Heizungsgesetz Reform 2026: Was das GModG für Bauherren jetzt bedeutet
Das GModG ersetzt das Heizungsgesetz ab Juli 2026, die 65%-EE-Pflicht fällt weg, Gas- und Ölheizungen sind wieder frei. Was das konkret bedeutet.

Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) ersetzen und noch vor der Sommerpause das parlamentarische Verfahren durchlaufen: Inkrafttreten voraussichtlich Juli 2026. Für Bauherren und Sanierer bedeutet das: andere Spielregeln bei der Heizungswahl, mehr Freiheit bei der Technik, aber auch neue Unsicherheiten ab 2029.
Was ist das GModG, und warum kommt es jetzt?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das umstrittene Heizungsgesetz ab und tritt voraussichtlich im Juli 2026 in Kraft, die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien wird vollständig gestrichen.
Das GEG 2024, volkstümlich als Heizungsgesetz bekannt, war von Anfang an politisch umstritten. Die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, galt für viele Hauseigentümer als zu bürokratisch und kaum umsetzbar. Die neue Bundesregierung hat das Gesetz grundlegend überarbeitet, das Ergebnis ist ein fundamental anderer Ansatz: technologieoffen statt vorschreibend.
Bis das GModG formal in Kraft tritt, gilt eine Übergangsregelung: Die 65%-EE-Pflicht ist bereits bis zum 1. November 2026 ausgesetzt. Wer also jetzt eine neue Heizung einbaut, muss diese Anforderung bereits heute nicht mehr erfüllen.
Was sich konkret ändert: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
Die Paragraphen 71 und 72 GEG, zuständig für die Heizungspflichten und Austauschfristen, werden komplett gestrichen.
| Regelung | GEG 2024 | GModG 2026 |
|---|---|---|
| 65%-EE-Pflicht bei Neueinbau | Ja | Entfällt |
| Gas-/Ölheizung ohne EE-Anteil | Nicht zulässig | Wieder erlaubt |
| Beratungspflicht vor Einbau | Verpflichtend | Entfällt |
| Austauschpflicht alte Kessel (§72) | Ja | Entfällt |
| Biotreppe ab 2029 | Nein | Ja: Lieferantenquote |
| KfW-Förderung Wärmepumpe | Bis zu 70 % | Gesichert bis 2029 |
| EH55-Neubaustandard | Gilt | Gilt weiterhin |
Was nicht entfällt: Der Neubaustandard EH55 gilt weiterhin. Wer ein Haus baut, muss nach wie vor einen energieeffizienten Gebäudestandard einhalten, die Heizungsart ist dabei jedoch technologieoffen.
Die Biotreppe: Was ab 2029 auf dich zukommt
Die eigentliche Lenkungswirkung des GModG kommt nicht über Verbote, sondern über eine Lieferantenquote für klimafreundliche Brennstoffe, die sogenannte Biotreppe.
Ab dem 1. Januar 2029 müssen Lieferanten von Gas und Heizöl einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe beimischen. Wer ab 2029 eine neue Gas- oder Ölheizung betreibt, verbrennt automatisch einen wachsenden Anteil an Biomethan, grünem Wasserstoff oder E-Fuels:
| Jahr | Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoff |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
Der Haken: Was das kostet, hat die Bundesregierung noch nicht konkret beziffert. Der Normenkontrollrat hat das als kritisch angemerkt, für Bauherren bedeutet das Planungsunsicherheit bei den späteren Betriebskosten einer Gas- oder Ölheizung. Wer heute eine solche einbaut, sollte diese Mehrkosten ab 2029 einkalkulieren.
Was ist jetzt erlaubt, und was macht langfristig Sinn?
Technologieoffen bedeutet: du kannst im GModG-Rahmen fast jede Heizungsart einbauen. Gas, Öl, Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme, alles erlaubt.
Die relevante Frage ist nicht mehr, was du darfst, sondern was langfristig wirtschaftlich Sinn macht.
Wärmepumpe: Niedrige Betriebskosten bei gutem Gebäudestandard, volle KfW-Förderung, keine Abhängigkeit von der Biotreppe. Für Neubauten nach EH40/EH55-Standard die effizienteste Wahl. Wer ein Einfamilienhaus plant, sollte die Entscheidung eng mit dem Energiebedarfsnachweis abstimmen, die Heizungsart beeinflusst die erreichbare KfW-Stufe direkt.
Gas-Brennwertanlage: Geringere Anschaffungskosten (ca. 8.000 bis 15.000 Euro inkl. Installation), aber ab 2029 steigende Biobrennstoffe mit noch unklaren Mehrkosten. Für Bestandsgebäude mit schlechter Dämmung oft die pragmatische Wahl.
Hybridheizung (Wärmepumpe + Gas): Kombination aus günstigen Stromkosten im Normalbetrieb und Gas als Backup, förderfähig über KfW 458 und für Bestandsgebäude mit bestehender Gasinstallation sinnvoll.
Pelletkessel/Biomasse: Höhere Investition (15.000 bis 25.000 Euro), aber CO2-neutral und für ländliche Lagen mit Holzressourcen interessant.
Den Baukostenrechner kannst du nutzen, um die Gesamtkosten eines Neubaus inklusive Heizsystem realistisch einzuschätzen, je nach Region und Gebäudegröße variieren die Kosten erheblich.
KfW-Förderung: Was bleibt, was sich ändert
Die Heizungsförderung über KfW 458 läuft 2026 unverändert weiter, bis mindestens 2029 gesichert, maximaler Zuschuss bleibt 70 Prozent.
Das GModG streicht die 65%-Pflicht, lässt aber die finanzielle Lenkung über Förderanreize unangetastet. Wer auf erneuerbare Energien setzt, wird weiterhin staatlich belohnt:
| Fördertatbestand | Zuschuss |
|---|---|
| Wärmepumpe: Grundförderung | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus (Altanlage mind. 20 Jahre alt) | + 20 % |
| Einkommensbonus (unter 40.000 € Jahreseinkommen) | + 30 % |
| Maximale Gesamtförderung | 70 % |
| Maximale Fördersumme pro Wohneinheit | 30.000 Euro |
Für energieeffizienten Neubau (KfW-Programm 297/298, Klimafreundlicher Neubau) gelten weiterhin deutlich günstigere Zinssätze: ab ca. 2,5 Prozent effektiv, rund 1,0 bis 1,4 Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktzins für 10-jährige Bindung (Stand Juni 2026: ca. 3,5 bis 3,9 Prozent). Alle Details zur Antragstellung und Programmkombination erklärt der Ratgeber KfW-Förderung 2026.
Gilt nach wie vor: Der KfW-Antrag für Neubau muss zwingend vor Baubeginn gestellt werden, wer bereits mit den Arbeiten beginnt, verliert den Förderanspruch vollständig.
Regionale Unterschiede: Gleiche Regel, andere Kosten
Das GModG gilt bundesweit einheitlich, aber die Kosten für Heizungseinbau, Sanierung und Neubau variieren regional erheblich.
In Bayern oder Baden-Württemberg zahlst du für die gleiche Heizungsinstallation oft 20 bis 30 Prozent mehr als in strukturschwachen Regionen in Sachsen-Anhalt oder Thüringen. Handwerkerkapazitäten, Anfahrtswege und regionale Marktmacht der Betriebe spielen dabei genauso eine Rolle wie die allgemeinen Baukosten vor Ort.
Regionale Richtwerte für Baukosten, inklusive Haustechnik und Heizungsinstallation, findest du auf der Seite Baukosten Bayern. Auch wenn das GModG einheitlich gilt: Wer regional plant, muss regional kalkulieren.
Was solltest du jetzt konkret tun?
Die Empfehlung für Bauherren und Sanierer im Sommer 2026 ist klar: Heizungswahl nicht auf die lange Bank schieben, aber auch nicht unter Druck entscheiden.
Drei konkrete Schritte:
Schritt 1: Energieberater konsultieren: Auch wenn die Beratungspflicht entfällt, ist eine unabhängige Energieberatung sinnvoller denn je. Die Heizungswahl hat 20-jährige Auswirkungen auf Betriebskosten und Wiederverkaufswert.
Schritt 2: KfW-Antrag vor Baubeginn stellen: Wer die Wärmepumpenförderung nutzen will, muss den Antrag noch vor dem ersten Spatenstich einreichen. Diese Regel bleibt im GModG unverändert.
Schritt 3: Biotreppe einplanen: Wer sich für Gas oder Öl entscheidet, sollte ab 2029 mit steigenden Brennstoffkosten rechnen, auch wenn die genaue Höhe noch offen ist.
FAQ: GModG und Heizungsgesetz 2026
Wann tritt das GModG in Kraft?
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 13. Mai 2026 beschlossen. Nach dem parlamentarischen Verfahren soll das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Derzeit wird mit einem Inkrafttreten im Juli 2026 gerechnet. Bis dahin ist die 65%-Pflicht bereits bis 1. November 2026 ausgesetzt.
Kann ich jetzt wieder eine Gas- oder Ölheizung einbauen?
Ja, bereits jetzt. Die 65%-EE-Pflicht ist bis 1. November 2026 ausgesetzt. Sobald das GModG formal gilt, sind Gas- und Ölheizungen dauerhaft wieder ohne Einschränkung der Energieart zulässig.
Was bedeutet die Biotreppe konkret für mich als Hausbesitzer?
Ab 2029 mischen Brennstofflieferanten wachsende Anteile klimafreundlicher Gase und Öle bei. Du musst selbst nichts tun, aber die Mehrkosten für Biobrennstoffe gegenüber reinem Erdgas sind noch nicht beziffert. Das ist das zentrale Planungsrisiko bei einer neuen Gas- oder Ölheizung.
Bleibt die KfW-Förderung für Wärmepumpen bestehen?
Ja. Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) ist bis mindestens 2029 gesichert. Der maximale Zuschuss von 70 Prozent bleibt erhalten.
Was ist mit der Pflichtberatung vor dem Heizungstausch?
Sie entfällt mit dem GModG. Experten raten aber trotzdem zur unabhängigen Beratung, gerade weil die Biotreppe und die langfristigen Kosten noch so viele Unbekannte enthalten.
Gilt der EH55-Standard beim Neubau weiterhin?
Ja, unverändert. Das GModG ändert nichts am Neubaustandard. Neubauten müssen weiterhin mindestens die Anforderungen eines Effizienzhauses 55 (EH55) erfüllen, die Heizungsart ist dabei jedoch frei wählbar.
Passivhaus und EH40: Lohnt sich der höhere Standard noch?
Wer 2026 neu baut und KfW-Förderung will, baut am besten auf EH40-Standard, der Mehraufwand gegenüber EH55 amortisiert sich durch niedrigere Energiekosten und bessere Konditionen.
Das GModG ändert nichts an der Logik dahinter: Die KfW-Zinsvergünstigung für das Programm 297 (Klimafreundlicher Neubau, EH40) ist erheblich. Der Effektivzins liegt ab ca. 2,5 Prozent, bei einem aktuellen Marktzins von 3,5 bis 3,9 Prozent für 10-jährige Bindung (Stand Juni 2026) ergibt das bei einer Kreditsumme von 300.000 Euro über 10 Jahre eine Ersparnis von rund 15.000 bis 20.000 Euro allein an Zinsen.
| Standard | KfW-Programm | Zinsersparnis ggü. Markt | Typische Mehrkosten Bau |
|---|---|---|---|
| EH55 (Mindeststandard) | Kein KfW-Kredit | , | , |
| EH40 (Klimafreundlicher Neubau) | KfW 297/298 | ca. 1,0 bis 1,5 % p.a. | ca. 5 bis 10 % des Baupreises |
| Passivhaus (ähnlich EH40+) | KfW 297/298 | ca. 1,0 bis 1,5 % p.a. | ca. 10 bis 15 % des Baupreises |
Ein Passivhaus erreicht durch sehr gute Dämmung und Wärmerückgewinnung Heizkosten nahe null, auch mit einer kleinen Wärmepumpe. Der höhere Baupreis rechnet sich über die Nutzungsdauer. Wer langfristig plant und die Biotreppe vermeiden will, ist mit EH40 oder Passivhaus-Standard am besten aufgestellt.
Der Baukostenrechner gibt dir einen realistischen ersten Überblick, was ein Neubau in deiner Region nach verschiedenen Energiestandards kostet, bevor du dich für Heizung und Dämmpaket entscheidest.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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