KfW Effizienzhaus 55: Förderung endet am 30. Juni 2026, was Bauherren jetzt tun müssen
Die KfW EH55-Förderung läuft am 30. Juni 2026 aus. Noch 22 Tage für einen Kredit bis 100.000 Euro zu 1,00 Prozent Zinsen.

Die KfW hat den Effizienzhaus-55-Standard im Dezember 2025 befristet reaktiviert, mit einem Zinssatz von nur 1,00 Prozent effektiv und 800 Millionen Euro Fördervolumen. Am 30. Juni 2026 endet die Frist. Wer noch profitieren will, hat jetzt genau 22 Tage Zeit.
Was ist die KfW-EH55-Förderung, und warum endet sie gerade jetzt?
Die KfW hat die Effizienzhaus-55-Stufe im Dezember 2025 befristet reaktiviert, nachdem sie Ende 2022 aus dem Programm gestrichen worden war. Hintergrund: Das Bundesbauministerium stellte 800 Millionen Euro für Zinssubventionen bereit, und diese sind an eine harte Deadline gebunden.
Entweder sind die 800 Millionen Euro früher erschöpft, oder die Frist am 30. Juni 2026 greift, was auch immer zuerst eintritt. Innerhalb der ersten zwei Monate wurden bereits rund 17.000 Wohneinheiten über dieses Programm gefördert. Das Budget ist also nicht unbegrenzt.
Die KfW vergibt den EH55-Kredit innerhalb des Programms Klimafreundlicher Neubau: Wohngebäude (Programmnummer 297 für Einzelhäuser, 298 für Wohngebäude). Der entscheidende Unterschied zur Zeit vor der Reaktivierung: Der Effizienzhaus-40-Standard war bisher die Mindestanforderung. Jetzt reicht auch EH55, mit merklich niedrigerer Bau-Anforderung und gleicher Kreditobergrenze.
Was bietet die KfW-Förderung für Effizienzhaus 55 konkret?
Der KfW-Kredit für Effizienzhaus 55 beträgt bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, zu einem Effektivzinssatz von nur 1,00 Prozent bei 4 bis 10 Jahren Laufzeit. Das liegt rund 2,7 Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktpreis von 3,60 bis 3,90 Prozent.
| Parameter | EH55 Förderkredit | Marktüblicher Zins (Vergleich) |
|---|---|---|
| Kredit max. | 100.000 € pro Wohneinheit | beliebig |
| Effektivzins (4 bis 10 Jahre) | 1,00 % | ca. 3,60 bis 3,90 % |
| Effektivzins (11 bis 25 Jahre) | 2,03 bis 2,05 % | ca. 3,90 bis 4,20 % |
| Zinsbindung | 10 Jahre fest | 10 bis 15 Jahre üblich |
| Tilgungsfreie Anlaufzeit | bis zu 2 Jahre | je nach Anbieter |
| Förderfähig ab | EH55-Zertifizierung | , |
| Antragsfrist | 30. Juni 2026 | entfällt |
Quellen: KfW Programmübersicht 297/298, Interhyp, Stand Juni 2026
Wichtig: Der Antrag muss zwingend vor dem Baubeginn gestellt werden. Wer bereits mit dem Bau begonnen hat, ohne den Antrag gestellt zu haben, verliert den Förderanspruch vollständig und unwiderruflich.
EH55 vs. EH40: Lohnt sich der höhere Aufwand?
Der Effizienzhaus-40-Standard bleibt nach dem 30. Juni weiter förderbar, mit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit (mit QNG-Zertifikat). EH55 ist günstiger zu bauen, hat aber nur den 100.000-Euro-Kredit und gilt nur noch bis Ende Juni.
Der Unterschied zwischen beiden Standards in der Übersicht:
| Standard | Primärenergiebedarf | Transmissionswärmeverlust | Kredit max. | Frist |
|---|---|---|---|---|
| EH55 | max. 55 % des Referenzgebäudes | max. 70 % | 100.000 € | 30. Juni 2026 |
| EH40 | max. 40 % des Referenzgebäudes | max. 55 % | 100.000 € | offen |
| EH40 + QNG | max. 40 % + Nachhaltigkeitszert. | max. 55 % | 150.000 € | offen |
Der Mehraufwand für EH40 gegenüber EH55 liegt laut Branchenkalkulation bei rund 15.000 bis 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus, je nach Konstruktion und Heizungsart. Wer also in den nächsten Wochen noch finanzieren kann, fährt mit EH55 derzeit günstiger.
Eine wichtige Einschränkung gilt für beide Standards: Gas- und Ölheizungen sind ausgeschlossen. Erlaubt sind Wärmepumpen, Fernwärmeanschluss, Hybridheizungen und Biomassekessel. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das zum 1. November 2026 in Kraft treten soll, ändert daran für die KfW-Programmregeln nichts, die gelten unabhängig davon.
Wer kann noch einen Antrag stellen? Voraussetzungen im Überblick
Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die ein neues Wohngebäude bauen oder erstmalig kaufen, das mindestens dem EH55-Standard entspricht. Wichtigste Voraussetzung: Die Baugenehmigung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig vorliegen.
Konkret brauchst du:
- Eine gültige Baugenehmigung (ein laufender Bauantrag reicht nicht)
- Einen bestätigten Energieeffizienzexperten (BEE-zertifiziert), der das EH55-Niveau bestätigt
- Ein Objekt mit Baubeginn nicht vor dem 16. Dezember 2025
- Die Antragstellung über deine Hausbank, nicht direkt bei der KfW
Wer kauft statt baut: Auch beim Kauf eines noch im Bau befindlichen EH55-Neubaus ist der Kredit möglich, solange der Erstbezug noch nicht stattgefunden hat und der Kaufvertrag nach dem Antrag unterzeichnet wird.
Die KfW vergibt Förderkredite ausschließlich über zwischengeschaltete Banken. Der Antrag läuft also über deine finanzierende Bank, sie leitet ihn an die KfW weiter.
Schritt für Schritt: So schaffst du den Antrag noch rechtzeitig
Der kritische Engpass ist nicht die Bearbeitung durch die KfW, sondern der Nachweis des EH55-Standards. Wer noch keinen Energieeffizienzexperten beauftragt hat, sollte das in den nächsten Tagen tun, die Kapazitäten werden mit näher rückender Frist knapper.
Schritt 1: Energieeffizienzexperten beauftragen: Der Experte muss die EH55-Erreichbarkeit für dein Objekt bestätigen. Die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) hilft bei der Suche. Wartezeit: 1 bis 3 Wochen, also sofort handeln.
Schritt 2: Bank kontaktieren: Teile deiner finanzierenden Bank mit, dass du einen KfW-Förderkredit (Programm 297 oder 298) für EH55 beantragen möchtest. Die Bank leitet den Antrag bei der KfW ein, und trägt das Einreichdatum.
Schritt 3: Antragszusage abwarten: Die KfW gibt eine Kreditzusage aus. Erst danach darf die Bautätigkeit beginnen, sofern noch nicht begonnen.
Schritt 4: Bau und Nachweis: Nach Fertigstellung bestätigt der Energieeffizienzexperte die tatsächliche Erreichung des EH55-Standards, erst dann wird der Kredit vollständig ausgezahlt.
Wer mit dem Bau bereits begonnen hat: In diesem Fall ist ein EH55-Antrag nicht mehr möglich. Die Regel ist eindeutig und lässt keinen Ermessensspielraum zu.
Konkrete Beispielrechnung: Was sparst du gegenüber dem Marktpreis?
Bei einem 100.000-Euro-KfW-Kredit zu 1,00 Prozent Effektivzins sparst du gegenüber einer marktüblichen Finanzierung zu 3,70 Prozent rund 13.500 Euro an Zinskosten über 10 Jahre, ohne zusätzliches Risiko, einfach durch rechtzeitigen Antrag.
| KfW EH55 (1,00 %) | Markt (3,70 %) | Ersparnis | |
|---|---|---|---|
| Monatliche Rate (2 % Tilgung) | ca. 250 € | ca. 475 € | ca. 225 € |
| Gesamte Zinslast (10 Jahre) | ca. 5.000 € | ca. 18.500 € | ca. 13.500 € |
| Restschuld nach 10 Jahren | ca. 80.500 € | ca. 80.500 € | , |
Richtwerte, Stand Juni 2026. Konkrete Konditionen hängen von Bonität, Laufzeit und Anbieter ab.
Zum Einordnen: Die Gesamtbaukosten für ein Einfamilienhaus liegen 2026 je nach Region zwischen 380.000 und 550.000 Euro. Der KfW-Kredit deckt damit etwa 20 bis 25 Prozent der Fremdfinanzierung. Die Zinsersparnis von rund 13.500 Euro ist real, und fließt nicht durch Arbeit, sondern durch einen rechtzeitig gestellten Antrag.
Wer die Gesamtkosten seines Projekts realistisch einschätzen will, sollte den Baukostenrechner nutzen, inklusive regionaler Preisunterschiede, Nebenkosten und Keller- oder Dachgeschossoptionen.
Was kommt nach dem 30. Juni? Alternativen und Ausblick
Nach dem 30. Juni 2026 fällt die EH55-Stufe weg. Der EH40-Standard bleibt über das Programm 297/298 weiter förderbar, aber zu aktuellen Kapitalmarktkonditionen, also deutlich teurer als die EH55-Rate von 1,00 Prozent.
Die Alternativen nach Ende der EH55-Frist im Überblick:
KfW Klimafreundlicher Neubau EH40: Der dauerhaft verfügbare Standard. Kredit bis 100.000 Euro (bis 150.000 mit QNG-Zertifikat), Zinssatz nach Kapitalmarkt, aktuell also bei rund 3,60 bis 4,20 Prozent je nach Laufzeit.
KfW Wohneigentumsprogramm (124): Zinsgünstiger Kredit für Eigennutzer unabhängig vom Effizienzstandard. Derzeit ebenfalls Marktzins. Kombinierbar mit anderen Programmen.
KfW 458: Heizungsförderung: Für den Heizungstausch im Bestand gibt es weiterhin Zuschüsse bis zu 70 Prozent für Wärmepumpen. Das GModG sichert diese Förderung bis mindestens 2029.
Forward-Darlehen: Wer eine Anschlussfinanzierung in 12 bis 36 Monaten braucht, kann jetzt den aktuellen Zinssatz für die Zukunft sichern. Die Forward-Prämie liegt bei 0,01 bis 0,03 Prozentpunkten pro Monat Vorlaufzeit.
Wer in Bayern plant, findet auf der Seite Baukosten Bayern aktuelle Richtpreise für Neubaukosten und kann regionale Förderprogramme der LfA Förderbank Bayern prüfen, diese lassen sich mit KfW-Krediten kombinieren.
FAQ: KfW Effizienzhaus 55 Förderung 2026
Bis wann muss der KfW-Antrag für EH55 gestellt sein?
Der Antrag muss spätestens am 30. Juni 2026 bei der KfW vorliegen. Nicht ausreichend ist, dass der Antrag bei deiner Hausbank eingegangen ist, er muss bis zu diesem Datum von der Bank bei der KfW eingereicht worden sein. Plane mindestens eine Woche Puffer ein.
Wie viel Kredit gibt es für Effizienzhaus 55?
Bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, zu einem Effektivzinssatz von 1,00 Prozent bei 4 bis 10 Jahren Laufzeit und 2,03 bis 2,05 Prozent bei 11 bis 25 Jahren. Der Zinssatz liegt damit rund 2,7 Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktzins.
Kann ich die EH55-Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
Ja. Die KfW 297/298-Kredite lassen sich mit anderen KfW-Programmen und Landesprogrammen kombinieren, vorausgesetzt, die Fördergrenzen der jeweiligen Programme werden nicht überschritten. Eine Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 oder Landesprogrammen ist in der Regel möglich.
Was passiert, wenn das Budget von 800 Millionen Euro vorher erschöpft ist?
Dann stoppt die EH55-Förderung vor dem 30. Juni. Die KfW informiert auf ihrer Website, wenn das Budget ausgeschöpft ist. Wer eine Kreditzusage hat, ist abgesichert, das Geld ist dann für dich reserviert.
Muss die Baugenehmigung vor dem 30. Juni vorliegen?
Ja. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Ein laufender Bauantrag reicht nicht aus. Wer sich im Genehmigungsprozess befindet, sollte die Bank proaktiv ansprechen.
Gilt das EH55-Programm auch für Mehrfamilienhäuser?
Ja. Programm 297 gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, Programm 298 für Wohngebäude mit mehr als zwei Einheiten. Der Kreditbetrag bleibt bei maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit, bei einem Vierfamilienhaus also bis zu 400.000 Euro Förderkredite zu 1,00 Prozent.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis zu Finanz- und Förderangaben
Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-07-31. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
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