GModG in Kraft: Was seit 29. Juli 2026 für Bauherren gilt, und was erst später kommt
Das GModG gilt seit dem 29. Juli 2026. Die 65-Prozent-Pflicht ist weg. Was seitdem gilt und was 2027, 2029 und 2030 kommt, mit den aktuellen KfW-Förderwerten.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gilt seit dem 29. Juli 2026. Verkündet wurde es am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226), die zentralen Heizungsregeln traten am Tag danach in Kraft. Einige Teile folgen erst am 1. Januar 2027, 2028 und 2030. Hier steht, was das für dich bedeutet, wenn du baust, sanierst oder eine Heizung tauschst.
Stand dieses Artikels: 7. Oktober 2026. Zinsen laut KfW-Konditionenübersicht vom 6. Oktober 2026.
Was gilt seit dem 29. Juli 2026?
Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen ist gestrichen. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder eingebaut werden. Wer das in einem bestehenden Gebäude tut, muss ab 2029 schrittweise Biobrennstoffe einsetzen.
Das Gesetz hat die §§ 71 bis 73 des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes gestrichen. Mit der 65-Prozent-Pflicht sind auch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung, die Beratungspflicht vor dem Einbau einer fossilen Heizung und das alte Betriebsverbot für Kessel in § 72 weggefallen. Das Gebäudeenergiegesetz heißt seitdem Gebäudemodernisierungsgesetz.
Für Bauherren und Sanierer heißt das:
- Neue Gas-Brennwertgeräte und Ölheizungen sind wieder zulässig.
- Die bisherigen Übergangsfristen nach Gemeindegröße entfallen.
- Die Frist in § 71 Abs. 8 GEG, die im Juni 2026 vom 30. Juni auf den 31. Oktober 2026 verschoben worden war, ist seit dem 29. Juli 2026 gegenstandslos.
- Für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden, im Bestand wie im Neubau, gilt ab 2029 die Bio-Treppe.
Was weiter gilt: Die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz bleibt. Gemeinden über 100.000 Einwohner mussten ihre Pläne bis 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Gemeinden haben bis 30. Juni 2028 Zeit. Für deine Heizungswahl sind die Pläne aber keine Pflichtschwelle mehr.
Was tritt erst später in Kraft?
Nicht alles gilt seit dem 29. Juli. Ein großer Teil der Änderungen, darunter die Solarpflicht in § 106 und neue Regeln zum Energieausweis, tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Nullemissionsgebäude folgen 2028 und 2030.
| Ab | Was | Fundstelle |
|---|---|---|
| 29. Juli 2026 | 65-%-Pflicht entfällt, Bio-Treppe für neu eingebaute fossile Heizungen beschlossen | Art. 9 Abs. 1 |
| 1. Januar 2027 | Solarpflicht § 106 (gestuft), Neuregelungen Energieausweis | Art. 9 Abs. 2 |
| 1. Januar 2028 | Nullemissionsgebäude für neue öffentliche, behördlich genutzte Nichtwohngebäude | Art. 9 Abs. 3 |
| 1. Januar 2030 | Nullemissionsgebäude für alle neu zu errichtenden Gebäude | Art. 9 Abs. 4 |
Quelle: BGBl. 2026 I Nr. 226, Art. 9 (Inkrafttreten).
Eine Frist von "sechs Monaten nach Verkündung" steht nicht im Gesetz. Die festen Daten oben sind maßgeblich.
Die Bio-Treppe: Was ab 2029 schrittweise kommt
Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, im Bestand wie im Neubau, muss als Eigentümer ab 2029 einen steigenden Anteil Biobrennstoff oder Wasserstoff sicherstellen. Heizungen, die vorher eingebaut wurden, sind nicht betroffen.
Für Neubauten ergibt sich das aus § 10 Abs. 2 Nr. 3: Neue Gebäude müssen die §§ 42 bis 45 entsprechend einhalten.
| Ab | Mindestanteil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff |
|---|---|
| 1.1.2029 | 10 % |
| 1.1.2030 | 15 % |
| 1.1.2035 | 30 % |
| 1.1.2040 | 60 % |
Quelle: § 43 Abs. 1 GModG, BGBl. 2026 I Nr. 226.
Verpflichtet ist der Eigentümer, und wenn er die Heizung nicht selbst betreibt, der Betreiber. Erfüllen lässt sich die Pflicht in der Praxis über den Liefervertrag: Der Lieferant muss die Erfüllung mit der Abrechnung bestätigen. Ein Heizungstausch ist dafür nicht nötig.
Alternativ erfüllen auch eine Solarthermieanlage mit Mindestfläche oder eine Lüftungsanlage mit hoher Wärmerückgewinnung die Pflicht, beides von 2029 bis 2034. Dauerhaft gilt sie als erfüllt bei einer Wärmepumpen-Hybridheizung, wenn die Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Leistung des Spitzenlasterzeugers bringt.
Bis 1. Dezember 2026 soll die Bundesregierung außerdem ein Gesetz für eine Grüngas- und Grünheizölquote vorlegen. Ab 2045 sollen Brennstoffe für Gebäude vollständig klimaneutral sein (§ 42a).
Solarpflicht ab 2027 und Nullemissionsgebäude ab 2030
Die Solarpflicht nach § 106 beginnt am 1. Januar 2027 bei Nichtwohngebäuden, neue Wohngebäude folgen ab dem 1. Januar 2030. Ebenfalls ab 2030 müssen alle Neubauten Nullemissionsgebäude sein.
Solarpflicht (§ 106 GModG):
- ab 1.1.2027: neue öffentliche Nichtwohngebäude und neue Nichtwohngebäude über 250 m² Nutzfläche
- ab 1.1.2028: bestehende öffentliche Nichtwohngebäude über 2.000 m², bestimmte bestehende Nichtwohngebäude über 500 m² bei Änderungen
- ab 1.1.2029: bestehende öffentliche Nichtwohngebäude über 750 m²
- ab 1.1.2030: neue Wohngebäude und angrenzende überdachte Parkplätze
- ab 1.1.2031: bestehende öffentliche Nichtwohngebäude über 250 m²
Mindestgrößen oder eine Ausführungsverordnung sieht § 106 nicht vor. Schon ab 2027 muss aber jedes neue Gebäude so konzipiert werden, dass sein Solarpotenzial optimiert wird.
Nullemissionsgebäude:
- ab 1.1.2028: neue öffentliche Nichtwohngebäude, die von einer Behörde genutzt werden
- ab 1.1.2030: alle neu zu errichtenden Gebäude, also auch Wohngebäude
Ein Nullemissionsgebäude verursacht an seinem Standort keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen. Gas- und Ölheizungen passen damit nicht mehr in einen Neubau ab 2030. Ob es dabei auf Bauantrag oder Fertigstellung ankommt, lässt sich dem Gesetzestext nicht ausdrücklich entnehmen.
Wer heute ein Einfamilienhaus plant, sollte deshalb von Anfang an mit Wärmepumpe, Fernwärme oder einer anderen nicht fossilen Heizung rechnen.
GModG und BEG-Reform: Wie beides zusammenwirkt
Kurz vor dem GModG, am 21. Juli 2026, ist die neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen in Kraft getreten. Die KfW-Heizungsförderung 458 hat seitdem neue Sätze: Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent, Obergrenze bis 80 Prozent, förderfähig bis 28.000 Euro.
| Förderpunkt | Bis 20. Juli 2026 | Seit 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % |
| Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit | 30.000 € | 28.000 €, ab 01.02.2027 halbjährlich minus 750 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 %, ab 01.02.2027 halbjährlich minus 4 Prozentpunkte |
| Einkommensbonus | 30 % bis 40.000 € zvE | 40 / 30 / 10 % bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € zvE |
| Effizienzbonus | 5 % | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag | 2.500 € pauschal | entfällt |
| Obergrenze | 70 % | 70 %, bis 30.000 € zvE 80 % |
Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026. Alte Werte laut BEG-EM-Richtlinie vom 21.12.2023. zvE = zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen.
Lebt mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, steigt die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro, unabhängig von der Zahl der Kinder. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bekommen nur selbstnutzende Eigentümer.
Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es für den Tausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, unabhängig vom Alter, sowie einer Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre in Betrieb ist.
Für Dämmmaßnahmen über das BAFA gilt: Grundförderung 15 Prozent. Der iSFP-Bonus von 5 Prozent setzt ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro voraus und gilt nur für den Betrag oberhalb dieser Schwelle.
Für die Gesamtkalkulation deines Projekts mit Heizung, Dämmung und Rohbau nutze den Baukostenrechner.
Was das für deine Planung bedeutet: drei Szenarien
Gas ist wieder möglich, im Bestand wie im Neubau aber mit Bio-Treppe ab 2029. Im Neubau läuft ab 2030 alles auf eine Heizung ohne fossile Brennstoffe hinaus.
Szenario A: Heizungstausch im Bestand. Du darfst wieder eine Gasheizung einbauen. Ab 2029 musst du einen Bio-Anteil von zunächst 10 Prozent sicherstellen, in der Regel über deinen Gasvertrag. Die Wärmepumpe bleibt oft die wirtschaftlichere Wahl, wenn das Gebäude gut gedämmt ist, und sie wird über KfW 458 gefördert.
Szenario B: Neubau mit Baubeginn 2027 bis 2029. Die Planungsvorgabe zur Solarnutzung gilt ab 2027. Eine Gasheizung wäre rechtlich möglich, unterläge ab 2029 aber der Bio-Treppe. Wer KfW-Neubauförderung nutzen will, darf ohnehin keine Öl- oder Gasheizung einbauen. Da unklar ist, welcher Zeitpunkt beim Nullemissionsstandard zählt, solltest du bei einer Fertigstellung um 2030 nicht fossil planen.
Szenario C: Neubau ab 2030. Der Nullemissionsstandard gilt, die Solarpflicht für Wohngebäude auch. Wärmepumpe, Fernwärme oder eine andere nicht fossile Heizung sind die Optionen.
Baukosten unterscheiden sich regional deutlich. Aktuelle Zahlen für dein Bundesland findest du zum Beispiel auf der Seite Baukosten Nordrhein-Westfalen.
KfW-Förderung: Was nach dem GModG läuft
Das GModG selbst ändert keine Förderprogramme. Neubauförderung 297/298 und Heizungsförderung 458 laufen weiter, die Heizungsförderung seit 21. Juli 2026 mit neuen Bedingungen.
| Programm | Konditionen | Status |
|---|---|---|
| KfW 297/298 EH 55 (Neubau) | bis 100.000 €/WE, eff. ab 1,00 % | Antragseingang bis spätestens 31.12.2026 oder bis Mittel aufgebraucht |
| KfW 297/298 EH 40 (Neubau) | bis 100.000 €/WE, mit QNG 150.000 €, eff. ab 1,96 % | läuft |
| KfW 458 (Heizung, nur Bestand) | bis 80 %, max. 22.400 € (1. WE) | neue Bedingungen seit 21.07.2026 |
| BAFA Einzelmaßnahmen Gebäudehülle | 15 %, mit iSFP-Bonus 20 % auf Beträge über 30.000 € | läuft |
| KfW 570 | Kredit bis 150 Mio. € für Unternehmen | läuft |
Quellen: KfW-Konditionen 06.10.2026, KfW-Pressemitteilung 19.06.2026, KfW-Merkblatt 458, BAFA.
Alle Details zur Antragstellung erklärt der Ratgeber KfW-Förderung 2026.
FAQ: GModG in Kraft, die wichtigsten Fragen
Ab wann gilt das GModG genau?
Das Gesetz vom 23. Juli 2026 wurde am 28. Juli 2026 verkündet und gilt im Grundsatz seit dem 29. Juli 2026. Weitere Teile, etwa die Solarpflicht, treten am 1. Januar 2027 in Kraft, die Nullemissionsgebäude 2028 und 2030.
Darf ich jetzt wieder eine reine Gasheizung einbauen?
Ja. Die 65-Prozent-Pflicht gilt nicht mehr. Bis Ende 2028 darfst du mit reinem Erdgas heizen. Wird die Heizung nach dem 29. Juli 2026 eingebaut, im Bestand wie im Neubau, musst du als Eigentümer ab 2029 einen Bio-Anteil von zunächst 10 Prozent sicherstellen, meist über den Liefervertrag.
Was gilt für Bauanträge, die vor dem 29. Juli 2026 gestellt wurden?
Eine ausdrückliche Übergangsregel für laufende Bauanträge haben wir im Gesetzestext nicht gefunden. Kläre die Einordnung deines Vorhabens mit der zuständigen Baubehörde.
Was bedeutet die Solarpflicht für meinen Wohnhaus-Neubau?
Für neue Wohngebäude gilt die Pflicht zur Errichtung einer Solarenergieanlage ab dem 1. Januar 2030. Ab 2027 muss ein neues Gebäude aber schon so geplant werden, dass sein Solarpotenzial optimiert wird. Mindestgrößen nennt § 106 nicht.
Was ist der Nullemissionsgebäude-Standard ab 2030?
Ab dem 1. Januar 2030 müssen alle neu zu errichtenden Gebäude Nullemissionsgebäude sein. Am Standort dürfen keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen entstehen. Ob Bauantrag oder Fertigstellung maßgeblich ist, steht nicht ausdrücklich im Gesetz.
Lohnt sich eine Wärmepumpe trotz wieder erlaubter Gasheizung?
Oft ja, vor allem im gut gedämmten Haus. Selbstnutzer bekommen über KfW 458 bis zu 80 Prozent Zuschuss, höchstens 22.400 Euro für die erste Wohneinheit. Bei Gas kommen ab 2029 die Kosten für den Bio-Anteil dazu.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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