KfW BEG-Reform ab 21. Juli 2026: Was sich bei der Heizungsförderung ändert
Ab 21. Juli 2026 gelten neue KfW-Konditionen für die Heizungsförderung: Die Kostenbasis sinkt auf 28.000 €, Boni werden einkommensabhängig. Was du jetzt tun solltest.

Das Datum steht fest: Am 21. Juli 2026 treten neue Konditionen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Parallel dazu hat der Bundestag am 10. Juli das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet, das Nachfolgegesetz des umstrittenen Heizungsgesetzes. Für Bauherren und Sanierer bedeutet das: Wer eine Wärmepumpe einbauen will, muss die neuen Spielregeln kennen. Und wer noch unter alten Konditionen gefördert werden möchte, hat noch wenige Tage Zeit.
Was genau ändert sich am 21. Juli 2026 bei der BEG?
Die wichtigste Änderung: Die maximal anrechenbaren Investitionskosten für den Heizungstausch in der ersten Wohneinheit sinken von bisher 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Alle Bonusstrukturen werden einkommensabhängig gestaffelt, und der Klimageschwindigkeitsbonus beginnt ab Februar 2027 zu sinken.
Konkret: Bis zum 20. Juli 2026 können noch Anträge unter den alten Konditionen gestellt werden, sofern eine gültige Antragsbestätigung vorliegt. Ab dem 21. Juli gelten folgende Neuregelungen für die Heizungsförderung (BEG Einzelmaßnahmen, Heizung):
- Neue Kostenbasis: Maximal anrechenbare Kosten sinken auf 28.000 € für die erste Wohneinheit
- Grundförderung: Bleibt bei 30 % der anrechenbaren Kosten
- Einkommensgestaffelter Bonus: 40 % / 30 % / 10 % / 0 % je nach Haushaltseinkommen
- Klimageschwindigkeitsbonus: Verbleibt 2026 bei 16 %, sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte
- Entfallende Boni: Der pauschale Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag fallen weg
Die zweite bis sechste Wohneinheit wird weiterhin mit je 15.000 Euro Kostenbasis angesetzt, jede weitere mit 8.000 Euro.
Die neuen Förderhöhen im Überblick (ab 21. Juli 2026)
Mit den neuen Konditionen liegt die maximale Förderung für die erste Wohneinheit je nach Einkommen zwischen rund 8.400 Euro und bis zu rund 24.000 Euro, der genaue Betrag hängt davon ab, ob du den Klimabonus und welchen Einkommensbonus du bekommst.
| Haushaltseinkommen | Grundförderung | Einkommensbonus | Klimabonus (2026) | Max. Gesamtförderung |
|---|---|---|---|---|
| bis 30.000 €/Jahr | 30 % | 40 % | 16 % | bis ~24.080 € |
| bis 40.000 €/Jahr | 30 % | 30 % | 16 % | bis ~21.280 € |
| bis 50.000 €/Jahr | 30 % | 10 % | 16 % | bis ~15.680 € |
| über 50.000 €/Jahr | 30 % | 0 % | 16 % | bis ~12.880 € |
Basis: 28.000 € anrechenbare Kosten, erste Wohneinheit. Boni können kombiniert werden, aber nicht alle Konstellationen sind kumulierbar. Stand: Juli 2026, Quelle: KfW.
Der neue EU-Herstellerbonus von 15 % für in Europa produzierte Wärmepumpen ist noch nicht enthalten, er kommt voraussichtlich erst ab dem ersten Quartal 2027.
Der einkommensgestaffelte Bonus: Wer profitiert und wie der Nachweis funktioniert
Selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro erhalten den höchsten Einkommensbonus von 40 Prozent. Familien mit Kindern profitieren von einem Kinderabzug: Pro minderjährigem Kind werden 10.000 Euro vom anrechenbaren Einkommen abgezogen.
Das neue System ist gezielter als das alte und kommt einkommensschwächeren Haushalten zugute. Konkret gilt:
- Einkommen bis 30.000 €/Jahr: 40 % Einkommensbonus, in Kombination mit Grundförderung und Klimabonus bis zu 86 % Förderquote rechnerisch möglich
- Einkommen bis 40.000 €: 30 % Einkommensbonus
- Einkommen bis 50.000 €: 10 % Einkommensbonus
- Einkommen über 50.000 €: Kein Einkommensbonus, nur Grundförderung (30 %)
Der Kinderabzug ist praxisrelevant: Eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern und 50.000 Euro Jahreseinkommen hat ein anrechenbares Einkommen von 30.000 Euro, und bekommt damit den vollen Einkommensbonus von 40 %.
Wichtig für den Nachweis: Das Haushaltseinkommen wird aus dem Durchschnitt der letzten drei Jahre ermittelt (anhand der Einkommensteuerbescheide). Die entsprechenden Dokumente müssen beim Antrag eingereicht werden.
Klimageschwindigkeitsbonus: Jetzt 16 Prozent, ab Februar 2027 sinkend
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt bis Ende Januar 2027 noch 16 Prozent. Ab Februar 2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte, und entfällt bis August 2028 vollständig. Wer den Heizungstausch bis Januar 2027 abschließt, sichert sich die höchste Bonusstufe.
Der Bonus gilt ausschließlich für den Austausch einer funktionstüchtigen Gas-, Öl- oder anderen nicht erneuerbaren Heizungsanlage. Der genaue Zeitplan:
| Zeitraum | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|
| bis 31. Januar 2027 | 16 % |
| 1. Februar, 31. Juli 2027 | 12 % |
| 1. August, 31. Januar 2028 | 8 % |
| 1. Februar, 31. Juli 2028 | 4 % |
| ab 1. August 2028 | 0 % |
Für die Praxis: Ein Haushalt mit mittlerem Einkommen (bis 40.000 €), der seine alte Gasheizung noch 2026 gegen eine Wärmepumpe tauscht, bekommt 30 % + 30 % + 16 % = 76 % auf 28.000 € Kostenbasis, also bis zu 21.280 Euro. Wer denselben Tausch erst im März 2027 vornimmt, bekommt nur noch 72 %, also bis zu 20.160 Euro.
GModG und BEG: Was das neue Heizungsgesetz für die Förderung bedeutet
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 verabschiedet haben, ändert die BEG-Förderung selbst nicht, es verändert aber den rechtlichen Rahmen: Gas- und Ölheizungen sind wieder zulässig, erhalten aber weiterhin keine Förderung.
Das GModG löst das GEG 2024 ab und streicht die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht. Stattdessen gilt ab 2029 die sogenannte Bio-Treppe: 10 % Biogas-Anteil ab 2029, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040. Im Neubau gilt ab 2030 der Nullemissionsgebäude-Standard, der Gas- und Ölheizungen faktisch ausschließt.
Für die Förderung gilt: Die BEG fördert weiterhin ausschließlich klimafreundliche Heizungssysteme: Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasseheizungen. Eine neue Gasheizung ist rechtlich wieder zulässig, bekommt aber keine BEG-Förderung. GModG und BEG laufen damit parallel: mehr rechtliche Freiheit, aber die Wärmepumpe bleibt wirtschaftlich die attraktivste Option.
Mehr zu Förderprogrammen, Antragsstellung und Kombination der Boni erklärt der Ratgeber KfW-Förderung 2026.
Was du jetzt konkret tun solltest
Wenn du einen Heizungstausch planst, gibt es drei Szenarien, und in jedem zählt Timing. Die beste Förderung gibt es noch bis zum 20. Juli 2026 (alte Konditionen) oder bis Ende Januar 2027 (voller Klimabonus).
Szenario nach deiner Situation:
Du kannst bis 20. Juli 2026 einen Antrag stellen? Dann gilt noch die alte 30.000-Euro-Kostenbasis. Das kann je nach Konstellation bis zu 1.000 Euro mehr Förderung bedeuten. Beantrage die Zusage zügig, die Maßnahme selbst kannst du danach noch umsetzen.
Du startest nach dem 21. Juli? Kein Problem, die neuen Konditionen sind immer noch attraktiv, solange du vor Februar 2027 fertig wirst und so den Klimabonus von 16 % sicherst.
Du baust neu oder sanierst ein Einfamilienhaus? Plane die Heizung von Anfang an für erneuerbare Energien. Wer für 2030 oder später plant, braucht ohnehin ein emissionsfreies System. Eine Wärmepumpe, die jetzt eingebaut wird, erfüllt schon heute alle künftigen Anforderungen.
Die regionalen Kosten für die Haustechnik unterscheiden sich erheblich. Aktuelle Kostendaten, etwa was eine Wärmepumpenanlage im Gesamtprojekt in Bayern kostet, findest du in den Bundesland-Übersichten. Für deine Gesamtkalkulation inklusive Förderabzug und aktueller Finanzierungskonditionen nutze den Baukostenrechner.
Zur Finanzierungsplanung: Im Juli 2026 liegen die Bauzinsen bei 10-jähriger Zinsbindung zwischen 3,5 % und 3,9 %, das ist deutlich über dem Tiefstand von 2020/2021, aber stabil auf dem Niveau der letzten Monate.
Was noch kommt: EU-Herstellerbonus und weitere BEG-Änderungen 2027
Ab voraussichtlich erstem Quartal 2027 kommt ein zusätzlicher EU-Herstellerbonus von 15 Prozent für Wärmepumpen, die in der Europäischen Union produziert wurden. Gleichzeitig sinken ab Februar 2027 sowohl der Klimabonus als auch die anrechenbaren Kosten weiter.
Die nächsten geplanten BEG-Änderungen im Überblick:
- EU-Herstellerbonus (ca. Q1 2027): 15 % für in der EU produzierte Wärmepumpen, relevanter Anreiz für europäische Fabrikate
- Klimabonus sinkt ab Februar 2027: Von 16 % auf 12 %, dann alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte
- Kostenbasis sinkt ab Februar 2027: Von 28.000 auf 27.250 Euro (erste Wohneinheit), dann alle sechs Monate um 750 Euro
- Seriell-Sanieren-Bonus für Nichtwohngebäude (ab September 2026): Neuer Bonus für seriell sanierte Schulen, Büros und andere gewerbliche Gebäude
Wer 2028 oder später baut, muss niedrigere Fördersätze einkalkulieren. Wer 2026 oder Anfang 2027 handelt, bekommt das beste verfügbare Paket.
FAQ: KfW BEG-Reform ab 21. Juli 2026
Was ändert sich genau am 21. Juli 2026 bei der Heizungsförderung?
Die maximal anrechenbaren Kosten für die erste Wohneinheit sinken von 30.000 auf 28.000 Euro. Der Einkommensbonus wird gestaffelt (40 % / 30 % / 10 % je nach Haushaltseinkommen). Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen. Die Grundförderung von 30 % und der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % bleiben 2026 unverändert.
Kann ich noch vor dem 21. Juli die alten Konditionen nutzen?
Ja, wer bis zum 20. Juli 2026 eine gültige Antragsbestätigung erhält, kann noch die alte 30.000-Euro-Kostenbasis nutzen. Die Maßnahme selbst muss nicht bis dahin abgeschlossen sein, die Zusage reicht.
Lohnt sich eine Wärmepumpe auch mit den neuen, leicht gesenkten Konditionen?
Ja. Förderquoten von bis zu 76 % (mittleres Einkommen, mit Klimabonus) sind auch mit der neuen 28.000-Euro-Basis noch möglich, das sind bis zu 21.280 Euro Förderung. Eine Gasheizung bekommt hingegen keine Förderung. Die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe bleibt damit deutlich besser.
Was bedeutet das GModG für die Heizungsförderung?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (verabschiedet am 10. Juli 2026) erlaubt Gas- und Ölheizungen wieder ohne die frühere 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht. An der BEG-Förderung ändert es aber nichts: Nur klimafreundliche Heizungen werden gefördert. Die Gasheizung ist wieder legal, aber wirtschaftlich deutlich schlechter gestellt als eine geförderte Wärmepumpe.
Wann sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus und was bedeutet das für meine Planung?
Der Klimabonus bleibt noch bis 31. Januar 2027 bei 16 %. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt bis August 2028 vollständig. Wer eine alte Gas- oder Ölheizung hat und sie bis Ende Januar 2027 tauscht, sichert sich den höchsten Bonus, das ist ein konkreter Zeitdruck.
Was kommt mit dem EU-Herstellerbonus 2027?
Ab voraussichtlich Q1 2027 gibt es 15 % extra für Wärmepumpen, die innerhalb der EU produziert wurden. Dieser Bonus kann die sinkenden anderen Boni teilweise ausgleichen, für europäische Hersteller ein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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