KfW Jung kauft Alt ab August 2026: Bis zu 180.000 Euro Kredit für Familien
Ab 3. August 2026 hat die KfW die Kreditobergrenzen für Jung kauft Alt deutlich angehoben: Familien mit Kindern können jetzt bis zu 180.000 Euro zu 0,53 % Effektivzins beantragen.
Ab 3. August 2026 hat die KfW das Förderprogramm Jung kauft Alt deutlich verbessert: Die maximalen Kreditbeträge steigen je nach Kinderzahl auf 140.000, 160.000 oder 180.000 Euro – bei einem Effektivzins von 0,53 Prozent. Was sich genau geändert hat und für wen das Programm jetzt attraktiv ist.
Familien, die ein älteres sanierungsbedürftiges Haus kaufen wollen, bekommen seit Anfang August 2026 mehr staatliche Unterstützung. Die KfW hat das Programm Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb (Programm 308) überarbeitet und die Kreditobergrenzen spürbar angehoben. Wer bis Ende Juli noch unter den alten Bedingungen geplant hatte, profitiert jetzt von deutlich mehr Spielraum.
Dieser Ratgeber erklärt, was sich konkret geändert hat, wer antragsberechtigt ist, welche Objekte förderfähig sind – und wann das Programm trotz guter Konditionen nicht passt.
Was ist Jung kauft Alt – und warum wurde es verbessert?
Jung kauft Alt ist ein KfW-Kreditprogramm speziell für Familien mit Kindern, die eine Bestandsimmobilie mit schlechter Energieeffizienz kaufen und anschließend sanieren wollen. Ziel ist es, den Erwerb von Altbauten attraktiver zu machen und gleichzeitig den Renovierungsstau im deutschen Wohngebäudebestand zu reduzieren.
Deutschland hat rund 21 Millionen Wohngebäude. Ein erheblicher Teil davon hat Energieeffizienzklassen F, G oder H – also die schlechtesten Stufen. Diese Objekte sind auf dem Markt oft günstiger als modernisierte Häuser, verursachen aber im Betrieb hohe Heizkosten. Für viele Familien sind sie dennoch eine realistische Option – wenn die Finanzierung stimmt.
Das Programm 308 richtet sich genau an diese Zielgruppe: Familien mit mindestens einem Kind, die ein solches Objekt kaufen und es energetisch aufwerten wollen. Die Verbesserungen ab 3. August 2026 sind eine direkte Reaktion auf die gestiegenen Kauf- und Sanierungskosten in vielen Regionen: Die alten Kreditgrenzen reichten schlicht nicht mehr aus, um Erwerb und Sanierung vollständig abzudecken.
Die neuen Kreditbeträge ab 3. August 2026 im Überblick
Der maximale Kreditbetrag steigt je nach Kinderzahl um 40.000 bis 45.000 Euro – das ist ein erheblicher Sprung gegenüber den alten Obergrenzen.
| Kinder im Haushalt | Alte Kreditobergrenze | Neue Kreditobergrenze ab 3.8.2026 |
|---|---|---|
| 1 Kind | 100.000 € | 140.000 € |
| 2 Kinder | 125.000 € | 160.000 € |
| 3 oder mehr Kinder | 150.000 € | 180.000 € |
Quelle: KfW Programm 308, Stand August 2026. Nur minderjährige Kinder, die in der Immobilie wohnen werden.
Die Finanzierungskonditionen bleiben unverändert günstig:
- Effektiver Jahreszins: 0,53 Prozent
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Maximale Kreditlaufzeit: bis zu 35 Jahre
Ein Effektivzins von unter einem Prozent ist 2026 – mit Bauzinsen von 3,3 bis 4,6 Prozent am freien Markt – ein außergewöhnlich günstiges Angebot. Der Zinsvorteil über eine 20-jährige Laufzeit summiert sich bei einem 160.000-Euro-Kredit auf deutlich über 40.000 Euro im Vergleich zur Marktfinanzierung.
Wer ist antragsberechtigt? Einkommensgrenzen und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind, die selbst in der geförderten Immobilie wohnen wollen. Das Haushaltseinkommen darf die Einkommensgrenze nicht überschreiten – die sich mit jedem Kind erhöht.
Die Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Haushaltseinkommen):
- Basis: 90.000 Euro pro Jahr
- Aufschlag: +10.000 Euro je weiterem Kind
Eine Familie mit zwei Kindern kann also bis zu 100.000 Euro Jahreseinkommen haben, eine Familie mit drei Kindern bis zu 110.000 Euro.
Weitere Voraussetzungen:
- Erstmaliger Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum in Deutschland
- Kauf einer Bestandsimmobilie mit Energieeffizienzklasse F, G oder H
- Energetische Sanierung innerhalb von 54 Monaten nach Kauf
- Antrag muss vor Abschluss des Kaufvertrags genehmigt sein
Den Antrag stellst du nicht direkt bei der KfW, sondern über deine finanzierende Bank. Die Bank prüft und reicht den Antrag bei der KfW ein – sie gibt den Kredit zu KfW-Konditionen weiter.
Welche Immobilien sind förderfähig?
Förderfähig sind ausschließlich Bestandsgebäude mit Energieeffizienzklasse F, G oder H – also Gebäude mit einem hohen Primärenergiebedarf. Diese Information steht im Energieausweis, den der Verkäufer beim Hauskauf vorlegen muss.
Typische förderfähige Objekte: Einfamilienhäuser aus den 1960er bis 1990er Jahren mit veralteter Heizung, schlechter Dämmung oder alten Fenstern. Genau diese Häuser sind in vielen Regionen am Markt deutlich günstiger als sanierter Bestand.
Nicht förderfähig sind:
- Neubauten jeglicher Art
- Immobilien mit Energieklasse E oder besser
- Ferienhäuser oder nicht selbst genutzte Objekte
- Bereits energetisch modernisierte Gebäude (Klasse D oder besser)
Hast du Zweifel an der Energieklasse oder liegt kein Ausweis vor, kannst du einen zugelassenen Energieberater beauftragen, der das Objekt einordnet.
Was musst du nach dem Kauf sanieren?
Du bist verpflichtet, das Gebäude innerhalb von 54 Monaten nach dem Kauf energetisch zu sanieren. Eine komplette Kernsanierung ist nicht erforderlich – förderfähig sind auch einzelne Maßnahmen.
Anerkannte Maßnahmen:
- Heizungstausch auf ein System mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien (Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme)
- Dachdämmung oder Fassadendämmung
- Austausch alter Fenster und Außentüren
- Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung
Für diese Sanierungsmaßnahmen kannst du zusätzlich BEG-Förderung beantragen – die Kombination ist ausdrücklich erlaubt. Wichtig: Seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 haben sich Fördersätze und Kostengrenzen geändert. Alle aktuellen Details erklärt der Ratgeber KfW BEG-Reform Juli 2026.
Parallelmeldung: KfW 455-B ist ausgeschöpft
Ebenfalls im August 2026: Die KfW nimmt keine neuen Anträge mehr für Programm 455-B (Barrierefreiheit im Bestand) an – die Fördermittel sind vollständig vergeben.
Wer barrierereduzierende Maßnahmen – etwa bodengleiche Duschen, breitere Türen oder einen Treppenlifter – geplant hatte, muss auf Alternativen ausweichen:
- KfW 159 (Altersgerecht Umbauen – Kredit): läuft weiter, Darlehen bis 50.000 Euro
- Pflege-Wohnumfeld-Hilfen der Pflegekassen nach § 40 SGB XI: bis 4.000 Euro je Maßnahme
- Regionale Förderprogramme der Bundesländer (NRW.BANK, LfA Bayern etc.)
Die Mittelerschöpfung war absehbar – das Programm war stark überzeichnet. Wer Barrierefreiheit plant, sollte jetzt zügig die verbleibenden Alternativen prüfen.
So kombinierst du Jung kauft Alt mit anderen Fördertöpfen
Jung kauft Alt deckt den Erwerb ab – für die Sanierung nutzt du separat die BEG-Programme. Die Kombination ist zulässig und kann den Eigenkapitalbedarf erheblich senken.
Ein Beispiel für eine Familie mit zwei Kindern:
| Förderung | Max. Betrag | Verwendung |
|---|---|---|
| KfW 308 (Jung kauft Alt) | 160.000 € Kredit zu 0,53 % | Kaufpreis Bestandsobjekt |
| KfW 458 (Heizungstausch) | bis 22.400 € Zuschuss | Wärmepumpe einbauen |
| BAFA BEG Einzelmaßnahmen | bis 15 % Zuschuss | Dämmung, Fenster |
Förderhöhen abhängig von Einkommensklasse und Maßnahmen. KfW 458-Obergrenzen gelten seit 21.7.2026 in geänderter Form.
Wer ein Einfamilienhaus kauft und anschließend energetisch saniert, kann mit dieser Kombinationsstrategie einen erheblichen Teil der Gesamtkosten abdecken. Für eine realistische Gesamtkalkulation – Kaufpreis, Sanierungskosten und Nebenkosten zusammen – nutze den Baukostenrechner.
Die regionalen Unterschiede beim Kauf von Sanierungsobjekten sind erheblich. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gibt es einen großen Bestand an Häusern der Energieklassen F bis H aus den Nachkriegsjahrzehnten. Aktuelle Marktpreise und Baukosten für die Region findest du auf der Seite Baukosten Nordrhein-Westfalen.
Für wen lohnt sich das Programm – und für wen nicht?
Das Programm lohnt sich vor allem für Familien mit mittlerem Einkommen in Regionen, wo der Preisunterschied zwischen Sanierungsfall und modernisiertem Bestand groß ist. Wer günstig kauft und klug saniert, kann langfristig günstiger wohnen als im Neubau.
Besonders attraktiv in diesen Situationen:
- Ländliche Regionen: Bestandsobjekte sind günstig, der Kreditrahmen reicht weit
- Strukturwandel-Städte: Leipzig, Halle, Duisburg, Bochum – viele F/G/H-Objekte im Markt
- Familien mit drei oder mehr Kindern: Sprung von 150.000 auf 180.000 Euro ist der größte im Programm
Nicht sinnvoll, wenn:
- Das Haushaltseinkommen die Grenze überschreitet
- Das Objekt bereits Energieklasse E oder besser hat
- Kein Eigennutz geplant ist (Vermietung oder Kapitalanlage ausgeschlossen)
- Kein realistischer Sanierungsplan für die 54 Monate vorliegt
FAQ: Jung kauft Alt ab August 2026
Ab wann gelten die neuen Kreditobergrenzen bei Jung kauft Alt?
Die erhöhten Kreditobergrenzen gelten für alle Anträge, die ab dem 3. August 2026 gestellt werden. Wer seinen Antrag vor diesem Datum eingereicht hat, bekommt die alten Konditionen – eine nachträgliche Anpassung ist nicht möglich.
Kann ich mit Jung kauft Alt auch eine Eigentumswohnung finanzieren?
Ja. Das Programm gilt für Häuser und Eigentumswohnungen gleichermaßen, solange das Objekt Energieklasse F, G oder H hat und selbst bewohnt wird.
Wie lange habe ich Zeit, das Haus zu sanieren?
Du hast 54 Monate – also 4,5 Jahre – ab dem Kaufdatum. Ein Energieberater muss die durchgeführten Maßnahmen abschließend bestätigen.
Kann ich Jung kauft Alt mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Ja. Der KfW-308-Kredit deckt den Erwerb ab. Für Sanierungsmaßnahmen kannst du separat KfW 458, BAFA BEG-Einzelmaßnahmen und regionale Programme beantragen.
Was passiert, wenn ich die Sanierungspflicht nicht erfülle?
Die KfW kann den Kredit dann auf Marktkonditionen umstellen oder zurückfordern. Die genauen Konsequenzen sind im Kreditvertrag geregelt. Plane die Sanierung deshalb konkret – idealerweise schon vor dem Kauf.
Wie stelle ich den Antrag für Jung kauft Alt?
Den Antrag stellst du über deine finanzierende Bank oder einen Kreditvermittler, nicht direkt bei der KfW. Wichtig: Der Antrag muss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags gestellt und genehmigt sein.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis zu Finanz- und Förderangaben
Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-08-07. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
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