KfW-Heizungsförderung ab 21. Juli 2026: Alle Änderungen im Überblick
Ab 21. Juli 2026 gilt neue KfW-BEG-Förderung: Max. 22.400 Euro Zuschuss, Einkommensbonus jetzt gestaffelt bis 40 %, Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 %.

Die Bundesregierung hat die Heizungsförderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21. Juli 2026 grundlegend neu ausgerichtet. Das KfW-Portal war bis 20. Juli für Neuanträge geschlossen, seit dem 21. Juli können Anträge wieder zu neuen Bedingungen gestellt werden. Das sind die wichtigsten Änderungen: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent, der Einkommensbonus wird stärker gestaffelt, ein Familienzuschlag senkt das angerechnete Einkommen, und der maximale Zuschuss liegt jetzt bei 22.400 Euro. Was genau gilt, was wegfällt und wie du die Förderung 2026 noch optimal einsetzt.
Was sich ab 21. Juli 2026 konkret ändert
Ab dem 21. Juli 2026 gilt eine neue Förderstruktur für den Heizungstausch. Der maximale Zuschuss für die erste Wohneinheit liegt bei 22.400 Euro (80 Prozent von 28.000 Euro maximalen anrechenbaren Investitionskosten). Gleichzeitig werden Boni teils gesenkt und neu gestaffelt.
Auf einen Blick, die wichtigsten Änderungen:
| Thema | Alt (vor 21.7.2026) | Neu (ab 21.7.2026) |
|---|---|---|
| Max. anrechenbare Kosten | 30.000 € | 28.000 € |
| Max. Fördersatz | 70 % | 80 % |
| Max. Zuschuss | bis 21.000 € | bis 22.400 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % |
| Einkommensbonus | bis 30 % (pauschal) | 10 bis 40 % (gestaffelt) |
| Familienzuschlag | nicht vorhanden | Einkommensminderung 10.000 € |
| Effizienzbonus | ja | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag | ja (2.500 €) | entfällt |
Quelle: KfW BEG-Programm 458, Stand 21. Juli 2026
Wichtig: Wer vor dem 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr eine Bestätigung zum Antrag (BzA) eingereicht hat, erhält die Förderung noch zu den alten Konditionen. Bereits bewilligte Anträge behalten ihre Gültigkeit.
Einkommensbonus neu gestaffelt: Wer wie viel bekommt
Der Einkommensbonus ist ab Juli 2026 stärker nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen gestaffelt. Wer über 50.000 Euro verdient, bekommt keinen Einkommensbonus mehr, erhält aber weiterhin die Grundförderung von 30 Prozent.
Die neue Staffelung im Detail:
| Zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen | Einkommensbonus | Gesamt mit Grundförderung |
|---|---|---|
| bis 30.000 Euro | 40 % | bis 70 % |
| 30.001 bis 40.000 Euro | 30 % | bis 60 % |
| 40.001 bis 50.000 Euro | 10 % | bis 40 % |
| über 50.000 Euro | kein Einkommensbonus | 30 % Grundförderung |
Der Einkommensbonus gilt nur für Eigennutzer: Vermieter sind nicht einkommensbonusberechtigt, erhalten aber die Grundförderung von 30 Prozent sowie den Klimageschwindigkeitsbonus, falls eine funktionierende Altanlage ersetzt wird.
Für den Nachweis reicht der letzte Steuerbescheid. Bei Verheirateten oder Lebenspartnern gilt das gemeinsam zu versteuernde Haushaltseinkommen. Der Einkommensbonus ist kumulierbar mit dem Klimageschwindigkeitsbonus, die Gesamtquote ist jedoch auf 80 Prozent gedeckelt.
Klimageschwindigkeitsbonus: Jetzt 16 Prozent, er sinkt weiter
Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde zum 21. Juli 2026 von 20 auf 16 Prozent gesenkt. Ab Februar 2027 sinkt er halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte, bis er Mitte 2028 vollständig entfällt.
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist für alle relevant, die eine noch funktionstüchtige Heizung auf Basis fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Systeme ersetzen. Konkret: Öl-, Gas-, Nachtspeicher- oder Kohleheizungen müssen lauffähig sein und werden durch Wärmepumpe, Biomasse oder Fernwärme ersetzt.
Zeitplan bis zum Auslaufen des Bonus:
| Zeitraum | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|
| bis 20. Juli 2026 | 20 % |
| 21. Juli 2026: Januar 2027 | 16 % |
| Februar: Juli 2027 | 12 % |
| August 2027: Januar 2028 | 8 % |
| Februar: Juli 2028 | 4 % |
| ab August 2028 | 0 % |
Bei 28.000 Euro anrechenbaren Investitionskosten macht der Unterschied zwischen einem Antrag im zweiten Halbjahr 2026 (16 Prozent) und einem im Frühjahr 2028 (4 Prozent) exakt 3.360 Euro. Wer eine alte Gasheizung hat und einen Tausch plant, sollte das in seine Zeitplanung einrechnen.
Für ein Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern, das eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für rund 22.000 Euro benötigt, sieht die Rechnung mit aktuellem Klimageschwindigkeitsbonus so aus: 30 % Grundförderung + 16 % Klimabonus = 46 Prozent, also rund 10.120 Euro Zuschuss.
Familienzuschlag: Wie Familien mit der neuen Regelung profitieren
Neu ab 21. Juli 2026: Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind können das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen rechnerisch um 10.000 Euro reduzieren. Das ermöglicht Familien, in eine höhere Einkommensbonusstufe zu rutschen.
Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 58.000 Euro hätte ohne Familienzuschlag keinen Anspruch auf den Einkommensbonus. Mit der 10.000-Euro-Reduktion liegt das anrechenbare Einkommen bei 48.000 Euro, und die Familie erhält den Einkommensbonus von 10 Prozent.
Ein weiteres Beispiel: Einkommen 38.000 Euro, ein Kind. Ohne Zuschlag: Einkommensbonus 30 Prozent. Mit Zuschlag (angerechnetes Einkommen 28.000 Euro): Einkommensbonus 40 Prozent. Das sind 2.800 Euro mehr Förderung bei 28.000 Euro Investitionskosten.
Der Familienzuschlag gilt pro Haushalt, unabhängig von der Kinderzahl. Die Voraussetzung ist ein Nachweis des Kindergeldbezugs oder der steuerlichen Berücksichtigung des Kindes im Steuerbescheid.
Sinkende Förderhöchstbeträge: Was das für die Planung bedeutet
Die maximalen anrechenbaren Investitionskosten für die erste Wohneinheit sinken von 30.000 auf 28.000 Euro. Ab 2027 reduzieren sie sich alle sechs Monate um 750 Euro weiter. Wer teure Sonderinstallationen plant, sollte jetzt handeln.
In der Praxis liegen die Installationskosten einer Luft-Wasser-Wärmepumpe im typischen Einfamilienhaus zwischen 18.000 und 26.000 Euro. Bei Kosten unter 28.000 Euro ist die neue Grenze kein Problem, hier greift die Förderung auf die vollen Investitionskosten.
Teurer wird es bei:
- Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdwärmesonde: 25.000 bis 40.000 Euro Gesamtkosten
- Wasser-Wasser-Wärmepumpen mit Brunnensystem: 20.000 bis 35.000 Euro
- Biomasse-Heizungen mit Pufferspeicher: 18.000 bis 32.000 Euro
In diesen Fällen übersteigen die Kosten häufig die 28.000-Euro-Grenze. Da die Grenze ab 2027 weiter sinkt, lohnt sich eine frühe Antragstellung.
Für zweite und weitere Wohneinheiten gelten separate, niedrigere Obergrenzen, hier lohnt sich ein Blick in das aktuelle KfW-Merkblatt zum Programm 458.
Deine Gesamtkosten für Heizungstausch und Sanierung berechnest du individuell im Baukostenrechner. Aktuelle Handwerkerpreise und regionale Baukosten findest du auf der Seite Baukosten Bayern.
Was wegfällt: Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag gestrichen
Zum 21. Juli 2026 entfallen der pauschale Effizienzbonus sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse-Heizungen mit geringem Partikelausstoß. Das trifft besonders Sole-Wasser-Wärmepumpen und Pelletheizungen.
Der Effizienzbonus hatte bisher Wärmepumpen belohnt, die dank höherer Jahresarbeitszahl (JAZ) besonders effizient arbeiten: konkret Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Der Bonus betrug je nach Anlage 5 bis 10 Prozentpunkte. Er entfällt ersatzlos.
Der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro galt für Biomasse-Heizungen (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz) mit nachweislich besonders niedrigem Feinstaubausstoß. Auch er entfällt zum 21. Juli 2026.
Was das für Erdwärmepumpen bedeutet: Sie sind technisch effizienter als Luft-Wasser-Wärmepumpen, aber nach dem 21. Juli nicht mehr besser gefördert. Die höheren Installationskosten, oft 5.000 bis 10.000 Euro mehr als bei Luft-Wasser-Varianten, werden nicht länger durch einen Extrabonus ausgeglichen.
Ausblick ab Q1 2027: Die Bundesregierung plant einen EU-Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Wärmepumpen, die nachweislich in der EU gefertigt wurden. Genaue Konditionen stehen noch nicht fest. Wer überlegt, welche Wärmepumpe er kauft, sollte das Produktionsland im Blick behalten.
Welche Heizungen werden 2026 noch gefördert?
Grundsätzlich bleibt die Förderstruktur der BEG erhalten: Heizungen mit erneuerbarer Energie werden gefördert, fossile Systeme nicht. Neu ist die veränderte Bonusstruktur, nicht die Förderfähigkeit der Technologien selbst.
| Heizungstyp | Grundförderung | Klimabonus möglich | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 30 % | Ja (16 %) | Effizienzbonus entfällt seit 21.7. |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe | 30 % | Ja (16 %) | Effizienzbonus entfällt seit 21.7. |
| Wasser-Wasser-Wärmepumpe | 30 % | Ja (16 %) | Effizienzbonus entfällt seit 21.7. |
| Pellet-/Hackschnitzelheizung | 30 % | Ja (16 %) | Emissionsminderungszuschlag entfällt |
| Fernwärme (erneuerbar ≥ 65 %) | 30 % | Ja (bei Altanlage) | Nachweis des Versorgers nötig |
| Hybridheizung (WP + Gas) | 30 % | Eingeschränkt | Nur Wärmepumpenanteil förderfähig |
| Gasheizung | Keine | Keine | Nicht BEG-förderfähig |
| Ölheizung | Keine | Keine | Nicht BEG-förderfähig |
Hinweis zum Heizungsrecht: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erlaubt nach seiner Verabschiedung den Einbau von Gas- und Ölheizungen im Bestand ohne Erneuerbare-Pflicht. Eine KfW-Förderung gibt es dafür trotzdem nicht: BEG-Förderlogik und GModG laufen parallel, nicht identisch. Mehr dazu im Ratgeber Gebäudemodernisierungsgesetz 2026.
FAQ: KfW-Heizungsförderung nach 21. Juli 2026
Was ist die maximale Fördersumme für den Heizungstausch nach dem 21. Juli 2026?
Der maximale Zuschuss für die erste Wohneinheit liegt bei 22.400 Euro (80 Prozent von 28.000 Euro maximalen anrechenbaren Investitionskosten). Diese Kombination ist nur bei sehr niedrigem Einkommen plus Klimageschwindigkeitsbonus erreichbar.
Muss ich den Antrag vor dem Kauf der Heizung stellen?
Ja, unbedingt. Der Antrag bei der KfW muss vor der Beauftragung des Heizungsinstallateurs gestellt werden, und du musst die Bestätigung zum Antrag (BzA) abwarten. Wer Bestellung oder Beauftragung vor dem Antrag durchführt, verliert den Anspruch auf Förderung vollständig.
Gilt die Änderung auch, wenn ich schon einen laufenden Förderantrag habe?
Nein. Bereits bewilligte Anträge: BzA lag vor, Antrag wurde bis 20. Juli 20:00 Uhr eingereicht, behalten die alten Konditionen. Die Änderungen gelten ausschließlich für neue Anträge ab dem 21. Juli 2026.
Was bringt der Familienzuschlag konkret in Euro?
Der Familienzuschlag reduziert das angerechnete Haushaltseinkommen um 10.000 Euro. Ob das einen direkten Vorteil bringt, hängt vom tatsächlichen Einkommen ab. Eine Familie mit 58.000 Euro Jahreseinkommen kommt durch den Zuschlag auf 48.000 Euro und erhält den 10-Prozent-Einkommensbonus, das sind 2.800 Euro bei 28.000 Euro Investitionskosten.
Warum wurde der Effizienzbonus gestrichen?
Die offizielle Begründung ist Vereinfachung des Fördersystems. Der Effizienzbonus hatte die Förderstruktur komplex und schwer vergleichbar gemacht. Kritiker sehen darin eine Nivellierung, die besonders effiziente Systeme wie Erdwärmepumpen nicht mehr angemessen belohnt.
Wie beantrage ich jetzt die KfW-Heizungsförderung?
Der Ablauf bleibt unverändert: 1. Angebot von Fachbetrieb einholen (noch keine Beauftragung), 2. Antrag über das KfW-Kundenportal (kfw.de/beg), 3. Auf BzA warten, 4. Heizungsinstallation beauftragen und durchführen, 5. Verwendungsnachweis innerhalb von 24 Monaten einreichen. Alle Schritte müssen in dieser Reihenfolge erfolgen.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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