Nullemissionsgebäude 2030: Was ab Januar 2030 im Neubau gilt, und wie du heute richtig planst
Das GModG macht alle Neubauten ab 2030 zum Nullemissionsgebäude: kein CO₂ aus fossilen Brennstoffen am Standort. Was Bauherren jetzt wissen müssen.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) steckt voller Überraschungen, und eine der folgenreichsten findet sich nicht in der viel diskutierten Bio-Treppe, sondern im Neubau-Kapitel: Ab 1. Januar 2030 gilt der Nullemissionsgebäude-Standard für alle neu errichteten Wohngebäude in Deutschland. Wer heute ein Einfamilienhaus plant und 2030 oder später einzieht, muss das beim Heizsystem von Anfang an einkalkulieren. Was konkret gefordert wird, welche Heizungen noch möglich sind und was das für deine Kosten und Planung bedeutet, das steht in diesem Artikel.
Was ist ein Nullemissionsgebäude überhaupt?
Ein Nullemissionsgebäude (NEB) ist ein Gebäude, das am Standort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursacht. Es muss keine Energie selbst erzeugen, aber der Wärmeträger darf kein reines Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas sein.
Das GModG definiert den NEB-Standard als Gebäude mit sehr hoher Gesamtenergieeffizienz, das kaum oder keine Energie aus fossilen Quellen benötigt und am Gebäudestandort null Kohlenstoffdioxid aus fossilen Brennstoffen ausstößt. Die entscheidende Formulierung ist „am Standort": Strom aus dem öffentlichen Netz gilt nicht als fossile Emission am Standort, selbst wenn er teilweise aus Kohle oder Gas erzeugt wird. Eine Wärmepumpe ist daher uneingeschränkt zulässig.
Was hingegen ausgeschlossen ist: jede Anlage, die am Gebäude direkt fossiles Gas, Heizöl oder Flüssiggas verbrennt. Eine Gasheizung, die ausschließlich mit Biogas oder grünem Wasserstoff betrieben wird, wäre rein technisch denkbar, aber solche Brennstoffe sind heute noch teuer und in der Menge begrenzt.
Das GModG formuliert kein explizites „Verbot" von Gasheizungen im Neubau. Das ist politisch gewollt, technisch läuft es aber auf das gleiche Ergebnis hinaus. In der Praxis werden Bauherren, die ab 2030 fertigstellen, keine fossile Heizung mehr einbauen können, die die Baugenehmigung passiert.
Der Zeitplan: Wann gilt was, und für wen?
Der Nullemissionsgebäude-Standard rollt in zwei Stufen aus: Öffentliche Nichtwohngebäude ab 2028, alle anderen Neubauten ab 2030. Wer 2029 oder früher fertigstellt, greift noch in den alten Rechtsrahmen.
Hier der vollständige Zeitplan des GModG für Neubauten:
| Datum | Anforderung | Betroffene Gebäude |
|---|---|---|
| Jetzt (bis GModG-Inkrafttreten) | GEG 2024: 65%-Erneuerbare-Pflicht | alle neuen Heizanlagen |
| Ab ca. Juli/Nov. 2026 | GModG gilt: keine 65%-Pflicht mehr, Gas wieder frei | alle Neubauten |
| Ab 1. Januar 2027 | Solarpflicht tritt schrittweise in Kraft | alle neuen Wohngebäude |
| Ab 1. Januar 2028 | Nullemissionsgebäude-Standard | öffentliche Nichtwohngebäude |
| Ab 1. Januar 2030 | Nullemissionsgebäude-Standard | alle Neubauten |
| 2045 | 100 % Klimaneutralität | gesetzliches Ziel Deutschland |
Quelle: GModG-Entwurf, Stand Juni 2026. Inkrafttreten angestrebt 1. Juli 2026, mögliche Verschiebung auf November 2026.
Für die Praxis bedeutet das: Wer im Sommer 2026 einen Bauantrag stellt und planmäßig Ende 2028 oder Anfang 2029 fertigstellt, kann theoretisch noch eine Gasheizung einbauen, muss dann aber die Bio-Treppe ab 2029 beachten (10 % Biogas ab 2029, 30 % ab 2035). Wer 2030 oder später fertigstellt, muss von Beginn an auf fossile Brennstoffe verzichten.
Welche Heizsysteme sind ab 2030 im Neubau noch zulässig?
Zulässig ab 2030 im Neubau: Wärmepumpe, Fernwärme aus erneuerbaren Quellen oder Kraft-Wärme-Kopplung, Biomasse-Heizung (Pellets, Holzhackschnitzel), Solarthermie als Primärversorgung, Wärmenetze mit zertifizierten Quellen. Nicht zulässig: Erdgas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen.
Die praktisch relevanten Systeme im Überblick:
Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser): Ist ab 2030 das Standard-Heizsystem im Neubau. Besonders im gut gedämmten Neubau mit Fußbodenheizung arbeitet die Luft-Wasser-Wärmepumpe hocheffizient. Anschaffungskosten im Einfamilienhaus: 20.000 bis 40.000 Euro vor Förderung, nach KfW 458 (bis 70 % Zuschuss) realistisch 8.000 bis 18.000 Euro Eigenanteil.
Fernwärme: Vollständig zulässig, sofern das Fernwärmenetz die gesetzlichen Anforderungen an CO₂-Neutralität erfüllt. Kommunale Wärmepläne (Pflicht für Großstädte bis Mitte 2026) regeln, welche Netze bis wann umgestellt werden.
Pelletheizung / Biomasse: Zulässig, wenn zertifizierte Herkunft (Nachhaltigkeitsnachweis). Im Neubau deutlich teurer in der Anlage als die Wärmepumpe, dafür flexibler bei niedrigen Vorlauftemperaturen.
Solarthermie + Wärmepumpe (Hybridanlage): Gut geeignet für große Gebäude. Im Einfamilienhaus oft unwirtschaftlich wegen der Installationskosten beider Systeme.
Nicht mehr möglich: Erdgas-Brennwertkessel, Heizölanlage, Flüssiggasheizung, all das verursacht direkte CO₂-Emissionen am Standort. Auch eine Gasheizung mit 100 % zertifiziertem Biogas ist nur in der Theorie denkbar, in der Praxis fehlt heute das Angebot in ausreichendem Umfang.
Energiestandard: Welche Dämmung und Primärenergie werden gefordert?
Nullemissionsgebäude müssen eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz nachweisen. Das GModG knüpft daran an: Der Primärenergiebedarf muss dem Niveau eines Effizienzhauses 55 entsprechen: KfW-Förderstandard EH 55 ist damit faktisch Pflicht.
Das bedeutet konkret für die Gebäudehülle:
- U-Wert Außenwand: ≤ 0,20 W/(m²K), typisch für 20 bis 25 cm Dämmung
- U-Wert Dach/Decke: ≤ 0,15 W/(m²K)
- U-Wert Fenster: ≤ 1,0 W/(m²K), dreifache Verglasung Standard
- Luftdichtheitstest (Blower-Door): ≤ 1,5 h⁻¹ bei n50
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: wird faktisch notwendig, um die Wärmeverluste zu minimieren
Dazu kommt die Solarpflicht ab 2027: Neubauten müssen eine Photovoltaikanlage oder Solarthermie installieren. Die genauen Flächenvorgaben regelt eine noch ausstehende Ausführungsverordnung, plane vorsorglich Dachfläche für mindestens 5 bis 8 kWp PV ein.
Für die Kosten: Ein EH-55-Neubau kostet gegenüber einem Standard-Neubau je nach Region ca. 5 bis 8 % mehr in der Errichtung. Das entspricht beim durchschnittlichen Einfamilienhaus (ca. 350.000 Euro Bausumme) einem Aufschlag von 17.500 bis 28.000 Euro. Diese Mehrkosten werden durch niedrigere Energiekosten und bessere Förderkonditionen über die Lebensdauer deutlich überkompensiert.
Aktuelle Baukosten in deiner Region findest du auf der Seite Baukosten Bayern, hier liegen die Kosten für Haustechnik besonders hoch, was die Entscheidung für eine gut geplante Wärmepumpenanlage noch klarer macht.
Kosten: Was ein NEB-konformer Neubau mehr kostet
Im Vergleich zu einem konventionellen Neubau (wie er bis 2030 noch möglich wäre) liegt ein Nullemissionsgebäude je nach Ausstattung 8 bis 15 % teurer in der Erstellung. Mit staatlicher Förderung sinkt der Aufschlag erheblich.
Hier ein Kostenvergleich für ein Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche:
| Position | Konventionell (bis 2029) | NEB-konform (ab 2030) | Differenz |
|---|---|---|---|
| Heizanlage Gasheizung / Wärmepumpe | 12.000 € | 27.000 € | +15.000 € |
| Förderung KfW 458 (Wärmepumpe) | , | −18.000 € | , |
| Dämmstandard (EH55 statt EH70) | 0 € | +12.000 € | +12.000 € |
| PV-Anlage (6 kWp) | , | +12.000 € | +12.000 € |
| Lüftungsanlage WRG | , | +8.000 € | +8.000 € |
| Gesamtaufschlag nach Förderung | , | , | +29.000 € |
| Jährliche Energiekosteneinsparung | , | ca. 1.500 € | , |
| Amortisation Mehrkosten | , | ca. 19 Jahre | , |
Richtwerte 2026. Regionale Unterschiede erheblich. KfW 458-Förderung für Einkommensschwache bis 70 %; Standardfall ca. 30 bis 40 %. Berechne deine individuelle Bausumme mit dem Baukostenrechner.
Die Amortisation verbessert sich deutlich, wenn PV-Strom für die Wärmepumpe selbst genutzt wird und die Energiepreise weiter steigen. Wer 2030 einzieht, hat 15 bis 20 Jahre Betriebsvorsprung gegenüber einem Gebäude, das noch mit Gas heizt.
KfW-Förderung: Was der Staat beisteuert
Die gute Nachricht: Das GModG kürzt keine bestehenden Förderprogramme. Wer NEB-konform baut, profitiert von gleich mehreren KfW-Programmen, und die laufen bis mindestens 2029 weiter.
Die wichtigsten Programme für NEB-konforme Neubauten:
| Programm | Förderhöhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) | bis 150.000 € Kredit, ab 0,6 % eff. Jahreszins | EH 40 oder EH 55 |
| KfW 458 (Heizungstausch / Wärmepumpe Neubau) | bis 70 % Zuschuss, max. 21.000 € | Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse |
| BAFA BEG Einzelmaßnahmen | bis 20 % Zuschuss | energetische Einzelmaßnahmen |
| KfW 570 (Erneuerbare Energien Plus) | bis 150 Mio. € Kredit | Unternehmen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbe |
Besonders relevant: Das Klimafreundlicher-Neubau-Programm (KfW 297/298) ist genau auf NEB-konforme Neubauten zugeschnitten. Wer EH 40 erreicht (noch etwas effizienter als EH 55), bekommt den günstigsten Zins ab 0,6 % effektiv, das macht bei 150.000 Euro Kredit über 20 Jahre einen Unterschied von mehreren zehntausend Euro gegenüber dem Marktkredit.
Alles zu den Programmen, Antragstellung und Kombinationsmöglichkeiten erklärt der Ratgeber KfW-Förderung 2026.
Was das für deine Planung 2026 konkret bedeutet
Die wichtigste Faustregel: Wer heute plant und 2030 oder später fertigstellt, muss das Heizsystem jetzt richtig wählen. Eine spätere Umrüstung von Gas auf Wärmepumpe kostet deutlich mehr als der saubere Einbau vom ersten Tag an.
Drei Szenarien für Bauherren, die heute planen:
Szenario A: Fertigstellung 2027 oder 2028: Du planst heute und schließt 2027 oder 2028 ab. Der NEB-Standard gilt für dich noch nicht zwingend. Eine Gasheizung wäre technisch noch möglich, aber: Ab 2029 greift die Bio-Treppe (10 % Biogas), ab 2035 sind es 30 %. Eine Wärmepumpe ist wirtschaftlich trotzdem die bessere Wahl, da keine Nachrüstungskosten entstehen und du KfW 458-Förderung mitnimmst.
Szenario B: Fertigstellung 2030 oder später: NEB-Standard ist Pflicht. Plane von Anfang an Wärmepumpe (oder Fernwärme), EH-55-Dämmstandard und PV-Anlage ein. Baukostenrechner und Förderberatung sollten Teil deiner frühen Planungsphase sein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz im Detail erklärt alle Fristen.
Szenario C: Fertigstellung 2029 (Grenzfall): Du schließt kurz vor 2030 ab, möglicherweise unter Zeitdruck. Achte darauf, dass die Baugenehmigung das Fertigstellungsjahr eindeutig festlegt. Verzögerungen beim Bau können dich in den NEB-Pflichtzeitraum rutschen lassen. Besprich das mit deinem Architekten und plane einen Puffer ein.
Mehr zu Wärmepumpe-Typen, Kosten und Förderung im Neubau erklärt der Ratgeber Wärmepumpe im Neubau 2026.
FAQ: Nullemissionsgebäude-Standard 2030
Gilt der Nullemissionsgebäude-Standard auch für Sanierungen?
Nein. Der NEB-Standard des GModG gilt nur für Neubauten, nicht für die Sanierung von Bestandsgebäuden. Für Bestandsgebäude gilt weiterhin die Bio-Treppe ab 2029, das heißt, neue Heizungen müssen ab 2029 einen wachsenden Anteil Biogas oder grüner Brennstoffe nutzen. Ein vollständiges Gasheizungsverbot im Bestand ist bis 2045 nicht geplant.
Ist eine Gasheizung mit 100 % Biogas ab 2030 im Neubau erlaubt?
Theoretisch ja, aber praktisch kaum realisierbar. Zertifiziertes Biogas in ausreichender Menge zu wettbewerbsfähigen Preisen ist heute nicht am Markt verfügbar. Außerdem müsste der Nachweis lückenlos geführt werden. In der Praxis werden Bauherren ab 2030 auf Wärmepumpe oder Fernwärme ausweichen.
Was kostet eine NEB-konforme Wärmepumpe im Neubau nach Förderung?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus (150 m²) kostet installiert ca. 20.000 bis 30.000 Euro. Bei maximaler KfW-458-Förderung (70 % für Einkommensschwache) bleiben 6.000 bis 9.000 Euro Eigenanteil übrig. Im Standardfall (ca. 40 % Förderung) sind es 12.000 bis 18.000 Euro. Die Förderung kann mit KfW 297/298 für den Gesamtbau kombiniert werden.
Ab wann muss ich die Solarpflicht berücksichtigen?
Das GModG sieht eine schrittweise Solarpflicht ab 1. Januar 2027 vor. Die genauen Flächenvorgaben sind noch nicht festgelegt, die Ausführungsverordnung steht aus. Bauherren, die 2027 oder später fertigstellen, sollten Dachfläche für mindestens 5 bis 8 kWp PV reservieren. Auch energetisch lohnt sich PV im Neubau, da der Eigenverbrauch über die Wärmepumpe direkt die Betriebskosten senkt.
Was passiert, wenn ich 2030 fertigstelle, aber noch eine Gasheizung eingebaut habe?
Das kommt auf den Zeitpunkt der Baugenehmigung und Fertigstellungsbescheinigung an. Das GModG knüpft den NEB-Standard an den Zeitpunkt der Errichtung. Wer nach dem 1. Januar 2030 fertigstellt, muss den Standard erfüllen. Klärungsbedarf gibt es noch zur genauen Abgrenzung bei laufenden Bauprojekten, das regelt die Bundesregierung in der Durchführungsverordnung.
Lohnt sich heute schon die Planung nach NEB-Standard, auch wenn ich 2028 fertigstelle?
Ja, aus drei Gründen: Erstens vermeidest du den Bio-Treppe-Aufwand (Biogas-Verträge ab 2029). Zweitens nimmst du KfW-Förderung voll mit. Drittens steigt der Wiederverkaufswert eines energieeffizienten Gebäudes systematisch stärker als der von Standard-Neubauten: Energieausweise werden beim Verkauf transparenter und kaufentscheidend.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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