Solarpflicht 2027: Was § 106 GModG für Bauherren bedeutet: Zeitplan, Kosten und Ausnahmen
Ab Januar 2027 gilt für neue Gewerbebauten eine Solarpflicht, für Wohngebäude ab 2030. Was § 106 GModG für deine Bauplanung bedeutet.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) steckt noch im parlamentarischen Verfahren, aber eines seiner Kernelemente ist bereits klar: Ab 2027 kommt die bundesweite Solarpflicht. Was bislang nur in einzelnen Bundesländern galt, wird durch § 106 GModG zur gesamtdeutschen Regel, gestaffelt nach Gebäudetyp und Baujahr. Für Bauherren, die 2026 planen und 2027 bis 2030 fertigstellen wollen, ist das keine abstrakte Zukunftspflicht, sondern ein konkreter Planungsfaktor. Wer die Anforderungen jetzt kennt, kann die Dachplanung, Statik und Haustechnik von Anfang an richtig aufsetzen, und spart sich teure Nachrüstungen.
Was ist § 106 GModG, und warum kommt er jetzt?
§ 106 GModG schafft erstmals eine bundeseinheitliche Pflicht zur Solarnutzung auf Neubauten und bestimmten Bestandsgebäuden. Bislang regelten das die Länder unterschiedlich: Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg hatten bereits Solarpflichten eingeführt, andere nicht. Der neue Paragraf vereinheitlicht das.
Der Hintergrund: Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Gebäude verursachen rund 30 Prozent des Endenergieverbrauchs. Eine verpflichtende Solarnutzung auf Neubauten ist für die Bundesregierung der direkteste Hebel, um den Photovoltaik-Ausbau zu beschleunigen, ohne auf freiwillige Entscheidungen einzelner Bauherren angewiesen zu sein.
Das GModG ist noch nicht in Kraft. Erste Lesung im Bundestag: 11. Juni 2026, Bundesrat-Stellungnahme: 12. Juni 2026. Das angestrebte Inkrafttreten ist der 1. Juli 2026, je nach parlamentarischem Verlauf könnte es sich auf November 2026 verschieben. Die Pflichten aus § 106 GModG greifen aber ohnehin erst ab 2027, genug Zeit für die laufende Bauplanung.
Der vollständige Zeitplan: Wann gilt die Pflicht für welchen Gebäudetyp?
Die Solarpflicht wird in fünf Stufen eingeführt. Wohngebäude kommen erst 2030 dran: Gewerbe und öffentliche Gebäude früher.
| Zeitpunkt | Gebäudetyp | Bedingung |
|---|---|---|
| 1. Januar 2027 | Neue Gewerbebauten und öffentliche Nichtwohngebäude | Nutzfläche über 250 m² |
| 1. Januar 2028 | Bestehende Gewerbegebäude | Dachsanierung, über 500 m² Nutzfläche |
| 1. Januar 2028 | Öffentliche Bestandsgebäude | Nutzfläche über 2.000 m² |
| 1. Januar 2029 | Öffentliche Bestandsgebäude | Nutzfläche über 750 m² |
| 1. Januar 2030 | Alle neuen Wohngebäude | Neubauten, alle Größen; auch gebäudenahe Carports |
| 1. Januar 2031 | Kleinere öffentliche Bestandsgebäude | Nutzfläche über 250 m² |
Quelle: § 106 GModG-Entwurf, Stand Juni 2026. Angaben können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.
Für die meisten privaten Bauherren mit einem Einfamilienhaus ist der 1. Januar 2030 der entscheidende Stichtag. Wer bis Ende 2029 mit dem Bau fertig ist, baut noch nach den alten Regeln, oder muss freiwillig nachrüsten. Ab 2030 ist die Solaranlage beim Neubau Pflicht.
Was genau wird vorgeschrieben: PV oder auch Solarthermie?
Das Gesetz schreibt keine Technologie vor, sondern ein Ergebnis: Solarenergie muss genutzt werden. Die Pflicht kann mit einer Photovoltaikanlage oder einer Solarthermieanlage erfüllt werden.
Bei Photovoltaik sind keine Mindestgrößen in kWp explizit vorgegeben, die Anlage muss aber geeignet sein, um die erzeugte Energie tatsächlich zu nutzen. Bei Solarthermie gilt: Mindestens 15 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs des Gebäudes müssen gedeckt werden.
Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass Neubauten schon in der Planungsphase so konzipiert werden, dass die Solarstromerzeugung optimiert wird. Konkret bedeutet das:
- Dachausrichtung: Süd- oder Südwest-Ausrichtung bevorzugen
- Verschattung minimieren: Dachaufbauten, Schornsteine und Gauben reduzieren die Nutzfläche
- Statik: Die Dachkonstruktion muss Lasten von mindestens 15 bis 20 kg/m² tragen können
Wer das beim Bau bereits berücksichtigt, zahlt für die Nachrüstung keine zusätzlichen Verstärkungskosten.
Flexible Umsetzungsmodelle: Nicht nur Eigentümeranlagen
Wer eine PV-Anlage nicht selbst betreiben will, hat Alternativen. § 106 GModG erlaubt auch Contracting-Modelle und gemeinschaftliche Anlagen.
Die Erfüllungsoptionen im Überblick:
- Eigene Anlage: Klassische Variante: Bauherr kauft und betreibt die PV-Anlage selbst
- Dachverpachtung: Das Dach wird an einen Solardienstleister verpachtet, der die Anlage betreibt und Strom einspeist oder verteilt
- Anlagencontracting: Ein externer Energiedienstleister installiert und betreibt die Anlage auf eigene Kosten, der Eigentümer kauft den Strom zu einem Festpreis ab
- Mieterstrom-Modell: Sinnvoll für Mehrfamilienhäuser, die Anlage versorgt die Mieter direkt
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Mehrere Eigentümer teilen sich eine Anlage (auch über WEG-Recht geregelt)
Für Bauherren, die keine Lust auf Eigenkapitalbindung oder Wartungsaufwand haben, ist das Contracting-Modell besonders attraktiv: Die Pflicht wird erfüllt, ohne selbst zu investieren. Allerdings muss das Vertragsmodell mit dem Projektentwickler oder Energieversorger frühzeitig vereinbart werden, nicht erst nach Baugenehmigung.
Wann gilt die Pflicht nicht? Ausnahmen im Detail
Das GModG kennt drei Kategorien anerkannter Ausnahmen. Besonders wichtig: Bestehende Einfamilienhäuser sind generell ausgenommen, auch bei umfangreicher Dachsanierung.
1. Denkmalschutz: Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder in einem eingetragenen Ensemble liegen, sind vollständig befreit. Die zuständige Denkmalschutzbehörde entscheidet im Einzelfall.
2. Technische Unmöglichkeit:
- Dach mit unzureichender Tragfähigkeit (unter 15 kg/m²)
- Ausschließliche Nordausrichtung ohne nutzbare Neigungsflächen
- Dach bereits vollständig mit technischen Anlagen belegt
- Zu starke Verschattung durch Nachbargebäude oder Topografie
3. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Die Anforderung gilt als wirtschaftlich unzumutbar, wenn:
- Die Amortisationszeit der Anlage über 25 Jahre liegt, oder
- Die Installationskosten mehr als 10 Prozent der Gesamtbaukosten des Gebäudes betragen
Bestandseigentümer von Einfamilienhäusern können aufatmen: § 106 GModG gilt für sie nicht, nicht einmal dann, wenn das Dach vollständig saniert wird. Die Ausnahme gilt nur für den Neubau und für größere Gewerbe- und Zweckbauten.
Was kostet eine PV-Anlage 2026, und was rechnet sich?
Der Systempreis für Photovoltaik liegt 2026 bei durchschnittlich 1.015 Euro pro Kilowattpeak (kWp), rund 4,3 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Eine 10-kWp-Anlage kostet inklusive Montage zwischen 9.700 und 14.300 Euro.
Die Kosten im Überblick:
| Anlagengröße | Typisches Gebäude | Kosten ohne Speicher | Kosten mit 10-kWh-Speicher |
|---|---|---|---|
| 5 kWp | Kleines EFH, ~120 m² | 5.400 bis 7.000 € | 9.000 bis 12.000 € |
| 10 kWp | EFH, ~160 bis 200 m² | 9.700 bis 14.300 € | 13.000 bis 19.000 € |
| 15 kWp | Großes EFH, Doppelhaus | 14.500 bis 20.000 € | 18.000 bis 26.000 € |
Quelle: Fraunhofer ISE Photovoltaics Report, Stand März 2026; Eigenrecherche Marktpreise.
Steuerlich relevant: Seit 2023 gilt 0 Prozent Mehrwertsteuer auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf privaten Wohngebäuden (§ 12 Abs. 3 UStG), das ist unbefristet.
Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung: Bei einem Strompreis von aktuell rund 30 Cent/kWh und einer Eigenverbrauchsquote von 30 bis 40 Prozent amortisiert sich eine 10-kWp-Anlage in den meisten Regionen zwischen 10 und 14 Jahren, also deutlich unter der gesetzlichen 25-Jahres-Grenze für die Ausnahme.
Was die Planungs-Checkliste für Bauherren 2026 umfasst
Wer heute baut und 2029 oder 2030 fertigstellt, muss die Solarpflicht in die aktuelle Planung einbauen, nicht nachträglich. Diese Punkte gehören auf die Agenda.
Dachplanung:
- Südausrichtung oder Südwest-/Südostausrichtung anstreben (Richtung im Lageplan prüfen)
- Dachneigung zwischen 25 und 45 Grad für optimalen Ertrag
- Garagen und Carports in die Solarplanung einbeziehen (ab 2030 Pflicht)
- Schornstein und Dachgauben so positionieren, dass Verschattung minimal bleibt
Statik:
- Dachkonstruktion auf 15 bis 20 kg/m² Zusatzlast auslegen (Mehrkosten im Neubau: ca. 200 bis 800 Euro bei Holzdachstuhl)
- Beim Architekten explizit auf Solar-Statik hinweisen
Haustechnik:
- Leerrohre für DC-Kabel vom Dach in den Keller bereits im Rohbau verlegen (Mehrkosten: 80 bis 200 Euro; Nachrüstung: 500 bis 1.500 Euro)
- Zählerkasten für Einspeisezähler und optionalen Speicheranschluss einplanen
- Ausreichend dimensionierter AC-Hausanschluss (mindestens 3 × 63 A empfehlenswert)
Die regionalen Unterschiede bei Handwerkerkosten sind erheblich, gerade bei Elektroinstallationen. Aktuelle Richtwerte für dein Bundesland findest du auf der Seite Baukosten Bayern oder in unserem Baukostenrechner, der die wichtigsten Gewerke nach Region aufschlüsselt.
Wie verhält sich die Solarpflicht zur BEG-Förderung?
Solarpflicht und KfW-Förderung schließen sich nicht aus, im Gegenteil. Die Solarpflichterfüllung ist gleichzeitig Voraussetzung für bestimmte KfW-Effizienzstandards.
Der Nullemissionsgebäude-Standard, der ab 2030 für alle Neubauten gilt, setzt fossil-freie Energie am Gebäude voraus. Eine PV-Anlage ist dabei die praktischste Lösung, und macht gleichzeitig KfW-Förderprogramme zugänglicher:
- KfW 298 (Klimafreundlicher Neubau EH55): Läuft bis mindestens Ende 2026, zinsgünstiger Kredit bis 150.000 Euro
- KfW 570 (Erneuerbare Energien Plus): Gestartet 18. Juni 2026, für Unternehmen mit Mehrfamilienhäusern oder Gewerbe relevant, bis 150 Mio. Euro Kredit
- Einspeisevergütung: Für Anlagen bis 10 kWp liegt die Einspeisevergütung 2026 bei rund 8,2 Cent/kWh (§ 21 EEG 2023)
Detaillierte Informationen zu allen aktuellen Förderprogrammen, inklusive Antragsfristen und Kombinations-Regeln, gibt es im Ratgeber zum Thema Gebäudemodernisierungsgesetz 2026.
Was offen bleibt: Die ungeklärten Detailfragen
Das GModG ist noch nicht verabschiedet, und § 106 enthält einige Unschärfen, die erst die Ausführungsverordnung klären wird.
Die wichtigsten offenen Punkte:
- Mindestgröße der PV-Anlage: Das Gesetz nennt keine kWp-Zahl. Wie groß muss die Anlage mindestens sein, um die Pflicht zu erfüllen? Die Ausführungsverordnung steht noch aus.
- Nachweispflicht: Wie wird die Erfüllung der Pflicht beim Bauantrag oder der Baugenehmigung dokumentiert? Der Energieausweis wird vermutlich angepasst.
- Carports und Tiefgaragen: Die Pflicht gilt für 'gebäudenahe überdachte Stellflächen', der genaue Anwendungsbereich (Abstand, Größe) ist noch nicht definiert.
- Contracting-Vertragsstandards: Welche Mindestvorgaben müssen Dachverpachtungsverträge erfüllen, um als Pflichterfüllung anerkannt zu werden?
Bauherren, die jetzt Baugenehmigungen beantragen, sollten diese Fragen mit dem zuständigen Bauamt klären. Viele Behörden orientieren sich bereits am GModG-Entwurf, rechtlich verbindlich ist bis zum Inkrafttreten noch das GEG 2024.
FAQ: Solarpflicht 2027 nach § 106 GModG
Ab wann gilt die Solarpflicht für private Wohngebäude?
Für neue Wohngebäude gilt die Pflicht ab 1. Januar 2030. Wer vor diesem Datum fertigstellt, ist nicht verpflichtet. Bestandseinfamilienhäuser sind vollständig ausgenommen, auch bei Dachsanierung.
Muss ich eine PV-Anlage installieren oder reicht Solarthermie?
Beides ist möglich. Photovoltaik oder Solarthermie erfüllen die Pflicht. Bei Solarthermie gilt: Mindestens 15 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs müssen gedeckt werden.
Was kostet eine PV-Anlage für ein Einfamilienhaus 2026?
Eine 10-kWp-Anlage kostet 2026 zwischen 9.700 und 14.300 Euro ohne Speicher. Der Systempreis liegt aktuell bei rund 1.015 Euro pro kWp, rund 4 Prozent günstiger als 2025. Seit 2023 gilt 0 Prozent Mehrwertsteuer auf Wohngebäude-Anlagen.
Was passiert, wenn das Dach nicht für eine PV-Anlage geeignet ist?
Bei technischer Unmöglichkeit (mangelhafte Statik, ausschließliche Nordausrichtung, zu starke Verschattung) oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (Amortisation über 25 Jahre, Kosten über 10 Prozent der Gesamtbaukosten) kann eine Ausnahme beantragt werden.
Gilt die Solarpflicht auch für Garagen und Carports?
Ja, ab 1. Januar 2030 sind auch gebäudenahe überdachte Stellflächen einbezogen. Was genau als 'gebäudenah' gilt, klärt die ausstehende Ausführungsverordnung.
Kann ich die Pflicht auch durch Dachverpachtung erfüllen?
Ja. Das Gesetz erlaubt Contracting-Modelle, Dachverpachtung an Energiegenossenschaften und Mieterstrom-Modelle. Die Anlage muss nicht im Eigentum des Bauherrn stehen, entscheidend ist, dass sie auf dem Gebäude installiert ist und Solarenergie erzeugt.
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