BAFA BEG Reform 2026: Was sich seit dem 21. Juli bei der Gebäudeförderung geändert hat
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue BEG-Regeln: 15 Prozent für Dämmung und Fenster, der iSFP-Bonus greift erst ab 30.000 Euro. Einkommensabhängig ist nur die Heizungsförderung der KfW.

Am 21. Juli 2026 ist eine neue Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Für die Einzelmaßnahmen, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert, also Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung und Heizungsoptimierung, bleibt der Fördersatz bei 15 Prozent. Neu sind die Bedingungen für den iSFP-Bonus und eine Kostenstaffel für Mehrfamilienhäuser. Einen einkommensabhängigen Bonus gibt es weiterhin nur bei der Heizungsförderung der KfW, nicht beim BAFA. Hier steht, was gilt.
Stand dieses Artikels: 7. Oktober 2026.
Was ist am 21. Juli 2026 geändert worden?
Für BAFA-Einzelmaßnahmen hat die Reform drei Dinge geändert: Der iSFP-Bonus setzt jetzt 30.000 Euro Investition voraus, bei Mehrfamilienhäusern sinken die förderfähigen Kosten ab der zweiten Wohneinheit, und ab 2027 kommt ein Bonus für besonders ineffiziente Gebäude.
Das Bundeswirtschaftsministerium beschreibt die Reform als "sozialer, effizienter und fokussierter". Für die BAFA-Förderung heißt das konkret:
- iSFP-Bonus mit Mindestvolumen: nur noch ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten und nur auf den Betrag darüber
- Degression bei Mehrfamilienhäusern: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste, je 8.000 Euro ab der siebten
- Fokus auf schlechte Gebäude: ab dem ersten Quartal 2027 ein WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen
Die soziale Komponente, also der gestaffelte Einkommensbonus, betrifft die Heizungsförderung der KfW (Programm 458).
Für Anträge, die bis einschließlich 20. Juli 2026 eingegangen sind, gilt die alte Fassung, auch wenn erst später entschieden wird. Alle Anträge ab dem 21. Juli fallen unter die neuen Regeln.
iSFP-Bonus: Neue 30.000-Euro-Schwelle
Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten setzt seit dem 21. Juli 2026 ein förderfähiges Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro voraus. Er gilt dann nur für die Kosten oberhalb der Höchstgrenze ohne iSFP, beim Einfamilienhaus also oberhalb von 30.000 Euro.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Konzept eines Energieberaters, das die Sanierung eines Gebäudes Schritt für Schritt plant. Bisher brachte er auf jede geförderte Einzelmaßnahme aus dem Plan 5 Prozentpunkte mehr, auch bei kleinen Vorhaben. Außerdem verdoppelte er die Kostenobergrenze auf 60.000 Euro.
Seit dem 21. Juli gilt: Die Maßnahme muss Teil eines vom BAFA geförderten iSFP sein, innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden und mindestens 30.000 Euro brutto förderfähige Kosten haben. Der Bonus gilt nur für den Teil oberhalb der Höchstgrenze ohne iSFP. Für die Heizung gibt es keinen iSFP-Bonus.
Was das konkret bedeutet (Einfamilienhaus mit iSFP, eigene Rechnung):
| Vorhaben | Investitionsvolumen | Zuschuss alt (20 %) | Zuschuss neu |
|---|---|---|---|
| Fenstertausch (5 Fenster) | ca. 8.000 € | 1.600 € | 1.200 € (15 %) |
| Außendämmung Teilfläche | ca. 15.000 € | 3.000 € | 2.250 € (15 %) |
| Komplettdämmung Fassade | ca. 35.000 € | 7.000 € | 5.500 € (15 % + 5 % auf 5.000 €) |
| Fassade + Dach | ca. 45.000 € | 9.000 € | 7.500 € (15 % + 5 % auf 15.000 €) |
Die Investitionsvolumen sind grobe Annahmen für ein Einfamilienhaus, keine amtlichen Werte.
Auch bei großen Paketen ist der Bonus also kleiner als früher. Bündeln lohnt sich trotzdem: Wer Fassade und Dach im selben Antrag zusammenfasst und so über 30.000 Euro kommt, erhält den Bonus auf den Mehrbetrag und kann bis zu 60.000 Euro fördern lassen.
Einkommensbonus: nur bei der Heizungsförderung
Einen Einkommensbonus für Dämmung, Fenster oder Lüftung gibt es nicht. Der gestaffelte Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent gilt nur für den Heizungstausch über die KfW, und nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen.
Die Staffel bei der KfW-Heizungsförderung (Programm 458):
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % |
| 30.001 bis 40.000 € | 30 % |
| 40.001 bis 50.000 € | 10 % |
| über 50.000 € | kein Bonus |
Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026.
Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens im zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag, nachgewiesen über die Einkommensteuerbescheide. Lebt mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, sinkt das angesetzte Einkommen einmalig um 10.000 Euro, unabhängig von der Zahl der Kinder. Eine Staffel nach Haushaltsgröße gibt es nicht.
Zusammen mit 30 Prozent Grundförderung und 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus (bei Antrag bis 31. Januar 2027) sind für den Heizungstausch bis zu 80 Prozent möglich. Diese Obergrenze gilt bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro, mit Kind bis 40.000 Euro, sonst liegt sie bei 70 Prozent.
Was weiterhin gilt: BEG-Einzelmaßnahmen im Überblick
Das BAFA fördert Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung mit 15 Prozent. Für Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung gibt es 50 Prozent. Den Heizungstausch fördert die KfW mit 30 Prozent Grundförderung.
| Maßnahme | Fördersatz | Zuständig |
|---|---|---|
| Dämmung von Fassade, Dach, Kellerdecke | 15 % | BAFA |
| Fenster und Außentüren | 15 % | BAFA |
| Lüftungsanlagen, Gebäudeautomation | 15 % | BAFA |
| Heizungsoptimierung (Effizienz) | 15 % | BAFA |
| Heizungsoptimierung (Emissionsminderung) | 50 % | BAFA |
| Fachplanung und Baubegleitung | 50 % | BAFA |
| Heizungstausch inkl. Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse | 30 % + Boni | KfW (458) |
Quelle: BAFA, KfW, Stand Oktober 2026.
Förderfähige Kosten: Für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zusammen gelten 30.000 Euro für die erste Wohneinheit je Kalenderjahr, mit iSFP-Bonus 60.000 Euro. Diese Grenze gilt für alle Maßnahmen zusammen, nicht je Maßnahme. Die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro brutto je Maßnahme.
Höchster Zuschuss beim Einfamilienhaus (gerechnet): 4.500 Euro ohne iSFP, 10.500 Euro mit iSFP bei 60.000 Euro Kosten (15 % auf 60.000 € plus 5 % auf 30.000 €).
Wer 80.000 Euro für die Fassade ausgibt, bekommt den Zuschuss trotzdem höchstens auf 60.000 Euro. Weil die Grenze je Kalenderjahr gilt, kann es sich lohnen, große Vorhaben mit dem Energieeffizienz-Experten auf zwei Jahre zu verteilen.
Für Gebäudehülle und Anlagentechnik ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Den Heizungstausch fördert seit 2024 die KfW im Programm 458. Details dazu erklärt der Ratgeber KfW-Förderung 2026.
Was während der Umstellung im Juli galt
Maßgeblich war das Antragsdatum: Anträge bis einschließlich 20. Juli 2026 laufen nach der alten Fassung. Beim BAFA müssen seit dem 21. Juli neue Kennungen für die technische Projektbeschreibung (TPB-ID) erzeugt werden.
Für Anträge bis einschließlich 20. Juli 2026 gibt es beim BAFA Übergangsregeln. Wer jetzt ein neues Sanierungsprojekt plant, startet direkt nach den neuen Regeln und braucht eine neu erzeugte TPB-ID.
Wann lohnt sich eine Sanierung jetzt?
Für Haushalte mit niedrigem Einkommen lohnt sich vor allem der Heizungstausch, weil dort bis zu 80 Prozent drin sind. Bei Dämmung und Fenstern ist der Zuschuss für alle Einkommen gleich.
Ein Rechenbeispiel (eigene Rechnung): Sanierung eines 140-m²-Einfamilienhauses aus den 1970er-Jahren mit Fassade, Dach, Fenstern und neuer Wärmepumpe, alles im selben Jahr, Eigentümer wohnt selbst und ersetzt eine alte Ölheizung, iSFP liegt vor:
| Position | Kosten | Haushalt zvE über 50.000 € | Haushalt zvE unter 30.000 € |
|---|---|---|---|
| Fassade, Dach, Fenster (BAFA) | 85.000 € | 10.500 € (Grenze 60.000 €) | 10.500 € (Grenze 60.000 €) |
| Wärmepumpe (KfW 458) | 18.000 € | 8.280 € (46 %) | 14.400 € (80 %) |
| Gesamt | 103.000 € | 18.780 € | 24.900 € |
Die Kosten sind Annahmen. Antrag für die Wärmepumpe bis 31.01.2027. Ohne iSFP wären es beim BAFA höchstens 4.500 €.
Ohne iSFP sinkt der BAFA-Anteil auf 4.500 Euro. Verteilt man die Hüllenmaßnahmen auf zwei Kalenderjahre, steigt die förderfähige Summe, die genaue Aufteilung sollte der Energieeffizienz-Experte planen.
Die tatsächlichen Baukosten unterscheiden sich je nach Region. Richtwerte für den Süden findest du unter Baukosten Bayern. Deinen Finanzierungsbedarf berechnest du im Baukostenrechner.
Was jetzt zu tun ist: Konkrete Handlungsschritte
Prüfe, ob deine Maßnahmen 30.000 Euro erreichen, ob ein iSFP sinnvoll ist und ob du statt Einzelmaßnahmen eine Sanierung zum Effizienzhaus willst. Beides gleichzeitig geht nicht.
1. Investitionsvolumen einschätzen: Lass dir eine Grobkostenschätzung geben. Unter 30.000 Euro bringt der iSFP beim BAFA keinen Bonus mehr. Als Planungsgrundlage kann er trotzdem sinnvoll sein, und ab 2027 ist er Voraussetzung für den WPB-Bonus.
2. Maßnahmen bündeln: Wenn Fassade und Dach ohnehin anstehen, prüfe einen gemeinsamen Antrag. Über 30.000 Euro greift der Bonus auf den Mehrbetrag.
3. Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen: Seit dem 21. Juli 2026 lassen sich BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA, KfW 458) und die Sanierung zum Effizienzhaus mit KfW 261 nicht parallel nutzen. Zwischen beiden liegen drei Jahre Sperrfrist.
4. Energieeffizienz-Experten beauftragen: Für den iSFP und für Maßnahmen an der Gebäudehülle brauchst du einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Die Energieberatung bezuschusst das BAFA mit 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten.
5. Vor Beginn beantragen, mit bedingtem Vertrag: Bei Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde. Ein Vertrag ohne diese Bedingung vor dem Antrag gilt als Vorhabenbeginn und kostet die Förderung.
Richtwerte zu Kosten in anderen Regionen findest du unter Baukosten Nordrhein-Westfalen.
FAQ: BAFA BEG Reform Juli 2026
Ab wann gelten die neuen BEG-Regeln?
Für alle Anträge, die ab dem 21. Juli 2026 eingegangen sind. Anträge bis einschließlich 20. Juli 2026 werden nach der alten Fassung behandelt, auch wenn die Bewilligung erst danach kam.
Was hat sich beim iSFP-Bonus geändert?
Er setzt jetzt mindestens 30.000 Euro förderfähige Kosten voraus und gilt nur für den Betrag über der Höchstgrenze ohne iSFP, beim Einfamilienhaus über 30.000 Euro. Früher gab es die 5 Prozentpunkte auf alle Kosten.
Gibt es beim BAFA eine einkommensabhängige Förderung?
Nein. Für Dämmung, Fenster, Türen und Lüftung gibt es für alle 15 Prozent. Einen Einkommensbonus (40/30/10 Prozent) gibt es nur beim Heizungstausch über die KfW, für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 50.000 Euro.
Hat sich am Grundprinzip der BEG geändert?
Nein. Die BEG fördert Einzelmaßnahmen weiter mit Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Der Satz von 15 Prozent für die Gebäudehülle ist unverändert.
Kann ich BAFA-Förderung mit KfW-Programmen kombinieren?
Mit der KfW-Heizungsförderung 458 ja, beide gehören zu den BEG-Einzelmaßnahmen. Nicht kombinierbar ist seit dem 21. Juli 2026 die Effizienzhaus-Sanierung mit KfW 261: Zwischen ihr und den Einzelmaßnahmen gilt eine Sperrfrist von drei Jahren.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Eine verbindliche Bearbeitungsdauer nennt das BAFA nicht. Stelle den Antrag deshalb früh. Nach dem Antrag darfst du auf eigenes Risiko beginnen, für die Umsetzung hast du 36 Monate ab Zusage.
Was passiert, wenn mein Handwerker vor dem Antrag beginnt?
Dann ist das Vorhaben förderschädlich begonnen und die Förderung entfällt. Als Beginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags, nicht erst der Baustart. Erlaubt ist nur ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage, und der muss bei Antragstellung sogar vorliegen. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-10-07. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
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