BAFA BEG Einzelmaßnahmen: Was sich ab 21. Juli 2026 ändert – und was du jetzt wissen musst
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln bei der BAFA BEG Einzelmaßnahmen-Förderung: Der iSFP-Bonus greift nur noch auf Beträge über 30.000 Euro.

Wer im Sommer 2026 sein Haus dämmen oder Fenster tauschen lässt, merkt schnell: Die Förderrechnung stimmt nicht mehr. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die BAFA-Förderung bei energetischen Einzelmaßnahmen – und die Änderungen treffen vor allem kleinere Sanierungsvorhaben hart. Was genau sich geändert hat, welche Auswirkungen das auf deine Planung hat, und was bei der KfW 458 Heizungsförderung ebenfalls neu ist.
Was hat sich bei der BAFA BEG ab Juli 2026 geändert?
Der iSFP-Bonus gilt ab sofort nicht mehr auf die gesamten förderfähigen Kosten, sondern nur noch auf den Betrag, der 30.000 Euro übersteigt. Wer weniger investiert, bekommt nur noch 15 statt 20 Prozent Förderung.
Bis zum 20. Juli 2026 war die Rechnung einfach: 15 Prozent Grundförderung plus 5 Prozent iSFP-Bonus (für Vorhaben mit individuellem Sanierungsfahrplan) ergaben 20 Prozent auf alle förderfähigen Kosten. Das ist Geschichte. Seit dem 21. Juli 2026 berechnet sich der Bonus nur noch auf den Teil der Investition, der über der neuen Mindestgrenze von 30.000 Euro liegt.
Für die meisten Einzelmaßnahmen – eine Fassadendämmung, ein Fenstertausch, eine neue Haustür – ist das eine spürbare Verschlechterung. Denn typische Einzel-Sanierungsprojekte liegen oft deutlich unter 30.000 Euro.
Was unverändert gilt:
- 15 % Grundförderung bleibt für alle förderfähigen Einzelmaßnahmen
- Technische Mindeststandards (U-Werte) bleiben identisch
- Energieeffizienz-Experte bleibt Voraussetzung
- Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – Vertragsschluss mit dem Handwerker gilt bereits als Beginn
Wie der neue iSFP-Bonus funktioniert – mit Rechenbeispielen
Der Bonus greift ab sofort erst ab einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro. Kleinere Projekte erhalten den iSFP-Bonus gar nicht mehr – unabhängig davon, ob ein Sanierungsfahrplan vorliegt.
Drei Beispiele aus der Praxis:
| Maßnahme | Kosten | Förderung alt (20%) | Förderung neu | Differenz |
|---|---|---|---|---|
| Fenstertausch (EFH) | 15.000 € | 3.000 € | 2.250 € | –750 € |
| Fassadendämmung | 22.000 € | 4.400 € | 3.300 € | –1.100 € |
| Dach + Fassade kombiniert | 45.000 € | 9.000 € | 8.250 € | –750 € |
Annahme: iSFP-Bonus lag bisher pauschal auf den Gesamtkosten. Neue Berechnung: 15% auf alles + 5% nur auf den Betrag über 30.000 €. Maximalkosten 30.000 € / 60.000 € mit iSFP.
Zum Verständnis der neuen Rechnung beim 45.000 €-Beispiel:
- 15 % auf 45.000 € = 6.750 €
- 5 % auf (45.000 € – 30.000 €) = 5 % auf 15.000 € = 750 €
- Gesamt: 7.500 € – das entspricht einer effektiven Förderquote von knapp 16,7 %
Welche Maßnahmen sind betroffen?
Alle klassischen Gebäudehüllen-Maßnahmen fallen unter die neue Regel: Dämmung, Fenster, Außentüren. Auch Anlagentechnik wie Lüftung oder Smart-Home-Systeme sind betroffen.
Die neue Bonusregelung betrifft konkret:
Gebäudehülle:
- Dach- und Flachdachdämmung (U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K))
- Fassadendämmung (U-Wert ≤ 0,20 W/(m²K))
- Kellerdecken- und Bodendämmung
- Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster (Uw ≤ 0,95 W/(m²K))
- Haustüren und Außentüren
Anlagentechnik (ohne Heizung):
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Gebäudeautomation / Smart-Home-Systeme
- Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung (hydraulischer Abgleich)
Nicht betroffen: Die Heizungsförderung läuft seit 2024 vollständig über die KfW 458 – dazu gleich mehr.
Mehrfamilienhäuser: Neue Kostendegression
Für Mehrfamilienhäuser gilt seit Juli 2026 eine abgestufte Degression bei den förderfähigen Kosten. Das macht BAFA-Förderung für größere Gebäude strukturell schwächer.
Die neuen Obergrenzen pro Wohneinheit:
| Wohneinheit | Förderfähige Maximalkosten (ohne iSFP) | Mit iSFP |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| 2.–6. Wohneinheit | je 15.000 € | je 30.000 € |
| Ab 7. Wohneinheit | je 8.000 € | je 16.000 € |
Für ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten bedeutet das: Maximal förderfähig sind 30.000 + (5 × 15.000) + (4 × 8.000) = 137.000 Euro. Beim Einfamilienhaus waren es vorher bis zu 60.000 Euro mit iSFP – das bleibt für die erste Einheit erhalten.
Wer ein Mehrfamilienhaus plant oder saniert, sollte die Kalkulation neu aufmachen. Die Förderquote sinkt mit zunehmender Wohneinheitenzahl spürbar.
KfW 458 Heizungsförderung: Auch hier Änderungen seit Juli 2026
Die Heizungsförderung läuft seit 2024 nicht mehr über BAFA, sondern über KfW 458. Auch dort gelten seit dem 21. Juli 2026 leicht veränderte Konditionen – der Förderhöchstbetrag ist gesunken.
KfW 458 Heizungstausch – aktuelle Konditionen:
| Bonus | Fördersatz | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Tausch fossiler Heizung |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +16 % | Heizung älter als 20 Jahre oder Öl/Gas-Heizung |
| Einkommensbonus | +10 % | Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € netto |
| Maximale Kombination | 70 % | bei Erfüllung aller Boni |
Die wichtigste Änderung: Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit wurde von 30.000 auf 28.000 Euro abgesenkt. Bei maximalem Fördersatz von 70 Prozent sind das noch 19.600 Euro statt zuvor 21.000 Euro – ein Unterschied von 1.400 Euro.
Für konkrete Zahlen zu Heizungseinbau und Gesamtbaukosten in deiner Region hilft der Baukostenrechner weiter – er berücksichtigt die regionalen Unterschiede bei Handwerkerpreisen.
Was war die Antragspause im Juli 2026?
Zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 konnten weder bei KfW noch bei BAFA neue Anträge oder Voranfragen gestellt werden. Wer in diesem Zeitraum einen Handwerksvertrag unterschrieben hat, muss aufpassen.
Die zweiwöchige technische Umstellungspause hatte praktische Konsequenzen: Wer zwischen dem 9. und 20. Juli einen Handwerksvertrag abgeschlossen hat, gilt als Maßnahmenbeginn ohne vorherigen Antrag – das kann zum kompletten Förderverlust führen. Nur wer vor dem 9. Juli bereits eine Voranfrage gestellt hatte, ist durch Übergangsregelungen abgesichert.
Falls du in diesem Zeitraum einen Vertrag unterschrieben hast: Kontaktiere sofort einen Energieeffizienz-Experten (EEE) – in Einzelfällen gibt es Härteregelungen. Die Frist für nachträgliche Klärungen ist eng.
Ausblick: WPB-Bonus ab 2027 geplant
Ab dem ersten Quartal 2027 soll ein neuer "WPB-Bonus" für besonders energieineffiziente Gebäude eingeführt werden. Der Bonus ist auf Gebäudehüllmaßnahmen beschränkt – Anlagentechnik profitiert nicht.
Die genauen Konditionen stehen noch nicht fest. Klar ist: Der WPB-Bonus zielt auf Gebäude mit schlechter Energiebilanz (Energieeffizienzklassen G und H). Wer ein sanierungsbedürftiges Altgebäude besitzt, sollte die Planung ggf. auf 2027 verschieben, wenn das Vorhaben die WPB-Kriterien erfüllen könnte.
Aktuelle Entwicklungen zu Förderregeln und Bauzinsen – beides relevant für deine Sanierungsplanung – findest du im Ratgeber Bauzinsen aktuell: Was die EZB-Entscheidungen für deine Baufinanzierung bedeuten.
Was das für deine Sanierungsplanung 2026 bedeutet
Kleinere Einzelmaßnahmen werden durch die Reform deutlich weniger gefördert. Wer mehrere Maßnahmen plant, sollte sie sinnvoll bündeln – das maximiert den verbleibenden iSFP-Bonus.
Drei Szenarien für die Praxis:
Szenario A – Kleines Projekt (unter 30.000 €): Kein iSFP-Bonus mehr. Nur 15 % Grundförderung. Wer vorher 20 % geplant hatte, muss die Kalkulation anpassen.
Szenario B – Großes Paket (über 30.000 €): Der Bonus greift, aber nur auf den Mehrbetrag über 30.000 €. Sinnvoll: mehrere Maßnahmen im selben Antrag bündeln, um die Schwelle zu überschreiten.
Szenario C – Heizungstausch: Läuft vollständig über KfW 458, nicht über BAFA. Konditionen bleiben attraktiv, aber Förderhöchstbetrag ist leicht gesunken. Bei Planung eines Einfamilienhauses oder Sanierung im Bestand lohnt der direkte Vergleich mit Wärmepumpen-Kosten in deiner Region – etwa in Nordrhein-Westfalen, wo Handwerkerkosten leicht unter dem bundesdeutschen Schnitt liegen.
FAQ: BAFA BEG Einzelmaßnahmen nach der Reform
Gilt der iSFP-Bonus ab Juli 2026 gar nicht mehr für kleine Projekte?
Richtig. Wer weniger als 30.000 Euro investiert, erhält nur noch die Grundförderung von 15 Prozent – unabhängig davon, ob ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Der iSFP-Bonus greift ausschließlich auf den Betrag, der über 30.000 Euro liegt.
Lohnt sich ein iSFP jetzt noch?
Für größere Sanierungsprojekte über 30.000 Euro ja. Wer plant, mehrere Maßnahmen über mehrere Jahre umzusetzen, profitiert weiter vom Sanierungsfahrplan als Planungsinstrument. Bei kleinen Einzelprojekten unter 30.000 Euro rechnet sich der iSFP kaum noch – Energieeffizienz-Experten kosten zwischen 500 und 2.000 Euro.
Was kostet mich die Förderkürzung konkret?
Bei einer Fassadendämmung für 22.000 Euro fehlten bisher 5 % auf 22.000 € = 1.100 Euro Bonus. Den gibt es nicht mehr. Du erhältst nur noch 15 % = 3.300 Euro statt 4.400 Euro. Das ist real spürbar, macht das Vorhaben aber nicht unwirtschaftlich.
Hat sich auch etwas bei der Heizungsförderung geändert?
Ja. Die KfW 458 hat den Förderhöchstbetrag von 30.000 auf 28.000 Euro pro erste Wohneinheit gesenkt. Die prozentualen Fördersätze (30 % Grundförderung, bis 70 % mit Boni) sind unverändert.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Immer vor Beginn der Maßnahme. Der Abschluss des Handwerkervertrags gilt bereits als Maßnahmenbeginn – nicht erst der Baubeginn oder die Rechnungsstellung. Antrag nachträglich stellen ist nicht möglich.
Gibt es 2027 neue Fördermöglichkeiten?
Ab dem ersten Quartal 2027 ist der WPB-Bonus für Gebäude mit schlechter Energieeffizienz (Klassen G und H) geplant. Genaue Konditionen stehen noch aus. Wer ein sanierungsbedürftiges Altgebäude hat, sollte das im Blick behalten.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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