Bundesweite Solarpflicht 2027: Was Bauherren jetzt konkret planen müssen
Das GModG führt ab 2027 eine bundesweite Solarpflicht ein. Für Wohngebäude gilt sie ab 2030. Wer heute plant, muss das Dach jetzt solar-ready konzipieren.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz bringt neben dem Ende des Heizungsgesetzes eine zweite große Neuerung: eine bundesweite Solarpflicht. Ab 2027 müssen neue Gewerbe- und Nichtwohngebäude ab 250 Quadratmeter Nutzfläche eine Solaranlage installieren. Für neue Wohngebäude gilt die Pflicht ab 2030. Wer heute ein Haus plant und es 2028 oder 2029 fertigstellt, fällt noch unter alte Regeln, aber wer 2030 einzieht, nicht mehr. Was genau § 106 GModG vorschreibt, was Ausnahmen gelten und warum die Planung heute schon die Weichen stellt.
Was ist die bundesweite Solarpflicht, und was hat das GModG damit zu tun?
§ 106 des Gebäudemodernisierungsgesetzes führt erstmals eine einheitliche, bundesweite Pflicht zur Installation von Solaranlagen ein. Sie ersetzt den bisherigen Flickenteppich aus unterschiedlichen Bundeslandregelungen durch einen gemeinsamen Mindeststandard.
Bisher regelten Solarpflichten ausschließlich die Bundesländer, und sehr unterschiedlich. Baden-Württemberg verpflichtet schon seit 2022, Bayern hat eine eigene Pflicht für Gewerbebauten, NRW seit 2024. Das Ergebnis: Je nach Bundesland galten völlig verschiedene Anforderungen, Ausnahmen und Fristen.
Das GModG beendet diesen Flickenteppich. Mit § 106 GModG schafft der Bund eine Mindestpflicht, die in allen 16 Bundesländern gleich gilt. Strengere Landesregeln, wie etwa in Baden-Württemberg, bleiben bestehen und sind weiterhin einzuhalten. Wer also in BW baut, muss sowohl die Bundesregel als auch die härtere Landesregel erfüllen.
Stand heute (Juli 2026) hat das Kabinett das GModG am 13. Mai 2026 beschlossen, der Bundestag hielt am 11. Juni seine erste Lesung, der Bundesrat nahm am 12. Juni Stellung. Das angestrebte Inkrafttreten ist der 1. Juli 2026, je nach parlamentarischem Verlauf könnte es sich auf November 2026 verschieben. Bis zur Verabschiedung gilt formal noch das GEG 2024, aber alle Behörden und Banken orientieren sich bereits am GModG.
Wer ist ab wann betroffen? Der Zeitplan im Überblick
Das GModG staffelt die Solarpflicht nach Gebäudetyp und Bauart, neue Wohngebäude sind erst ab 2030 verpflichtet, Gewerbeneubau schon ab 2027.
| Termin | Betroffene Gebäude |
|---|---|
| ab 1.1.2027 | Neue öffentliche Nichtwohngebäude und Gewerbebauten ab 250 m² Nutzfläche |
| ab 1.1.2028 | Bestehende Gewerbebauten ab 500 m² bei größerer Dachsanierung; öffentliche Bestandsgebäude ab 2.000 m² |
| ab 1.1.2029 | Öffentliche Bestandsgebäude ab 750 m² bei Dachsanierung |
| ab 1.1.2030 | Alle neuen Wohngebäude; neue überdachte Parkplätze an Gebäuden |
| ab 1.1.2031 | Kleinere öffentliche Bestandsgebäude ab 250 m² bei Dachsanierung |
Quelle: GModG-Entwurf § 106, Stand Juni 2026. Details können im parlamentarischen Verfahren noch angepasst werden.
Wichtig für private Bauherren: Bestehende Wohngebäude sind ausdrücklich nicht betroffen. Die Pflicht gilt nur für Neubauten ab 2030. Wer saniert, modernisiert oder eine alte Heizung tauscht, ist von § 106 GModG nicht berührt.
Was muss konkret eingebaut werden?
§ 106 GModG schreibt eine Solaranlage vor, lässt aber offen, ob Photovoltaik oder Solarthermie. Eine Mindestgröße enthält das Gesetz nicht. Die Ausführungsverordnung, die noch aussteht, wird Details regeln.
Das ist der größte Kritikpunkt an der neuen Regelung: Der Gesetzentwurf verpflichtet zum Einbau einer Solaranlage, gibt aber keine konkrete Mindestleistung oder Kollektorfläche vor. Bundesrat und Fachverbände monieren das als Planungsunsicherheit. Was eine "ausreichende" Anlage ist, werden erst Ausführungsverordnung und Behördenpraxis definieren.
Was das Gesetz jedoch verlangt:
- Technologieoption: Du kannst zwischen Photovoltaik und Solarthermie wählen. Auch Kombinationsanlagen (PV + Warmwasser) sind zulässig.
- Contracting erlaubt: Du musst die Anlage nicht selbst kaufen und betreiben. Mieterstrommodelle und externe Betreiber (sogenanntes Contracting) sind explizit zulässig.
- Solar-ready-Konzeption: Das Gebäude muss so geplant sein, dass das solare Potenzial des Daches optimal ausgenutzt wird, also günstige Dachneigung, keine unnötige Verschattung durch Dachaufbauten.
- Statik: Das Dach muss PV-Lasten von mindestens 15 bis 20 kg/m² tragen können.
Für die Praxis bedeutet das: Wer heute ein Gebäude für eine Fertigstellung 2029 oder 2030 plant, muss die Dachkonstruktion bereits so auslegen, dass eine spätere oder gleichzeitige Solarinstallation möglich ist. Ein nachträgliches Verstärken der Dachkonstruktion kostet deutlich mehr als die richtige Auslegung von Anfang an.
Was Solaranlagen 2026 kosten, und was der Staat fördert
Eine Photovoltaikanlage für ein Einfamilienhaus kostet 2026 zwischen 6.500 und 14.000 Euro ohne Speicher, mit Speicher 10.000 bis 20.000 Euro. Die KfW bietet dafür einen Kredit ab 3,77 Prozent effektiv.
Die gute Nachricht: Die Preise für PV-Anlagen sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. 2020 kosteten 10 kWp noch rund 20.000 Euro, heute liegt man für eine Anlage dieser Größe bei 9.000 bis 14.000 Euro inklusive Montage.
| Anlagentyp | Leistung | Kosten (ca.) | Amortisation |
|---|---|---|---|
| Kleines Einfamilienhaus | 5 bis 8 kWp | 6.500 bis 10.000 € | 8 bis 10 Jahre |
| Mittleres EFH | 8 bis 12 kWp | 9.000 bis 14.000 € | 9 bis 12 Jahre |
| Mit Batteriespeicher | 8 bis 12 kWp + 10 kWh | 14.000 bis 20.000 € | 11 bis 15 Jahre |
| Gewerbe/MFH | 20 bis 50 kWp | 18.000 bis 40.000 € | 8 bis 12 Jahre |
Richtwerte 2026 inklusive Montage, ohne MwSt. (PV bis 30 kWp ist MwSt-befreit). Amortisation abhängig von Eigenverbrauch und Einspeisevergütung.
KfW 270: Erneuerbare Energien Standard: Wer eine PV-Anlage oder Solarthermie finanzieren will, kann den KfW 270 nutzen. Der Kredit bietet aktuell Konditionen ab 3,77 Prozent effektiv, je nach Bonität bis zu 150 Millionen Euro Kredit und bis zu 30 Jahre Laufzeit. Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden.
Einspeisevergütung: Für nicht selbst verbrauchten Strom zahlt der Netzbetreiber 2026 rund 8,1 Cent je Kilowattstunde bei Anlagen bis 10 kWp und 7,0 Cent bei 10 bis 40 kWp. Die Vergütung ist 20 Jahre garantiert.
Die Gesamtbaukosten eines Einfamilienhauses steigen durch die Integration einer PV-Anlage von 8 bis 10 kWp um etwa 1,5 bis 2,5 Prozent, ein überschaubarer Aufschlag, der sich bei den meisten Projekten durch Energieeinsparungen amortisiert. Aktuelle regionale Vergleichswerte zeigen die Baukosten Bayern für deine Gesamtkalkulation.
Was heute schon gilt: Bundesland-Regeln im Überblick
Zehn Bundesländer haben bereits eigene Solarpflichten, teils strenger als das kommende GModG. Wer in einem dieser Länder baut, muss jetzt schon handeln.
Die Bundesregel ab 2027 gilt als Mindeststandard. Bundesländer mit bestehenden Regelungen bleiben davon unberührt:
| Bundesland | Geltende Solarpflicht (Stand Juli 2026) |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Seit 2022: Neubau, Dachsanierung, Parkplätze (60 % Dachfläche) |
| Bayern | Seit 2023: Gewerbliche Neubauten ab 250 m² |
| Berlin | Seit 2023: Neubauten und wesentliche Dachsanierungen |
| Brandenburg | Seit 2023: Neubauten |
| Bremen | Seit 2023: Neubauten und wesentliche Dachsanierungen |
| Hamburg | Seit 2023: 30 % Dachflächenpflicht |
| Niedersachsen | Seit 2024: Nicht-Wohngebäude und Parkflächen |
| NRW | Seit 2024: Nicht-Wohngebäude ab 100 m² |
| Rheinland-Pfalz | Seit 2023: Neubauten |
| Schleswig-Holstein | Seit 2023: Nicht-Wohngebäude |
Stand Juli 2026. Regeln variieren im Detail: Landesbauordnung und zuständige Baubehörde prüfen.
Für Bauherren in Baden-Württemberg gilt nach wie vor die strengste Regelung: 60 Prozent der geeigneten Dachfläche müssen mit Solaranlagen belegt werden. Das ist deutlich mehr als das, was die meisten anderen Länder verlangen, und mehr, als das GModG als Bundesminimum vorgibt.
Ausnahmen: Wann bist du von der Pflicht befreit?
Drei Ausnahmetatbestände sind im GModG vorgesehen: Denkmalschutz, technische Unmöglichkeit und wirtschaftliche Unzumutbarkeit. Alle drei müssen schriftlich durch einen Fachexperten nachgewiesen werden.
Ausnahme 1: Denkmalschutz: Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind grundsätzlich ausgenommen. Die Denkmalschutzbehörde muss zustimmen.
Ausnahme 2: Technische Unmöglichkeit: Wenn das Dach für eine Solaranlage nicht geeignet ist, zu geringe Tragfähigkeit, falsche Ausrichtung (Nordseite), zu starke Verschattung durch Nachbargebäude, kann die Pflicht entfallen. Ein zugelassener Energieberater oder Fachplaner muss die Unmöglichkeit schriftlich dokumentieren.
Ausnahme 3: Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Wenn die Amortisationszeit der Anlage 25 Jahre übersteigt, gilt die Pflicht als wirtschaftlich unzumutbar. Die Berechnungsgrundlage wird in der noch ausstehenden Ausführungsverordnung geregelt.
Für die meisten konventionellen Neubauten in Südausrichtung wird keine dieser Ausnahmen greifen. Kritiker bemängeln, dass die Begriffe "technisch unmöglich" und "wirtschaftlich unzumutbar" im Gesetz nicht klar definiert sind, was in der Praxis zu unterschiedlicher Auslegung durch Baubehörden führen dürfte.
Was das für deine Planung 2026 bedeutet
Wenn du heute für einen Neubau planst, der nach 2029 fertig wird: Konzipiere das Dach von Anfang an solar-ready. Das kostet nichts extra, spart aber später erhebliche Nacharbeiten.
Konkret: Wer einen Bauantrag 2026 stellt und Fertigstellung bis Ende 2029 anstrebt, fällt noch nicht unter die GModG-Solarpflicht für Wohngebäude (die gilt ab 2030). Trotzdem lohnt es sich aus zwei Gründen, die Solarfähigkeit des Dachs jetzt einzuplanen:
1. Verzögerungsrisiko: Bauprojekte dauern länger als geplant. Wer 2029 plant und 2030 fertig wird, greift in einen anderen Rechtsrahmen.
2. Wirtschaftlichkeit: Eine PV-Anlage amortisiert sich bei heutigen Preisen (8 bis 10 Jahre) schnell. Wer sie beim Neubau integriert, spart gegenüber der nachträglichen Installation 1.500 bis 3.000 Euro, weil Gerüst und Montage bereits stehen.
Die drei Planungsszenarien:
Fertigstellung vor Ende 2029 (Wohngebäude): GModG-Solarpflicht gilt noch nicht. Aber: Dach solar-ready planen, KfW 270 prüfen, Eigenverbrauch optimieren. Keine gesetzliche Pflicht, aber wirtschaftlich sinnvoll.
Fertigstellung 2030 oder später (Wohngebäude): Solarpflicht gilt. PV oder Solarthermie von Anfang an mitplanen. Kosten bei integrierter Planung: 6.500 bis 10.000 Euro für ein typisches EFH.
Gewerbe-/Nichtwohngebäude ab 250 m² mit Fertigstellung ab 2027: Solarpflicht gilt sofort. Anlagenplanung, Statikprüfung und Fachplanungsauftrag jetzt starten: Lead-Zeiten für Fachplaner sind 2026 wieder länger geworden.
Deine Gesamtkalkulation inklusive PV-Anlage, Nebenkosten und Finanzierung berechnest du im Baukostenrechner. Den Ratgeber zu KfW-Förderung mit aktuellem Stand findest du unter KfW-Förderung 2026.
FAQ: Bundesweite Solarpflicht 2027
Ab wann gilt die Solarpflicht für mein Einfamilienhaus?
Für neue Wohngebäude gilt die bundesweite Solarpflicht nach § 106 GModG erst ab dem 1. Januar 2030. Wer vorher fertigstellt, fällt noch nicht unter die Pflicht, außer sein Bundesland hat schon strengere eigene Regeln (z.B. Baden-Württemberg, Bayern, NRW).
Gilt die Pflicht auch für mein bestehendes Haus?
Nein. Bestehende Wohngebäude sind im GModG ausdrücklich ausgenommen. Die Solarpflicht gilt nur für Neubauten und, bei Nichtwohngebäuden, für wesentliche Dachsanierungen. Wer sein altes Haus saniert, ist nicht betroffen.
Photovoltaik oder Solarthermie, was muss ich einbauen?
Beide Optionen erfüllen die Pflicht. Du kannst zwischen einer PV-Anlage (Stromerzeugung) und einer Solarthermieanlage (Wärmeerzeugung für Warmwasser und Heizung) wählen. Auch Kombinationssysteme sind zulässig. Contracting-Modelle, bei denen ein Dritter die Anlage betreibt, sind ebenfalls erlaubt.
Wie groß muss die Solaranlage sein?
Das GModG gibt keine konkrete Mindestgröße vor. Die Ausführungsverordnung, die noch aussteht, wird Details regeln. Das ist ein Kritikpunkt: Aktuell herrscht Planungsunsicherheit, weil "ausreichend" nicht definiert ist. Orientierungswert aus Bundesland-Regeln: 50 bis 60 Prozent der geeigneten Dachfläche.
Kann ich von der Solarpflicht befreit werden?
Ja, in drei Fällen: Denkmalschutz, technische Unmöglichkeit (z.B. ungeeignetes Dach) oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit (Amortisation über 25 Jahre). Alle drei müssen durch einen Fachexperten schriftlich nachgewiesen werden.
Welche Förderung gibt es für Solaranlagen?
Der KfW 270 bietet Kredite für PV- und Solarthermieanlagen ab 3,77 Prozent effektiv, bis zu 150 Millionen Euro. PV-Anlagen bis 30 kWp sind MwSt-befreit. Die Einspeisevergütung beträgt 2026 rund 8,1 Cent je kWh für Anlagen bis 10 kWp (20 Jahre garantiert). KfW 570 fördert Unternehmen mit bis zu 150 Millionen Euro.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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