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Foerderung

KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“: 30.000 € Zuschuss für Büroumwandlung, was ab Juli 2026 gilt

Ab 1. Juli 2026 fördert der Bund Büro- und Gewerbeumwandlungen zu Wohnraum mit bis zu 30.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit. Was das KfW-Programm 266 konkret bedeutet.

9 Min. LesezeitAktualisiert: 2026-07-31
KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“: Beitragsbild zum Ratgeber von Baukostenplan.de
KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“. Ratgeber aus dem Bereich Foerderung auf Baukostenplan.de.
Redaktion Baukostenplan.de·Aktualisiert am: 2026-07-31·Quellen: BKI 2025/2026, Destatis, KfW, BAFA·9 Min. Lesezeit

Hinweis zu diesem Artikel

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.

Hinweis zu Finanz- und Förderangaben

Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-07-31. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.

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