BEG-Stichtage September 2026: Was sich jetzt bei KfW und Bundesförderung ändert
BEG-Feuerwerk im September: Infoblatt 11.0, Sperrtage 23.–24.9., SerSan für NWG ab 24.9. und ab 25.9. nur noch KfW-Expertenportal. Was Bauherren jetzt tun müssen.
Vier Stichtage in neun Tagen – das ist der September 2026 für alle, die BEG-geförderte Maßnahmen planen oder laufen haben. Infoblatt 11.0 gilt seit dem 16. September. Am 23. und 24. September können keine Bestätigungen ausgestellt werden. Am 24. September öffnet der serielle Sanierungsbonus für Nichtwohngebäude. Am 25. September wird das neue KfW-Expertenportal zur Pflicht. Was das konkret bedeutet – und was du jetzt tun musst.
Was sich ab 16. September bereits geändert hat
Seit dem 16. September 2026 ist das neue BEG-Infoblatt Version 11.0 verbindlich für alle neuen Anträge. Es ersetzt die bisherige Version ohne Übergangsfrist – wer jetzt einen Antrag stellt, muss die neuen Vorgaben erfüllen.
Das Infoblatt legt fest, welche technischen Anforderungen, Nachweispflichten und Dokumentationsstandards für geförderte Maßnahmen gelten. Für alle Anträge seit dem 16. September gilt ausschließlich Version 11.0.
Die wichtigste inhaltliche Änderung betrifft Unternehmen: Lohnkosten und Montagekosten sind nicht mehr förderfähig – gefördert werden ab sofort nur noch Materialkosten. Für private Bauherren und Hauseigentümer sind die Anpassungen weniger einschneidend, die Dokumentationspflichten wurden aber präzisiert.
Wer derzeit ein BEG-Vorhaben in der Planung hat, sollte seinen Energieberater fragen, ob er mit Infoblatt 11.0 arbeitet. Anträge auf Basis älterer Versionen wurden ab dem 16. September abgelehnt.
Sperrtage 23. und 24. September – keine Bestätigungen möglich
Am 23. und 24. September 2026 können für elf BEG-Förderprodukte keine Bestätigungen ausgestellt werden. Wer eine Bestätigung zum Antrag (BzA) in diesem Zeitraum braucht, muss sie vorher oder danach beantragen.
Hintergrund ist die technische Systemumstellung auf das neue KfW-Expertenportal am 25. September. In den zwei Tagen zuvor wird das System migriert – bestimmte Prozesse sind dabei blockiert.
Die KfW veröffentlicht keine vollständige Liste der betroffenen Produkte. In der Praxis sind alle BEG-Wohngebäude- und Einzelmaßnahmen-Produkte betroffen. Energieberater sollten entsprechende Bestätigungen bis spätestens heute, 22. September, abschließen – oder direkt auf das neue Portal ab dem 25. September warten.
Konkrete Empfehlung: Wer eine dringende Bestätigung braucht, handelt heute. Wer Zeit hat: Ab 25. September über das neue Expertenportal starten.
SerSan-Bonus ab 24. September für Nichtwohngebäude
Ab dem 24. September 2026 können erstmals Nichtwohngebäude den seriellen Sanierungsbonus (SerSan) beantragen – für die Effizienzgebäude-Stufen 70, 55 und 40 in den Varianten EE und NH, sofern vorgefertigte Bauelemente eingesetzt werden.
Serielles Sanieren bedeutet: Fassade und/oder Dach werden mit industriell vorgefertigten Systemelementen saniert. Die Montagezeit ist kürzer, die Qualität planbarer – und der Bonus belohnt genau diesen Ansatz. Bisher war er ausschließlich Wohngebäuden vorbehalten.
Die Ausweitung auf Nichtwohngebäude ist ein echter Fortschritt für Büros, Schulen, Krankenhäuser und Gewerbeobjekte. Öffentliche Gebäude hatten bisher keinen Zugang zu diesem Bonus.
| Gebäudetyp | Förderstufe | Variante | SerSan möglich? |
|---|---|---|---|
| Wohngebäude (BEG WG) | EG 40, 55, 70 | EE, NH | Ja (seit 2024) |
| Nichtwohngebäude (BEG NWG) | EG 40, 55, 70 | EE, NH | Neu ab 24.9.2026 |
| Nichtwohngebäude (BEG NWG) | EG 40, 55, 70 | Standard | Nein |
Voraussetzung für den Bonus ist ein anerkannter Systemanbieter für serielle Sanierung. Der Förderdeckel für Nichtwohngebäude bleibt bei 500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche.
25. September – Neues KfW-Expertenportal wird Pflicht
Ab dem 25. September 2026 laufen alle BEG-Nachweise ausschließlich über das neue KfW-Expertenportal. Das bisherige Portal wird abgeschaltet – wer noch nicht registriert ist, kann keine Nachweise mehr einreichen.
Das ist der kritischste Stichtag im September – und er betrifft direkt jeden mit einem laufenden oder geplanten BEG-Vorhaben.
Für Energieberater gilt: Die Registrierung im neuen Portal muss vor dem 25. September erfolgt sein. Wer noch nicht registriert ist, kann ab diesem Datum keine Nachweise einreichen – was die Förderauszahlung an Kunden gefährdet.
Für Bauherren und Eigentümer gilt: Du bist nicht selbst registrierungspflichtig, aber du bist darauf angewiesen, dass dein Energieberater im neuen System angemeldet ist. Frag jetzt aktiv nach – ein verspäteter Nachweis gefährdet deine Auszahlung.
Das neue Expertenportal verspricht vereinfachte Prozesse und bessere Übersicht. Der Übergang selbst ist aber eine potenzielle Fehlerquelle – besonders weil er unmittelbar auf die Sperrtage am 23./24. September folgt.
Aktuelle BEG-Fördersätze nach der Juli-Reform 2026
Die September-Stichtage bauen auf der grundlegenden BEG-Reform vom 21. Juli 2026 auf. Zur Einordnung die aktuellen Kernfördersätze:
| Maßnahme | Grundförderung | Einkommensbonus | Klimageschwindigkeitsbonus | Max. Zuschuss |
|---|---|---|---|---|
| Heizungstausch (KfW 458) | 30 % | +10 % (≤ 30.000 €/J.) | +16 % (bis Ende 2026) | 28.000 € |
| BEG WG Sanierung | bis 35 % | +5 % | – | 45 % |
| BAFA BEG Einzelmaßnahmen | 15 % | +5 % | – | 30 % |
| KfW 298 EH40 Neubau | 0,6 % Zins | – | – | 150.000 €/WE |
Quelle: KfW, BAFA – Stand September 2026
Zwei zeitkritische Punkte:
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027. Aktuell sind noch 16 Prozent möglich – ab 1. Februar 2027 sinkt er um 4 Prozentpunkte pro Halbjahr. Wer einen Heizungstausch bis Ende 2026 beantragt, sichert sich die vollen 16 Prozent.
Der maximale Heizungstausch-Zuschuss von 28.000 Euro sinkt ab Februar 2027 – alle sechs Monate um 750 Euro. Wer den Heizungstausch plant, sollte den Antrag noch in diesem Jahr stellen.
Warum Förderung im September 2026 doppelt zählt
Mit Bauzinsen bei 4,48 Prozent (Stand 11. September 2026) hat jeder Fördereuro heute eine deutlich höhere Hebelwirkung als in Niedrigzinsphasen.
Die Bauzinsen sind im September 2026 erneut gestiegen – ein Plus von 0,31 Prozentpunkten in nur zwei Wochen. Wer 20.000 Euro Zuschuss bekommt, muss 20.000 Euro weniger kreditfinanzieren. Bei 4,48 Prozent Marktzins über 10 Jahre spart das rund 8.900 Euro Zinsen zusätzlich zur direkten Ersparnis.
Ein konkretes Beispiel: Ein Einfamilienhaus mit Baujahr 1985, geplantem Heizungstausch auf Wärmepumpe (Investition ca. 18.000 Euro), Fördersatz 46 Prozent (Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus ohne Einkommensbonus) ergibt 8.280 Euro Zuschuss. Der nicht geförderte Restbetrag von rund 9.700 Euro wird zu 4,48 Prozent finanziert – das macht über 10 Jahre rund 4.350 Euro Zinskosten. Ohne Förderung wären es 8.060 Euro gewesen. Die Förderung verdoppelt sich rechnerisch durch den Zinseffekt.
Den vollständigen Förderbetrag für dein konkretes Vorhaben und die Gesamtfinanzierung berechnest du mit dem Baukostenrechner.
Die Baukosten Bayern sind 2026 um durchschnittlich 3,3 bis 5 Prozent gestiegen – Wärmedämmung und Heizungstechnik liegen über diesem Durchschnitt. Gerade deshalb ist die vollständige Ausschöpfung aller BEG-Mittel heute wirtschaftlich wichtiger denn je.
Checkliste: Was jetzt zu tun ist
Drei Gruppen, drei konkrete Handlungspfade:
Private Bauherren und Eigentümer mit laufendem Vorhaben:
- Frag deinen Energieberater: Ist er im neuen KfW-Expertenportal registriert?
- Stehen offene Bestätigungen aus? Dann bis heute (22. September) einholen – oder ab 25. September
- Heizungstausch geplant? Antrag noch 2026 stellen – Klimageschwindigkeitsbonus sichern
- Gesamtfinanzierung prüfen: Förderung plus steigende Bauzinsen neu kalkulieren
Energieberater:
- Registrierung im neuen KfW-Expertenportal sofort abschließen, falls noch offen
- Laufende Nachweise bis 24. September über das bisherige System – oder ab 25. September über das neue Portal
- Kunden über Sperrtage 23./24. September informieren
- Ab 24. September: SerSan-Bonus für NWG-Kunden kommunizieren
Eigentümer von Nichtwohngebäuden:
- SerSan-Bonus ab 24. September prüfen, wenn eine serielle Sanierung möglich oder geplant ist
- Systemanbieter für serielle Sanierung recherchieren
- Energieberater proaktiv auf die neue Fördermöglichkeit ansprechen
Für alle Fragen rund um Nebenkosten und die vollständige Kalkulation eines Bau- oder Sanierungsvorhabens hilft der Ratgeber Baunebenkosten weiter.
FAQ: BEG-Stichtage September 2026
Was ändert sich am 25. September 2026 beim KfW-System?
Ab dem 25. September werden alle BEG-Nachweise ausschließlich über das neue KfW-Expertenportal eingereicht. Das alte System wird abgeschaltet. Energieberater müssen sich vorab registrieren – sonst können sie keine Nachweise mehr einreichen und gefährden die Förderauszahlung ihrer Kunden.
Warum kann ich am 23. und 24. September keine BEG-Bestätigungen bekommen?
Die KfW sperrt in diesem Zeitraum die Ausstellung von Bestätigungen für elf Förderprodukte – technisch bedingt durch die Systemumstellung auf das neue Expertenportal. Wer eine Bestätigung braucht, muss diese bis heute (22. September) einholen oder ab dem 25. September neu beantragen.
Was ist der SerSan-Bonus und wer kann ihn ab 24. September beantragen?
Der serielle Sanierungsbonus (SerSan) fördert Gebäudesanierungen mit industriell vorgefertigten Fassaden- oder Dachelementen. Ab dem 24. September 2026 können erstmals auch Nichtwohngebäude (Büros, Schulen, Krankenhäuser) den Bonus beantragen – für Effizienzgebäude-Stufen 70, 55 und 40 in den Varianten EE und NH.
Wann sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch?
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er von aktuell 16 Prozent um 4 Prozentpunkte pro Halbjahr. Wer den vollen Bonus sichern will, muss den Antrag noch 2026 stellen. Ab Februar 2027 sind nur noch 12 Prozent möglich.
Was kostet der Heizungstausch mit BEG-Förderung 2026 netto?
Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Installationskosten von 18.000 bis 25.000 Euro und einem Fördersatz von 46 Prozent (Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus) ergibt sich ein Zuschuss von 8.280 bis 11.500 Euro. Netto verbleiben 9.700 bis 16.700 Euro – vor Anrechnung eines möglichen Einkommensbonus.
Was muss ich als Bauherr tun, wenn ich ein laufendes BEG-Vorhaben habe?
Frag deinen Energieberater aktiv: Ist er im neuen KfW-Expertenportal registriert? Stehen offene Bestätigungen aus, die vor dem 23. September eingereicht werden müssen? Wurde dein Antrag auf Basis des neuen Infoblatts Version 11.0 gestellt (verbindlich seit 16. September)? Wer diese drei Punkte klärt, ist auf der sicheren Seite.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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