer jetzt zählt. Wer eine laufende Planung hat und noch unter den alten Konditionen fördern lassen will, muss bis spätestens 20. Juli handeln. Was sich genau ändert, was bleibt, und wie du deine Förderung optimal planst.
Was ändert sich ab 21. Juli 2026 bei der KfW-Förderung?
Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für alle BEG-Programme: Heizungstausch, Effizienzhaus-Sanierung und Neubau. Die größten Einschnitte betreffen die Heizungsförderung (KfW 458): Der Förderhöchstbetrag sinkt, der Effizienzbonus fällt weg, und die Einkommensstaffelung wird neu geregelt.
Hintergrund ist die BEG-Reform der Bundesregierung, die im Zusammenhang mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen wurde. Das GModG selbst hat am 10. Juli 2026 Bundestag und Bundesrat passiert, und gleichzeitig wurden die Förderprogramme angepasst, um die neue Heizungsfreiheit nicht durch rein finanzielle Anreize zu konterkarieren.
Für alle, die jetzt eine Sanierung planen: Die alten Konditionen gelten noch genau dann, wenn du bis zum 20. Juli 2026 eine gültige Bestätigung zum Antrag ((g)BzA) in der KfW-Hand hast. Neue (g)BzA konnten seit dem 9. Juli 2026 nicht mehr ausgestellt werden, das Zeitfenster ist also geschlossen. Wer bereits eine hat, kann sie bis 20. Juli für einen Antrag nach altem Recht nutzen.
Ab dem 21. Juli gilt: neue Regeln für alle.
Die Übergangsfristen im Überblick
Wer noch unter den alten BEG-Bedingungen fördern lassen will, hatte bis 9. Juli Zeit, eine neue (g)BzA zu beantragen. Bis zum 20. Juli können bestehende (g)BzA noch für Anträge nach altem Recht genutzt werden.
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| bis 8. Juli 2026 | Letzte Möglichkeit für neue (g)BzA nach altem Recht |
| 9. Juli 2026 | KfW stoppt neue (g)BzA für betroffene Programme |
| bis 20. Juli 2026 | Antrag mit bestehender gültiger (g)BzA nach alten Konditionen möglich |
| 21. Juli 2026 | Neue BEG-Förderbedingungen gelten für alle neuen Anträge |
| ab Februar 2027 | Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals (–4 Prozentpunkte) |
| ab 1. August 2028 | Klimageschwindigkeitsbonus entfällt vollständig |
Quelle: KfW Pressemitteilung, Werkgemeinschaft Bauen+Energie, Stand Juli 2026
Für Bauherren mit laufender Planung: Wenn du noch keine (g)BzA hast, startest du ab dem 21. Juli direkt mit den neuen Konditionen. Diese sind in Teilen schlechter als bisher, aber nicht dramatisch, solange du die richtige Förderstrategie wählst.
Heizungsförderung (KfW 458): Was sich konkret ändert
Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt, aber der maximale Förderbetrag sinkt, der Effizienzbonus fällt weg, und der Einkommensbonus wird neu gestaffelt. In der Summe bekommen einkommensstärkere Haushalte weniger Förderung.
Neue Förderhöchstbeträge
| Wohneinheit | Förderhöchstbetrag bis 20. Juli | Förderhöchstbetrag ab 21. Juli |
|---|---|---|
| Erste Wohneinheit | 30.000 € | 28.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | (anteilig) | 15.000 € je Einheit |
| Ab 7. Wohneinheit | (anteilig) | 8.000 € je Einheit |
Ab 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten alle sechs Monate um weitere 750 Euro je Einheit. Wer 2027 oder 2028 saniert, bekommt also schrittweise weniger als wer noch 2026 handelt.
Entfallene Boni
Gestrichen werden ab 21. Juli 2026:
- Effizienzbonus (bisher bis zu 5 % zusätzlich für besonders effiziente Wärmepumpen)
- Emissionsminderungszuschlag (bisher Bonus für Biomasse-Anlagen mit niedrigen Feinstaubemissionen)
Neuer einkommensabhängiger Bonus
Der bisherige pauschale Einkommensbonus wird durch eine engere Staffelung ersetzt:
| Haushaltseinkommen | Einkommensbonus ab 21. Juli 2026 |
|---|---|
| bis 30.000 € netto/Jahr | 40 % Bonus |
| bis 40.000 € netto/Jahr | 30 % Bonus |
| bis 50.000 € netto/Jahr | 10 % Bonus |
| über 50.000 € netto/Jahr | kein Einkommensbonus |
Familien mit Kindern erhalten für jedes Kind eine Einkommensgrenze von 10.000 Euro mehr, ein vierköpfiger Haushalt mit zwei Kindern hat also bei einer Grenze von 30.000 Euro effektiv eine Schwelle von 50.000 Euro.
Klimageschwindigkeitsbonus: Jetzt noch 16 %, dann sinkend
Der Klimageschwindigkeitsbonus, ein Bonus für den frühzeitigen Tausch einer funktionierenden Öl- oder Gasheizung, bleibt bis Ende 2026 bei 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um vier Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028 vollständig.
Das bedeutet konkret: Wer 2026 noch eine funktionsfähige Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, bekommt 16 Prozent obendrauf. Wer bis August 2028 wartet, bekommt nichts mehr.
Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261): Was sich ändert
Beim energetischen Sanieren werden die Tilgungszuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte gekürzt. Der EE-Klasse-Bonus entfällt, stattdessen wird EE-Klasse zum neuen Standard. EH 85 EE und EH 70 EE erhalten keinen Tilgungszuschuss mehr.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- EE-Klasse wird Mindestanforderung statt Bonus-Kriterium
- Bisheriger EE-Bonus von 5 % entfällt
- Tilgungszuschüsse sinken um einheitlich 10 Prozentpunkte über alle Effizienzhausstufen
- EH 85 EE und EH/EG 70 EE: kein Tilgungszuschuss mehr
- Einheitlicher Förderhöchstbetrag von 150.000 Euro je Wohneinheit (war gestaffelt)
- iSFP-Bonus gilt künftig erst ab der zweiten Sanierungsmaßnahme
- Serielles Sanieren: Bonus jetzt auch für EH 70 EE (vorher erst ab EH 55)
Für Sanierungsvorhaben, die auf das Effizienzhaus-70-Niveau zielen, sind die Änderungen spürbar. Wer das Effizienzhaus-55-Niveau oder höher anstrebt, profitiert weiterhin von Tilgungszuschüssen, allerdings zehn Prozentpunkte niedriger als bisher.
Was für Bauherren und Sanierer 2026 jetzt konkret gilt
Die kurzfristige Konsequenz: Wer 2026 noch saniert oder eine neue Heizung einbaut, profitiert vom höheren Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und dem noch nicht gesenkten Förderhöchstbetrag. Wer 2027 oder 2028 plant, muss mit niedrigeren Förderbeträgen und ohne Klimageschwindigkeitsbonus kalkulieren.
Für ein typisches Einfamilienhaus, das mit einer neuen Wärmepumpe ausgestattet werden soll, ergibt sich ab 21. Juli folgende Förderrechnung (vereinfacht, Haushaltseinkommen 55.000 € netto):
| Förderbestandteil | Betrag |
|---|---|
| Grundförderung (30 % von max. 28.000 €) | 8.400 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus (16 %, bei Altanlage) | 4.480 € |
| Einkommensbonus (kein, da >50.000 €) | 0 € |
| Gesamtförderung | 12.880 € |
Zum Vergleich: Unter den alten Konditionen mit Effizienzbonus und 30.000 Euro Förderhöchstbetrag konnte der gleiche Haushalt bis zu 14.250 Euro bekommen. Die Differenz von rund 1.400 Euro ist real, aber kein Grund, eine laufende Sanierung zu stoppen.
Wer jetzt eine Heizung plant: Den genauen Förderbetrag für dein Vorhaben inklusive aller Programm-Kombinationen berechnest du im Baukostenrechner.
Wärmepumpe bleibt erste Wahl, trotz BEG-Reform
Die Wärmepumpe ist nach wie vor das am stärksten geförderte Heizsystem. Trotz der gesenkten Förderhöchstbeträge übersteigt die Gesamtförderung bei niedrigem oder mittlerem Einkommen weiterhin die Mehrkosten gegenüber einer Gasheizung.
Das GModG hat zwar die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht abgeschafft: Gas ist also wieder ohne Einschränkung einbaubar. Aber: Ab 2029 gilt die Bio-Treppe mit 10 Prozent Biogas-Anteil, ab 2030 gilt im Neubau der Nullemissionsgebäude-Standard, der Gas faktisch ausschließt. Wer heute eine Gasheizung einbaut, hat spätestens 2030 ein Problem beim Neubau, und im Bestand steigende Brennstoffkosten durch Bio-Gas-Pflicht.
Die Wärmepumpe ist dagegen zukunftssicher: Sie ist langfristig förderfähig, erfüllt alle Anforderungen ab 2030 und profitiert noch bis August 2028 vom Klimageschwindigkeitsbonus.
Regionale Baukosten, auch für Haustechnik, schwanken erheblich. Was eine Wärmepumpeninstallation im Detail kostet, hängt stark vom Bundesland und der Bestandssituation ab. Aktuelle Richtwerte für Bayern findest du auf der Seite Baukosten Bayern.
Serielles Sanieren: jetzt mit BEG-Bonus bis EH 70 EE
Neu ab 21. Juli 2026: Der Bonus für Serielles Sanieren gilt jetzt auch für Effizienzhaus 70 EE, bisher war er auf EH 55 und höher beschränkt. Das macht die Sanierung nach standardisierten Vorfertigung-Konzepten für mehr Gebäude wirtschaftlich.
Serielles Sanieren bedeutet: Fassade und Dach werden mit industriell vorgefertigten Elementen in kurzer Zeit saniert. Vorteil: deutlich kürzere Bauzeit, weniger Handwerker-Koordination, planbarere Kosten. Der Bonus ergänzt die reguläre BEG-Förderung.
Ab Ende September 2026 soll zudem ein neuer 5-Prozent-Bonus für Serielles Sanieren bei Wohngebäuden eingeführt werden: Details stehen noch aus. Wer eine Komplettsanierung plant, sollte diesen Termin im Blick halten.
Einen guten Überblick über alle aktuellen KfW-Programme, Kombinationsmöglichkeiten und Antragswege bietet der Ratgeber KfW-Förderung 2026.
FAQ: KfW BEG-Reform ab 21. Juli 2026
Was ändert sich konkret ab dem 21. Juli 2026 bei der KfW-Förderung?
Die Heizungsförderung (KfW 458) bekommt neue Förderhöchstbeträge (28.000 statt 30.000 Euro für die erste Einheit), der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen. Der Einkommensbonus wird enger gestaffelt und gilt nicht mehr über 50.000 Euro Haushaltseinkommen. Bei der Effizienzhaus-Sanierung sinken die Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte.
Kann ich noch nach den alten BEG-Konditionen fördern lassen?
Nur wenn du bis zum 8. Juli 2026 eine gültige Bestätigung zum Antrag ((g)BzA) erhalten hast. Diese kannst du bis zum 20. Juli 2026 für einen Antrag nach alten Konditionen nutzen. Seit dem 9. Juli 2026 stellt die KfW keine neuen (g)BzA mehr für die betroffenen Programme aus. Wer noch keine hat, startet mit den neuen Regeln ab dem 21. Juli.
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung ab 21. Juli 2026 noch?
Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 28.000 Euro Investitionskosten für die erste Wohneinheit. Dazu kommt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (wenn eine funktionsfähige Öl- oder Gasheizung getauscht wird) und ein einkommensabhängiger Bonus bis zu 40 Prozent. Je nach Haushaltssituation sind Förderquoten von 30 bis 86 Prozent erreichbar.
Wann sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bis Ende 2026 bei 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um vier Prozentpunkte: 12 % ab Februar 2027, 8 % ab August 2027, 4 % ab Februar 2028, 0 % ab August 2028. Wer eine alte Öl- oder Gasheizung tauscht, sollte das 2026 oder spätestens Anfang 2027 tun.
Ändert sich auch die KfW-Förderung für den Neubau (KfW 298)?
Die direkte Neubauförderung (KfW Klimafreundlicher Neubau, Programme 297 und 298) wird durch die BEG-Reform zum 21. Juli nicht grundlegend geändert. Allerdings wurde der EH55-Standard in separaten Maßnahmen bis Ende 2026 verlängert. Die Anforderungen für EH40 bleiben der attraktivste Förderanker im Neubau mit aktuell 0,6 Prozent Effektivzins.
Was bedeutet der neue iSFP-Bonus-Vorbehalt?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt einen Bonuszuschlag bei der BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung. Ab dem 21. Juli 2026 gilt dieser Bonus erst ab der zweiten Sanierungsmaßnahme, die im iSFP vorgesehen ist, nicht mehr schon bei der ersten. Wer also erstmalig nach iSFP saniert, profitiert erst beim nächsten Schritt.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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