KfW Heizungsförderung ab 21. Juli 2026: Was sich ändert, und was das für dich bedeutet
Am 21. Juli 2026 treten neue KfW-Förderbedingungen in Kraft: Förderhöchstbeträge sinken, Effizienzbonus entfällt, einkommensabhängige Boni kommen.

Die KfW hat die Spielregeln geändert, und zwar pünktlich zum 21. Juli 2026. An diesem Tag treten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Was das konkret bedeutet: Die maximalen Förderhöchstbeträge für den Heizungstausch sinken, der Effizienzbonus fällt komplett weg, und stattdessen gibt es jetzt einkommensabhängige Boni, die für viele Hauseigentümer deutlich attraktiver sein können. Wer noch eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) hat, hat bis heute, 20. Juli 2026, 20 Uhr, Zeit, unter den alten Bedingungen einzureichen. Danach gilt das neue System.
Was ändert sich am 21. Juli 2026, ein Überblick
Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) bleibt bestehen, aber die Konditionen verschieben sich erheblich: Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt von 30.000 auf 28.000 Euro, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen, und ab 2027 wird die Herkunft der Wärmepumpe förderrelevant.
Die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten bleibt unverändert. Was sich ändert, sind die Obergrenzen, die Boni-Struktur und die mittelfristige Degression. Konkret:
- Förderhöchstbetrag sinkt: 28.000 Euro statt bisher 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
- Effizienzbonus entfällt: Der bisherige 5-Prozent-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen fällt ersatzlos weg
- Emissionsminderungszuschlag entfällt: Der Zuschlag für emissionsarme Biomasse-Heizungen ist gestrichen
- Neu: Einkommensabhängige Boni für selbst nutzende Eigentümer
- Klimageschwindigkeitsbonus sinkt: von 20 auf 16 Prozent, und wird ab 2027 weiter abgesenkt
Für die Sanierungsförderung gilt: Tilgungszuschüsse sinken um pauschal 10 Prozentpunkte, der bisherige EE-Klasse-Bonus (5 Prozentpunkte) entfällt.
Neue Förderhöchstbeträge ab 21. Juli 2026
Ab 21. Juli 2026 gilt für die Heizungsförderung ein neues Förderhöchstbetrags-Modell: gestaffelt nach Wohneinheiten und ab Februar 2027 halbjährlich abgesenkt.
| Wohneinheit | Förderhöchstbetrag ab 21.7.2026 | Absenkung ab 1.2.2027 |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 28.000 € | −750 € je Halbjahr |
| 2.–6. Wohneinheit | je 15.000 € | − je Halbjahr |
| Jede weitere WE | je 8.000 € | − je Halbjahr |
Für Nichtwohngebäude gilt ebenfalls eine gestaffelte Grenze:
| Gebäudegröße | Förderhöchstbetrag | Absenkung ab 1.2.2027 |
|---|---|---|
| bis 150 m² | 28.000 € | −750 € je Halbjahr |
| 150 bis 400 m² | + 197 €/m² | −3 €/m² je Halbjahr |
| 400 bis 1.000 m² | + 118 €/m² | −2 €/m² je Halbjahr |
| über 1.000 m² | + 79 €/m² | −1 €/m² je Halbjahr |
Wichtig: Der Förderhöchstbetrag ist die Obergrenze der förderfähigen Kosten, nicht des Zuschusses. Bei 30 Prozent Grundförderung und 28.000 Euro Höchstbetrag ergibt sich ein maximaler Basisförderung von 8.400 Euro, ohne Boni.
Einkommensabhängige Boni: Wer kriegt wie viel?
Neu ab 21. Juli: Die Boni für selbst nutzende Eigentümer richten sich nach dem Haushaltseinkommen. Für Eigentümer mit unter 30.000 Euro Jahreseinkommen steigt der Bonus auf 40 Prozent, zusätzlich zur Grundförderung.
| Haushaltseinkommen (zu versteuerndes Einkommen) | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % der förderfähigen Kosten |
| bis 40.000 € | 30 % der förderfähigen Kosten |
| bis 50.000 € | 10 % der förderfähigen Kosten |
| über 50.000 € | kein Einkommensbonus |
Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt gilt: Das anzusetzende Einkommen wird um 10.000 Euro reduziert. Eine Familie mit einem Kind und 38.000 Euro Einkommen kommt damit auf ein anrechenbares Einkommen von 28.000 Euro, und erhält den 40-Prozent-Bonus.
In der Praxis kann das bedeuten: Wer Anspruch auf den 40-Prozent-Einkommensbonus hat und zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus (16 Prozent) nutzt, erreicht eine Gesamtförderquote von bis zu 56 Prozent, immer bezogen auf die förderfähigen Kosten bis zum Höchstbetrag.
Beachte: Für vermietete Immobilien gelten die einkommensabhängigen Boni nicht. Vermieter erhalten ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent plus ggf. den Klimageschwindigkeitsbonus.
Klimageschwindigkeitsbonus: Jetzt nutzen, bevor er weiter sinkt
Der Klimageschwindigkeitsbonus für den schnellen Tausch alter fossiler Heizungen sinkt von 20 auf 16 Prozent, und wird ab 1. Februar 2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte abgesenkt.
Den Klimageschwindigkeitsbonus erhältst du, wenn du eine funktionierende Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine förderfähige Wärmepumpe oder andere erneuerbare Heizanlage ersetzt. Die Heizung muss mindestens 20 Jahre alt sein oder du musst nachweisen, dass sie stillgelegt wird.
Mit dem jetzt geltenden Bonus von 16 Prozent sieht die Rechnung für ein typisches Einfamilienhaus so aus:
- Förderfähige Kosten Wärmepumpe: 18.000 Euro
- Grundförderung (30 %): 5.400 Euro
- Klimageschwindigkeitsbonus (16 %): 2.880 Euro
- Gesamtförderung: 8.280 Euro
Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 Prozent, ab August 2027 auf 8 Prozent. Wer den Heizungstausch plant, hat also einen Anreiz, noch 2026 zu handeln.
Wer ein Einfamilienhaus saniert und die alte Gasheizung tauscht, sollte den Antrag jetzt stellen, nicht erst, wenn der Bonus weiter gefallen ist.
Sanierungsförderung: Tilgungszuschüsse sinken ebenfalls
Neben der Heizungsförderung ändert sich auch die Sanierungsförderung (BEG WG). Der Förderhöchstbetrag wird auf einheitlich 150.000 Euro pro Wohneinheit festgesetzt, die Tilgungszuschüsse sinken um 10 Prozentpunkte.
Konkrete Änderungen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden:
- Förderhöchstbetrag: einheitlich 150.000 Euro pro Wohneinheit (neu)
- Tilgungszuschüsse: pauschal 10 Prozentpunkte niedriger als bisher
- EE-Klasse-Bonus (5 Prozentpunkte) entfällt, die Erneuerbare-Energien-Klasse wird zum Mindeststandard
- Serielles Sanieren: Bonus jetzt auch für EH70 EE gültig (Ausweitung)
Für das Serielle Sanieren (Fassadenmodule, Dach) gibt es ab Ende September 2026 einen neuen Bonus auch für Nichtwohngebäude.
Wenn du ein älteres Bestandsgebäude in Bayern sanierst und auf EH85 bringen willst, solltest du die neuen Tilgungszuschüsse konkret durchrechnen. Aktuelle regionale Kostenwerte findest du auf der Seite Baukosten Bayern.
Der neue Wertschöpfungsbonus ab Q1 2027: EU-Wärmepumpen bevorzugt
Ab dem ersten Quartal 2027 wird die Herkunft der Wärmepumpe förderrelevant: Geräte aus EU-Produktion erhalten einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent. Für Wärmepumpen von außerhalb der EU sinkt die Grundförderung dauerhaft auf 15 Prozent.
Ab 2027 teilt sich die Grundförderung auf:
| Herkunft der Wärmepumpe | Grundförderung ab Q1 2027 |
|---|---|
| Hergestellt in der EU | 15 % Grundförderung + 15 % Wertschöpfungsbonus = 30 % |
| Hergestellt außerhalb der EU | 15 % Grundförderung (kein Wertschöpfungsbonus) |
Für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Ländern halbiert sich die Förderung also faktisch. Wer 2026 eine Wärmepumpe kauft, muss die Herkunft noch nicht angeben, das wird erst ab 2027 relevant. Aber bei der Planung lohnt es sich, jetzt schon auf EU-gefertigte Modelle zu achten.
Die meisten deutschen und österreichischen Hersteller (Viessmann, Vaillant, Bosch, Daikin Europa) produzieren zumindest Teile ihrer Geräte in der EU. Chinesische Anbieter dürften ab 2027 systematisch benachteiligt sein.
Was bedeutet das konkret für deine Planung?
Die kurzfristige Botschaft: Noch diese Woche unter alten Konditionen beantragen, wenn du eine gültige BzA hast. Mittelfristig: Heizungstausch 2026 ist besser als 2027, weil Klimageschwindigkeitsbonus und Höchstbeträge weiter sinken.
Für verschiedene Situationen ergeben sich konkrete Empfehlungen:
Szenario A: Heizungstausch geplant für 2026: Antrag jetzt stellen, Klimageschwindigkeitsbonus noch bei 16 Prozent sichern. Förderfähige Kosten bis 28.000 Euro ausschöpfen. Einkommensbonus prüfen, falls du die Immobilie selbst nutzt und das Einkommen unter 50.000 Euro liegt.
Szenario B: Heizungstausch geplant für 2027: Wertschöpfungsbonus-Regelung ab Q1 2027 im Blick behalten. EU-Wärmepumpe wählen, dann bleibt die Grundförderung bei 30 Prozent. Klimageschwindigkeitsbonus ist dann bereits auf 8 bis 12 Prozent gesunken.
Szenario C: Neubau, kein Heizungstausch: Die KfW 458 gilt nur für bestehende Immobilien. Für Neubauten bleibt KfW 298 (Klimafreundlicher Neubau) die relevante Förderung, aktuell bis 31. Dezember 2026 für EH55-Standard verlängert.
Szenario D: Sanierung Mehrfamilienhaus: Neue einheitliche Obergrenze von 150.000 Euro pro Wohneinheit beachten. Tilgungszuschüsse kalkulieren, mit 10 Prozentpunkten weniger als bisher. KfW 570 (Erneuerbare Energien Plus) prüfen, falls Eigenstromerzeugung für Gemeinschaftsflächen geplant ist.
Für deine Gesamtkalkulation, inklusive Haustechnik, Förderabzüge und regionaler Kostenunterschiede, nutze den Baukostenrechner.
Detaillierte Informationen zu allen aktuellen Programmen, Antragsstellung und Kombinationsmöglichkeiten erklärt unser Ratgeber KfW-Förderung 2026.
FAQ: Neue KfW-Regeln ab 21. Juli 2026
Was passiert mit meiner BzA, die ich vor dem 21. Juli erhalten habe?
Eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) kannst du noch bis 20. Juli 2026, 20 Uhr einreichen, dann gelten die alten Förderbedingungen. Bereits zugesagte Förderkredite und Zuschüsse bleiben in jedem Fall gültig; das neue Recht gilt nur für neue Anträge ab 21. Juli.
Wie hoch ist die maximale Förderung für eine Wärmepumpe ab Juli 2026?
Bei förderfähigen Kosten von 28.000 Euro (Höchstbetrag erste WE), Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus 16 % und Einkommensbonus 40 % (Einkommen unter 30.000 €) wären das rechnerisch bis zu 86 %, also 24.080 Euro. In der Praxis werden selten alle Boni gleichzeitig erreicht; ein typischer Förderfall liegt bei 40 bis 55 %.
Entfällt der Effizienzbonus komplett?
Ja. Der bisherige Effizienzbonus (5 Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen mit hohem COP) entfällt ab 21. Juli ersatzlos. Er wird erst ab Q1 2027 durch den neuen Wertschöpfungsbonus (15 %, aber nur für EU-produzierte Geräte) abgelöst, ein anderes System.
Für wen gilt der Einkommensbonus?
Nur für selbst nutzende Eigentümer. Vermieter erhalten keinen Einkommensbonus. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen muss bei Antragstellung unter 50.000 Euro liegen. Familien mit minderjährigen Kindern können das Einkommen um 10.000 Euro je Kind senken.
Ändert sich etwas am Antragsprozess?
Der Antragsprozess selbst bleibt gleich: Energieeffizienz-Experten einbinden, BzA einholen, Maßnahme umsetzen, Nachweis einreichen. Neu ist, dass beim Antrag nun Einkommensangaben für selbst nutzende Eigentümer erforderlich sind, um die richtigen Boni zu erhalten.
Was gilt für die KfW 298 (Klimafreundlicher Neubau)?
Das KfW-Programm 298 für Neubauten im EH55-Standard wurde bis 31. Dezember 2026 verlängert. Anträge, die bis dahin eingehen, werden noch zu den aktuellen Konditionen (zinsgünstiger Kredit, max. 150.000 Euro) zugesagt. Ab 2027 sind Änderungen zu erwarten.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-07-31. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
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