KfW EH55-Plus verlängert bis 31. Dezember 2026: Noch 343 Millionen Euro verfügbar
KfW verlängerte am 19. Juni 2026 die EH55-Plus-Antragsfrist bis 31. Dezember 2026. 343 Millionen Euro sind noch verfügbar: Kredit zu 1,0 % Effektivzins.

Die KfW hat am 19. Juni 2026 die Antragsfrist für das EH55-Plus-Sonderprogramm von Ende Juni auf den 31. Dezember 2026 verlängert. Wer ein genehmigtes Bauvorhaben in der Schublade hat und noch nicht begonnen hat zu bauen, bekommt damit sechs weitere Monate Zeit, sich Baukredite zu 1,0 Prozent Effektivzins zu sichern, rund 2,7 Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktniveau. Was die Verlängerung konkret bedeutet, wer davon profitiert und wie du den Antrag richtig stellst.
Was verlängert wurde, und was das konkret bedeutet
Das KfW-Programm 297 (Klimafreundlicher Neubau EH55-Plus) läuft jetzt bis 31. Dezember 2026. Anträge können bis zu diesem Datum gestellt werden, sofern die verbleibenden rund 343 Millionen Euro nicht vorher aufgebraucht sind.
Die Verlängerung ist keine Selbstverständlichkeit: Ursprünglich war das mit 800 Millionen Euro ausgestattete Programm fest auf den 30. Juni 2026 begrenzt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) begründete die Verlängerung damit, bereits genehmigte Projekte tatsächlich in die Umsetzung zu bringen und den sogenannten Bauüberhang zu reduzieren, tausende Baugenehmigungen liegen deutschlandweit brach.
Stand Juni 2026 wurden erst rund 457 der 800 Millionen Euro abgerufen. 343 Millionen Euro stehen noch zur Verfügung. Das ist real: Wer jetzt einen Antrag stellt, kann bei guter Bonität und EH55-konformem Vorhaben tatsächlich davon profitieren.
Wichtiger Vorbehalt: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Sind die Mittel erschöpft, endet das Programm auch vor dem 31. Dezember. Wer konkret plant, sollte den Antrag nicht auf den letzten Moment verschieben.
Konditionen: Was sich nicht geändert hat
Die Verlängerung ändert nichts an den Konditionen. Der Effektivzins bleibt bei 1,0 Prozent, der maximale Kreditbetrag bei 100.000 Euro je Wohneinheit.
| Merkmal | EH55 (KfW 297) | EH40 (KfW 298) | Markt (Juni 2026) |
|---|---|---|---|
| Effektivzins | 1,0 % | 0,6 % | 3,57 bis 3,93 % |
| Max. Kredit je WE | 100.000 € | 150.000 € | unbegrenzt |
| Energiestandard | EH55 | EH40 | keiner |
| Heizung | 100 % erneuerbar | 100 % erneuerbar | frei |
| Programm-Ende | 31. Dez. 2026 | offen | , |
Quelle: KfW, Stand 19. Juni 2026
Zum Vergleich: Der Marktzins für 10-jährige Baufinanzierungen liegt im Juni 2026 nach der EZB-Erhöhung vom 11. Juni zwischen 3,57 und 3,93 Prozent effektiv. Wer 100.000 Euro KfW-EH55-Kredit statt Marktkredit aufnimmt, spart über die ersten 10 Jahre rund 14.000 bis 17.000 Euro an Zinsen. Das überwiegt in den meisten Fällen die Mehrkosten für den EH55-Standard deutlich.
Wer jetzt noch profitieren kann
Von der Verlängerung profitieren vor allem zwei Gruppen: Bauherren mit genehmigtem Bauantrag, die den Start bisher verzögert haben, und Ersterwerber von Neubauprojekten, die ab dem 16. Dezember 2025 beurkundet wurden.
Die Fördervoraussetzungen im Überblick:
- Baugenehmigung muss vorliegen oder beantragt sein
- Kein Baubeginn vor schriftlicher Kreditbewilligung durch die KfW, auch keine vorbereitenden Maßnahmen
- Kaufvertrag oder Baugenehmigung muss nach dem 16. Dezember 2025 datiert sein
- EH55-Standard muss durch zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE) bestätigt werden
- 100 Prozent erneuerbare Heizung ist Pflicht: Wärmepumpe, Fernwärme, Pellets oder Biogas
Wer bereits begonnen hat zu bauen, auch mit vorbereitenden Maßnahmen wie Erdarbeiten oder Materialeinkauf, verliert den Förderanspruch vollständig und unwiderruflich. Der Antrag muss zwingend vor dem ersten Spatenstich eingereicht und die Kreditbewilligung schriftlich erteilt sein.
Für Käufer einer neuen Eigentumswohnung oder eines Neubauhauses gilt: KfW 297 fördert auch Ersterwerb, also den Kauf einer noch nicht bewohnten Immobilie, die den EH55-Standard erfüllt. Damit ist die Verlängerung auch für Käufer von Neubauprojekten relevant, die 2026 noch fertiggestellt werden.
Was der EH55-Standard baulich bedeutet
Ein Effizienzhaus 55 verbraucht maximal 55 Prozent der Primärenergie eines GEG-Referenzgebäudes, in der Praxis rund 55 bis 70 kWh je Quadratmeter und Jahr. Baulich erreichbar mit guter Dämmung, Wärmepumpe und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Konkrete technische Anforderungen:
- Primärenergiebedarf: ≤ 55 % des GEG-Referenzgebäudes
- Transmissionswärmeverlust H'T: ≤ 70 % des Referenzwerts
- Heizung: ausschließlich erneuerbare Energien
- Luftdichtheit: Blower-Door-Test erforderlich
- Energieausweis: erstellt durch zugelassenen Energieeffizienz-Experten
In der Praxis bedeutet das: Außenwand mit U-Wert um 0,20 W/m²K, Dreifachverglasung, kontrollierte Lüftung. Viele Fertighaus-Anbieter liefern EH55 bereits als Standardkonfiguration.
Die Mehrkosten gegenüber einem reinen GEG-Neubau liegen je nach Bauweise zwischen 8.000 und 18.000 Euro. Die Zinseinsparung beim 100.000-Euro-KfW-Kredit über 10 Jahre übersteigt das in fast allen Fällen.
Rechenbeispiel: Was die Verlängerung konkret spart
Für ein Einfamilienhaus mit 100.000 Euro KfW-EH55-Kredit neben einem Marktkredit macht der Zinsunterschied über 10 Jahre rund 14.000 bis 17.000 Euro aus, diesen Vorteil können durch die Verlängerung jetzt auch Projekte nutzen, die vor dem 30. Juni nicht fertig geplant waren.
Konkretes Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtbaukosten inkl. Grundstück | ca. 480.000 € |
| Eigenkapital (20 %) | 96.000 € |
| Gesamtkredit | 384.000 € |
| davon KfW 297 EH55 (1,0 %) | 100.000 € |
| davon Marktkredit (3,75 %) | 284.000 € |
| Monatliche Rate gesamt | ca. 1.950 € |
| Zinseinsparung KfW vs. Markt (10 J.) | ca. 14.000 bis 17.000 € |
Richtwerte, 2 % Tilgung, 10 Jahre Zinsbindung. Individuelle Kosten je nach Region und Ausstattung.
Regionale Unterschiede bei Grundstückspreisen und Baukosten sind erheblich. Aktuelle Zahlen für deine Region findest du auf der Seite Baukosten Bayern. Den vollständigen Finanzierungsbedarf inklusive aller Baunebenkosten: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, berechnest du im Baukostenrechner.
EH55 oder EH40: Was ist jetzt die bessere Wahl?
EH40 (KfW 298) ist technisch anspruchsvoller, bietet aber den besseren Kredit: 0,6 Prozent Effektivzins statt 1,0 Prozent und bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit statt 100.000 Euro. EH55 bleibt die schnellere Option für Projekte, die bis Ende 2026 starten.
Beide Programme setzen erneuerbare Heizung voraus, das bleibt auch nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) unverändert. Das GModG lockert das Ordnungsrecht für Heizungen, nicht die Fördervoraussetzungen der KfW.
Wer heute entscheiden muss: EH55 ist baulich in wenigen Monaten planbar und hat ein klares Fristende (31. Dezember 2026). EH40 läuft ohne bekanntes Enddatum weiter, für Projekte, die erst 2027 anlaufen, die überlegene Wahl. Wer EH40 nicht bis Ende 2026 umsetzen kann, fährt mit EH55 besser als ohne Förderung.
Wie du den Antrag stellst
KfW-Anträge laufen seit 2024 ausschließlich über die finanzierende Bank oder einen unabhängigen Finanzierungsvermittler. Die KfW nimmt keine Direktanträge von Bauherren mehr entgegen.
Schritt für Schritt:
- Energieeffizienz-Experten (EEE) beauftragen: Ohne EEE kein Antrag möglich. Suche unter der dena-Expertenliste. Beauftragung dauert aktuell 1 bis 2 Wochen.
- EH55-Energieausweis vorab erstellen lassen: Bestätigt die technische Machbarkeit des Vorhabens.
- Bank oder Vermittler kontaktieren: Interhyp, Dr. Klein, baufi24 oder Hausbank stellen den Antrag bei der KfW. Bearbeitungszeit: 5 bis 10 Werktage.
- Kreditbewilligung abwarten: Erst nach schriftlicher Zusage darf mit dem Bau begonnen werden, kein einziger Vorbereitungsschritt vorher.
- Abruffrist nutzen: 12 Monate nach Bewilligung (verlängerbar auf 24 Monate).
Alles zur Antragstellung, welche Dokumente du brauchst und wie du KfW-Programme kombinieren kannst, erklärt der Ratgeber KfW-Förderung 2026.
Was nach Ende 2026 kommt
Ab 2027 ist offen, ob das EH55-Programm fortgeführt wird. Sicher ist: Die Förderung endet spätestens am 31. Dezember 2026, oder früher, wenn die 343 Millionen Euro erschöpft sind.
Durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ändert sich die Förderkulisse langfristig: Der politische Fokus verschiebt sich von der technologischen Pflicht hin zur schrittweisen Brennstoff-Dekarbonisierung über die sogenannte Bio-Treppe ab 2029. Ob und in welcher Form die KfW das EH55-Programm nach 2026 weiterführt oder anpasst, ist noch nicht kommuniziert.
Klar bleibt: KfW 298 (EH40) läuft weiter, mit 0,6 Prozent und bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Die Heizungsförderung KfW 458 (Bestandsgebäude, bis 70 Prozent Zuschuss) ist davon unberührt.
FAQ: KfW EH55-Plus-Verlängerung bis Dezember 2026
Bis wann kann ich den KfW EH55-Kredit noch beantragen?
Die KfW verlängerte am 19. Juni 2026 die Antragsfrist von Ende Juni auf den 31. Dezember 2026. Anträge sind bis zu diesem Datum möglich, vorausgesetzt, die verbleibenden rund 343 Millionen Euro sind nicht vorher aufgebraucht.
Was kostet der KfW EH55-Kredit?
1,0 Prozent Effektivzins für 10-jährige Zinsbindung, bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Gegenüber dem Marktzins von 3,57 bis 3,93 Prozent spart das auf 100.000 Euro über 10 Jahre rund 14.000 bis 17.000 Euro.
Muss ich schon einen Bauvertrag unterschrieben haben?
Nein. Du brauchst eine Baugenehmigung oder einen gestellten Bauantrag, und darfst noch nicht mit dem Bau begonnen haben. Der Antrag selbst kann deutlich vor Baubeginn gestellt werden, die Abruffrist beträgt 12 Monate.
Gilt die Verlängerung auch für Hauskäufer (Ersterwerb)?
Ja. KfW 297 fördert auch Ersterwerb von Neubauten mit EH55-Standard, die ab dem 16. Dezember 2025 beurkundet wurden. Die Verlängerung gilt entsprechend für Käufer von noch nicht bezogenen EH55-Neubauten.
Was ist der Unterschied zwischen EH55 und EH40?
EH40 (KfW 298) bietet 0,6 Prozent Effektivzins statt 1,0 Prozent und bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit statt 100.000 Euro, hat aber höhere Energiestandard-Anforderungen. EH40 läuft ohne festes Enddatum weiter und ist für Projekte ab 2027 die überlegene Wahl.
Was passiert, wenn die 343 Millionen Euro vorher aufgebraucht sind?
Das Programm endet sofort, auch vor dem 31. Dezember 2026. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Wer konkret plant, sollte den Antrag nicht auf die lange Bank schieben.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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