KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“: 30.000 € Zuschuss für Büroumwandlung, was ab Juli 2026 gilt
Ab 1. Juli 2026 fördert der Bund Büro- und Gewerbeumwandlungen zu Wohnraum mit bis zu 30.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit. Was das KfW-Programm 266 konkret bedeutet.

Ab 1. Juli 2026 startet das neue KfW-Förderprogramm 266 „Gewerbe zu Wohnen“, und es ist anders als die meisten Bauförderungen: kein Kredit, kein Tilgungszuschuss, sondern ein direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je entstehender Wohneinheit. Die Konversion von Büros, Arztpraxen oder Ladenlokalen in Wohnungen soll damit wirtschaftlich attraktiver werden. Was das Programm leistet, wer antragsberechtigt ist und was dein Projekt kosten darf, liest du hier.
Was ist das KfW-Programm 266 und was fördert es?
Das KfW-Programm 266 „Gewerbe zu Wohnen“ (GzW) bezuschusst ab 1. Juli 2026 die Umwandlung beheizter Gewerbeimmobilien in Wohnraum mit bis zu 30.000 Euro je entstehender Wohneinheit. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und muss vor Baubeginn beantragt werden.
Das Bundesbauministerium stellt dafür 300 Millionen Euro bereit. Das Programm läuft zunächst vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2026, eine Verlängerung ist möglich, aber noch nicht beschlossen.
Förderfähig sind leer stehende oder unterbelegte Büros, Arztpraxen, Verwaltungsgebäude, Ladenlokale und andere beheizte Nichtwohngebäude, die zu Wohnraum umgebaut werden. Voraussetzung: Es entsteht mindestens eine neue Wohneinheit, und das Gebäude erreicht nach dem Umbau den Effizienzhaus-85-EE-Standard oder bei Denkmälern den Effizienzhaus-Denkmal-EE-Standard.
| Merkmal | KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“ |
|---|---|
| Start | 1. Juli 2026 |
| Art der Förderung | Direkt-Zuschuss (nicht rückzahlbar) |
| Höhe je Wohneinheit | 30 % der förderfähigen Kosten, max. 30.000 € |
| Förderfähige Kosten | max. 100.000 € je Wohneinheit |
| Gesamtbudget | 300 Millionen Euro |
| Programmlaufzeit | 1. Juli, 31. Dezember 2026 |
| Energiestandard | EH 85 EE (oder Denkmal EE) |
| Umsetzungsfrist | max. 54 Monate nach Förderzusage |
Quelle: KfW, Stand Juni 2026
Gewerbliche Antragsteller müssen die Förderung als De-minimis-Beihilfe verrechnen, das bedeutet: eine Gesamtförderung von maximal 300.000 Euro pro Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Für private Selbstnutzer gilt diese Grenze nicht.
Wer kann den KfW-266-Zuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind alle, die Gewerbe- oder Nichtwohngebäude in Wohnraum umwandeln, private Einzelpersonen genauso wie GmbHs, AGs, Genossenschaften und öffentliche Institutionen. Der Antrag muss vor Abschluss jeglicher Bauverträge gestellt werden.
Konkret förderbar sind:
- Privatpersonen, die eine leerstehende Gewerbeeinheit zur Eigennutzung umbauen
- Wohnungsunternehmen und Vermieter, die Büroflächen zu Mietwohnungen konvertieren
- Unternehmen, die eigene Immobilien umwidmen
- Genossenschaften und kommunale Baugesellschaften
Nicht förderfähig sind Neubauten oder der Umbau bereits bestehender Wohnflächen. Das Objekt muss vor dem Umbau nachweislich als Nichtwohngebäude (beheizt) genutzt worden sein.
Wichtig für Investoren: Der De-minimis-Deckel von 300.000 Euro gilt pro Unternehmen, nicht pro Projekt. Wer mit mehreren Projekten gleichzeitig plant, sollte das frühzeitig mit einem Steuerberater klären.
Was fördert KfW 266, und was explizit nicht?
Das Programm 266 deckt ausschließlich die Umbaukosten der Konversion: Rückbau, Statik, Innenausbau, Treppengebäude und Erschließung. Energetische Maßnahmen wie Dämmung, Fenster und Heizung werden explizit nicht durch KfW 266 gefördert, dafür gibt es andere Programme.
Förderfähige Maßnahmen:
- Rückbau und Entkernung nicht mehr benötigter Gewerbestrukturen
- Statische Anpassungen (Decken, Wände, Trennwände)
- Innenausbau: Bäder, Küchen, Bodenbeläge, Türen
- Neue Treppengebäude und vertikale Erschließung
- Aufzugsanlagen
- Anpassung der Haustechnik (Elektro, Sanitär, Lüftung, aber nicht Heizung)
Nicht förderfähig über KfW 266:
- Wärmedämmung der Außenhülle
- Neue Fenster und Außentüren (energetisch)
- Heizungsanlage und Wärmeversorgung
- Dachsanierung
Für diese Maßnahmen gibt es eine klare Empfehlung: Das Programm ist mit dem BEG-Einzelmaßnahmen-Programm (BAFA) und dem KfW-Programm 261 für Effizienzgebäude kombinierbar. Die energetischen Kosten lässt du parallel fördern: KfW 266 kommt obendrauf.
EH85-EE-Standard: Was bei der Umwandlung technisch gefordert wird
Das Gebäude muss nach dem Umbau den Effizienzhaus-85-Standard mit 100 Prozent erneuerbarer Energie (EH 85 EE) erfüllen, ein moderater Standard, der für viele Bestandsgebäude ohne übermaßigen Aufwand erreichbar ist.
Der EH85-Standard bedeutet: Das Gebäude darf nach der Modernisierung maximal 85 Prozent des Primärenergiebedarfs verbrauchen, den ein vergleichbares Referenzgebäude nach GEG benötigen würde. Der Transmissionswärmeverlust (H’T) darf maximal 115 Prozent des Referenzwerts betragen.
Die EE-Anforderung schreibt vor, dass die Wärmeversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgt. In der Praxis bedeutet das: Wärmepumpe, zertifizierte Fernwärme, Pelletheizung oder Biogas. Klassische Gas- und Ölheizungen sind ausgeschlossen.
Achtung: Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) ist Pflicht, ohne dessen Testat wird kein Antrag angenommen. Die Suche über die Expertenliste auf energie-effizienz-experten.de dauert aktuell 1 bis 2 Wochen. Plane das frühzeitig ein.
Für Denkmäler gilt der erleichterte Effizienzhaus-Denkmal-EE-Standard, hier werden die Energieanforderungen individuell festgelegt, wobei der Denkmalschutz Vorrang hat.
Was kostet eine Büroumwandlung wirklich? Rechenbeispiele 2026
Die Umbaukosten für eine Büro-zu-Wohnung-Konversion liegen 2026 je nach Aufwand bei 800 bis 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die tatsächlichen Kosten hängen stark vom baulichen Ausgangszustand ab.
Ein typisches Rechenbeispiel für eine 60-m²-Wohnung aus einer ehemaligen Bürofläche:
| Position | Kosten |
|---|---|
| Umbaukosten Konversion (800 bis 1.200 €/m²) | 48.000 bis 72.000 € |
| Energetische Ertuchtigung (Dämmung, Fenster, Heizung) | 20.000 bis 40.000 € |
| Planungskosten, Genehmigung, EEE | 5.000 bis 10.000 € |
| Gesamtkosten (ohne Grundstück) | 73.000 bis 122.000 € |
| KfW-266-Zuschuss | , 18.000 bis, 30.000 € |
| BAFA/KfW-261-Förderung energetische Maßnahmen | , 4.000 bis, 10.000 € |
| Nettokosten nach Förderung | ca. 33.000 bis 82.000 € |
Richtwerte, Abweichungen je nach Lage, Ausgangszustand und Ausstattungsstandard möglich
Ob sich das für dein Projekt rechnet, hängt stark davon ab, zu welchem Preis du die Gewerbeimmobilie erwirbst oder bereits besitzt. In Großstädten wie Berlin oder Hamburg liegen Leerstandsimmobilien oft noch günstiger als vergleichbare Wohnflächen, der Zuschuss plus die typische Wertsteigerung durch Nutzungsänderung kann ein interessantes Renditemodell ergeben.
Rechne die Gesamtkosten für dein Vorhaben, inklusive regionaler Nebenkosten und Finanzierungsstruktur, mit dem Baukostenrechner durch.
Schritt für Schritt: So beantragst du KfW 266 ab Juli 2026
Der Antrag läuft ab Juli 2026 direkt über das KfW-Online-Portal, nicht über die Hausbank. Der wichtigste Grundsatz: Antrag vor Bauvertragsabschluss, sonst entfällt die Förderung.
Schritt 1: Energieeffizienz-Experten beauftragen (vor allem anderen): Ohne einen zugelassenen EEE geht gar nichts. Der Experte erstellt das Energiegutachten, begleitet den Antrag und bestätigt am Ende die erreichten Standards. Über die offizielle Expertenliste unter energie-effizienz-experten.de findest du Experten in deiner Region. Plane 1 bis 2 Wochen für die Suche und Beauftragung ein.
Schritt 2: Machbarkeit prüfen: Nicht jedes Bürogebäude eignet sich. Kritische Faktoren: Ausreichende Raumhöhe (mind. 2,40 m), genügend Fensteroberflächenanteil, Schall- und Brandschutzanforderungen, Baugenehmigung für Nutzungsänderung. Viele Probleme zeigen sich erst in der Detailplanung, eine frühe Vorabprüfung durch Architekt und EEE spart später teure Überraschungen.
Schritt 3: Antrag im KfW-Portal stellen: Ab Juli 2026 direkt unter kfw.de online. Benötigt werden: Energiegutachten des EEE, Gebäudebeschreibung, Kostenplan, Nachweis des Nicht-Wohngebäude-Status. Der Antrag darf erst nach Kreditbewilligung (hier: Förderzusage) umgesetzt werden.
Schritt 4: Bauverträge abschließen und umbauen: Erst nach der schriftlichen Förderzusage der KfW dürfen Bauverträge unterzeichnet werden. Der Umsetzungszeitraum beträgt maximal 54 Monate, du hast also ausreichend Zeit für die Umsetzung.
Schritt 5: Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Maßnahmen bestätigt dein Energieeffizienz-Experte die Erreichung des EH85-EE-Standards. Dann reicht du den Verwendungsnachweis bei der KfW ein. Der Zuschuss wird danach ausgezahlt.
Alle Programme, Fristen und Kombinationsmöglichkeiten im Überblick erklärt der Ratgeber KfW-Förderung 2026.
KfW 266 mit anderen Programmen kombinieren
Das Programm 266 lässt sich mit BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA), dem KfW-Wohngebäude-Kredit 261 und der Heizungsförderung KfW 458 kombinieren, da KfW 266 die energetischen Maßnahmen explizit ausklammert.
Die optimale Kombination für eine Bürokonversion:
| Programm | Was wird gefördert | Förderhöhe |
|---|---|---|
| KfW 266 | Umbaukosten Konversion | bis 30.000 € Zuschuss/WE |
| BAFA BEG EM | Dämmung, Fenster, Lüftung | 15 bis 20 % Zuschuss |
| KfW 458 | Wärmepumpe/Heizungstausch | bis 70 % Zuschuss |
| KfW 261 | Effizienzgebäude Kredit (Gesamtpaket) | bis 150.000 € Kredit zu Vorzugszins |
Stand: Juni 2026. Kombination prüfen, nicht alle Programme können für dieselbe Maßnahme kombiniert werden
Wichtig: Heizungsförderung (KfW 458) und Effizienzgebäude-Kredit (KfW 261) können für dasselbe Projekt beantragt werden, wenn die Maßnahmen klar getrennt sind. Lass die genaue Kombination vorab von einem Energieberater prüfen, falsche Kombinationen können zur Rückforderung führen.
Für ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten aus einer Gewerbekonversion summiert sich die Förderung schnell: Bei sechs Wohneinheiten sind das bis zu 180.000 Euro Zuschuss aus dem KfW 266 allein, dazu kommen noch die Energie-Programme.
Aktuelle Kostendaten für Büroomwandlungsprojekte in Nordrhein-Westfalen, wo Büroleerstand und Wohnraummangel besonders ausgeprägt sind, findest du auf der Seite Baukosten Nordrhein-Westfalen.
FAQ: KfW 266 Gewerbe zu Wohnen
Wann startet das KfW-Programm 266?
Das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ startet am 1. Juli 2026 und läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Anträge können ab Juli 2026 direkt über das KfW-Online-Portal gestellt werden. Eine Verlängerung des Programms ist möglich, bisher aber nicht offiziell angekündigt.
Wie hoch ist der Zuschuss und muss er zurückgezahlt werden?
Nein, der Zuschuss ist nicht rückzahlbar. Er beträgt 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten, maximal 100.000 Euro je Wohneinheit, also maximal 30.000 Euro pro entstehender Wohneinheit. Bei mehreren Wohneinheiten im selben Gebäude wird der Zuschuss je Einheit berechnet.
Welche Gebäude kommen für das Programm infrage?
Förderfähig sind beheizte Gewerbeimmobilien und Nichtwohngebäude aller Art: Büros, Arztpraxen, Verwaltungsgebäude, Ladenlokale, ehemalige Gastronomie. Das Gebäude muss vor dem Umbau nachweislich als Nichtwohngebäude genutzt worden sein. Reine Neubauten oder der Umbau bestehender Wohnflächen sind nicht förderfähig.
Was bedeutet der EH85-EE-Standard in der Praxis?
Das Gebäude muss nach dem Umbau maximal 85 Prozent des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes verbrauchen. Zusätzlich muss die Wärmeversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen, also Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse. Gas- und Ölheizungen sind damit ausgeschlossen. Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte muss die Einhaltung des Standards bestätigen.
Kann ich den Antrag direkt bei der KfW stellen oder brauche ich eine Bank?
KfW 266 ist ein Direktzuschussprogramm, der Antrag wird ab Juli 2026 direkt über das KfW-Online-Portal gestellt, nicht über die Hausbank. Das unterscheidet das Programm von Kreditprogrammen wie KfW 261, die über die finanzierende Bank beantragt werden müssen.
Was passiert, wenn ich vor der Förderzusage mit dem Bau beginne?
Du verlierst die Förderung vollständig und unwiderruflich. Die KfW-Regel ist eindeutig: Erst nach schriftlicher Förderzusage dürfen Bauverträge abgeschlossen und Bauarbeiten begonnen werden. Lediglich Planungsleistungen (Architekt, Energieberater) dürfen vorab in Auftrag gegeben werden.
Lässt sich KfW 266 mit der BAFA-Förderung oder dem KfW 458 kombinieren?
Ja, und das ist sogar empfehlenswert. Da KfW 266 die energetischen Maßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizung) explizit ausklammert, können diese separat über BAFA BEG Einzelmaßnahmen oder den KfW 458 (Heizungsförderung, bis 70 % Zuschuss bei Wärmepumpe) gefördert werden. Die Kombination kann die Gesamtförderquote auf 40 bis 60 Prozent der Gesamtinvestition heben.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis zu Finanz- und Förderangaben
Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-07-31. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
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