Notar und Grundbuch Kosten beim Grundstückskauf: Rechenbeispiel nach GNotKG
Notar und Grundbuch kosten bei 150.000 € Kaufpreis rund 1.890 €, mit Grundschuld über 350.000 € rund 3.560 €. Rechenweg mit Tabelle B und KV-Nummern des GNotKG.
Notar und Grundbuch kosten beim Kauf eines Baugrundstücks für 150.000 Euro zusammen rund 1.890 Euro, wenn du ohne Kredit kaufst. Mit einer Grundschuld über 350.000 Euro für die Baufinanzierung kommen etwa 1.670 Euro dazu, insgesamt also rund 3.560 Euro oder knapp 2,4 Prozent des Kaufpreises. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und hängen fast nur vom Kaufpreis und vom Betrag der Grundschuld ab.
Stand dieses Artikels: 7. Oktober 2026. Gebührensätze laut Kostenverzeichnis (Anlage 1) und Gebührentabelle B (Anlage 2) des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) in der Fassung ab BGBl. 2025 I Nr. 109.
Wie berechnen sich Notar- und Grundbuchkosten?
Notar und Grundbuchamt rechnen nach demselben Gesetz, dem GNotKG. Jede Tätigkeit hat einen festen Gebührensatz, zum Beispiel 2,0 für die Beurkundung des Kaufvertrags. Dieser Satz wird mit dem Betrag aus der Gebührentabelle B multipliziert, der zum Geschäftswert gehört.
Der Geschäftswert ist beim Grundstückskauf der Kaufpreis (§ 47 GNotKG), bei der Grundschuld ihr Nennbetrag (§ 53 GNotKG). Für Vollzug und Betreuung gilt derselbe Wert wie für die Beurkundung (§§ 112 und 113 GNotKG). Die Tabelle B steht in Anlage 2 des Gesetzes und steigt in Stufen. Ein paar Werte daraus:
| Geschäftswert bis | Gebühr Tabelle B (Satz 1,0) |
|---|---|
| 110.000 € | 273 € |
| 155.000 € | 354 € |
| 200.000 € | 435 € |
| 260.000 € | 535 € |
| 350.000 € | 685 € |
| 440.000 € | 835 € |
| 500.000 € | 935 € |
Ein Grundstück für 150.000 Euro fällt in die Stufe bis 155.000 Euro. Eine volle Gebühr (Satz 1,0) beträgt dort 354 Euro. Verhandeln kannst du nicht: Nach § 125 GNotKG sind Vereinbarungen über die Höhe der Kosten unwirksam. Jeder Notar in Deutschland muss für dieselbe Urkunde dasselbe berechnen.
Was kostet der Notar für den Kaufvertrag?
Für ein Grundstück zu 150.000 Euro rund 1.117 Euro netto, also etwa 1.330 Euro brutto. Den größten Teil macht die Beurkundung mit 708 Euro aus, dazu kommen Vollzug, Betreuung und Auslagen.
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und in derselben Urkunde meist auch die Auflassung, also die Einigung über den Eigentumsübergang. Danach holt er Genehmigungen und Erklärungen ein, etwa den Verzicht der Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht. Das ist der Vollzug. Zur Betreuung gehört vor allem die Mitteilung an dich, dass der Kaufpreis fällig ist.
| Position | KV-Nr. GNotKG | Satz | Betrag |
|---|---|---|---|
| Beurkundung Kaufvertrag mit Auflassung | 21100 | 2,0 | 708,00 € |
| Vollzugsgebühr | 22110 | 0,5 | 177,00 € |
| Betreuungsgebühr (z. B. Fälligkeitsmitteilung) | 22200 | 0,5 | 177,00 € |
| XML-Daten für das Grundbuchamt, neben anderen Vollzugsgebühren | 22114 / 22115 | 0,1 | 35,40 € |
| Pauschale Post und Telekommunikation | 32005 | 20 %, höchstens 20 € | 20,00 € |
| Summe netto | 1.117,40 € | ||
| Umsatzsteuer 19 % | 32014 | 212,31 € | |
| Summe brutto | 1.329,71 € |
Eigene Rechnung: Gebührensatz mal 354 € (Tabelle B bis 155.000 €). Dokumentenpauschalen für Kopien (KV 32001) sind nicht enthalten, weil sie von der Seitenzahl abhängen.
Vollzug und Betreuung fallen nur an, wenn der Notar diese Tätigkeiten tatsächlich übernimmt. Bei einem Grundstückskauf ist das fast immer der Fall.
Was kostet die Eintragung im Grundbuch?
Für Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung und Löschung der Vormerkung zahlst du bei 150.000 Euro Kaufpreis 556 Euro. Das Grundbuchamt ist ein Gericht und berechnet keine Umsatzsteuer.
Das Kostenverzeichnis sieht Umsatzsteuer nur bei den Auslagen der Notare vor (KV 32014), nicht bei den Gerichtsgebühren. Die Rechnung stellt das Amtsgericht getrennt vom Notar.
| Eintragung | KV-Nr. GNotKG | Satz | Betrag |
|---|---|---|---|
| Auflassungsvormerkung | 14150 | 0,5 | 177,00 € |
| Eigentumsumschreibung | 14110 | 1,0 | 354,00 € |
| Löschung der Vormerkung | 14152 | Festgebühr | 25,00 € |
| Summe (umsatzsteuerfrei) | 556,00 € |
Die Vormerkung sichert deinen Anspruch auf das Grundstück zwischen Vertrag und Umschreibung. Sobald du als Eigentümer eingetragen bist, wird sie gelöscht.
Was kosten Notar und Grundbuch für die Grundschuld?
Für eine Grundschuld über 350.000 Euro rund 830 Euro netto beim Notar, also 987,70 Euro brutto, plus 685 Euro für die Eintragung im Grundbuch. Zusammen sind das 1.672,70 Euro.
Die Bank verlangt die Grundschuld als Sicherheit für das Baudarlehen. Weil der Kredit für den Hausbau meist deutlich höher ist als der Grundstückspreis, ist die Grundschuld oft der teurere Teil. Die Grundschuldbestellung ist eine einseitige Erklärung, deshalb gilt hier nur der Satz 1,0.
| Position | KV-Nr. GNotKG | Satz | Betrag |
|---|---|---|---|
| Beurkundung Grundschuldbestellung | 21200 | 1,0 | 685,00 € |
| XML-Daten für das Grundbuchamt | 22114 | 0,2, höchstens 125 € | 125,00 € |
| Pauschale Post und Telekommunikation | 32005 | höchstens 20 € | 20,00 € |
| Notar netto | 830,00 € | ||
| Umsatzsteuer 19 % | 32014 | 157,70 € | |
| Notar brutto | 987,70 € | ||
| Eintragung Buchgrundschuld im Grundbuch | 14121 | 1,0 | 685,00 € |
Eigene Rechnung: Tabelle B bis 350.000 € = 685 €. Eine Briefgrundschuld würde nach KV 14120 mit Satz 1,3 eingetragen und wäre teurer. Welche Form deine Bank verlangt, steht in ihrem Grundschuldformular.
Was kostet alles zusammen?
Im Beispiel 3.558,41 Euro, davon 2.317,41 Euro brutto für den Notar und 1.241 Euro umsatzsteuerfrei für das Grundbuchamt.
| Posten | Notar brutto | Grundbuch | Summe |
|---|---|---|---|
| Kaufvertrag (150.000 €) | 1.329,71 € | 556,00 € | 1.885,71 € |
| Grundschuld (350.000 €) | 987,70 € | 685,00 € | 1.672,70 € |
| Gesamt | 2.317,41 € | 1.241,00 € | 3.558,41 € |
Eigene Rechnung aus den beiden Tabellen oben. Grundstückspreis und Grundschuldbetrag sind Beispielwerte.
Wer nach § 448 Absatz 2 BGB zahlt, ist klar geregelt: Der Käufer trägt die Kosten der Beurkundung, der Auflassung und der Eintragung ins Grundbuch. Wer die Löschung alter Belastungen des Verkäufers bezahlt, regelt der Kaufvertrag. Lies diese Klausel vor dem Termin.
Nicht in dieser Rechnung steckt die Grunderwerbsteuer. Sie ist meist der größte Einzelposten beim Grundstückskauf und hängt vom Bundesland ab. Die Sätze findest du im Ratgeber Grunderwerbsteuer 2026.
Wie planst du die Kosten ins Budget ein?
Notar und Grundbuch für den Kauf gehören zu den Erwerbsnebenkosten des Grundstücks. Die Kosten der Grundschuld sind Finanzierungskosten. Beide musst du in der Regel aus Eigenkapital bezahlen.
In der Kostengliederung nach DIN 276 zählen Notar- und Grundbuchkosten des Kaufs zur Kostengruppe 100 (Grundstück). Die Kosten der Grundschuld sind Finanzierungskosten, in der DIN 276 in der Fassung von 2018 die Kostengruppe 800. Ob deine Bank diese Nebenkosten mitfinanziert, klärst du im Finanzierungsgespräch. Wie viel Eigenkapital du einplanen solltest, steht im Ratgeber Eigenkapital beim Hausbau.
Ein paar praktische Punkte:
- Grundstückspreis prüfen: Über die Bodenrichtwerte siehst du, ob der Preis zur Lage passt. Liegt der Kaufpreis unter dem Verkehrswert, ist nach § 47 GNotKG der Verkehrswert maßgebend.
- Grundschuld nicht zu knapp bemessen: Eine spätere zweite Grundschuld kostet wieder Notar und Grundbuch.
- Gesamtbudget rechnen: Mit dem Baukostenrechner siehst du, wie Grundstück, Bau und Nebenkosten zusammenpassen. Die typischen Posten stehen im Ratgeber Baunebenkosten.
Mehr zum Ablauf des Kaufs, von der Reservierung bis zur Übergabe, findest du im Ratgeber Grundstück kaufen.
FAQ: Notar- und Grundbuchkosten
Wie viel Prozent vom Kaufpreis kosten Notar und Grundbuch?
Ohne Grundschuld kommst du bei einem Grundstück für 150.000 Euro auf rund 1.890 Euro, das sind etwa 1,3 Prozent. Mit einer Grundschuld über 350.000 Euro sind es rund 3.560 Euro oder knapp 2,4 Prozent. Weil die Gebührentabelle degressiv ist, sinkt der Prozentsatz bei höheren Kaufpreisen.
Kann ich die Notarkosten verhandeln?
Nein. Nach § 125 GNotKG sind Vereinbarungen über die Höhe der Notarkosten unwirksam. Jeder Notar rechnet nach denselben Sätzen ab.
Fällt auf die Grundbuchkosten Umsatzsteuer an?
Nein. Das Grundbuchamt gehört zum Amtsgericht, seine Gebühren enthalten keine Umsatzsteuer. Umsatzsteuer berechnet nur der Notar.
Wer zahlt Notar und Grundbuch beim Grundstückskauf?
Nach § 448 Absatz 2 BGB der Käufer, und zwar für Beurkundung, Auflassung und Eintragung ins Grundbuch. Wer die Löschung von Belastungen des Verkäufers trägt, steht im Kaufvertrag.
Was kostet die Eintragung einer Grundschuld?
Im Grundbuch eine volle Gebühr nach Tabelle B (KV 14121), bei 350.000 Euro also 685 Euro. Dazu kommt der Notar für die Beurkundung mit ebenfalls 685 Euro netto plus Auslagen und Umsatzsteuer.
Warum weichen manche Notarkostenrechner von diesen Zahlen ab?
Die Gebührentabellen in Anlage 2 des GNotKG wurden zuletzt mit dem Gesetz in BGBl. 2025 I Nr. 109 neu gefasst. Rechner mit älteren Tabellen liefern andere Werte. Alle Beträge in diesem Artikel beruhen auf der aktuellen Fassung.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
Baukosten jetzt berechnen
Nutze unseren kostenlosen Baukostenrechner mit DIN-276-Aufschlüsselung.
Zum Baukostenrechner