Bausachverständiger Kosten: Baubegleitung und Bauabnahme mit JVEG-Orientierung
Für private Bausachverständige gibt es keine amtlichen Preise. Die JVEG-Sätze für Gerichtsgutachter (104 bis 114 € netto je Stunde) sind ein Maßstab. Mit Rechenbeispiel.
Für einen privat beauftragten Bausachverständigen gibt es keinen amtlichen Preis, das Honorar wird frei vereinbart. Die einzige amtliche Orientierung sind die Stundensätze für Gerichtsgutachter nach dem JVEG: 104 Euro für die handwerklich-technische Ausführung von Bauten und 114 Euro für die Feststellung von Bauschäden, jeweils netto. Rechnet man eine Baubegleitung mit sechs Terminen inklusive Abnahme nach diesen Sätzen, landet man bei rund 3.450 bis 3.740 Euro brutto.
Stand dieses Artikels: 7. Oktober 2026. Stundensätze laut Anlage 1 zu § 9 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG), Fassung zuletzt geändert durch BGBl. 2025 I Nr. 318. Keine Marktpreise.
Was kostet ein Bausachverständiger pro Stunde?
Amtlich festgelegt ist nur, was ein Gericht seinem Gutachter zahlt. Für Bauwesen liegen diese Sätze zwischen 104 und 114 Euro je Stunde netto. Für deinen privaten Auftrag kann der Sachverständige mehr oder weniger verlangen.
Das JVEG regelt die Vergütung von Sachverständigen, die von Gerichten, Staatsanwaltschaften oder bestimmten Behörden herangezogen werden (§ 1 JVEG). Die Stundensätze stehen in Anlage 1 zu § 9 JVEG und sind nach Sachgebieten geordnet. Für den Hausbau sind diese relevant:
| Nr. | Sachgebiet nach Anlage 1 JVEG | Stundensatz netto |
|---|---|---|
| 4.1 | Bauwesen: Planung | 114 € |
| 4.2 | Bauwesen: handwerklich-technische Ausführung | 104 € |
| 4.3 | Bauwesen: Schadensfeststellung und -ursachenermittlung | 114 € |
| 4.5 | Bauvertragswesen, Baubetrieb und Abrechnung von Bauleistungen | 114 € |
| 4.6 | Geotechnik, Erd- und Grundbau | 109 € |
| 7 | Bewertung von Immobilien | 125 € |
Bezahlt wird nach § 8 Abs. 2 JVEG jede Stunde der erforderlichen Zeit, auch notwendige Reise- und Wartezeit. Dazu kommen Fahrtkosten von 0,42 Euro je Kilometer mit dem eigenen Auto (§ 5 JVEG), 2 Euro je Foto, Schreibauslagen von 0,90 Euro je angefangene 1.000 Anschläge und eine Pauschale für Post und Telefon von höchstens 15 Euro (§ 12 JVEG). Die Umsatzsteuer wird zusätzlich erstattet.
Was kostet eine Baubegleitung mit Abnahme?
Nach JVEG-Sätzen gerechnet kostet eine Begleitung mit sechs Terminen rund 2.900 bis 3.140 Euro netto, also etwa 3.450 bis 3.740 Euro brutto. Das ist ein Rechenbeispiel mit angenommenen Stunden, kein Angebot.
Wie viel Zeit ein Sachverständiger braucht, hängt vom Haus, von der Bauweise und von der Entfernung ab. Für das Beispiel nehmen wir sechs Termine an, je zwei Stunden vor Ort, eine Stunde Fahrt und eine Stunde für das Protokoll.
| Position | Annahme | Satz 4.2 (104 €) | Satz 4.3 (114 €) |
|---|---|---|---|
| Honorar | 6 Termine × 4 Stunden = 24 Stunden | 2.496,00 € | 2.736,00 € |
| Fahrtkosten | 6 × 60 km × 0,42 € | 151,20 € | 151,20 € |
| Fotos | 6 × 20 Fotos × 2 € | 240,00 € | 240,00 € |
| Pauschale Post/Telefon | höchstens 15 € | 15,00 € | 15,00 € |
| Summe netto | 2.902,20 € | 3.142,20 € | |
| Umsatzsteuer 19 % | 551,42 € | 597,02 € | |
| Summe brutto | 3.453,62 € | 3.739,22 € |
Eigene Rechnung: Stundenzahl, Kilometer und Fotos sind Annahmen. Sätze und Auslagen nach §§ 5, 8, 12 JVEG und Anlage 1. Schreibauslagen sind nicht enthalten. Private Angebote können deutlich abweichen.
Beim Musterhaus von baukostenplan.de mit rund 440.000 Euro Gesamtkosten wären das weniger als ein Prozent. Die Rechnung gehört zu den Baunebenkosten in Kostengruppe 700.
Was umfasst eine baubegleitende Qualitätskontrolle?
Der Sachverständige prüft den Bau an den Stellen, die später verdeckt sind, und dokumentiert Mängel mit Fotos und Protokoll. Er ersetzt nicht die Bauleitung, sondern schaut ihr als dein Berater auf die Finger.
Sinnvoll sind Termine, bevor ein Bauteil hinter dem nächsten verschwindet:
- Baugrube, Abdichtung und Bewehrung der Bodenplatte vor dem Betonieren
- Rohbau mit Mauerwerk, Decken und Ringanker
- Dachstuhl, Dachabdichtung und Fenstereinbau mit Anschlüssen
- Installationen und Luftdichtheitsebene vor dem Verputzen und Verkleiden
- Dämmung unter dem Estrich und Estrich selbst
- Abnahme mit Mängelliste
Vereinbare vorab, was du bekommst: ein Protokoll nach jedem Termin mit Fotos, eine klare Einstufung der Mängel und eine kurze Frist, in der der Bericht kommt. Ein Protokoll, das erst nach dem nächsten Bauabschnitt eintrifft, nützt wenig.
Warum ist die Abnahme so wichtig?
Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig und die fünfjährige Verjährungsfrist für Mängel am Bauwerk beginnt. Ein Sachverständiger an deiner Seite hilft, nichts zu übersehen.
Das BGB knüpft an die Abnahme mehrere Folgen. Nach § 641 BGB ist die Vergütung bei der Abnahme zu zahlen. Nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BGB beginnt mit ihr die Verjährung der Mängelansprüche, bei einem Bauwerk fünf Jahre. Wer ein Werk trotz bekannter Mängel abnimmt, muss sich seine Rechte nach § 640 Abs. 3 BGB ausdrücklich vorbehalten. Wegen unwesentlicher Mängel darfst du die Abnahme nicht verweigern (§ 640 Abs. 1 BGB).
Achtung bei Fristen: Setzt dir das Bauunternehmen eine Frist zur Abnahme und reagierst du nicht oder ohne Angabe eines Mangels, gilt das Haus als abgenommen. Bei Verbrauchern nur, wenn das Unternehmen in Textform auf diese Folge hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB). Verweigerst du die Abnahme wegen Mängeln, kann das Unternehmen eine gemeinsame Zustandsfeststellung verlangen (§ 650g BGB).
Den ganzen Ablauf mit Mängelrechten und Gewährleistung erklärt der Ratgeber Bauabnahme beim Hausbau.
Wie unterscheidet sich der Sachverständige von der Bauüberwachung des Architekten?
Der Architekt überwacht nach HOAI die gesamte Ausführung, der Sachverständige prüft punktuell. Die Bauüberwachung ist in der HOAI mit 32 Prozent des Gebäudehonorars bewertet, beim Musterhaus sind das in Zone III nach Orientierungswerten rund 10.370 bis 12.930 Euro netto, also etwa 12.340 bis 15.390 Euro brutto.
Leistungsphase 8 (Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation) macht nach § 34 Abs. 3 HOAI 32 Prozent der Grundleistungen für Gebäude aus. Die Umsatzsteuer auf die Baukosten zählt nach § 4 Abs. 1 HOAI nicht zu den anrechenbaren Kosten. Die Werte des Musterhauses aus dem Ratgeber Hausbau-Kosten sind brutto angegeben und werden deshalb zuerst umgerechnet:
| Schritt | Wert |
|---|---|
| KG 300 netto = 212.008 € / 1,19 | 178.158 € |
| KG 400 netto = 88.025 € / 1,19 | 73.971 € |
| KG 400 voll bis 25 % von KG 300, darüber zur Hälfte (§ 33 HOAI) | 44.540 € + 14.716 € |
| Anrechenbare Kosten, netto | 237.413 € |
| Honorar Gebäude Zone III nach § 35 HOAI, netto | 32.397 bis 40.405 € |
| Davon Leistungsphase 8 (32 %), netto | 10.367 bis 12.930 € |
| Leistungsphase 8, brutto (19 % USt) | 12.337 bis 15.386 € |
Eigene Rechnung: lineare Interpolation nach § 13 HOAI zwischen den Tafelwerten für 200.000 und 300.000 €. Die HOAI-Werte sind Orientierungswerte, das Honorar wird nach § 7 HOAI in Textform vereinbart.
Baust du mit einem Generalunternehmer oder Bauträger, hast du oft keinen eigenen Architekten auf der Baustelle. Die Bauleitung arbeitet dann für das Unternehmen. Genau hier lohnt ein unabhängiger Sachverständiger.
Woran erkennst du einen guten Bausachverständigen?
Ein formales Merkmal ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 Gewerbeordnung. Dazu kommen Erfahrung im Wohnungsbau und ein klares schriftliches Angebot.
Öffentlich bestellte Sachverständige müssen ihre besondere Sachkunde nachgewiesen haben und sind darauf vereidigt, unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch zu arbeiten (§ 36 GewO). Daneben gibt es zertifizierte und freie Sachverständige. Frag bei jedem Angebot nach:
- Abrechnung nach Stunden oder als Pauschale je Termin?
- Sind Fahrtzeit, Fahrtkosten und Fotos enthalten?
- Wie viele Termine sind vorgesehen, und was kostet ein zusätzlicher?
- Bis wann kommt das Protokoll nach dem Termin?
- Hat der Sachverständige eine Berufshaftpflichtversicherung?
Die Kosten für Sachverständigen, Bodengutachten und Planer planst du am besten gemeinsam ein. Einen Überblick gibt der Ratgeber Baunebenkosten, zum Baugrund steht mehr unter Bodengutachten Kosten. Die Gesamtkosten deines Hauses rechnest du im Baukostenrechner, Vergleichswerte für ein Einfamilienhaus findest du nach Bundesland.
FAQ: Bausachverständiger Kosten
Was kostet ein Bausachverständiger für die Bauabnahme?
Einen amtlichen Festpreis gibt es nicht. Als Orientierung dienen die JVEG-Stundensätze für Gerichtsgutachter von 104 bis 114 Euro netto je Stunde, plus Fahrtkosten und Umsatzsteuer. Wie viele Stunden anfallen, hängt von Größe und Zustand des Hauses ab. Lass dir vorab ein schriftliches Angebot geben.
Gelten die JVEG-Sätze auch für private Aufträge?
Nein. Das JVEG gilt nach § 1 nur für Sachverständige, die Gerichte, Staatsanwaltschaften oder bestimmte Behörden heranziehen. Private Honorare sind frei verhandelbar. Die JVEG-Sätze sind trotzdem ein guter Maßstab für einen fairen Stundensatz.
Lohnt sich eine Baubegleitung beim Bauträger oder Generalunternehmer?
Oft ja, weil die Bauleitung dort für das Unternehmen arbeitet. Beim Musterhaus läge eine Begleitung mit sechs Terminen nach JVEG-Sätzen unter einem Prozent der Gesamtkosten.
Wann sollte ich den Sachverständigen beauftragen?
Vor Baubeginn. Der erste wichtige Termin ist die Bodenplatte vor dem Betonieren. Was dann unter Beton liegt, lässt sich später nicht mehr prüfen.
Ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger besser?
Er hat seine Sachkunde gegenüber der zuständigen Stelle nachgewiesen und ist auf Unparteilichkeit vereidigt (§ 36 GewO). Das ist ein verlässliches formales Merkmal. Für die Baubegleitung zählt aber auch Erfahrung mit der Bauweise deines Hauses.
Wer zahlt den Bausachverständigen?
Du als Bauherr, wenn du ihn beauftragst. Ob du die Kosten bei festgestellten Mängeln vom Bauunternehmen zurückfordern kannst, hängt vom Einzelfall ab. Das klärst du mit einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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