BAFA BEG Reform 2026: Was sich seit dem 21. Juli bei der Gebäudeförderung geändert hat
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue BEG-Regeln: Der iSFP-Bonus startet erst ab 30.000 Euro, Geringverdiener bekommen bis zu 40 % Förderung. Was sich konkret ändert.
Am 21. Juli 2026 ist die umfangreichste Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit der Einführung 2021 in Kraft getreten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Förderbedingungen neu strukturiert – mit spürbaren Auswirkungen auf Sanierungsvorhaben: Der iSFP-Bonus gilt jetzt erst ab einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro, während Geringverdienerhaushalte erstmals eine deutlich höhere Förderquote von bis zu 40 Prozent erhalten. Was sich genau geändert hat, was weiterhin gilt und was du bei laufenden Vorhaben beachten musst – hier ein vollständiger Überblick.
Was ist am 21. Juli 2026 geändert worden?
Die BAFA hat die BEG-Einzelmaßnahmenförderung zum 21. Juli 2026 grundlegend umstrukturiert: Das Programm wurde laut BAFA „sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter" gestaltet – mit neuen Einkommensgrenzen, geändertem iSFP-Bonus und überarbeiteten Fördersätzen für bestimmte Maßnahmen.
Der Hintergrund der Reform: Die BEG-Ausgaben stiegen in den letzten Jahren erheblich, während ein Großteil der Mittel an Haushalte mit überdurchschnittlichem Einkommen floss. Die Bundesregierung reagierte mit einer Neuausrichtung, die auf drei Säulen basiert:
- Einkommensstaffelung: Haushalte mit geringerem Einkommen erhalten höhere Zuschüsse
- Mindestvolumen für Boni: Der iSFP-Bonus greift nur noch bei größeren Sanierungspaketen
- Fokussierung: Kleinere Einzelmaßnahmen werden weiter gefördert, aber ohne Aufschläge
Beachte: Alle Anträge, die vor dem 21. Juli 2026 bewilligt wurden, laufen nach den alten Regeln weiter. Der Bestandsschutz gilt vollumfänglich. Nur Neuanträge ab dem 21. Juli fallen unter die neuen Bedingungen.
iSFP-Bonus: Neue 30.000-Euro-Schwelle
Der iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan, 5 Prozentpunkte zusätzlich) gilt seit dem 21. Juli 2026 nur noch für Sanierungsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro. Früher gab es keine solche Untergrenze.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein durch einen Energieberater erstelltes Dokument, das die schrittweise Sanierung eines Gebäudes in einem aufeinander abgestimmten Gesamtkonzept plant. Wer einen solchen iSFP vorlegen konnte, erhielt bisher auf jede geförderte Einzelmaßnahme 5 Prozentpunkte Zuschlag – auch bei kleinen Vorhaben wie dem Austausch von zwei Fenstern für 4.000 Euro.
Das ist nun vorbei. Der Bonus-Anspruch setzt voraus, dass das gesamte Investitionsvolumen der beantragten Maßnahme mindestens 30.000 Euro erreicht. Für kleinere Einzelprojekte fällt der 5-Prozent-Aufschlag ersatzlos weg.
Was das konkret bedeutet:
| Vorhaben | Investitionsvolumen | iSFP-Bonus alt | iSFP-Bonus neu |
|---|---|---|---|
| Fenstertausch (5 Fenster) | ca. 8.000 € | + 5 % | kein Bonus |
| Außendämmung Teilfläche | ca. 15.000 € | + 5 % | kein Bonus |
| Komplettdämmung Fassade | ca. 35.000 € | + 5 % | + 5 % ✓ |
| Heizungstausch + Dämmung | ca. 45.000 € | + 5 % | + 5 % ✓ |
| Vollsanierung zum EH55 | ca. 80.000 € | + 5 % | + 5 % ✓ |
Quelle: BAFA BEG-Reform, Stand 21. Juli 2026. Volumen ist Richtwert für ein durchschnittliches Einfamilienhaus.
Für umfangreiche Sanierungspakete ändert sich durch die neue Schwelle wenig. Wer ohnehin über 30.000 Euro investiert, erhält den Bonus wie zuvor. Wer dagegen bislang kleinere Maßnahmen mit iSFP-Bonus kombiniert hat, verliert diesen Vorteil.
Die Empfehlung für Sanierer: Einzelmaßnahmen strategisch bündeln. Statt Fassade und Dach in zwei Jahresscheiben zu sanieren, können beide Maßnahmen in einem Antrag zusammengefasst werden – sofern das Gesamtvolumen über 30.000 Euro liegt, greift der iSFP-Bonus auf beide.
Einkommensabhängige Förderung: Was sich für wen verbessert
Neu seit dem 21. Juli: Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter bestimmten Grenzen erhalten einen einkommensabhängigen Bonus von bis zu 15 Prozentpunkten zusätzlich – damit steigt die Gesamtförderquote auf bis zu 40 Prozent.
Die Einkommensstaffelung funktioniert in drei Stufen. Die konkreten Einkommensgrenzen richten sich nach der Haushaltsgröße und werden vom zu versteuernden Jahreseinkommen der letzten beiden Steuerbescheide abgeleitet:
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze Stufe 1 | Einkommensgrenze Stufe 2 |
|---|---|---|
| 1–2 Personen | bis 35.000 €/Jahr | bis 20.000 €/Jahr |
| 3–4 Personen | bis 50.000 €/Jahr | bis 30.000 €/Jahr |
| ab 5 Personen | bis 65.000 €/Jahr | bis 40.000 €/Jahr |
Richtwerte basierend auf BAFA-Ankündigung; genaue Grenzen in den aktualisierten BAFA-Merkblättern, Stand Juli 2026.
Der zusätzliche Einkommensbonus:
- Stufe 1 (mittleres Einkommen): +5 Prozentpunkte auf den Basisfördersatz
- Stufe 2 (niedriges Einkommen): +15 Prozentpunkte auf den Basisfördersatz
Konkret: Wer Stufe 2 erfüllt, eine Fassadendämmung für 40.000 Euro plant und einen iSFP vorlegt, erhält:
- Basis: 20 %
- iSFP-Bonus: +5 %
- Einkommensbonus Stufe 2: +15 %
- Gesamtförderquote: 40 %
Das entspricht einem Zuschuss von 16.000 Euro auf ein 40.000-Euro-Vorhaben – und das muss nicht zurückgezahlt werden.
Nachteil der Einkommensprüfung: Sie erfordert mehr Verwaltungsaufwand. Steuerbescheide müssen eingereicht werden, die Bearbeitung durch die BAFA dauert nach Eigenaussage aktuell 6 bis 10 Wochen (statt bisher 4 bis 6 Wochen).
Was weiterhin gilt: BEG-Einzelmaßnahmen im Überblick
Der Grundsatz der BEG-Einzelmaßnahmenförderung ist unverändert: Alle förderfähigen Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Heizung und der Lüftung können weiterhin bezuschusst werden – mit Basisfördersätzen von 15 bis 25 Prozent.
Überblick der aktuellen Fördersätze nach der Reform:
| Maßnahme | Basisfördersatz | Max. förderfähige Kosten | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Außendämmung (Fassade) | 15 % | 60.000 € | 9.000 € |
| Dach-/Kellerdeckendämmung | 15 % | 30.000 € | 4.500 € |
| Fenster und Türen | 15 % | 60.000 € | 9.000 € |
| Lüftungsanlage | 15 % | 30.000 € | 4.500 € |
| Heizungsoptimierung | 15 % | 5.000 € | 750 € |
| Wärmepumpe (BEG EM) | 25 % | 30.000 € | 7.500 € |
| Solarthermie | 25 % | 20.000 € | 5.000 € |
Quelle: BAFA BEG-Merkblatt Einzelmaßnahmen, Stand Juli 2026. Ohne iSFP-Bonus und ohne Einkommensbonus. Boni addieren sich zum Basisfördersatz.
Wichtig: Die förderfähigen Kosten sind Obergrenzen. Wer 80.000 Euro für die Fassade ausgibt, bekommt trotzdem nur den Zuschuss auf maximal 60.000 Euro berechnet.
Die Wärmepumpen-Förderung (Heizungstausch) läuft seit Januar 2024 vollständig über die KfW (Programm 458) und ist nicht Teil der BAFA BEG EM – der Wert in der Tabelle oben gilt nur für einzelne Wärmepumpenkomponenten im Gebäudebestand, nicht für den vollständigen Heizungstausch. Für den kompletten Austausch auf Wärmepumpe gilt weiterhin KfW 458 mit bis zu 70 Prozent Förderung. Details dazu erklärt der Ratgeber KfW-Förderung 2026.
Was während des Übergangszeitraums 9.–20. Juli galt
Zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 war die Antragsstellung für neue Technische Projektbeschreibungen (TPBs) ausgesetzt – wer in dieser Zeit keine TPB hatte, konnte keine Anträge stellen. Laufende Anträge wurden nicht unterbrochen.
Der Übergangszeitraum war notwendig, um das BAFA-Portal auf die neuen Förderbedingungen umzustellen. Wer vor dem 9. Juli einen vollständigen Antrag mit TPB eingereicht hatte, ist von der Reform nicht betroffen. Wer in der Lücke steckte, musste bis zum 21. Juli warten und nach neuen Regeln beantragen.
Praxisrelevanz hat das vor allem für Vorhaben, die Ende Juni oder Anfang Juli kurz vor der Antragstellung standen. Wer jetzt – im September 2026 – ein neues Sanierungsprojekt plant, startet direkt nach den neuen Regeln.
Wann lohnt sich eine Sanierung jetzt noch mehr?
Mit der neuen Einkommensstaffelung lohnt sich die Vollsanierung eines schlecht gedämmten Bestandsgebäudes für Haushalte mit niedrigem Einkommen jetzt deutlich stärker als vor der Reform.
Ein konkretes Rechenbeispiel: Sanierung eines 140-m²-Einfamilienhauses aus den 1970er-Jahren (Fassade + Dach + Fenster + neue Wärmepumpe):
| Position | Kosten | Förderung (Standard) | Förderung (Stufe 2 + iSFP) |
|---|---|---|---|
| Fassadendämmung | 45.000 € | 6.750 € (15 %) | 18.000 € (40 %) |
| Dachdämmung | 18.000 € | 2.700 € (15 %) | 7.200 € (40 %) |
| Fenster (10 Stk.) | 22.000 € | 3.300 € (15 %) | 8.800 € (40 %) |
| Wärmepumpe (KfW 458) | 18.000 € | 9.000 € (50 %) | 12.600 € (70 % mit Bonus) |
| Gesamt | 103.000 € | 21.750 € | 46.600 € |
Richtwerte für ein typisches EFH 140 m², Altbau. Wärmepumpe über KfW 458, nicht BAFA. Förderfähige Kosten können unter den Ist-Kosten liegen.
Der Unterschied: 21.750 Euro Förderung im Standardfall vs. 46.600 Euro bei niedrigem Haushaltseinkommen. Wer die Einkommensgrenze erfüllt und einen iSFP vorlegen kann, reduziert seine Netto-Sanierungskosten auf rund 56.000 Euro – für ein Vorhaben, das den Energieverbrauch um 60 bis 70 Prozent senkt.
Die tatsächlichen Baukosten unterscheiden sich stark je nach Bundesland und Region. Für Bayern – wo Handwerkerpreise überdurchschnittlich hoch sind – findest du aktuelle Richtwerte unter Baukosten Bayern. Deinen individuellen Finanzierungsbedarf für Sanierung und Neubau berechnest du im Baukostenrechner.
Was jetzt zu tun ist: Konkrete Handlungsschritte
Wer eine Sanierung plant, sollte jetzt drei Dinge prüfen: ob die Maßnahmen die 30.000-Euro-Schwelle erreichen, ob ein Einkommensbonus beansprucht werden kann und ob ein iSFP-Beratungsvertrag bereits besteht.
Checkliste für Sanierer ab September 2026:
1. Investitionsvolumen einschätzen: Frag deinen Handwerksbetrieb oder Energieberater nach einem Grobkostenvoranschlag. Kommst du auf unter 30.000 Euro, lohnt sich ein iSFP-Beratungsvertrag nicht, weil der Bonus wegfällt.
2. Maßnahmen bündeln: Wenn Fassade und Dach ohnehin in den nächsten zwei Jahren geplant sind, prüfe ob eine gemeinsame Beauftragung und ein gebündelter BAFA-Antrag sinnvoll sind. Der iSFP-Bonus gilt für das gesamte Paket, wenn das Gesamtvolumen über 30.000 Euro liegt.
3. Einkommensnachweis vorbereiten: Die zwei aktuellsten Steuerbescheide bereithalten. Bei Antragstellung fragt die BAFA nach dem zu versteuernden Einkommen. Die Einkommensgrenzen für Stufe 1 und Stufe 2 findest du im jeweils aktuellen BAFA-Merkblatt.
4. Energieberater beauftragen: Für den iSFP und für viele BEG-Maßnahmen brauchst du einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE). Die Energieberatungskosten selbst sind über das BAFA-Programm Energieberatung Wohngebäude mit bis zu 80 Prozent bezuschusst.
5. Vor Maßnahmenbeginn beantragen: Die Grundregel gilt unverändert: Der BAFA-Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen – vor Vertragsunterzeichnung mit dem Handwerker – gestellt werden. Ausnahme: Notfallreparaturen (Heizungsausfall). Wer zu früh beginnt, verliert den Förderanspruch.
Aktuelle Richtwerte zu Sanierungskosten je nach Region und Gebäudetyp findest du unter Baukosten Nordrhein-Westfalen.
FAQ: BAFA BEG Reform Juli 2026
Ab wann gelten die neuen BEG-Regeln?
Die neuen Regeln gelten für alle Anträge, die ab dem 21. Juli 2026 bei der BAFA eingegangen sind. Anträge, die vor dem 21. Juli bewilligt wurden, laufen nach den alten Konditionen weiter – der Bestandsschutz gilt vollumfänglich.
Was hat sich beim iSFP-Bonus geändert?
Der iSFP-Bonus (5 Prozentpunkte Zuschlag auf den Basisfördersatz) gilt seit dem 21. Juli 2026 nur noch für Sanierungsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro. Früher gab es keine Untergrenze. Für kleinere Vorhaben unter 30.000 Euro entfällt der Bonus ersatzlos.
Wer bekommt die neue einkommensabhängige Förderung?
Haushalte, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter bestimmten Grenzen liegt, erhalten einen Einkommensbonus von +5 bis +15 Prozentpunkten auf den Basisfördersatz. Die genauen Grenzen richten sich nach der Haushaltsgröße und sind in den aktuellen BAFA-Merkblättern veröffentlicht. Bei niedriger Einkommensstufe und iSFP-Bonus sind Gesamtförderquoten von bis zu 40 Prozent möglich.
Hat sich am Grundprinzip der BEG geändert?
Nein. Die BEG bleibt eine Zuschussförderung ohne Rückzahlungspflicht für förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Heizung und der Lüftung. Antragstellung vor Maßnahmenbeginn bleibt Pflicht. Die Basisfördersätze (15–25 Prozent) sind weitgehend unverändert.
Kann ich BAFA-Förderung mit KfW-Programmen kombinieren?
Ja, grundsätzlich. Dabei gilt: Keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme. BAFA BEG EM und KfW Kredit (261) können für unterschiedliche Maßnahmenpakete kombiniert werden. Für den Heizungstausch (Wärmepumpe) ist ausschließlich KfW 458 zuständig – hier gibt es keine BAFA-Überschneidung.
Wie lange dauert die Bearbeitung nach der Reform?
Die BAFA gibt aktuell (Stand September 2026) eine Bearbeitungszeit von 6 bis 10 Wochen an – etwas länger als vor der Reform, bedingt durch die Einkommensüberprüfung. Plane das in deinem Sanierungszeitplan ein, und stelle den Antrag so früh wie möglich.
Was passiert mit dem BAFA-Antrag, wenn mein Handwerker früher beginnt?
Du verlierst den Förderanspruch vollständig. Die Grundregel gilt weiterhin ausnahmslos. Als Maßnahmenbeginn gilt der Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung an den Handwerksbetrieb – nicht der physische Baubeginn. Der schriftliche Vertrag mit dem Handwerker darf erst nach der BAFA-Antragstellung unterzeichnet werden.
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