KfW BEG Reform ab 21. Juli 2026: Was sich bei der Heizungsförderung jetzt ändert
Das KfW-Portal ist seit dem 9. Juli 2026 für neue Anträge gesperrt. Ab dem 21. Juli gelten neue, niedrigere Förderhöhen bei der Heizungsförderung.

Das KfW-Portal für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ist seit dem Abend des 9. Juli 2026 für neue Antragsbestätigungen gesperrt. Wer bis zum 20. Juli noch eine gültige Bestätigung hat, kann unter den bisherigen Konditionen einreichen. Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue, in der Summe niedrigere Förderbedingungen, mit einem neuen Einkommensbonus als Ausgleich für einkommensschwache Haushalte. Was sich konkret ändert, was wegfällt und was das für deine laufende Planung bedeutet.
Was steckt hinter der BEG-Reform 2026?
Die Bundesregierung kürzt die Heizungsförderung strukturell: Ziel ist eine Einsparung von 2,1 Milliarden Euro. Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt, aber Maximalbeiträge sinken, zwei Boni entfallen, und ein neues Einkommensstufensystem soll einkommensschwache Eigentümer besser stellen.
Die BEG-Reform ist keine Überraschung. Bereits im Frühjahr 2026 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft Eckpunkte beschlossen. Neu ist jetzt die Konkretisierung und der fixe Starttermin: Der 21. Juli 2026 markiert den Beginn der neuen Förderstruktur, mit einer kurzen Übergangsphase, in der das KfW-Portal vollständig gesperrt ist.
Betroffen ist insbesondere das KfW-Programm 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen) sowie die BEG-Sanierungsförderung (Programme 261 und 262 für Wohngebäude). Unverändert weitergeführt werden Neubau-Programme wie KfW 297/298.
Übergangsfrist bis 20. Juli: Was jetzt noch gilt
Wer eine gültige Antragsbestätigung (BzA) hat, kann bis einschließlich 20. Juli 2026, 20:00 Uhr, seinen Antrag noch unter den alten Konditionen einreichen. Ab dem 21. Juli sind ausschließlich neue Bedingungen gültig, keine Ausnahmen.
Konkret bedeutet das:
- Bis 20. Juli, 20:00 Uhr: Antrag mit gültiger BzA einreichbar, alte Förderhöhen gelten
- 9. bis 20. Juli: KfW-Portal gesperrt für neue Antragsbestätigungen, kein Antrag ohne BzA möglich
- Ab 21. Juli: Portal wieder geöffnet, ausschließlich neue Konditionen
Wer eine Wärmepumpe, Biomasse-Heizung oder Solarthermie plant und noch keine Antragsbestätigung hat, muss jetzt auf die neuen Konditionen umplanen. Eine BzA lässt sich nicht rückdatieren.
Die neuen Förderhöhen ab 21. Juli 2026 im Überblick
Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Aber der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt auf 28.000 Euro, und wird danach halbjährlich weiter abgesenkt.
Die neuen Obergrenzen für KfW 458 (Heizungstausch) ab 21. Juli 2026:
| Wohneinheit | Förderhöchstbetrag ab 21.7.2026 | Ab 1.2.2027 | Ab 1.8.2027 |
|---|---|---|---|
| Erste Wohneinheit | 28.000 € | 27.250 € | 26.500 € |
| 2.–6. Wohneinheit (je) | 15.000 € | 14.250 € | 13.500 € |
| Ab 7. Wohneinheit (je) | 8.000 € | 7.250 € | 6.500 € |
Ab 1. Februar und 1. August jeden Jahres sinkt der Höchstbetrag um jeweils 750 Euro.
Der Klimageschwindigkeitsbonus (für den Tausch von funktionierenden fossilen Heizungen) ändert sich ebenfalls:
- Ab 21. Juli 2026: 16 Prozent der förderfähigen Kosten (bisher: 20 Prozent)
- Ab 1. Februar 2027: Absenkung um 4 Prozentpunkte halbjährlich
Für ein typisches Einfamilienhaus mit Heizungstausch-Kosten von 20.000 Euro bedeutet das: Grundförderung 6.000 Euro + Klimageschwindigkeitsbonus 3.200 Euro = 9.200 Euro, gegenüber früher bis zu 10.000 Euro. Der Unterschied ist noch moderat, wächst aber mit jeder Absenkungsrunde.
Wenn du gerade konkret rechnest, was Heizung, Dämmung und Gesamtkosten für dein Vorhaben bedeuten, hilft der Baukostenrechner für eine erste verlässliche Einschätzung.
Der neue Einkommensbonus: Drei Stufen, plus Familienbonus
Das Kernstück der Reform ist ein überarbeitetes Einkommenssystem: Wer wenig verdient, bekommt mehr Förderung. Der Bonus staffelt sich nach Haushaltseinkommen, und Familien mit Kindern erhalten einen Einkommensabzug von 10.000 Euro pro Kind.
Der neue Einkommensbonus gilt für selbstnutzende Eigentümer:
| Haushalts-Jahreseinkommen | Einkommensbonus | Effektiver Gesamtzuschuss (+ 30 % Grund) |
|---|---|---|
| Bis 30.000 € | 40 % | bis zu 70 % |
| Bis 40.000 € | 30 % | bis zu 60 % |
| Bis 50.000 € | 10 % | bis zu 40 % |
| Über 50.000 € | 0 % | 30 % + Klimabonus |
Der Familienzuschlag: Pro Kind unter 18 Jahren (oder in Ausbildung) wird das maßgebliche Haushaltseinkommen um 10.000 Euro reduziert. Eine Familie mit zwei Kindern und 55.000 Euro Haushaltseinkommen gilt damit rechnerisch als 35.000-Euro-Haushalt, und erhält den 30-Prozent-Einkommensbonus.
Wichtig: Der Einkommensbonus gilt ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer, nicht für Vermieter.
Was entfällt: Effizienzbonus, Emissionsminderungszuschlag, EE-Klassen-Bonus
Drei bisherige Zuschläge werden zum 21. Juli vollständig gestrichen: der Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen, der Emissionsminderungszuschlag und der EE-Klassen-Bonus. Das betrifft vor allem Wärmepumpen-Käufer.
Bisher konnten Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Sole-/Wasser-Wärmepumpen einen Effizienzbonus von 5 Prozent zusätzlich erhalten. Dieser entfällt ab dem 21. Juli.
Dafür kommt ab voraussichtlich erstem Quartal 2027 ein neuer Bonus: Wärmepumpen, die in der Europäischen Union hergestellt wurden, sollen einen Made-in-Europe-Bonus von 15 Prozent erhalten. Für Geräte ohne EU-Fertigung sinkt dann die Grundförderung auf 15 Prozent. Details zur technischen Umsetzung sind noch nicht final veröffentlicht.
Ab dem 21. Juli gilt außerdem: Für die Heizungsförderung sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig, synthetische Kältemittel (F-Gase) werden aus dem Programm ausgeschlossen.
Für dein Einfamilienhaus gilt: Die Kombination aus Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus bleibt der Regelfall. Wer keinen Anspruch auf den Einkommensbonus hat und keine EU-Wärmepumpe kauft, erhält in Zukunft strukturell weniger als bisher.
Sanierungsförderung: Tilgungszuschüsse sinken um 10 Prozentpunkte
Wer eine Sanierung zum Effizienzhaus plant, bekommt ab dem 21. Juli niedrigere Tilgungszuschüsse. Die Absenkung beträgt pauschal 10 Prozentpunkte, unabhängig vom Effizienzhaus-Niveau.
Für KfW 261 (Bundesförderung Wohngebäude) gilt:
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss bisher | Ab 21.7.2026 |
|---|---|---|
| EH 40 | bis 45 % | bis 35 % |
| EH 55 | bis 35 % | bis 25 % |
| EH 70 | bis 25 % | bis 15 % |
| EH 85 | bis 20 % | bis 10 % |
Serielle Sanierung: weiterhin +5 % auf EH 40, EH 55 und neu auch auf EH 70 EE (vorher nur EH 40 und EH 55).
Positiv: Das EH-55-Programm bleibt bis Ende 2026 weiterhin förderfähig, eine Verlängerung, die ursprünglich nicht geplant war.
Aktuelle Baukosten für eine Komplettsanierung variieren regional stark. Was in Nordrhein-Westfalen gilt, einem der dichtest besiedelten Bundesländer mit entsprechend hohen Handwerkerkosten, zeigt die Übersicht auf der Seite Baukosten Nordrhein-Westfalen.
Neues Programm Gewerbe zu Wohnen, seit 1. Juli aktiv
Parallel zur BEG-Reform hat die KfW am 1. Juli 2026 ein komplett neues Programm gestartet: Wer leerstehendes Gewerbe in Wohnraum umwandelt und dabei energetisch saniert, erhält bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit.
Das Programm richtet sich an Eigentümer und Investoren, die leerstehende Büros, Läden oder andere Gewerbeflächen in Wohnungen umbauen. Bedingung: Die entstehenden Einheiten müssen mindestens den Effizienzhaus-55-Standard erreichen.
Konkrete Konditionen:
- Zuschuss bis zu 30.000 Euro pro neu entstehender Wohneinheit
- Förderfähig: Umbau- und Sanierungskosten inklusive Heizung, Dämmung, Fenster
- Antragstellung über das KfW-Portal ab 1. Juli möglich
- Kein Kredit, sondern Direktzuschuss, keine Rückzahlung
Für Investoren in Großstädten ist das rechnerisch attraktiv: Wer fünf Gewerbeflächen umbaut und 30.000 Euro je Einheit erhält, bekommt 150.000 Euro Zuschuss.
Was das für deine Planung 2026 bedeutet
Die BEG-Reform ist kein Förderstopp, aber sie macht die Heizungsförderung strukturell teurer für mittlere und obere Einkommensgruppen. Wer keine laufende Antragsbestätigung hat, startet ab dem 21. Juli zu neuen Konditionen.
Für verschiedene Planungsszenarien:
Szenario A: Du hast eine gültige Antragsbestätigung: Handle jetzt. Du hast bis zum 20. Juli 2026, 20:00 Uhr, Zeit, deinen vollständigen Antrag einzureichen. Verpasst du diese Frist, verlierst du die alten Konditionen unwiderruflich.
Szenario B: Du bist in der Planung, noch keine BzA: Kalkuliere neu mit 28.000 Euro Höchstbetrag, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und ohne Effizienzbonus. Prüfe, ob du Anspruch auf den neuen Einkommensbonus hast. Plane bei Wärmepumpen jetzt ausschließlich mit natürlichen Kältemitteln ein.
Szenario C: Du überlegst eine Gesamtsanierung: Prüfe das EH-55-Programm noch für 2026, solange es verfügbar ist. Tilgungszuschüsse sind ab dem 21. Juli zwar niedriger, aber das KfW-298-Programm für Neubauten läuft unverändert weiter.
Szenario D: Du planst eine Gewerbeumnutzung: Das neue Gewerbe-zu-Wohnen-Programm ist seit dem 1. Juli aktiv und kann ab sofort beantragt werden.
Einen umfassenden Überblick über alle aktuell gültigen KfW-Programme, Antragswege und Kombinationsmöglichkeiten bietet der Ratgeber KfW-Förderung 2026.
FAQ: KfW BEG Reform Juli 2026
Was bedeutet die Übergangsfrist bis 20. Juli?
Das KfW-Portal ist seit dem 9. Juli 2026 für neue Antragsbestätigungen gesperrt. Wer eine gültige Bestätigung hat, kann bis 20. Juli, 20:00 Uhr, unter alten Konditionen einreichen. Danach gelten ausschließlich die neuen BEG-Bedingungen.
Wie hoch ist die Heizungsförderung ab dem 21. Juli 2026?
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt auf 28.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent (bisher 20 Prozent). Einkommensschwache Selbstnutzer erhalten zusätzlich 10, 30 oder 40 Prozent je nach Haushaltseinkommen.
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus und ändert er sich?
Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt den Tausch von noch funktionierenden fossilen Heizungen. Er sinkt von 20 auf 16 Prozent ab dem 21. Juli 2026 und wird ab Februar 2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte gesenkt. Wer eine funktionierende Gas- oder Ölheizung hat und tauscht, sollte bald handeln.
Welche Wärmepumpen sind ab dem 21. Juli noch förderfähig?
Ab dem 21. Juli 2026 werden über KfW 458 ausschließlich Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert. Geräte mit synthetischen F-Gasen scheiden aus dem Programm aus. Auch der bisherige Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen entfällt.
Ändert sich etwas beim Einkommensbonus?
Ja. Das bisherige System wird durch ein dreistufiges Modell ersetzt: 40 Prozent Bonus bis 30.000 Euro Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Neu: Pro Kind unter 18 Jahren wird das Haushaltseinkommen um 10.000 Euro reduziert.
Was ist das neue Förderprogramm Gewerbe zu Wohnen?
Seit dem 1. Juli 2026 fördert die KfW den Umbau leerstehender Gewerbeflächen zu Wohnraum mit bis zu 30.000 Euro Zuschuss je entstehender Wohneinheit. Bedingung ist der Effizienzhaus-55-Standard für die neue Wohnnutzung.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis zu Finanz- und Förderangaben
Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-07-31. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
Baukosten jetzt berechnen
Nutze unseren kostenlosen Baukostenrechner mit DIN-276-Aufschlüsselung.
Zum Baukostenrechner