Wärmepumpe oder Gasheizung 2026: Was lohnt sich nach GModG und BEG-Reform?
GModG macht Gas wieder möglich, die BEG-Reform vom 21. Juli ändert die Wärmepumpen-Förderung. Ein direkter Vergleich: Was lohnt sich 2026 wirklich?

Zwei Gesetzesänderungen innerhalb weniger Wochen haben die Heizungsentscheidung für Bauherren und Sanierer grundlegend verändert: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) macht Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt, die BEG-Reform vom 21. Juli 2026 schreibt die Wärmepumpen-Förderung neu. Was soll man jetzt kaufen? Dieser Ratgeber zeigt, für wen Wärmepumpe und für wen Gas die bessere Wahl ist, mit konkreten Zahlen.
Was gilt gerade: GEG 2024 oder GModG?
Rechtlich gilt bis zum Inkrafttreten des GModG noch das GEG 2024 mit der 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht. In der Praxis orientieren sich Behörden und Banken aber bereits am GModG, mit konkreten Auswirkungen auf Heizungsgenehmigungen.
Das Bundeskabinett hat das GModG am 13. Mai 2026 beschlossen, die erste Bundestagslesung fand am 11. Juni statt. Das angestrebte Inkrafttreten ist der 1. Juli 2026, wegen des parlamentarischen Verfahrens könnte es sich auf November 2026 verschieben. Bis dahin gilt formal das GEG 2024.
Was das für dich bedeutet:
- Bestandssanierung heute: Viele Heizungsbauer und Genehmigungsbehörden akzeptieren Gas bereits unter Verweis auf das GModG. Das Risiko eines Einspruchs ist gering, aber nicht null.
- Neubau heute: Baugenehmigungen werden noch nach GEG 2024 erteilt. Eine Gasheizung im Neubau ist formal noch an Ausnahmetatbestände geknüpft.
- Neubau ab 2030: Unabhängig vom GModG gilt dann der Nullemissionsgebäude-Standard: Gas und Öl im Neubau faktisch ausgeschlossen.
Für alle Heizungsentscheidungen, die länger als vier Jahre wirken, ist das GModG bereits die relevante Planungsgrundlage.
Was die BEG-Reform ab 21. Juli 2026 für Wärmepumpen ändert
Ab 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen: Die maximalen förderfähigen Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 Euro, der Effizienzbonus entfällt, aber der Klimageschwindigkeitsbonus und ein neuer EU-Wertschöpfungsbonus bleiben oder kommen dazu.
Die neue Förderstruktur für Wärmepumpen im Überblick (KfW-Programm 458):
| Förderkomponente | Höhe ab 21. Juli 2026 | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | immer |
| Einkommensbonus (bis 30.000 € Einkommen) | +40 % | zu versteuerndes Jahreseinkommen |
| Einkommensbonus (30.000 bis 40.000 €) | +30 % | zu versteuerndes Jahreseinkommen |
| Einkommensbonus (40.000 bis 50.000 €) | +10 % | zu versteuerndes Jahreseinkommen |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +16 % | Ersatz einer mind. 20 Jahre alten Heizung |
| Familienzuschlag | 10.000 € mehr Freibetrag | mind. 1 minderjähriges Kind |
| Max. Fördersatz | bis zu 80 % | alle Boni kombiniert |
| Max. Zuschuss | 22.400 € | bei 28.000 € förderfähiger Kosten |
Quelle: KfW, ADAC, Stand Juli 2026
Was weggefallen ist: Der Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln ist ab dem 21. Juli gestrichen. Stattdessen werden natürliche Kältemittel (z. B. Propan R290) zur Grundvoraussetzung für die Förderung, nicht mehr als Bonus, sondern als Pflichtkriterium.
Was ab Q1 2027 neu kommt: Ein EU-Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Wärmepumpen aus EU-Produktion. Gleichzeitig sinkt die Grundförderung für Nicht-EU-Geräte auf 15 Prozent. Wer jetzt eine EU-Wärmepumpe plant, sollte prüfen, ob der Hersteller für den Bonus qualifiziert.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise abgebaut: Ab Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, bis er Mitte 2028 auf null fällt. Wer 2026 saniert, sichert sich die vollen 16 Prozent.
Alles zu Antragsstellung, Fristen und Kombination der Programme erklärt der Ratgeber KfW BEG-Reform Juli 2026.
Was für Gasheizungen wieder gilt
Unter dem GModG sind neue Gas- und Ölheizungen ohne Erneuerbare-Pflicht wieder einbaubar. Bis Ende 2028 ohne Auflagen, ab 2029 mit steigender Bio-Energiequote. Im Neubau endet die Gas-Ära aber 2030 de facto.
Die Bio-Treppe, die das GModG einführt:
| Zeitraum | Mindestanteil Bioenergie | Konsequenz für Gasheizung |
|---|---|---|
| Bis 31.12.2028 | 0 % | reines Erdgas zulässig |
| Ab 1.1.2029 | 10 % | Biogas-Beimischung über Vertrag |
| Ab 1.1.2035 | 30 % | wachsender Bio-Anteil |
| Ab 1.1.2040 | 60 % | überwiegend Biogas |
| 2045 | 100 % | gesetzliches Klimaschutzziel |
Quelle: GModG-Entwurf, Stand Juni 2026
Für Sanierungsvorhaben im Bestand bedeutet das: Du kannst heute eine neue Gasheizung einbauen. Ab 2029 musst du über deinen Gasversorger einen Biogas-Vertrag abschließen, die Heizung selbst bleibt unverändert. Anbieter wie E.ON, Entega und regionale Stadtwerke bieten solche Verträge bereits heute an.
Für Neubauten gilt eine andere Logik: Der Nullemissionsgebäude-Standard ab 1. Januar 2030 macht Gas faktisch unmöglich, nicht durch ein explizites Verbot, sondern weil ab dann keine fossilen CO₂-Emissionen am Standort entstehen dürfen. Wer 2029 oder früher fertigstellt, fällt noch unter die alten Regeln.
Wichtig: Für Gasheizungen gibt es keine staatliche Förderung über BEG oder BAFA. Die Mehrkosten für Biogas-Beimischung ab 2029 sind noch nicht verlässlich kalkulierbar, erste Marktschätzungen gehen von 5 bis 15 Prozent höheren Gasbezugskosten für Biogasanteile aus.
Direktvergleich: Wärmepumpe vs. Gasheizung 2026
Für die meisten Sanierer und Neubauer lohnt sich die Wärmepumpe wirtschaftlich, wenn Förderbedingungen, Gebäudedämmung und Heizlast passen. Die Gasheizung punktet nur noch bei sehr schlechtem Dämmstandard oder kurzem Zeithorizont.
Konkretes Rechenbeispiel für eine Sanierung im Einfamilienhaus (150 m² Wohnfläche, Baujahr 1995, Haushaltseinkommen 38.000 €, Ersatz einer 22 Jahre alten Gasheizung):
| Position | Wärmepumpe (Luft/Wasser) | Neue Gasheizung |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten (inkl. Installation) | 18.000 bis 25.000 € | 8.000 bis 12.000 € |
| KfW-Förderung (30 % + 30 % Einkommensbonus + 16 % KGBonus) | − 12.768 € | keine |
| Effektive Eigenkosten | 5.232 bis 12.232 € | 8.000 bis 12.000 € |
| Jahresbetriebskosten (Strom/Gas, ca.) | 1.200 bis 1.800 € | 2.200 bis 3.000 € |
| Einsparung p. a. gegenüber Gas | ca. 1.000 bis 1.200 € | , |
| Amortisation der Mehrkosten | ca. 3 bis 8 Jahre | , |
Richtwerte; Förderung berechnet auf 22.000 € förderfähige Kosten × 58 %. Betriebskosten abhängig von Energiepreisen und Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe.
Die Wärmepumpe ist bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro und einer alten zu ersetzenden Heizung nach aktuellem BEG wirtschaftlich fast immer die bessere Wahl. Der Vorteil schrumpft, wenn das Gebäude schlecht gedämmt ist (hohe Vorlauftemperaturen senken die Effizienz) oder wenn hohe Strompreise die Betriebskosten treiben.
Neubau vs. Bestandssanierung: Für wen gilt was?
Die Entscheidung Wärmepumpe vs. Gas hängt stark davon ab, ob du neu baust oder sanierst, und wann du fertigstellst.
Neubau mit Fertigstellung vor 2030: Gasheizung ist möglich, aber ohne Förderung. Wärmepumpe erhält vollen BEG-Zuschuss. EH40-Neubauten (KfW 298, 0,6 % Zins) setzen ohnehin auf 100 % Erneuerbare, die Wärmepumpe ist hier de facto Pflicht für den günstigsten KfW-Kredit. Wer auf die KfW-Förderung und niedrige Betriebskosten setzt, baut mit Wärmepumpe.
Neubau mit Fertigstellung ab 2030: Nullemissionsgebäude-Standard gilt ab 1. Januar 2030. Gas und Öl scheiden im Neubau dann aus, kein explizites Verbot, aber keine fossilen CO₂-Emissionen mehr erlaubt. Wer heute für 2030 plant, kommt um Wärmepumpe, Fernwärme oder zertifizierte Biomasse nicht herum. Aktuelle Baukosten für deinen Neubau berechnest du im Baukostenrechner.
Bestandssanierung heute: Hier hat sich durch GModG + BEG-Reform am meisten verändert. Du kannst jetzt wieder frei wählen. Für Gebäude mit gutem Dämmstandard (U-Werte Außenwand ≤ 0,25 W/m²K, Dreifachverglasung) ist die Wärmepumpe wirtschaftlich fast immer besser. Bei Altbau mit schlechtem Dämmstandard und Vorlauftemperaturen über 60 °C: Sanierung zuerst, dann Heizungstausch, oder Gasheizung als Übergangslösung mit klarem Zeithorizont.
Bestandssanierung mit Gas als Übergangslösung: Das GModG macht diese Strategie wieder legaler. Wer jetzt eine günstige Gasheizung einbaut, kann bis 2028 ohne Bio-Anteil heizen und 2029 auf Biogas umstellen. Bis 2030 oder 2035 kann das Haus gedämmt und dann auf Wärmepumpe umgestellt werden. Wirtschaftlich rechnet sich das aber nur, wenn die Gasheizung deutlich günstiger ist und das Gebäude vorher saniert werden muss.
Regionale Kostenunterschiede spielen ebenfalls eine Rolle. Aktuelle Richtwerte findest du auf der Seite Baukosten Bayern.
Was 2027 und 2028 auf dich zukommt
Ab Anfang 2027 kommt der EU-Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen, und der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt. Wer plant zu sanieren, sollte 2026 oder früh 2027 handeln.
Zeitraum der wichtigsten anstehenden Änderungen:
| Datum | Änderung | Auswirkung |
|---|---|---|
| Ab 21.7.2026 | BEG-Reform in Kraft | Neue Fördersätze gelten jetzt |
| Ab 1.2.2027 | Klimageschwindigkeitsbonus sinkt | Von 16 % auf 12 % |
| Ab 1.8.2027 | Klimageschwindigkeitsbonus sinkt | Von 12 % auf 8 % |
| Ab Q1 2027 | EU-Wertschöpfungsbonus (+15 %) | Nur für EU-Wärmepumpen |
| Ab 1.1.2028 | Nullemissionsstandard öffentl. NWG | Betrifft öffentliche Nichtwohngebäude |
| Ab 1.8.2028 | Klimageschwindigkeitsbonus endet | Auf 0 % gefallen |
| Ab 1.1.2029 | Bio-Treppe startet | 10 % Biogas für alle Heizungen |
| Ab 1.1.2030 | Nullemissionsgebäude-Standard | Gas im Neubau faktisch unmöglich |
Quelle: GModG-Entwurf, BEG-Reform Juli 2026
Fazit für die Planung: Wer 2026 oder bis Anfang 2027 saniert, holt den höchsten Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) mit. Wer auf den EU-Wertschöpfungsbonus wartet (Q1 2027), verliert 4 Prozentpunkte Klimageschwindigkeitsbonus, das lohnt sich nur, wenn die EU-Wärmepumpe deutlich günstiger oder besser ist.
FAQ: Wärmepumpe oder Gasheizung 2026?
Darf ich heute noch eine neue Gasheizung einbauen?
Formal gilt noch das GEG 2024, das die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht enthält. In der Praxis genehmigen viele Behörden unter Verweis auf das geplante GModG auch neue Gasheizungen. Sobald das GModG in Kraft tritt (angestrebt 1. Juli, möglicherweise November 2026), ist Gas ohne Einschränkung einbaubar, bis die Bio-Treppe ab 2029 greift.
Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen ab Juli 2026?
Das KfW-Programm 458 bietet ab 21. Juli 2026 eine Grundförderung von 30 Prozent. Dazu kommen ein Einkommensbonus (bis 40 %), ein Klimageschwindigkeitsbonus (16 %, wenn mindestens 20 Jahre alte Heizung ersetzt wird) und ein Familienzuschlag. Maximum: 80 Prozent Förderung, maximal 22.400 Euro Zuschuss bei 28.000 Euro förderfähiger Kosten.
Für wen lohnt sich die Wärmepumpe, für wen die Gasheizung?
Wärmepumpe lohnt sich für: gut gedämmte Gebäude (Vorlauftemperatur unter 55 °C), Haushalte mit Einkommen unter 50.000 Euro (hoher Einkommensbonus), Neubau (Nullemissionsgebäude 2030), wer langfristig plant. Gasheizung kann sinnvoll sein: bei schlecht gedämmtem Altbau mit hohem Sanierungsbedarf, wenn Gas deutlich günstiger ist und eine Sanierung geplant ist, oder als kurzfristige Brückenlösung.
Was kostet der Biogas-Pflichtanteil ab 2029?
First Marktschätzungen gehen von 5 bis 15 Prozent Aufschlag auf den Gaspreis aus, wenn 10 Prozent Biogasanteil beigemischt werden. Konkrete Preise hängen vom Gasversorger und der Biogasverfügbarkeit ab, beides ist heute noch nicht verlässlich kalkulierbar. Der Heizungstausch selbst ist nicht nötig.
Gilt die Förderung auch für Gasheizungen?
Nein. Weder KfW noch BAFA fördern den Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen. BEG-Förderung gilt ausschließlich für Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse-Heizungen und Hybridanlagen. Das GModG ändert daran nichts.
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Heizungstausch 2026?
Jetzt, wenn die Anlage ohnehin tauschreif ist. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist bis Januar 2027 am höchsten (16 %) und sinkt danach alle sechs Monate. Wer 2028 oder später tauscht, bekommt keinen Klimageschwindigkeitsbonus mehr. Der EU-Wertschöpfungsbonus ab Q1 2027 kann diesen Verlust für EU-Wärmepumpen teilweise ausgleichen.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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