Architekt Kosten 2026: Was ein Architekt beim Hausbau kostet
Ein Architekt kostet fürs Einfamilienhaus nach HOAI-Orientierungswerten rund 32.400 bis 45.500 Euro netto. Mit Leistungsphasen, Rechenweg und Angebotsvergleich.
Ein Architekt kostet beim Bau eines Einfamilienhauses nach den Orientierungswerten der HOAI für alle neun Leistungsphasen rund 32.400 bis 45.500 Euro netto, also etwa 38.600 bis 54.100 Euro brutto. Das gilt für ein Haus mit rund 300.000 Euro Baukosten wie unser Musterhaus. Beauftragst du nur einen Teil der Leistungen, etwa bis zur Baugenehmigung, zahlst du nur den passenden Prozentsatz davon.
Stand dieses Artikels: 7. Oktober 2026. Honorarwerte laut HOAI § 35 (Honorartafel Gebäude), Leistungsphasen nach § 34, anrechenbare Kosten nach § 33 und § 4.
Was kostet ein Architekt für ein Einfamilienhaus?
Für das Musterhaus mit 140 m² ergibt die Honorartafel der HOAI rund 32.400 bis 45.500 Euro netto für die volle Leistung. Mit 19 % Umsatzsteuer sind das etwa 38.600 bis 54.100 Euro.
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Ihre Honorartafeln sind für Verträge ab dem 1. Januar 2021 keine Pflichtpreise mehr (§ 57 Abs. 2 HOAI). § 2a HOAI nennt sie ausdrücklich Orientierungswerte. Trotzdem rechnen viele Büros ihre Angebote danach, deshalb eignen sie sich gut für die erste Planung deines Budgets.
So kommt die Zahl zustande. Die Kosten aus dem Ratgeber Hausbau-Kosten enthalten Umsatzsteuer. Nach § 4 HOAI gehört die Umsatzsteuer aber nicht zu den anrechenbaren Kosten, deshalb rechnen wir zuerst auf netto um.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Baukonstruktion (KG 300), brutto | 212.008 € |
| Technische Anlagen (KG 400), brutto | 88.025 € |
| KG 300 netto (÷ 1,19) | 178.158 € |
| KG 400 netto (÷ 1,19) | 73.971 € |
| KG 400 voll anrechenbar bis 25 % von KG 300 | 44.539 € |
| Rest der KG 400 zur Hälfte (29.431 € ÷ 2) | 14.716 € |
| Anrechenbare Kosten nach § 33 HOAI | 237.413 € |
| Honorar Zone III, netto | 32.397 bis 40.405 € |
| Honorar Zone IV, netto | 40.405 bis 45.501 € |
Eigene Rechnung: anrechenbare Kosten nach § 33 Abs. 1 und 2 HOAI (Technische Anlagen, die der Architekt nicht fachlich plant), lineare Interpolation nach § 13 HOAI zwischen 200.000 und 300.000 € der Honorartafel in § 35. Alle Honorarwerte ohne Umsatzsteuer und ohne Nebenkosten.
Einfamilienhäuser ordnet die Objektliste der HOAI (Anlage 10.2) in der Regel den Honorarzonen III oder IV zu. Ein schlichtes Haus mit einfachem Grundriss liegt eher in Zone III, eine aufwendige Architektenvilla eher in Zone IV.
Wie verteilt sich das Honorar auf die Leistungsphasen?
Die HOAI teilt die Arbeit in neun Leistungsphasen mit festen Prozentsätzen. Die teuersten Phasen sind die Ausführungsplanung mit 25 % und die Bauüberwachung mit 32 %.
Die Prozentsätze stehen in § 34 Abs. 3 HOAI. Die Beträge in Euro beziehen sich auf das Musterhaus in Zone III, unten und oben in der Spanne:
| Leistungsphase | Anteil | Zone III unten | Zone III oben |
|---|---|---|---|
| 1 Grundlagenermittlung | 2 % | 648 € | 808 € |
| 2 Vorplanung | 7 % | 2.268 € | 2.828 € |
| 3 Entwurfsplanung | 15 % | 4.860 € | 6.061 € |
| 4 Genehmigungsplanung | 3 % | 972 € | 1.212 € |
| 5 Ausführungsplanung | 25 % | 8.099 € | 10.101 € |
| 6 Vorbereitung der Vergabe | 10 % | 3.240 € | 4.041 € |
| 7 Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % | 1.296 € | 1.616 € |
| 8 Objektüberwachung | 32 % | 10.367 € | 12.930 € |
| 9 Objektbetreuung | 2 % | 648 € | 808 € |
Eigene Rechnung: Honorar Zone III aus der Tabelle oben mal Prozentsatz nach § 34 Abs. 3 HOAI, netto, gerundet.
Wer nur bis zur Baugenehmigung plant (Phasen 1 bis 4), landet bei 27 % des Honorars, beim Musterhaus also bei rund 8.700 bis 10.900 Euro netto. Die Phasen 5 bis 8 übernimmt beim Bauträger oder Generalunternehmer oft dessen eigenes Team. Prüf dann genau, wer die Bauüberwachung in deinem Interesse macht.
Sind die HOAI-Sätze verbindlich?
Nein. Für Verträge seit 2021 darf das Honorar frei vereinbart werden, und zwar in Textform. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt nach § 7 HOAI der Basishonorarsatz, also der untere Wert der Spanne.
§ 7 Abs. 1 HOAI regelt: Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung in Textform. Gibt es keine, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz. Den definiert § 2a als den jeweils unteren Wert der Honorartafel. Beim Musterhaus in Zone III wären das 32.397 Euro netto.
Für private Bauherren gibt es eine zusätzliche Schutzregel. Nach § 7 Abs. 2 HOAI muss der Architekt dich als Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform darauf hinweisen, dass auch ein höheres oder niedrigeres Honorar als in den Tafeln vereinbart werden kann. Fehlt dieser Hinweis, gilt statt eines höheren vereinbarten Honorars nur der Basishonorarsatz.
Was ist im Honorar nicht enthalten?
Nicht enthalten sind Nebenkosten, Fachplaner wie Statiker und Vermesser, die Planung der Außenanlagen und Besondere Leistungen. Auf alles kommt noch die Umsatzsteuer.
- Nebenkosten (§ 14 HOAI): zum Beispiel Kopien, Versand und Fahrtkosten außerhalb von 15 km um das Büro. Sie werden nach Einzelnachweis abgerechnet, wenn ihr keine Pauschale in Textform vereinbart.
- Fachplaner: Die Tragwerksplanung rechnet der Statiker getrennt ab. Was das beim Musterhaus kostet, steht im Ratgeber Statiker-Kosten. Vermessung und Bodengutachten kommen ebenfalls dazu, siehe Bodengutachten-Kosten.
- Außenanlagen: Garten, Wege und Zufahrt sind ein eigenes Leistungsbild (Freianlagen) mit eigener Honorartafel.
- Besondere Leistungen: Anlage 10 HOAI listet Beispiele, die du extra vereinbaren musst.
Fürs Budget zählt das Architektenhonorar zu den Baunebenkosten, nach DIN 276 zur Kostengruppe 700. Eine Übersicht aller Nebenkosten findest du im Ratgeber Baunebenkosten.
Wovon hängt die Höhe in deinem Fall ab?
Von drei Größen: den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und den beauftragten Leistungsphasen. Bei Umbauten kommt ein Zuschlag dazu.
- Baukosten: Grundlage ist nach § 6 HOAI die Kostenberechnung aus der Entwurfsplanung, ersatzweise die Kostenschätzung. Teurere Ausstattung erhöht also auch das Honorar.
- Honorarzone: § 35 Abs. 2 HOAI nennt sechs Merkmale, etwa die Einbindung in die Umgebung, die Gestaltung und die technische Ausrüstung. Bei Zweifeln wird nach Punkten eingestuft.
- Leistungsumfang: Nur die beauftragten Phasen werden bezahlt.
- Umbau statt Neubau: Für Umbauten und Modernisierungen sieht § 6 Abs. 2 HOAI einen Zuschlag vor. Ohne Vereinbarung in Textform gelten ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad 20 %.
Rechne deine eigenen Baukosten nach Kostengruppen im Baukostenrechner aus. Dann siehst du, welche anrechenbaren Kosten bei dir ungefähr herauskommen. Durchschnittswerte für ein Einfamilienhaus nach Bundesland findest du ebenfalls bei uns.
Wie vergleichst du Angebote von Architekten?
Lass dir die anrechenbaren Kosten, die Honorarzone, die Leistungsphasen mit Prozentsatz und die Nebenkosten getrennt ausweisen. Nur dann kannst du zwei Angebote fair nebeneinanderlegen.
Achte vor allem auf diese Punkte:
- Welche Kostengruppen setzt das Büro als anrechenbar an, und ist die Umsatzsteuer herausgerechnet?
- Welche Honorarzone ist gewählt, und wie wird sie begründet?
- Sind alle Leistungsphasen enthalten, oder fehlt zum Beispiel die Bauüberwachung?
- Gibt es eine Nebenkostenpauschale, und wie hoch ist sie in Prozent?
- Ist der Hinweis nach § 7 Abs. 2 HOAI in Textform enthalten?
FAQ: Architekt Kosten
Was kostet ein Architekt für ein Einfamilienhaus?
Nach den Orientierungswerten der HOAI für alle neun Leistungsphasen etwa 32.400 bis 45.500 Euro netto bei rund 300.000 Euro Baukosten. Mit Umsatzsteuer sind das etwa 38.600 bis 54.100 Euro. Nebenkosten und Fachplaner kommen dazu.
Wie viel Prozent der Baukosten kostet ein Architekt?
Einen festen Prozentsatz gibt es nicht, die HOAI rechnet mit einer Honorartafel. Beim Musterhaus entspricht das volle Honorar in Zone III bis IV etwa 14 bis 19 % der anrechenbaren Kosten (eigene Rechnung: 32.397 bzw. 45.501 € geteilt durch 237.413 €).
Was kostet ein Architekt nur für den Bauantrag?
Die Leistungsphasen 1 bis 4 machen nach § 34 HOAI zusammen 27 % des Honorars aus. Beim Musterhaus in Zone III sind das rund 8.700 bis 10.900 Euro netto.
Ist die HOAI noch verbindlich?
Nein. Seit 2021 sind die Honorartafeln Orientierungswerte, das Honorar ist frei vereinbar. Ohne Vereinbarung in Textform gilt der Basishonorarsatz, also der untere Tafelwert.
Sind die HOAI-Honorare netto oder brutto?
Netto. Die Umsatzsteuer kommt nach § 16 HOAI dazu, aktuell 19 %. Auch die anrechenbaren Kosten werden ohne Umsatzsteuer angesetzt.
Brauche ich überhaupt einen Architekten?
Für den Bauantrag brauchst du in der Regel einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Wer das sein darf, regelt die Bauordnung deines Landes. Mehr dazu im Ratgeber Baugenehmigung.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis zu Rechtsangaben
Keine Rechtsberatung iSd § 3 RDG. Gesetzes- und Normverweise dienen ausschließlich der Information. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Fachanwalt: z. B. für Baurecht oder Architektenrecht.
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