Statiker Kosten 2026: Was die Tragwerksplanung beim Hausbau kostet
Die Tragwerksplanung fürs Einfamilienhaus kostet nach HOAI-Orientierungswerten meist 10.300 bis 16.400 Euro netto. Mit Honorarzonen, Leistungsphasen und Rechenweg.
Ein Statiker kostet für die Tragwerksplanung eines Einfamilienhauses nach den Orientierungswerten der HOAI meist rund 10.300 bis 16.400 Euro netto, also etwa 12.300 bis 19.500 Euro brutto. Das gilt für ein Haus mit rund 300.000 Euro Baukosten wie unser Musterhaus und für alle sechs Leistungsphasen der Tragwerksplanung. Wie viel es bei dir wird, hängt vor allem von der Bauweise und vom Baugrund ab.
Stand dieses Artikels: 7. Oktober 2026. Honorarwerte laut HOAI § 52 (Honorartafel Tragwerksplanung), Leistungsphasen nach § 51, anrechenbare Kosten nach § 50.
Was kostet ein Statiker für ein Einfamilienhaus?
Für das Musterhaus mit 140 m² ergibt die Honorartafel der HOAI in den Honorarzonen II und III rund 10.300 bis 16.400 Euro netto. Mit 19 % Umsatzsteuer sind das etwa 12.300 bis 19.500 Euro.
Die Honorare für Tragwerksplanung stehen in § 52 HOAI. Seit 2021 sind sie für neue Verträge keine Pflichtpreise mehr, die HOAI nennt sie Orientierungswerte. Viele Ingenieurbüros kalkulieren trotzdem danach.
Anders als beim Architekten zählen die Baukosten beim Statiker nur zum Teil. Nach § 50 Abs. 1 HOAI sind bei Gebäuden 55 % der Baukonstruktion und 10 % der Technischen Anlagen anrechenbar. Die Kosten aus dem Ratgeber Hausbau-Kosten enthalten Umsatzsteuer, die nach § 4 HOAI nicht anrechenbar ist. Deshalb rechnen wir zuerst auf netto um.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Baukonstruktion (KG 300), brutto | 212.008 € |
| Technische Anlagen (KG 400), brutto | 88.025 € |
| 55 % von KG 300 netto (178.158 €) | 97.987 € |
| 10 % von KG 400 netto (73.971 €) | 7.397 € |
| Anrechenbare Kosten nach § 50 HOAI | 105.384 € |
| Honorar Zone I, netto | 9.307 bis 10.342 € |
| Honorar Zone II, netto | 10.342 bis 13.150 € |
| Honorar Zone III, netto | 13.150 bis 16.400 € |
Eigene Rechnung: Nettowerte = Bruttowerte ÷ 1,19; lineare Interpolation nach § 13 HOAI zwischen 100.000 und 150.000 € der Honorartafel in § 52. Ohne Umsatzsteuer und ohne Nebenkosten.
Welche Honorarzone hat ein Einfamilienhaus?
Meist Zone II oder III. Ein einfaches Mauerwerkshaus mit durchgehenden Wänden und einfachen Decken liegt in Zone II. Abfangungen, große Spannweiten oder eine schwierige Gründung führen in Zone III oder höher.
Die HOAI stuft hier nach dem statisch-konstruktiven Schwierigkeitsgrad ein (§ 52 Abs. 2 und Anlage 14.2). Einige Beispiele aus der Objektliste:
| Tragwerk | Honorarzone |
|---|---|
| Mauerwerksbau mit bis zur Gründung durchgehenden tragenden Wänden, ohne Nachweis horizontaler Aussteifung | II |
| Flachgründung einfacher Art | II |
| Decken mit einfachem Schwierigkeitsgrad, vorwiegend ruhende Lasten | II |
| Abfangung tragender oder aussteifender Wände | III |
| Flachgründung mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad | III |
| Schwierige Flachgründung, besondere Gründungsverfahren | IV |
Passen Merkmale aus mehreren Zonen, entscheidet nach § 52 Abs. 3 die Mehrzahl der Merkmale und ihre Bedeutung im Einzelfall. Ein offener Wohnbereich ohne Innenwände, bei dem Lasten über Unterzüge abgefangen werden, kann ein Haus also schnell in Zone III bringen.
Was macht der Statiker in welcher Leistungsphase?
Die Tragwerksplanung hat sechs Leistungsphasen. Den größten Anteil haben die prüffähige Statik für die Genehmigung mit 30 % und die Ausführungsplanung mit Bewehrungsplänen mit 40 %.
Die Prozentsätze stehen in § 51 Abs. 1 HOAI. Die Euro-Beträge gelten für das Musterhaus in Zone II:
| Leistungsphase | Anteil | Zone II unten | Zone II oben |
|---|---|---|---|
| 1 Grundlagenermittlung | 3 % | 310 € | 394 € |
| 2 Vorplanung | 10 % | 1.034 € | 1.315 € |
| 3 Entwurfsplanung | 15 % | 1.551 € | 1.972 € |
| 4 Genehmigungsplanung | 30 % | 3.102 € | 3.945 € |
| 5 Ausführungsplanung | 40 % | 4.137 € | 5.260 € |
| 6 Vorbereitung der Vergabe | 2 % | 207 € | 263 € |
Eigene Rechnung: Honorar Zone II aus der Tabelle oben mal Prozentsatz nach § 51 Abs. 1 HOAI, netto, gerundet.
In Phase 4 entsteht die prüffähige statische Berechnung mit den Positionsplänen. Phase 5 liefert unter anderem Schal- und Bewehrungspläne. Für Phase 5 gibt es Abweichungen: Im Stahlbetonbau ohne Schalpläne und im einfachen Holzbau setzt § 51 Abs. 2 nur 30 % an, werden nur Schalpläne beauftragt, sind es nach Abs. 3 nur 20 %.
Was kostet zusätzlich?
Nicht im Grundhonorar enthalten sind Besondere Leistungen wie die Kontrolle der Bewehrung auf der Baustelle, Brandschutznachweise oder Erdbebennachweise. Dazu kommen Nebenkosten und die Umsatzsteuer.
Die Leistungsphasen 7 und 8 sind in der Tragwerksplanung keine Grundleistungen. Die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks, also zum Beispiel die Abnahme der Bewehrung vor dem Betonieren, ist laut Anlage 14 eine Besondere Leistung. Sie muss also extra vereinbart und bezahlt werden.
Weitere Beispiele aus Anlage 14 HOAI sind Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, Nachweise der Erdbebensicherung und Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungen. Nebenkosten wie Versand oder Fahrten rechnet das Büro nach § 14 HOAI zusätzlich ab, sofern ihr nichts anderes vereinbart habt.
Ob die statische Berechnung zusätzlich von einem Prüfingenieur oder Prüfamt geprüft werden muss, regelt das Bauordnungsrecht deines Bundeslands. Die Gebühren dafür richten sich nach Landesrecht und sind nicht Teil des Statiker-Honorars.
Warum ist der Baugrund für den Statiker so wichtig?
Der Statiker bemisst die Gründung nach den Kennwerten aus dem Bodengutachten. Ohne Gutachten muss er mit vorsichtigen Annahmen rechnen, und eine schwierige Gründung hebt die Honorarzone.
Laut Anlage 14 HOAI kann der Statiker in der Vorplanung einen Lastenplan als Grundlage für die Baugrundbeurteilung aufstellen. Umgekehrt braucht er für die Bemessung der Bodenplatte oder der Fundamente die Werte aus dem Gutachten. Was ein Bodengutachten kostet, steht im Ratgeber Bodengutachten-Kosten. Ob sich ein Keller lohnt, hängt ebenfalls stark vom Boden ab, siehe Keller oder Bodenplatte.
Wie passt der Statiker in die Gesamtkosten?
Beim Musterhaus mit rund 440.000 Euro Gesamtkosten macht die Tragwerksplanung in Zone II brutto etwa 2,8 bis 3,6 % aus. Sie gehört zu den Baunebenkosten in Kostengruppe 700.
Eigene Rechnung: 12.307 € bzw. 15.648 € brutto geteilt durch 440.013 €.
Neben dem Statiker zählen auch Architekt, Vermesser und Gutachter zu den Baunebenkosten. Wie hoch das Architektenhonorar beim gleichen Haus ausfällt, steht im Ratgeber Architekt-Kosten, alle Posten im Überblick unter Baunebenkosten. Deine eigenen Baukosten nach Kostengruppen rechnest du im Baukostenrechner aus. Typische Werte für ein Einfamilienhaus findest du nach Bundesland aufgeschlüsselt.
FAQ: Statiker Kosten
Was kostet ein Statiker für ein Einfamilienhaus?
Nach den Orientierungswerten der HOAI meist rund 10.300 bis 16.400 Euro netto für alle sechs Leistungsphasen, bei rund 300.000 Euro Baukosten und Honorarzone II bis III. Mit Umsatzsteuer sind das etwa 12.300 bis 19.500 Euro.
Wie berechnet sich das Honorar des Statikers?
Aus den anrechenbaren Kosten (55 % der Baukonstruktion und 10 % der Technischen Anlagen, jeweils netto), der Honorarzone und den beauftragten Leistungsphasen. Zwischenwerte der Honorartafel werden linear interpoliert.
Sind die HOAI-Honorare für Statiker verbindlich?
Nein. Die Honorartafel in § 52 HOAI enthält Orientierungswerte. Ohne Vereinbarung in Textform gilt nach § 7 HOAI der Basishonorarsatz, also der untere Wert der Spanne.
Was kostet nur die Statik für den Bauantrag?
Die Leistungsphasen 1 bis 4 ergeben zusammen 58 % des Honorars. Beim Musterhaus in Zone II sind das rund 6.000 bis 7.600 Euro netto.
Ist die Bewehrungsabnahme im Honorar enthalten?
Nein. Die Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf der Baustelle ist nach Anlage 14 HOAI eine Besondere Leistung und wird gesondert vereinbart.
Brauche ich bei einem Fertighaus einen eigenen Statiker?
Das hängt vom Vertrag ab. Frag im Angebot des Herstellers ausdrücklich nach, ob die Tragwerksplanung inklusive Gründung enthalten ist und wer sie unterschreibt. Mehr zum Vergleich im Ratgeber Fertighaus oder Massivhaus.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Keine Rechtsberatung iSd § 3 RDG. Gesetzes- und Normverweise dienen ausschließlich der Information. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Fachanwalt: z. B. für Baurecht oder Architektenrecht.
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