Solarpflicht ab 2027: Was § 106 GModG für Bauherren jetzt bedeutet
Das GModG ist seit 29. Juli 2026 in Kraft – und mit ihm § 106, die bundesweite Solarpflicht. Für private Neubauten gilt sie erst ab 2030, für Gewerbebau schon ab 2027.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz trat am 29. Juli 2026 in Kraft – und mit ihm § 106: die bundesweite Solarpflicht. Was viele Bauherren noch nicht wissen: Die Pflicht gilt nicht sofort für alle, sondern in Stufen je nach Gebäudeart und Fertigstellungsdatum. Wer heute ein Einfamilienhaus plant, ist erst ab 2030 betroffen – aber wer die Zeitlinie ignoriert, riskiert teure Nachbesserungen.
Was ist die Solarpflicht nach § 106 GModG – und wen trifft sie?
Seit dem 29. Juli 2026 schreibt § 106 GModG eine stufenweise Solarpflicht für neue und sanierte Gebäude vor. Private Einfamilienhäuser sind erst ab dem 1. Januar 2030 betroffen – wer davor fertigstellt, ist aktuell noch frei.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz führt damit erstmals bundesweit einheitlich eine Photovoltaik-Pflicht ein. Bisher gab es nur Regelungen auf Landesebene – beispielsweise in Baden-Württemberg, Bayern oder Hamburg. Mit dem GModG gilt ab 2027 ein gemeinsamer Standard, der sich bis 2031 schrittweise ausweitet.
Wichtig: Bestehende Wohnhäuser sind explizit ausgenommen. Eine Nachrüstpflicht für Eigenheimbesitzer gibt es nicht – das Bundesbauministerin Verena Hubertz ausdrücklich klargestellt hat. Betroffen sind neue Gebäude und Gebäude nach größeren Dachsanierungen.
Der genaue Zeitplan: Wer ist ab wann betroffen?
§ 106 GModG staffelt die Solarpflicht in fünf Stufen von 2027 bis 2031. Für private Wohngebäude gilt der späteste Termin: 1. Januar 2030.
| Datum | Betroffene Gebäude |
|---|---|
| Ab 1.1.2027 | Neue öffentliche Nichtwohngebäude + neue Gewerbebauten > 250 m² Nutzfläche |
| Ab 1.1.2028 | Bestehende Gewerbegebäude > 500 m² nach größerer Dachsanierung |
| Ab 1.1.2029 | Öffentliche Bestandsgebäude > 750 m² nach Dachsanierung |
| Ab 1.1.2030 | Alle neuen Wohngebäude + neue überdachte Parkplätze an Gebäuden |
| Ab 1.1.2031 | Öffentliche Bestandsgebäude > 250 m² nach Dachsanierung |
Quelle: § 106 GModG, in Kraft seit 29. Juli 2026
Was das in der Praxis bedeutet: Wer als Privatperson ein Einfamilienhaus baut und bis Ende 2029 fertigstellt, ist nicht zur Solaranlage verpflichtet. Wer erst 2030 oder später einzieht, muss eine PV-Anlage fest einplanen.
Was gilt für private Wohngebäude ab 2030?
Ab 1. Januar 2030 müssen alle neu errichteten Wohngebäude mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sein. Das gilt für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäuser gleichermaßen.
Was das Gesetz bislang noch nicht abschließend regelt: konkrete Mindestleistungswerte für Wohngebäude. Die Ausführungsverordnung steht noch aus – Bauherren sollten vorsorglich mit einer Anlage von 5 bis 10 kWp (für ein Einfamilienhaus mit ca. 150 m² Wohnfläche) planen.
Zur Einordnung: Eine Solaranlage mit 8 kWp Leistung kostet 2026 typischerweise zwischen 12.000 und 22.000 Euro inklusive Montage, je nach Dachform, Anbieter und Region. Mit Batteriespeicher (10 kWh) kommen rund 7.000 bis 12.000 Euro hinzu.
Schon heute lohnt sich die Anlage für die meisten Neubauten wirtschaftlich: Bei einem Strompreis von rund 30 bis 35 Cent pro kWh und einem Eigenverbrauchsanteil von 35 bis 50 Prozent amortisiert sich eine 8-kWp-Anlage je nach Standort in 10 bis 14 Jahren – und liefert danach Ertrag.
Die Gesamtbaukosten für deinen Neubau – inklusive Haustechnik-Budgets – kannst du direkt mit dem Baukostenrechner kalkulieren.
Welche Ausnahmen gibt es?
Das Gesetz sieht Ausnahmen vor: Denkmalschutz, technische Unmöglichkeit und wirtschaftliche Unzumutbarkeit befreien von der Pflicht. Die Hürde für die Härtefallklausel ist allerdings hoch.
Konkret befreit § 106 GModG in diesen Fällen von der Solarpflicht:
- Denkmalgeschützte Gebäude: wenn die Installation das Erscheinungsbild beeinträchtigt
- Technische Unmöglichkeit: etwa bei ungünstiger Dachausrichtung (Norddach), zu geringer Tragfähigkeit oder starker Verschattung durch Nachbargebäude
- Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: wenn die Kosten der Anlage unverhältnismäßig hoch sind – als Richtwert gelten laut Gesetzentwurf Kosten über 3.310 Euro pro kW installierter Leistung
Praktisch bedeutet das: Ein Standardneubau auf der grünen Wiese wird in der Regel keine Ausnahme geltend machen können. Bei Hanglage mit Norddach oder innerstädtischen Baulücken mit starker Verschattung könnte die Ausnahme greifen – das muss aber im Einzelfall nachgewiesen werden.
Was bedeutet "Solar-Ready" – und warum du jetzt schon planen musst
Auch wenn deine Fertigstellung vor 2030 liegt, sollte die Solaranlage bei der Planung berücksichtigt werden: Eine Rohinstallation beim Neubau kostet 500 bis 1.500 Euro – die Nachrüstung später 3.000 bis 5.000 Euro mehr.
Das Stichwort lautet "Solar-Ready": Leerrohre vom Dach in den Keller, ein vorgeplanter Einspeisepunkt am Zählerkasten und eine dimensionierte Dachkonstruktion – das alles kostet beim Neubau wenig und spart bei einer späteren Installation viel.
Was du bei der Planung konkret beachten solltest:
- Dachausrichtung: Südausrichtung optimal, Südwest und Südost akzeptabel; ab 15° Neigung ist Photovoltaik wirtschaftlich sinnvoll
- Tragfähigkeit: PV-Anlagen wiegen 12 bis 18 kg pro m², das muss der Dachstuhl aufnehmen können
- Leerrohr: vom Dach zum Zählerkasten schon beim Bau verlegen lassen
- Stromspeicher-Stellplatz: Platz für Batterien im Keller oder Technikraum vorsehen
Die Baukosten variieren je nach Bundesland erheblich. In Bayern – einem der sonnenreichsten Bundesländer – liegen Haustechnikpakete inklusive PV-Vorbereitung im Schnitt deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Einen regionalen Überblick findest du unter Baukosten Bayern.
KfW-Förderung für Solaranlagen 2026
Pflicht heißt nicht unbedingt Eigenfinanzierung: KfW und BAFA fördern Solaranlagen 2026 weiterhin. Wer clever kombiniert, kann 20 bis 30 Prozent der Anlagekosten abfedern.
Die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Solaranlagen im Überblick:
| Programm | Art | Förderhöhe | Status |
|---|---|---|---|
| KfW 270 (Erneuerbare Energien – Standard) | Kredit | ab 3,05 % eff. Jahreszins | läuft weiter |
| BAFA BEG Batteriespeicher | Zuschuss | bis 200 €/kWh | läuft weiter |
| EEG-Einspeisevergütung | laufende Vergütung | ca. 8,2–12,4 Ct/kWh | gesetzlich festgelegt |
| KfW 570 (Erneuerbare Energien Plus) | Kredit | bis 150 Mio. € | NEU ab 18.6.2026, für Gewerbe |
Für private Neubauten ist KfW 270 die erste Anlaufstelle: zinsgünstige Darlehen für Anlagen ab 1 kW Leistung, kombinierbar mit dem Neubaukredit KfW 298. Weitere Förderprogramme, die du mit einer PV-Anlage kombinieren kannst, erklärt der Ratgeber Wärmepumpe Förderung 2026 – viele Förderregeln gelten analog für Solaranlagen.
Was das für deine Planung 2026 konkret bedeutet
Für Privatbauherren, die jetzt planen, gilt: Fertigstellung vor 2030 schützt vor der Pflicht. Wer später fertigstellt, muss die PV-Anlage im Bauantrag einplanen.
Die vier wichtigsten Szenarien im Überblick:
Szenario A – Fertigstellung bis Ende 2029: Keine Solarpflicht, aber Solar-Ready-Vorbereitung empfohlen. Wirtschaftlichkeitsrechnung für freiwillige Anlage lohnt sich.
Szenario B – Bauantrag 2026, Fertigstellung 2030: Solarpflicht gilt. PV-Anlage muss im Bauantrag berücksichtigt sein. Kosten: 12.000 bis 22.000 Euro für eine typische 8-kWp-Anlage.
Szenario C – Gewerbebau ab 250 m² Nutzfläche: Solarpflicht gilt bereits ab 1. Januar 2027. Planungen, die jetzt laufen, müssen die PV-Anlage zwingend enthalten.
Szenario D – Bestandsgebäude: Keine Nachrüstpflicht, solange keine größere Dachsanierung stattfindet. Für Gewerbegebäude über 500 m² greift die Pflicht nach einer Dachsanierung ab 2028.
FAQ: Solarpflicht Neubau ab 2027
Ab wann gilt die Solarpflicht für mein Einfamilienhaus?
Für neu errichtete private Wohngebäude gilt die Solarpflicht nach § 106 GModG erst ab dem 1. Januar 2030. Wer davor fertigstellt, ist nicht verpflichtet – eine PV-Anlage lohnt sich aber oft schon aus wirtschaftlichen Gründen.
Gilt die Solarpflicht auch für Bestandsgebäude?
Nein. Bestehende private Wohnhäuser sind explizit ausgenommen. Eine Nachrüstpflicht für Eigenheimbesitzer gibt es nicht. Nur nach größeren Dachsanierungen bei Gewerbegebäuden (ab 500 m² Nutzfläche) oder öffentlichen Gebäuden wird die Pflicht ausgelöst.
Was kostet eine PV-Anlage für ein Einfamilienhaus 2026?
Eine typische Anlage für ein Einfamilienhaus mit 8 kWp Leistung kostet 2026 zwischen 12.000 und 22.000 Euro inklusive Montage, je nach Dachform und Region. Mit Batteriespeicher (10 kWh) kommen 7.000 bis 12.000 Euro hinzu. KfW 270 bietet zinsgünstige Finanzierung.
Welche Ausnahmen gibt es von der Solarpflicht?
Denkmalschutz, technische Unmöglichkeit (Norddach, starke Verschattung, unzureichende Tragfähigkeit) und wirtschaftliche Unzumutbarkeit befreien von der Pflicht. Als Richtwert für die Härtefallklausel gelten Kosten über 3.310 Euro pro kW Leistung. Die Ausnahme muss nachgewiesen werden.
Ist die Ausführungsverordnung zu § 106 GModG schon fertig?
Nein – Stand August 2026 fehlen noch konkrete Mindestleistungsvorgaben für Wohngebäude. Bauherren sollten vorsorglich 5 bis 10 kWp einplanen und die Unterlagen im Laufe von 2027 auf den aktuellen Stand bringen.
Wie verhält sich die Solarpflicht zum Nullemissionsgebäude-Standard ab 2030?
Beides greift ab 2030 zusammen: Neubauten dürfen keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort erzeugen – und brauchen eine Solaranlage. Wärmepumpe plus PV-Anlage wird damit de facto zum Standard-Paket für Wohngebäude-Neubauten ab 2030.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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