GModG in Kraft: Was ab 29. Juli 2026 sofort für Bauherren gilt, und was erst später kommt
Das GModG ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht entfällt sofort. Was ab heute gilt, und was erst 2029 und 2030 kommt.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist ab heute Realität. Am 28. Juli 2026 wurde das GModG im Bundesgesetzblatt (Nr. 226) verkündet, die zentralen Heizungsregelungen treten damit am 29. Juli 2026 in Kraft. Was das für dich bedeutet, wenn du jetzt baust, sanierst oder eine Heizung tauschst.
Was ab dem 29. Juli sofort gilt
Die wichtigste Änderung tritt heute in Kraft: Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungsanlagen ist gestrichen. Gas- und Ölheizungen dürfen in Bestand und Neubau wieder ohne Auflagen eingebaut werden, bis die Bio-Treppe ab 2029 greift.
Das bedeutet konkret: Die §§ 71 und 72 des GEG 2024, die vorschrieben, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfallen ab heute. Der Markt für Gasheizungen öffnet sich damit kurzfristig wieder, ohne Zertifizierungspflicht, ohne Übergangsfristen nach Gebäudetyp.
Für Bauherren und Sanierer gilt ab sofort:
- Neue Gas-Brennwertgeräte sind wieder uneingeschränkt genehmigungsfähig
- Neue Ölheizungen dürfen eingebaut werden (sofern keine kommunale Wärmeplanung etwas anderes vorschreibt)
- Bisherige Übergangsfristen für den Heizungstausch nach Gebäudealter entfallen
- Der verlängerte Aufschub einiger GEG-Regelungen (bis Oktober 2026) wird durch das GModG gegenstandslos
Was weiterhin gilt: Energieausweise bleiben Pflicht beim Verkauf und bei Neuvermietung. Kommunale Wärmepläne (Großstädte bis Mitte 2026, kleinere Gemeinden bis Mitte 2028) behalten ihre Rechtswirkung.
Was nicht sofort, sondern sechs Monate später in Kraft tritt
Nicht alles aus dem GModG gilt ab dem 29. Juli 2026. Bestimmungen zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) treten erst sechs Monate nach Verkündung in Kraft, also voraussichtlich Ende Januar 2027.
Das betrifft vor allem die neuen Anforderungen an Energieausweise nach der novellierten EPBD-Systematik und Detailregelungen zur Gebäudeeffizienz-Berichterstattung. Für die Mehrzahl der Bauherren ist das zweitrangig, die Heizungsregelungen, die in der öffentlichen Debatte dominierten, gelten ab heute.
Die Bio-Treppe: Was ab 2029 schrittweise kommt
Die 65-Prozent-Pflicht fällt, aber das bedeutet keinen dauerhaften Freifahrtschein für Fossilheizungen. Die sogenannte Bio-Treppe schreibt ab 2029 einen schrittweise steigenden Bioenergie-Anteil vor.
| Jahr | Mindestanteil biogener / grüner Brennstoffe | Praxis-Beispiel Gasheizung |
|---|---|---|
| bis 31.12.2028 | kein Mindestanteil | reines Erdgas zulässig |
| ab 1.1.2029 | 10 % | 90 % Erdgas + 10 % Biogas |
| ab 1.1.2030 | 15 % | 85 % Erdgas + 15 % Biogas |
| ab 1.1.2035 | 30 % | 70 % Erdgas + 30 % Biogas |
| ab 1.1.2040 | 60 % | 40 % Erdgas + 60 % Biogas |
| 2045 | 100 % Klimaneutralität | gesetzliches Ziel Deutschland |
Quelle: GModG, BGBl. Nr. 226/2026; gmodg.bund.de. Quoten für 2035 und 2040 unterliegen einer Überprüfung bis 2030.
In der Praxis bedeutet das für Hauseigentümer: Wer heute eine Gasheizung einbaut, kann bis Ende 2028 mit reinem Erdgas heizen. Ab 2029 muss der Gasversorger, nicht der Hauseigentümer selbst, für die Beimischung sorgen. Entsprechende Biogas-Verträge sind bei mehreren Versorgern bereits verfügbar. Ein Heizungstausch wird dafür nicht nötig.
Solarpflicht ab 2027 und Nullemissionsgebäude ab 2030
Das GModG enthält zwei weitere wichtige Fristen für Bauherren: § 106 führt ab 2027 eine Solarpflicht für Neubauten ein, und ab 2030 schließt der Nullemissionsgebäude-Standard Gas- und Ölheizungen im Neubau faktisch aus.
Solarpflicht ab 1. Januar 2027 (§ 106 GModG): Für neue Wohngebäude, die ab dem 1. Januar 2027 einen Bauantrag erhalten, wird eine Pflicht zur solaren Energiegewinnung eingeführt. Die konkreten Flächenvorgaben regelt eine Ausführungsverordnung, die noch aussteht. Bauherren sollten Photovoltaik oder Solarthermie vorsorglich in ihre Planung einbeziehen.
Nullemissionsgebäude ab 2028 bzw. 2030:
- Ab 1. Januar 2028: Öffentliche Nichtwohngebäude müssen den Nullemissionsgebäude-Standard erfüllen
- Ab 1. Januar 2030: Der Standard gilt für alle Neubauten, also auch Wohngebäude
Was bedeutet das konkret? Ein Nullemissionsgebäude darf am Standort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen erzeugen. Das macht Gas- und Ölheizungen im Neubau ab 2030 faktisch unmöglich, auch ohne explizites Verbot im Gesetzestext.
Wer heute ein Einfamilienhaus plant und erst 2030 oder später einziehen will, muss schon bei der Baugenehmigung ein emissionsfreies Heizsystem einkalkulieren, also Wärmepumpe, Fernwärme oder zertifizierte Biomasse.
GModG trifft BEG-Reform: Wie beides zusammenwirkt
Gleichzeitig mit dem GModG gilt seit dem 21. Juli 2026 die neue BEG-Fördersystematik. Die Kombination beider Reformen verändert die Kosten-Nutzen-Kalkulation für Heizungsentscheidungen erheblich.
Die KfW hat zum 21. Juli 2026 die Heizungsförderung (KfW 458) grundlegend umgebaut. Die wichtigsten Änderungen:
| Förderpunkt | Vor dem 21. Juli 2026 | Ab dem 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Förderhöchstbetrag 1. Wohneinheit | höher | 28.000 € |
| Effizienzbonus | ja | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag | ja | entfällt |
| EE-Klassen-Bonus | ja | entfällt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % |
| iSFP-Bonus | ab erster Maßnahme | erst ab zweiter Maßnahme |
Neu hinzugekommen ist eine einkommensabhängige Staffelung: Selbstnutzer mit einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro erhalten 40 Prozent Zusatzförderung, bis 40.000 Euro 30 Prozent, bis 50.000 Euro 10 Prozent. Minderjährige Kinder senken das anrechenbare Einkommen jeweils um 10.000 Euro.
Der Klimageschwindigkeitsbonus (16 Prozent) gilt weiterhin für Haushalte, die eine Ölheizung oder ein Gassystem mit Baujahr vor 1991 tauschen. In bestimmten Konstellationen sind damit weiterhin Gesamtzuschüsse von bis zu 70 Prozent möglich.
Für die Gesamtkalkulation deines Projekts: Heizung, Dämmung, Rohbau, nutze den Baukostenrechner.
Was das für deine Planung bedeutet, drei Szenarien
Die Kombination aus GModG-Inkrafttreten und BEG-Reform schafft drei unterschiedliche Handlungsfenster, je nachdem, wann du baust oder sanierst.
Szenario A: Fertigstellung vor Ende 2028: Du darfst eine Gasheizung einbauen, ohne Bio-Anteil, ohne Erneuerbare-Pflicht. Ab 2029 gilt die 10-%-Bio-Treppe, die über deinen Gasvertrag geregelt wird, nicht über deine Heizungstechnik. Die Wärmepumpe bleibt die wirtschaftlichere Wahl, wenn dein Gebäude gut gedämmt ist, aber die Entscheidung liegt wieder bei dir.
Szenario B: Fertigstellung 2029 oder 2030: Du bist im Grenzbereich. Baugenehmigung vor 2030 bedeutet: noch kein Nullemissionsgebäude-Standard. Aber die Bio-Treppe greift ab Tag 1. Wenn dein Bauantrag nach dem 1. Januar 2027 gestellt wird, kommt die Solarpflicht hinzu. Plane technologieoffen beim Heizsystem, aber PV-ready ab Baubeginn.
Szenario C: Fertigstellung ab 2030: Der Nullemissionsgebäude-Standard gilt. Gas und Öl scheiden im Neubau aus. Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse sind die Optionen. Die KfW-Förderung für Effizienzhaus-40-Neubauten (KfW 297/298) läuft weiter.
Die Baukosten variieren regional erheblich, ob du in Bayern, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen baust, macht einen Unterschied von bis zu 20 Prozent bei den Gesamtkosten. Aktuelle Zahlen für dein Bundesland findest du auf der Seite Baukosten Nordrhein-Westfalen.
KfW-Förderung: Was nach GModG unverändert läuft
Das GModG enthält keine Einschnitte bei der Förderung. KfW 297/298 für den Effizienzhaus-40-Neubau und KfW 458 für den Heizungstausch laufen weiter, mit den neuen BEG-Konditionen ab 21. Juli.
| Programm | Förderhöhe | Status nach GModG |
|---|---|---|
| KfW 297/298 (EH40 Neubau) | bis 150.000 €, ab 0,6 % Zins | läuft weiter |
| KfW 458 (Heizungstausch) | bis 28.000 € Höchstbetrag (1. WE) | neue Konditionen ab 21.7. |
| BAFA BEG Einzelmaßnahmen | bis 20 % Zuschuss | läuft weiter |
| KfW 570 (Erneuerbare Energien Plus) | bis 150 Mio. € Kredit | seit 18. Juni 2026 |
Alle Details zur Antragstellung, Kombinierbarkeit der Programme und aktuellen Fristen erklärt der Ratgeber KfW-Förderung 2026.
FAQ: GModG in Kraft, die wichtigsten Fragen
Ab wann gilt das GModG genau?
Das GModG wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (Nr. 226) verkündet. Die zentralen Heizungsregelungen, insbesondere der Wegfall der 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht, traten am 29. Juli 2026 in Kraft. Bestimmungen zur EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) folgen sechs Monate nach Verkündung, also voraussichtlich Ende Januar 2027.
Darf ich jetzt wieder eine reine Gasheizung ohne Auflagen einbauen?
Ja. Ab dem 29. Juli 2026 entfällt die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht vollständig. Bis Ende 2028 ist eine Gasheizung mit reinem Erdgas ohne Bio-Anteil zulässig. Ab 2029 gilt die Bio-Treppe (zunächst 10 %), die dein Gasversorger über entsprechende Verträge umsetzt, ein Heizungstausch ist dafür nicht erforderlich.
Was gilt für laufende Bauanträge unter dem alten GEG?
Bauanträge, die vor dem 29. Juli 2026 eingereicht wurden und noch nach GEG 2024 genehmigt werden, fallen noch unter das alte Recht. Ab dem 29. Juli gilt das GModG für alle neuen Anträge. Die Übergangshandhabung kann je nach Bundesland und Baubehörde variieren, kläre Details direkt mit der zuständigen Stelle.
Was bedeutet die Solarpflicht ab 2027 konkret für meinen Bauantrag?
§ 106 GModG führt ab dem 1. Januar 2027 eine Solarpflicht für Neubauten ein. Konkrete Flächenvorgaben regelt eine Ausführungsverordnung, die noch aussteht. Wer plant, 2027 oder später einen Bauantrag zu stellen, sollte PV oder Solarthermie vorsorglich im Entwurf vorsehen.
Was ist der Nullemissionsgebäude-Standard ab 2030?
Ab dem 1. Januar 2030 dürfen Neubauten am Standort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen erzeugen. Das schließt Gas- und Ölheizungen im Neubau faktisch aus, ohne ein explizites Verbot auszusprechen. Wer bis Ende 2029 fertigstellt (Baugenehmigung vor 2030), fällt noch nicht darunter.
Lohnt sich eine Wärmepumpe trotz neuem Gasheizungs-Freifahrtschein noch?
Ja, die KfW 458-Förderung mit Grundförderung (30 %) und Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) läuft weiter. Wer eine alte Öl- oder Gasheizung (Baujahr vor 1991) tauscht und unter die Einkommensgrenzen fällt, erreicht noch Gesamtzuschüsse bis zu 70 Prozent. Die Wärmepumpe bleibt wirtschaftlich überlegen, wenn der Gebäude-Dämmstandard passt und die Vorlauftemperaturen stimmen.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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