BEG-Stichtage September 2026: Was sich bei KfW und Bundesförderung geändert hat
Im September 2026 kamen neue BEG-Regeln: Infoblatt 11.0, Serienbonus für EH 70 und Nichtwohngebäude, neues KfW-Expertenportal für die Heizungsförderung. Was jetzt gilt.

Der September 2026 brachte mehrere Neuerungen für alle, die BEG-geförderte Maßnahmen planen. Die KfW hat ihr Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen in Version 11.0 veröffentlicht. Seit dem 24. September gibt es den Bonus für serielle Sanierung auch für das Effizienzhaus 70 und für Nichtwohngebäude. Seit dem 25. September ist das neue KfW-Expertenportal für die Heizungsförderung Pflicht. Hier steht, was sich geändert hat und was du jetzt beachten musst.
Stand dieses Artikels: 7. Oktober 2026.
Infoblatt Version 11.0: was sich geändert hat
Das KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen liegt seit September 2026 in Version 11.0 vor. Es berücksichtigt die Förderrichtlinien vom 17. August 2026 und gilt immer in der Fassung, die bei Antragstellung aktuell ist.
Das Infoblatt legt fest, welche Maßnahmen und Kosten förderfähig sind und welche technischen Anforderungen gelten. Hervorgehoben sind darin unter anderem:
- der Bonus für serielle Sanierung, neu für Nichtwohngebäude und erweitert für Wohngebäude, beantragbar ab 24. September 2026
- die Neuregelung der Förderung von Worst Performing Buildings
- das Kombinationsverbot von Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG/NWG)
Zur Eigenleistung regelt das Infoblatt: Führt ein Unternehmen Arbeiten mit eigenen Mitarbeitern, eigenen Gewerken oder Tochterfirmen aus, sind deren Montage- und Lohnkosten nicht förderfähig, nur Material und Fachplanung. Das betrifft also nur Eigenleistung von Unternehmen. Wer einen Handwerksbetrieb beauftragt, kann dessen Lohn- und Montagekosten weiter fördern lassen. Privatpersonen bekommen bei Eigenleistung die Materialkosten gefördert, wenn ein Experte oder Fachbetrieb das bestätigt.
Ein festes Inkrafttreten am 16. September oder Ablehnungen von Anträgen auf Basis älterer Versionen lassen sich aus den amtlichen Unterlagen nicht belegen.
Gab es Sperrtage am 23. und 24. September?
Die KfW nennt in ihren Informationen zum Expertenportal nur zwei Termine: Bestätigungen in der alten Anwendung bis 22. September 2026, neues Portal Pflicht ab 25. September. Ein Sperrfenster für elf Förderprodukte ist dort nicht beschrieben.
Für dich ist vor allem wichtig: Bestätigungen zum Antrag (BzA), die bis zum 22. September in der alten Anwendung erstellt wurden, bleiben gültig. Entwürfe aus der alten Anwendung können dagegen nicht mehr für einen Antrag verwendet werden und müssen im neuen Portal neu angelegt werden.
SerSan-Bonus seit 24. September: EH 70 und Nichtwohngebäude
Seit dem 24. September 2026 können Nichtwohngebäude erstmals den Bonus für serielle Sanierung erhalten. Bei Wohngebäuden gibt es ihn seitdem auch für das Effizienzhaus 70, mit 5 Prozentpunkten.
Serielles Sanieren bedeutet: Die Fassade wird mit im Werk vorgefertigten Elementen saniert, die Montage vor Ort geht schneller. Mindestvoraussetzung ist die serielle Sanierung der Fassade, das Dach allein reicht nicht.
| Gebäudetyp | Stufen mit SerSan-Bonus | Höhe |
|---|---|---|
| Wohngebäude (BEG WG, Kredit 261) | EH 40 und EH 55 (EE oder NH) | +15 Prozentpunkte |
| Wohngebäude (BEG WG, Kredit 261) | EH 70 (EE oder NH) | +5 Prozentpunkte, neu seit 24.09.2026 |
| Nichtwohngebäude (BEG NWG) | laut KfW-Merkblatt für Nichtwohngebäude | neu seit 24.09.2026 |
Quelle: KfW-Merkblatt 261, KfW-Infoblatt Version 11.0.
Die technischen Anforderungen stehen im KfW-Infoblatt: werkseitig vorgefertigte Tragkonstruktion für Dämm- und Witterungsebene auf Basis eines digitalen 3D-Aufmaßes, mindestens 80 Prozent der Fassadenflächen gegen Außenluft, Elemente unverändert und mindestens raumhoch montiert (bei Nichtwohngebäuden mindestens 2,5 Meter in einer Richtung), neue Fenster werkseitig eingebaut. Eine Zulassung des Anbieters verlangt das Infoblatt nicht. Die Bonushöhe für Nichtwohngebäude prüfst du im aktuellen KfW-Merkblatt für Nichtwohngebäude.
25. September: neues KfW-Expertenportal für die Heizungsförderung
Seit dem 25. September 2026 ist das neue KfW-Expertenportal Pflicht, und zwar für die Heizungsförderung (Programme 458, 459, 522 und 422). Energieeffizienz-Experten melden sich mit ihren bestehenden Zugangsdaten an, eine neue Registrierung ist nicht nötig.
Für Energieeffizienz-Experten gilt: neue Bestätigungen zum Antrag für die Heizungsförderung nur noch im neuen Portal. Für Eigentümer gilt: Du musst dich nicht selbst registrieren. Den Antrag für die Heizungsförderung stellst du wie bisher selbst im Kundenportal "Meine KfW". Die BzA kann statt eines Experten auch das ausführende Fachunternehmen erstellen.
Für andere BEG-Programme wie den Sanierungskredit 261 nennt die KfW diese Umstellung nicht. Dort läuft der Antrag weiter über deine Bank.
Aktuelle BEG-Fördersätze nach der Juli-Reform 2026
Die Stichtage im September bauen auf der Reform vom 21. Juli 2026 auf. Die wichtigsten Sätze: Heizungstausch 30 Prozent plus Boni bis 80 Prozent, BAFA-Einzelmaßnahmen 15 Prozent, Effizienzhaus-Sanierung bis 40 Prozent Tilgungszuschuss.
| Maßnahme | Grundförderung | Boni | Obergrenze |
|---|---|---|---|
| Heizungstausch (KfW 458) | 30 % | Klimabonus +16 % (Antrag bis 31.01.2027), Einkommensbonus +10 bis +40 % | 70 %, bei niedrigem Einkommen 80 %; förderfähig max. 28.000 € (1. WE) |
| BEG WG Sanierung (KfW 261) | Tilgungszuschuss 0 bis 10 % | NH +5 %, WPB +10 %, SerSan +5 bzw. +15 % | rechnerisch max. 40 %; Kredit bis 150.000 €/WE |
| BAFA BEG Einzelmaßnahmen | 15 % | iSFP +5 % auf Kosten über 30.000 €; ab Q1 2027 WPB +5 % für Dämmung | förderfähig 30.000 €, mit iSFP 60.000 € (1. WE) |
| Neubau EH40 (KfW 297/298) | Kredit, 1,96 % eff. (10/2/10) | kein Tilgungszuschuss | 100.000 €/WE, mit QNG 150.000 € |
Quelle: KfW-Merkblätter 458 und 261, BAFA, KfW-Konditionenübersicht vom 06.10.2026.
Zwei zeitkritische Punkte:
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027. Bei Antrag bis 31. Januar 2027 gibt es 16 Prozent, danach sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Maßgeblich ist das Antragsdatum.
Die förderfähigen Kosten beim Heizungstausch sinken ab Februar 2027. Heute sind es 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, danach alle sechs Monate 750 Euro weniger. Der höchste mögliche Zuschuss liegt derzeit bei 22.400 Euro (80 Prozent von 28.000 Euro).
Warum Förderung bei höheren Zinsen mehr bringt
Laut Bundesbank kosteten neue Wohnungsbaukredite im August 2026 im Schnitt 3,81 Prozent effektiv bei 5 bis 10 Jahren Zinsbindung und 4,04 Prozent bei über 10 Jahren. Jeder Euro Zuschuss muss nicht zu diesen Sätzen finanziert werden.
Ein Beispiel (eigene Rechnung): Ein Einfamilienhaus von 1985 bekommt eine Wärmepumpe für 18.000 Euro. Der Eigentümer wohnt selbst, ersetzt eine alte Ölheizung und hat ein Einkommen über 50.000 Euro. Bei 46 Prozent Förderung sind das 8.280 Euro Zuschuss. Muss er den Rest finanzieren, sind das rund 9.700 Euro statt 18.000 Euro Kredit. Bei rund 4 Prozent Zins spart das im ersten Jahr grob 330 Euro Zinsen, zusätzlich zum Zuschuss selbst.
Den Förderbetrag und die Gesamtfinanzierung berechnest du mit dem Baukostenrechner.
Auch die Baupreise steigen: Für Wohngebäude lagen sie im Mai 2026 laut Statistischem Bundesamt 5,0 Prozent über dem Vorjahresmonat. Regionale Werte findest du etwa unter Baukosten Bayern.
Checkliste: Was jetzt zu tun ist
Prüfe, ob deine Bestätigung zum Antrag noch gilt, und plane deinen Heizungsantrag vor dem 31. Januar 2027.
Private Bauherren und Eigentümer mit laufendem Vorhaben:
- Heizungsförderung: Wurde deine BzA bis 22. September 2026 in der alten Anwendung erstellt, bleibt sie gültig. Lag nur ein Entwurf vor, braucht es eine neue BzA im neuen Portal.
- Vor dem Antrag einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung schließen
- Heizungstausch geplant? Antrag bis 31. Januar 2027 stellen, dann gilt der volle Klimabonus
- Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen: KfW 261 und BEG-Einzelmaßnahmen lassen sich nicht parallel nutzen, zwischen ihnen gilt eine Sperrfrist von drei Jahren
Energieeffizienz-Experten:
- Bestätigungen für die Heizungsförderung nur noch im neuen Portal erstellen, Login mit den bestehenden Zugangsdaten
- Entwürfe aus der alten Anwendung im neuen Portal neu anlegen
- Kunden mit Nichtwohngebäuden auf den neuen SerSan-Bonus hinweisen
Eigentümer von Nichtwohngebäuden:
- SerSan-Bonus prüfen, wenn eine serielle Fassadensanierung möglich ist
- Anbieter serieller Sanierung anfragen und die Anforderungen des Infoblatts abgleichen
- Energieeffizienz-Experten auf die neue Fördermöglichkeit ansprechen
Für die vollständige Kalkulation eines Bau- oder Sanierungsvorhabens hilft der Ratgeber Baunebenkosten weiter.
FAQ: BEG-Stichtage September 2026
Was hat sich am 25. September 2026 beim KfW-System geändert?
Seit dem 25. September ist das neue KfW-Expertenportal für die Heizungsförderung (458, 459, 522, 422) Pflicht. Experten melden sich mit ihren bestehenden Zugangsdaten an. BzA aus der alten Anwendung, die bis 22. September erstellt wurden, bleiben gültig.
Konnte man am 23. und 24. September keine BEG-Bestätigungen bekommen?
Belegt ist nur, dass die alte Anwendung bis zum 22. September genutzt werden konnte und das neue Portal ab dem 25. September Pflicht ist. Ein Sperrfenster für elf Produkte nennt die KfW in ihren Informationen zum Portal nicht.
Was ist der SerSan-Bonus und wer kann ihn seit 24. September beantragen?
Ein Zuschlag auf den Tilgungszuschuss, wenn ein Gebäude mit werkseitig vorgefertigten Fassadenelementen zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude saniert wird. Seit dem 24. September gibt es ihn auch für Nichtwohngebäude und bei Wohngebäuden auch für das Effizienzhaus 70 (5 Prozentpunkte).
Wann sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch?
Ab dem 1. Februar 2027 auf 12 Prozent, danach halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte. Für die vollen 16 Prozent muss der Antrag bis 31. Januar 2027 gestellt sein.
Was kostet der Heizungstausch mit BEG-Förderung netto?
Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe für grob 18.000 bis 25.000 Euro und 46 Prozent Förderung (Grundförderung und Klimabonus) ergibt sich ein Zuschuss von 8.280 bis 11.500 Euro. Es bleiben 9.720 bis 13.500 Euro, vor einem möglichen Einkommensbonus (gerechnet).
Was muss ich als Bauherr mit laufendem BEG-Vorhaben tun?
Frag nach, ob deine Bestätigung zum Antrag vor dem 22. September in der alten Anwendung fertig erstellt wurde oder neu im Portal angelegt werden muss. Plane den Antrag für den Heizungstausch bis 31. Januar 2027 und kläre, ob du Einzelmaßnahmen oder eine Sanierung zum Effizienzhaus willst.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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