KfW BEG-Reform Juli 2026: Was sich für Bauherren und Sanierer geändert hat
Seit 21. Juli 2026 gilt die BEG-Reform: neue Sätze beim Heizungstausch, niedrigere Tilgungszuschüsse bei KfW 261. Getrennt davon läuft die EH55-Neubauförderung bis Jahresende.

Am 21. Juli 2026 ist die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Beim Heizungstausch sinken die förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen, dafür wird der Einkommensbonus gestaffelt und für Geringverdiener erhöht. Bei der Effizienzhaus-Sanierung sinken die Tilgungszuschüsse. Unabhängig von der BEG läuft die KfW-Neubauförderung für das Effizienzhaus 55, die ursprünglich am 30. Juni 2026 enden sollte, bis zum 31. Dezember 2026 weiter.
Stand dieses Artikels: 7. Oktober 2026. KfW-Zinsen laut Konditionenübersicht vom 6. Oktober 2026.
Was ist die BEG-Reform Juli 2026?
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderrichtlinien für Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Die Grundstruktur bleibt: Die KfW fördert die Heizung und die Effizienzhaus-Sanierung, das BAFA weitere Einzelmaßnahmen wie Dämmung und Fenster.
Das Bundeswirtschaftsministerium beschreibt die Reform als "sozialer, effizienter und fokussierter". Die Einkommenssituation zählt beim Heizungstausch stärker, die förderfähigen Kosten sinken schrittweise, und besonders schlechte Gebäude rücken in den Mittelpunkt.
Für Anträge bis einschließlich 20. Juli 2026 gilt die alte Fassung, auch wenn erst später entschieden wird. Maßgeblich ist allein das Antragsdatum. Ab dem 21. Juli gelten für neue Anträge die neuen Sätze.
Die wichtigsten betroffenen Programme:
- KfW 458: Heizungsförderung für bestehende Wohngebäude
- KfW 261: Sanierung zum Effizienzhaus (Kredit mit Tilgungszuschuss)
- BAFA BEG EM: Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung
Nicht Teil der BEG ist die Neubauförderung KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau). Für sie gilt die Verlängerung der EH55-Stufe, dazu weiter unten.
KfW 458 Heizungsförderung: Neue Obergrenzen und Einkommensstaffel
Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Förderfähig sind für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 statt 30.000 Euro. Der Einkommensbonus ist jetzt dreistufig (40/30/10 Prozent), die Obergrenze liegt bei 70 Prozent, für Selbstnutzer mit niedrigem Einkommen bei 80 Prozent.
| Komponente | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % bis 31.01.2027, dann halbjährlich minus 4 Punkte |
| Effizienzbonus | 5 % | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag | pauschal 2.500 € | entfällt |
| Einkommensbonus, zvE bis 30.000 € | 30 % | 40 % |
| Einkommensbonus, zvE 30.000 bis 40.000 € | 30 % | 30 % |
| Einkommensbonus, zvE 40.000 bis 50.000 € | kein Bonus | 10 % |
| Einkommensbonus, zvE über 50.000 € | kein Bonus | kein Bonus |
| Obergrenze | 70 % | 70 %, bei zvE bis 30.000 € 80 % |
| Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit | 30.000 € | 28.000 €, ab 01.02.2027 halbjährlich minus 750 € |
Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026; alte Richtlinie BEG EM vom 21.12.2023. zvE = zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen, Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag.
Klimabonus und Einkommensbonus gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 Prozent. Mit mindestens einem Kind unter 18 im Haushalt sinkt das angesetzte Einkommen einmalig um 10.000 Euro.
Rechenbeispiele für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 20.000 Euro förderfähigen Kosten, Ersatz einer funktionstüchtigen Ölheizung (eigene Rechnung):
| Haushalt | Alt | Neu |
|---|---|---|
| Selbstnutzer, zvE über 50.000 € | 50 % (mit Effizienzbonus 55 %) = 10.000 bis 11.000 € | 46 % = 9.200 € |
| Selbstnutzer, zvE 35.000 € | 70 % (Obergrenze) = 14.000 € | 70 % (Obergrenze) = 14.000 € |
| Selbstnutzer, zvE 25.000 € | 70 % (Obergrenze) = 14.000 € | 80 % (Obergrenze) = 16.000 € |
| Vermieter | 30 % = 6.000 € | 30 % = 6.000 € |
Für Haushalte mit geringem Einkommen ist die Förderung also gestiegen, für mittlere und höhere Einkommen leicht gesunken. Bei sehr teuren Anlagen wirkt zusätzlich die niedrigere Kostengrenze von 28.000 Euro.
KfW 261 Sanierung: niedrigere Tilgungszuschüsse, höherer Kreditbetrag
Wer ein Bestandsgebäude zum Effizienzhaus saniert, bekommt seit der Reform weniger Tilgungszuschuss, kann aber bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit finanzieren. EH 85 EE und EH 70 EE erhalten keinen Basis-Tilgungszuschuss mehr.
Laut Bundeswirtschaftsministerium wurden die Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte gesenkt. Gleichzeitig ist die Erneuerbare-Energien-Klasse jetzt Standard, der frühere Bonus von 5 Prozent für die EE-Klasse entfällt. Die neuen Sätze laut KfW-Merkblatt 261:
| Effizienzhausstandard | Tilgungszuschuss neu | Mit Nachhaltigkeitsklasse (NH) |
|---|---|---|
| EH 40 EE | 10 % | 15 % |
| EH 55 EE | 5 % | 10 % |
| EH 70 EE | 0 % | 5 % |
| EH 85 EE | 0 % | 5 % |
| EH Denkmal EE | 5 % | 10 % |
Quelle: KfW-Merkblatt 261, gültig ab 24.09.2026. Dazu kommen 10 Prozentpunkte für ein Worst Performing Building (EH 40, 55, 70) und für serielle Sanierung 15 Prozentpunkte (EH 40, 55) bzw. 5 Prozentpunkte (EH 70). Rechnerisches Maximum: 40 Prozent bei EH 40.
Der Kreditbetrag liegt einheitlich bei 150.000 Euro je Wohneinheit. Vorher waren es 120.000 Euro, mit EE- oder NH-Klasse 150.000 Euro. Der effektive Zins lag am 6. Oktober 2026 zwischen 3,05 und 3,77 Prozent.
Neu ist das Kombinationsverbot: Wer KfW 261 nutzt, kann für dasselbe Gebäude nicht parallel BEG-Einzelmaßnahmen (KfW 458 oder BAFA) beantragen. Zwischen beiden liegen drei Jahre Sperrfrist.
Auch beim BAFA hat sich der iSFP-Bonus geändert: Er gilt nur noch ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro und nur für den Betrag darüber. Eine Regel "erst ab der zweiten Maßnahme" gibt es nicht.
Für Sanierungsvorhaben in Bayern lohnt ein Blick auf die regionalen Kosten. Richtwerte findest du auf der Seite Baukosten Bayern.
Neubau: KfW EH55 bis 31. Dezember 2026 verlängert
Die Neubauförderung für das Effizienzhaus 55 im Programm Klimafreundlicher Neubau sollte am 30. Juni 2026 enden. Die KfW hat sie am 19. Juni 2026 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Der Kredit beträgt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, effektiv ab 1,00 Prozent.
Diese Verlängerung gehört nicht zur BEG-Reform, sie betrifft den Neubau. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags bei der KfW. Sind die Bundesmittel von 800 Millionen Euro vorher vergeben, endet die Förderung früher.
Das gilt für die EH55-Stufe:
- Programmnummer: 297 für Privatpersonen, die selbst einziehen, 298 für alle anderen Antragsteller
- Zinssatz: 1,00 % effektiv bei 10 Jahren Laufzeit, 2 tilgungsfreien Jahren und 10 Jahren Zinsbindung; bei 25 Jahren 2,05 %, bei 35 Jahren 2,21 %
- Maximaler Kreditbetrag: 100.000 Euro je Wohneinheit
- Heizung: keine Öl- oder Gasheizung; Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse sind möglich
- Baugenehmigung: muss bei Antragstellung gültig vorliegen
- Antragsfrist: Eingang bei der KfW bis 31. Dezember 2026
- Wichtig: Antrag vor Beginn des Vorhabens, also vor Abschluss von Bau-, Liefer- oder Kaufverträgen
Zum Vergleich: Wohnungsbaukredite mit 5 bis 10 Jahren Zinsbindung kosteten im August 2026 im Schnitt 3,81 Prozent effektiv (Bundesbank). Auf 100.000 Euro sind das im ersten Jahr grob 2.800 Euro weniger Zinsen mit dem KfW-Kredit (gerechnet).
Den Baukostenrechner nutzt du, um deinen Finanzierungsbedarf inklusive KfW-Anteil und Nebenkosten zu berechnen.
Was gilt beim Klimafreundlichen Neubau EH40?
Das Klimafreundliche Wohngebäude (Effizienzhaus 40 mit Ökobilanz-Anforderung) wird weiter gefördert, mit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, mit QNG-Siegel bis 150.000 Euro. Der Zins liegt aktuell bei 1,96 Prozent effektiv und damit höher als beim EH55.
Das EH40 erlaubt höchstens 40 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes. Öl, Gas und Biomasse sind als Heizung ausgeschlossen. Für ein Einfamilienhaus ist der Standard mit guter Planung erreichbar.
| Förderstufe | Programm | Effektivzins (10/2/10) | Max. Kredit je WE | Frist |
|---|---|---|---|---|
| EH55 | 297 / 298 | 1,00 % | 100.000 € | Antragseingang bis 31.12.2026 |
| Klimafreundliches Wohngebäude (EH40) | 297 / 298 | 1,96 % | 100.000 € | keine feste Frist |
| EH40 mit QNG | 297 / 298 | 1,96 % | 150.000 € | keine feste Frist |
| Wohnungsbaukredit Markt (5 bis 10 J.) | Bank | 3,81 % (Durchschnitt August 2026) | keine Grenze | keine |
Quelle: KfW-Konditionenübersicht vom 06.10.2026, KfW-Produktseite 297/298, Deutsche Bundesbank.
Das EH40 ist baulich anspruchsvoller: mehr Dämmung, bessere Fenster und meist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Ob sich der Mehraufwand lohnt, hängt vor allem davon ab, ob du die höhere Kreditsumme mit QNG-Siegel brauchst. Lass dir die Mehrkosten vom Architekten oder Energieeffizienz-Experten beziffern.
Bauzinsen: Was Bauherren derzeit zahlen
Laut Bundesbank kosteten neue Wohnungsbaukredite im August 2026 im Schnitt 3,81 Prozent effektiv bei 5 bis 10 Jahren Zinsbindung und 4,04 Prozent bei über 10 Jahren.
Die Europäische Zentralbank hat ihren Einlagesatz zum 16. September 2026 auf 2,50 Prozent angehoben. Wie sich die Bauzinsen bis Jahresende entwickeln, kann niemand verlässlich vorhersagen.
Für die Planung bedeutet das: Der Abstand zwischen KfW-Zins und Marktzins ist bei den kurzen Laufzeiten am größten. Wer KfW-Mittel voll ausschöpft, senkt den Durchschnittszins seiner Finanzierung, auch wenn der Rest über die Bank teurer bleibt.
Was Bauherren und Sanierer jetzt tun sollten
Für Neubauten mit EH55 läuft die Frist am 31. Dezember 2026 ab. Wer eine Heizung tauschen will, sollte den 31. Januar 2027 kennen, danach sinkt der Klimabonus.
1. EH55-Neubau rechtzeitig beantragen: Wer eine Baugenehmigung hat und EH55 bauen will, sollte den Antrag nicht bis Dezember aufschieben. Die Bank braucht Zeit, und das Budget kann vorher aufgebraucht sein. Den Antrag stellt deine Bank oder Sparkasse, nicht du direkt bei der KfW.
2. Heizungstausch: Einkommen prüfen: Für Selbstnutzer mit zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) sind bis zu 80 Prozent drin. Wer den Klimabonus von 16 Prozent will, muss bis 31. Januar 2027 beantragen. Vor dem Antrag braucht es einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
3. Sanierungsfahrplan gezielt nutzen: Ein iSFP bringt beim BAFA nur noch bei Investitionen über 30.000 Euro einen Bonus, ab 2027 aber auch den Zugang zum WPB-Bonus für sehr ineffiziente Gebäude. Das BAFA zahlt 50 Prozent des Beratungshonorars, höchstens 650 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus.
Allgemeine Informationen zu Förderkombinationen und Antragswegen erklärt der Ratgeber KfW-Förderung 2026. Was bei der Gesamtkostenplanung zu beachten ist, zeigt der Ratgeber Baunebenkosten.
FAQ: KfW BEG-Reform Juli 2026
Wann ist die BEG-Reform 2026 in Kraft getreten?
Am 21. Juli 2026. Für Anträge bis einschließlich 20. Juli 2026 gelten die alten Konditionen, auch wenn die Entscheidung später fällt. Ein Verwendungsnachweis musste dafür nicht vorliegen, entscheidend ist das Antragsdatum.
Wie hoch ist die Förderung beim Heizungstausch (KfW 458) nach der Reform?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Selbstnutzer erhalten zusätzlich bis 31. Januar 2027 16 Prozent Klimabonus, wenn sie eine alte fossile Heizung ersetzen, und je nach Einkommen 40, 30 oder 10 Prozent Einkommensbonus. Die Obergrenze liegt bei 70 Prozent, für niedrige Einkommen bei 80 Prozent. Förderfähig sind für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 Euro, der Zuschuss beträgt also höchstens 22.400 Euro.
Wird das KfW-EH55-Programm noch gefördert?
Ja, bis zum 31. Dezember 2026 (Eingang des Antrags bei der KfW), sofern das Budget reicht. Es läuft in den Programmen 297 und 298, mit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit und effektiv ab 1,00 Prozent. Öl und Gas sind ausgeschlossen, Biomasse ist erlaubt.
Ist das KfW-261-Programm für Sanierungen noch lohnenswert?
Für tiefe Sanierungen ja. EH 40 EE bringt 10 Prozent Tilgungszuschuss, EH 55 EE 5 Prozent, mit Boni für Nachhaltigkeitsklasse, Worst Performing Building und serielle Sanierung bis zu 40 Prozent. EH 70 EE und EH 85 EE haben keinen Basis-Zuschuss mehr. Der Zins lag Anfang Oktober 2026 bei 3,05 bis 3,77 Prozent effektiv.
Lohnt sich jetzt noch eine Wärmepumpe trotz der Änderungen?
Für Selbstnutzer mit niedrigem Einkommen ist die Förderung sogar gestiegen. Bei höheren Einkommen sind es bis Ende Januar 2027 noch 46 Prozent, wenn eine alte fossile Heizung ersetzt wird. Ob sich die Wärmepumpe rechnet, hängt von Anlagenkosten, Strom- und Gaspreisen ab.
Was passiert mit Förderanträgen, die vor dem 21. Juli gestellt wurden?
Sie werden nach den alten Konditionen bearbeitet. Entscheidend ist das Datum, an dem der Antrag eingegangen ist, nicht die Bewilligung oder Auszahlung.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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