KfW-Förderung 2026: Alle Programme für Neubau & Sanierung
Übersicht aller KfW-Förderprogramme 2026: Effizienzhaus-Stufen, Zuschüsse, Kredite und Antragstellung Schritt für Schritt erklärt.

KfW-Förderung 2026 im Überblick
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert energieeffizientes Bauen und Sanieren mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Die wichtigsten Programme 2026:
- KfW 297/298: Klimafreundlicher Neubau: Kredit bis 100.000 € pro Wohneinheit, mit QNG-Siegel bis 150.000 €. Die befristete Stufe Effizienzhaus 55 ist noch bis 31.12.2026 beantragbar (Antragseingang bei der KfW), effektiv ab 1,00 %.
- KfW 261: Wohngebäude-Kredit: Bis 150.000 € für Effizienzhaus-Sanierung, mit Tilgungszuschuss je nach Stufe
- KfW 458: Heizungsförderung: Zuschuss für Wärmepumpe & Co., seit 21.07.2026 bis 70 %, bei zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € bis 80 %. Nur für bestehende Gebäude.
- KfW 300: Wohneigentum für Familien: Kredit bis 270.000 € (Effizienzhaus 40), nicht mit 297/298 für dieselbe Wohnung kombinierbar
Stand: 7. Oktober 2026, Angaben laut KfW-Produktseiten und Konditionenübersicht vom 06.10.2026.
KfW-Effizienzhaus-Stufen erklärt
Die Zahl hinter „Effizienzhaus" gibt an, wie viel Prozent Energie das Haus im Vergleich zu einem Referenzgebäude verbraucht:
- Effizienzhaus 55: 55 % des Referenzwerts. Im Neubau befristet gefördert (bis 31.12.2026), keine Öl- oder Gasheizung, Biomasse erlaubt.
- Klimafreundliches Wohngebäude: Effizienzhaus 40 plus Anforderung an die Ökobilanz (Treibhausgase im Lebenszyklus), kein Öl, Gas oder Biomasse.
- Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: zusätzlich mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, höherer Kredit bis 150.000 €.
Die früheren Stufen „Effizienzhaus 40 Plus“ und „40 NH“ fördert die KfW im Neubau nicht mehr.
Mehrkosten vs. Förderung: Ein KfW-40-Haus kostet ca. 15 bis 20 % mehr als ein Haus im gesetzlichen Mindeststandard (GModG, vormals GEG), kann dafür aber den KfW-Kredit „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298) nutzen: bis 100.000 € je Wohneinheit, mit QNG-Siegel bis 150.000 €. Einen Tilgungszuschuss gibt es in diesem Programm nicht (Stand KfW, geprüft 24.09.2026).
Antragstellung Schritt für Schritt
So beantragst du KfW-Fördermittel für deinen Neubau:
- Schritt 1: Energieberater beauftragen (Pflicht für die meisten Programme)
- Schritt 2: Förderantrag stellen, bevor das Vorhaben beginnt. Kredite (297/298, 300, 261) laufen über deine Bank, den Zuschuss 458 beantragst du selbst im KfW-Portal.
- Schritt 3: Zusage abwarten, dann Aufträge vergeben
- Schritt 4: Nach Fertigstellung: Bestätigung des Energieberaters einreichen
Wichtig: Als Beginn des Vorhabens zählt in der Regel der Abschluss eines Bau-, Liefer- oder Leistungsvertrags, nicht erst der erste Spatenstich. Verträge mit aufschiebender oder auflösender Bedingung sind teils erlaubt, bei der Heizungsförderung 458 sogar Voraussetzung. Die Details stehen im Merkblatt des jeweiligen Programms.
Häufige Fragen
Wann muss ich den KfW-Antrag stellen?
Vor Beginn des Vorhabens, also in der Regel vor Abschluss verbindlicher Bau-, Liefer- oder Leistungsverträge. Kredite beantragst du über deine Bank, den Heizungszuschuss 458 selbst im KfW-Portal. Nachträgliche Anträge werden nicht akzeptiert.
Kann ich KfW-Förderung und BAFA-Zuschuss kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme nicht. Seit 21.07.2026 gilt außerdem: Wer eine Effizienzhaus-Sanierung mit KfW 261 fördern lässt, kann für dasselbe Gebäude nicht parallel Einzelmaßnahmen (KfW 458 oder BAFA) nutzen. Im Neubau gibt es weder 458 noch BAFA-Einzelmaßnahmen.
Brauche ich einen Energieberater für KfW-Förderung?
Ja, für die meisten KfW-Programme ist ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte Pflicht.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater). Alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis zu Finanz- und Förderangaben
Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-10-07. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
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