KfW Heizungsförderung Degression 2027: Jetzt noch volle Förderung sichern – was sich ab Februar ändert
Ab Februar 2027 sinkt die KfW-Heizungsförderung automatisch – Klimabonus, Förderhöchstbetrag, ab Q1 2027 die Grundstruktur. Wer jetzt beantragt, sichert bis zu 1.400 Euro mehr.
Wer eine neue Heizung plant, hat noch knapp fünf Monate: Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus, der Förderhöchstbetrag schrumpft – und ab Q1 2027 ändert sich die Grundstruktur der KfW 458. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell besten Konditionen.
Was ist die Degression der KfW-Heizungsförderung?
Ab Februar 2027 reduziert die KfW die Heizungsförderung automatisch alle sechs Monate – das nennt sich Degression. Konkret sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbetrag, bis eine neue Förderstruktur ab Q1 2027 greift.
Die Degression ist kein plötzlicher Förderstopp, sondern ein geplantes, schrittweises Abschmelzen der Subventionen. Die Bundesregierung hat dieses Modell in die BEG-Neustruktur vom 21. Juli 2026 eingebaut, um Mitnahmeeffekte zu reduzieren und Haushalte zu frühem Handeln zu motivieren.
Für Bauherren und Sanierer bedeutet das: Wer bis Ende Januar 2027 einen vollständigen Antrag stellt, erhält die aktuell besten Konditionen – die danach nicht mehr zurückkehren. Die rechtliche Grundlage ist die BEG-Förderrichtlinie, die seit 21. Juli 2026 gilt und die automatischen Absenkungen explizit festschreibt.
Aktuelle Förderung: Was gilt bis 31. Januar 2027
Bis einschließlich 31. Januar 2027 gilt die Förderstruktur, die am 21. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Sie bietet bis zu 80 Prozent Zuschuss auf förderfähige Kosten von bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Hier die aktuelle Förderzusammensetzung auf einen Blick:
| Förderkomponente | Fördersatz | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Alle förderfähigen Heizungsanlagen |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Austausch funktionsfähiger Gas-/Ölheizung |
| Einkommensbonus Stufe 3 | 10 % | Jahreseinkommen bis 50.000 € |
| Einkommensbonus Stufe 2 | 30 % | Jahreseinkommen bis 40.000 € |
| Einkommensbonus Stufe 1 | 40 % | Jahreseinkommen bis 30.000 € |
| Familienzuschlag | 10.000 € Einkommensreduz. | Pro minderjährigem Kind |
| Summe maximal | bis 80 % | Alle Boni kombinierbar |
Quelle: KfW, Heizungsförderung Programm 458, Stand September 2026
Förderhöchstbeträge (förderfähige Kosten) bis 31.01.2027:
- Erste Wohneinheit: 28.000 Euro
- Zweite bis sechste Wohneinheit: je 15.000 Euro
- Ab siebter Wohneinheit: je 8.000 Euro
Bei einem Einfamilienhaus mit Klimageschwindigkeitsbonus und mittlerem Einkommensbonus Stufe 3 (10 %) ergibt das: 56 % von 28.000 € = 15.680 Euro Zuschuss. Liegt das Haushaltseinkommen unter 30.000 Euro, sind sogar 80 % × 28.000 € = 22.400 Euro möglich.
Für die vollständige Kalkulation deines Eigenanteils, der Finanzierungslücke und aller Baunebenkosten nutze den Baukostenrechner – er berücksichtigt aktuelle Fördersätze und gibt dir eine realistische Gesamtkostenschätzung.
Was sich ab 1. Februar 2027 ändert
Ab 1. Februar 2027 greift die erste Stufe der Degression: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 16 auf 12 Prozent, der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit fällt von 28.000 auf 27.250 Euro.
Diese Absenkung passiert automatisch – ohne neuen Bundestagsbeschluss, ohne Pressemitteilungen. Sie ist seit dem 21. Juli 2026 im BEG-Regelwerk festgeschrieben. Im August 2027 folgt die nächste Stufe.
| Änderung | Bis 31.1.2027 | Ab 1.2.2027 | Ab 1.8.2027 |
|---|---|---|---|
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | 12 % | 8 % |
| Förderhöchstbetrag 1. Wohneinheit | 28.000 € | 27.250 € | 26.500 € |
| Grundförderung | 30 % | 30 % | 30 % |
| Einkommensbonus | 10–40 % | 10–40 % | 10–40 % |
Quelle: KfW BEG-Anpassungen 2026, Stand September 2026
Für ein konkretes Rechenbeispiel: Einfamilienhaus, funktionsfähige Gasheizung wird durch eine Wärmepumpe ersetzt, kein Einkommensbonus.
- Bis 31.1.2027: (30 % + 16 %) × 28.000 € = 12.880 Euro
- Ab 1.2.2027: (30 % + 12 %) × 27.250 € = 11.445 Euro
Differenz: 1.435 Euro weniger – allein durch Warten bis nach dem Stichtag.
Ab Q1 2027: Das Wertschöpfungsbonus-System ändert die Struktur
Ab dem ersten Quartal 2027 tritt ein neues Förderelement in Kraft: der Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen. Gleichzeitig sinkt die Grundförderung strukturell von 30 auf 15 Prozent.
Das klingt nach einem Ausgleich, ist es aber nur teilweise:
| Element | Bis Q1 2027 | Ab Q1 2027 (EU-Gerät) | Ab Q1 2027 (Non-EU) |
|---|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 15 % | 15 % |
| Wertschöpfungsbonus | – | +15 % (EU-Fertigung) | +15 % (Non-EU) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 12 % | 8 % (ab 1.8.2027) | 8 % |
| Effektive Grundrate | 30 % | 30 % | 30 % |
Quelle: KfW, Ankündigung BEG-Reform, Stand September 2026
Der entscheidende Haken: Der Klimageschwindigkeitsbonus ist zu diesem Zeitpunkt bereits auf 12 Prozent gesunken (nächste Stufe: 8 % ab August 2027). Und die Dokumentationspflichten für den Wertschöpfungsbonus sind deutlich aufwändiger – Herkunftsnachweise für die Wärmepumpenkomponenten müssen vorgelegt werden.
Für Haushalte ohne Klimageschwindigkeitsbonus-Anspruch (keine funktionsfähige alte Heizung) und mit EU-Wärmepumpe in Planung lohnt ein genauer Vergleich. Für alle anderen gilt: Jetzt beantragen.
Ende September 2026: Neues Serielles Sanieren ab EH 70 EE
Ab Ende September 2026 können Antragsteller erstmals den Serielles-Sanieren-Bonus für die Effizienzhausstufe 70 EE beantragen. Das ist eine erhebliche Erweiterung – bisher galt er nur für EH 40 und EH 55.
Serielles Sanieren bedeutet: Fassade und Dach werden als industriell vorgefertigte Elemente in einem Zug erneuert – weniger Bauzeit, weniger Witterungsrisiko, bessere Qualität. Dieser Bonus ergänzt den Tilgungszuschuss und die Grundförderung.
| Effizienzhausstufe | SerSan-Bonus bisher | SerSan-Bonus ab Ende Sept. 2026 |
|---|---|---|
| EH/EG 40 EE | 15 % | 15 % (unverändert) |
| EH/EG 55 EE | 15 % | 15 % (unverändert) |
| EH/EG 70 EE | – | 5 % (NEU) |
| Nichtwohngebäude alle Stufen | – | 5 % (NEU) |
Quelle: KfW, Anpassungen BEG 2026, Stand September 2026
Für Eigentümer von 70er- oder 80er-Jahre-Häusern, die auf EH 70 EE sanieren wollen, ist das eine echte Neuigkeit: Die Gesamtförderquote steigt, und der Sanierungsweg mit seriellen Fassadenelementen wird erstmals explizit incentiviert. Wer diesen Bonus nutzen will, sollte jetzt mit der Planung beginnen – für die Beantragung ab Ende September 2026.
So beantragst du richtig – und vermeidest den häufigsten Fehler
Der häufigste und teuerste Fehler: erst beauftragen, dann beantragen. Der Antrag muss zwingend VOR der Beauftragung von Handwerkern gestellt werden. Wer das versäumt, verliert den gesamten Förderanspruch.
Ablauf Schritt für Schritt für die KfW 458 Heizungsförderung:
- Fachunternehmen einbinden: Für die Heizungsförderung (KfW 458) stellt das ausführende Fachunternehmen den Antrag im Namen des Eigentümers.
- Antrag im KfW-Portal: Online unter kfw.de – Programm 458. Das Fachunternehmen benötigt einen KfW-Zugang.
- Förderzusage abwarten: Erst nach der digitalen Bestätigung im Portal darf der Handwerkerauftrag schriftlich erteilt werden.
- Maßnahme umsetzen: Innerhalb von 36 Monaten ab Förderzusage.
- Verwendungsnachweis einreichen: Mit Handwerkerrechnung, Datenblättern zur Anlage und technischen Nachweisen (u. a. hydraulischer Abgleich).
- Einkommensbonus nachreichen: Einkommensbonus-Antrag separat, innerhalb von 6 Monaten nach Grundzusage.
Der hydraulische Abgleich ist technische Pflichtvoraussetzung für alle Heizungsförderprogramme. Fehlt er, droht Rückforderung beim Verwendungsnachweis.
Die genauen Übergangsbedingungen und alle Einzelmaßnahmen erklärt der Ratgeber KfW BEG-Reform Juli 2026 im Detail.
Was das für verschiedene Haushaltstypen bedeutet
Je nach Einkommenssituation, Heizungsalter und geplantem Zeitpunkt lohnt sich das genaue Abwägen: jetzt beantragen oder auf den Wertschöpfungsbonus warten?
Haushalt A – Niedriges Einkommen unter 30.000 Euro: Jetzt beantragen, ohne zu zögern. Der Gesamtzuschuss mit 80 Prozent ist der höchste je mögliche Satz im aktuellen BEG-Rahmen. Ab Februar 2027 sinkt der Klimabonus, das Gesamtpaket wird schlechter – auch für einkommensarme Haushalte.
Haushalt B – Mittleres Einkommen, Klimabonus-Anspruch, EU-Wärmepumpe geplant: Wer bis 31.1.2027 beantragt: 46 % × 28.000 € = 12.880 €. Ab Q1 2027 mit Wertschöpfungsbonus EU, aber nur noch 12 % Klimabonus: Rechnung wird kleiner. Empfehlung: jetzt beantragen.
Haushalt C – Kein Klimabonus-Anspruch (neue Heizung, keine alte zum Tauschen), EU-Wärmepumpe: Hier kann Q1 2027 vergleichbar sein. Genaue Kalkulation lohnt sich.
Haushalt D – Sanierung zu EH 70 EE, serielles Sanieren geplant: Antrag erst ab Ende September 2026 sinnvoll, wenn der neue 5-%-SerSan-Bonus verfügbar ist.
Regionale Baukosten für Haustechnik und Dämmmaßnahmen variieren erheblich. Für Bayern und Baden-Württemberg findest du aktuelle Kostenkennwerte auf Baukosten Bayern. Was ein Heizungstausch im Norden kostet und wie die regionalen Handwerkerpreise liegen, zeigt Baukosten Nordrhein-Westfalen.
FAQ: KfW-Heizungsförderung Degression 2027
Wann genau sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals am 1. Februar 2027 von 16 auf 12 Prozent. Die nächste Stufe folgt am 1. August 2027: dann noch 8 Prozent. Das ist im BEG-Regelwerk festgeschrieben und tritt automatisch in Kraft – kein neuer Parlamentsbeschluss erforderlich.
Muss der Antrag vor der Handwerkerbeauftragung gestellt werden?
Ja, zwingend. Der KfW-Antrag muss vor der schriftlichen Beauftragung des Fachunternehmens eingereicht werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Erst nach der digitalen Zusage im KfW-Portal darf der Auftrag erteilt werden.
Was ist der Wertschöpfungsbonus und ab wann gilt er?
Der Wertschöpfungsbonus startet im ersten Quartal 2027 und beträgt 15 Prozent für in der EU gefertigte Wärmepumpen. Er soll die gleichzeitige strukturelle Absenkung der Grundförderung von 30 auf 15 Prozent teilweise kompensieren. Für Non-EU-Geräte gilt ebenfalls ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent – aber zu diesem Zeitpunkt ist der Klimabonus schon gefallen.
Wie stark sinkt der Förderhöchstbetrag für das Einfamilienhaus?
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 1. Februar 2027 von 28.000 auf 27.250 Euro – also um 750 Euro. Dann alle sechs Monate erneut um 750 Euro. Ab 1. August 2027 sind es noch 26.500 Euro.
Ab wann ist der neue Serielles-Sanieren-Bonus für EH 70 EE beantragbar?
Die KfW plant die Beantragung des neuen 5-Prozent-Bonus für serielles Sanieren zum Effizienzhaus 70 EE ab Ende September 2026. Gleichzeitig erhalten Nichtwohngebäude erstmals einen Serielles-Sanieren-Bonus. Die genaue Verfügbarkeit wird die KfW über ihr Newsroom ankündigen.
Lohnt sich das Warten auf den Wertschöpfungsbonus ab Q1 2027?
Für die meisten Haushalte: nein. Wer einen Klimageschwindigkeitsbonus beanspruchen kann – also eine funktionsfähige Gas- oder Ölheizung tauscht – verliert durch die Degression mehr als der Wertschöpfungsbonus kompensiert. Nur bei Haushalten ohne Klimabonus-Anspruch und mit geplanter EU-Wärmepumpe ist ein genauer Einzelvergleich sinnvoll.
Kann ich die Förderung für ein Einfamilienhaus direkt beantragen?
Nein, nicht direkt. Bei der KfW 458 stellt das ausführende Fachunternehmen den Antrag. Eigentümer können aber die Antragsdetails über das KfW-Privatkundenportal einsehen und verfolgen. Wichtig: Das Fachunternehmen muss vor Antragsstellung bekannt sein und die technischen Anforderungen erfüllen.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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