KfW 124 Wohneigentumsprogramm 2026: Der Kredit für alle Bauherren und Käufer
Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 ist der universelle Kredit für alle, die ein Haus bauen oder kaufen - ohne Energievorgaben und ohne Einkommensgrenze.
KfW 124 Wohneigentumsprogramm 2026: Der Kredit für alle Bauherren und Käufer
Wer ein Haus baut oder kauft und darin selbst wohnen möchte, hat Anspruch auf einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 100.000 Euro - und das ganz unabhängig von Energiestandard, Familiengröße oder Einkommen.
Stand dieses Artikels: 8. Oktober 2026.
Die Welt der KfW-Förderung kann schnell unübersichtlich werden. KfW 297 und 298 für besonders klimafreundliche Neubauten, KfW 300 ausschließlich für Familien mit Kindern, KfW 296 für das Niedrigpreissegment - all diese Spezialprogramme haben strenge Voraussetzungen. Was bleibt für alle anderen? Die Antwort lautet: das KfW-Wohneigentumsprogramm 124. Es ist das Basisinstrument der staatlichen Wohneigentumsförderung, das ohne Sonderbedingungen auskommt. In einem Umfeld mit erhöhten Marktzinsen - die EZB hat den Leitzins zuletzt auf vier Prozent angehoben - ist jeder Beitrag zur Zinsentlastung wertvoll.
Was ist das KfW-Wohneigentumsprogramm 124?
KfW 124 ist ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 100.000 Euro für alle, die eine selbstgenutzte Wohnimmobilie neu bauen oder kaufen - ohne Energievorgaben, ohne Einkommensgrenze.
Das Programm existiert seit Jahrzehnten und gilt als das universelle KfW-Angebot für selbstgenutztes Wohneigentum. Anders als die neueren Klimaförder-Programme setzt KfW 124 keine energetischen Mindeststandards voraus. Ob Effizienzhaus 55 oder ein Standard-Neubau nach aktueller Energiesparverordnung (GEG): Beide sind förderfähig.
Der Kredit wird nicht direkt von der KfW vergeben, sondern über deine Hausbank beantragt - also über deine Sparkasse, Volksbank oder Privatbank. Die KfW refinanziert das Darlehen zu günstigen Bedingungen; die Hausbank gibt diesen Zinsvorteil an dich weiter. Der Zinssatz wird am Tag der offiziellen KfW-Kreditzusage festgelegt und gilt dann für die gesamte vereinbarte Zinsbindungsperiode. Aktuelle Zinssätze sind auf kfw.de einzusehen oder bei deiner Hausbank zu erfragen - da die KfW die Konditionen laufend anpasst, enthält diese Seite keine festen Prozentzahlen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die eine Wohnimmobilie bauen oder kaufen und dort anschließend selbst einziehen - es gibt weder eine Einkommensobergrenze noch eine Altersgrenze.
Das ist der entscheidende Unterschied zu Programmen wie KfW 300 (Wohneigentum für Familien), das an bestimmte Kinderzahlen und Einkommensgrenzen geknüpft ist. KfW 124 richtet sich an:
- Singles, Paare und Familien in jeder Lebenssituation
- Erst- und Folgekäufer einer selbstgenutzten Immobilie
- Bauherren, die ein Eigenheim neu errichten lassen
Nicht förderfähig sind hingegen:
- Ferienwohnungen und Ferienhäuser
- Mietobjekte und gewerblich genutzte Gebäude
- Erweiterungen eines bestehenden Eigenheims
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen
- Vorhaben, die bereits begonnen wurden (abgeschlossener Kaufvertrag oder Baubeginn vor Antragstellung)
Welche Kosten sind förderfähig?
Das Programm fördert nahezu alle anfallenden Kosten - sowohl beim Neubau als auch beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Beim Neubau umfasst das die folgenden Kostenpositionen:
- Grundstückskosten, sofern das Grundstück nicht mehr als sechs Monate vor der Antragstellung erworben wurde
- Baukosten nach DIN 276 (Rohbau, Innenausbau, Haustechnik)
- Baunebenkosten wie Architektenhonorar, Ingenieurleistungen, Bodengutachten und Vermessungskosten
- Außenanlagen wie Einfahrt, Terasse und Bepflanzung
Beim Kauf einer bestehenden Immobilie sind förderfähig:
- Kaufpreis der Immobilie
- Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
- Kaufnebenkosten: Notarkosten und Grundbuchgebühren, Maklercourtage und Grunderwerbsteuer
Ein wichtiger Hinweis zur Eigenleistung: Die eigene Arbeitskraft (Muskelhypothek) ist über KfW 124 nicht finanzierbar. Wer jedoch Materialien selbst einkauft und die Arbeiten in Eigenleistung ausführt, kann die Materialkosten - belegt durch Rechnungen - in die Finanzierung einbeziehen. Wie du Eigenleistungen korrekt in deine Kostenplanung einrechnest, erklärt der Ratgeber zu Baunebenkosten.
Konditionen auf einen Blick
Die Laufzeit reicht von 4 bis 35 Jahren; tilgungsfreie Anlaufjahre entlasten gerade in der Bauphase - der maximale Kreditbetrag beträgt 100.000 Euro je Vorhaben.
| Variante | Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Max. Kreditbetrag |
|---|---|---|---|---|
| Annuitätendarlehen kurz | 4-25 Jahre | 5 oder 10 Jahre | 1-3 Jahre | 100.000 EUR |
| Annuitätendarlehen lang | 26-35 Jahre | 5 oder 10 Jahre | 1-5 Jahre | 100.000 EUR |
| Endfälliges Darlehen | 4-10 Jahre | 10 Jahre | Keine | 100.000 EUR |
Der Kredit wird zu 100 Prozent ausgezahlt - kein Abzug, kein Ausgabeaufschlag. Ab dem 13. Monat nach der Zusage fällt auf nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat an. Wer sein Vorhaben straff plant, zahlt diese nicht.
Eine vorzeitige vollständige Rückzahlung ist jederzeit möglich, allerdings gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung. Sondertilgungen sehen die Programmbedingungen der KfW nicht vor; ob deine Hausbank zusätzliche Konditionen anbietet, hängt vom jeweiligen Finanzierungsvertrag ab.
Die tilgungsfreien Anlaufjahre sind besonders für Bauherren interessant: In der Bauphase wohnst du in der Regel noch zur Miete und zahlst gleichzeitig Baukosten. Nutzt du die Anlaufjahre, zahlst du in dieser Zeit nur Zinsen, aber noch keine Tilgung - das senkt die monatliche Belastung.
KfW 124 mit anderen Programmen kombinieren
Das Programm ist ausdrücklich als Ergänzungskredit konzipiert und lässt sich mit allen gängigen KfW-Förderprogrammen kombinieren - so kannst du mehrere zinsgünstige Bausteine stapeln.
Das ist der strategische Hebel: KfW 124 allein deckt bis zu 100.000 Euro ab. In Kombination mit anderen Programmen lässt sich die geförderte Summe deutlich erhöhen:
KfW 124 + KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau): Wer ein Effizienzhaus 40 oder 55 baut und die CO2-Vorgaben erfüllt, kann über KfW 297 oder 298 bis zu 150.000 Euro beantragen und zusätzlich KfW 124 mit bis zu 100.000 Euro nutzen - zusammen also bis zu 250.000 Euro.
KfW 124 + KfW 300 (Wohneigentum für Familien): Familien mit mindestens einem Kind unter 18 können KfW 300 mit bis zu 270.000 Euro kombinieren und KfW 124 ergänzend einsetzen.
KfW 124 + KfW 296 (Niedrigpreissegment): Im bezahlbaren Wohnungsbau lässt sich KfW 296 (bis 100.000 Euro je Wohneinheit) mit KfW 124 zusammenführen.
KfW 124 + KfW 270 (Erneuerbare Energien): Wer eine Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe einbaut, kann KfW 270 zusätzlich beantragen.
Beispielrechnung (gerechnet): Eine Familie baut ein Effizienzhaus 55 mit einem Gesamtvolumen von 420.000 Euro. Sie beantragt KfW 300 für 200.000 Euro, KfW 124 für weitere 100.000 Euro und finanziert die restlichen 120.000 Euro über die Hausbank. Ob alle Programme gleichzeitig kombinierbar sind, hängt von den aktuellen Programmregeln ab - klär das vorab mit deiner Bank.
Um realistisch zu planen, wie viel Gesamtförderung zu deinem Bauprojekt passt, empfiehlt sich ein Blick auf die typischen Gesamtkosten für dein Bundesland. Der Baukostenrechner und die regionalen Übersichten - etwa für Bayern - helfen dabei, eine belastbare Zahl als Basis zu ermitteln. Dabei spielt es keine Rolle, ob du ein Massivhaus oder ein Fertighaus baust: KfW 124 gilt für alle Bauweisen.
Antragstellung: So gehst du vor
Den Antrag musst du vor Beginn des Vorhabens stellen - also vor dem Kaufvertragsabschluss oder vor dem ersten Spatenstich.
Das klingt selbstverständlich, führt in der Praxis aber regelmäßig zu Problemen. Wer erst nach dem Notartermin an KfW denkt, ist zu spät. Die Schritte im Überblick:
- Vorhaben planen: Berechne deine voraussichtlichen Gesamtkosten. Der Baukostenrechner unterstützt dabei systematisch nach DIN 276.
- Antrag vorbereiten: Auf kfw.de kannst du alle Unterlagen zusammenstellen und einen Antragsentwurf erstellen, bevor du zur Hausbank gehst.
- Antrag bei der Hausbank einreichen: Die Hausbank stellt den Antrag bei der KfW - du beantragst das Programm nicht direkt.
- KfW-Zusage abwarten: Erst wenn die Zusage vorliegt, darfst du den Kaufvertrag unterschreiben oder den Bau beginnen.
- Kredit abrufen: Nach der Zusage hast du 12 Monate für den Kreditabruf; auf Antrag ist eine Verlängerung auf bis zu 36 Monate möglich.
- Nachweis erbringen: Nach Fertigstellung oder Kauf sind Verwendungsnachweise einzureichen.
Der Antrag muss formell innerhalb von drei Monaten nach Vorhaben-Beginn bei der KfW eingegangen sein. Damit ist der spätestmögliche Zeitpunkt gemeint; empfohlen ist eine deutlich frühere Antragstellung, damit die Zusage rechtzeitig vor Vertragsunterzeichnung vorliegt.
Zur allgemeinen Planung einer soliden Eigenkapital- und Finanzierungsstruktur lohnt sich ergänzend der Ratgeber Wie viel Eigenkapital brauche ich für den Hausbau?.
Unterschied zu anderen KfW-Neubau-Programmen
KfW 124 ist der Ausgangspunkt der KfW-Neubauförderung - alle anderen Programme bauen darauf auf oder richten sich an spezifischere Zielgruppen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede:
| Programm | Zielgruppe | Max. Kredit | Energievorgabe | Einkommensgrenze |
|---|---|---|---|---|
| KfW 124 | Alle Privatpersonen | 100.000 EUR | Keine | Keine |
| KfW 296 | Alle (Niedrigpreissegment) | 100.000 EUR | Min. EH 55 + CO2-Budget | Keine |
| KfW 297/298 | Alle | 150.000 EUR | Min. EH 40 oder EH 55 | Keine |
| KfW 300 | Familien mit Kindern | 270.000 EUR | Min. EH 40 | Ja |
Wer die Anforderungen für ein Spezialprogramm erfüllt, sollte dessen günstigere Konditionen vorrangig nutzen und KfW 124 ergänzend einsetzen. Wer dagegen einen Standardneubau ohne Energieeffizienzpremium plant oder wer schnell eine Bestandsimmobilie kauft, findet in KfW 124 das passende Basisprogramm.
FAQ: Häufige Fragen zu KfW 124
Gibt es eine Einkommensgrenze für KfW 124? Nein. Das Programm ist für alle Privatpersonen offen, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben oder bauen wollen - unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Das unterscheidet es von KfW 300, das Einkommensgrenzen enthält.
Kann ich KfW 124 auch für eine Eigentumswohnung nutzen? Ja. Das Programm fördert alle selbstgenutzten Wohnimmobilien: Eigenheim, Reihenhaus, Doppelhaushälfte und Eigentumswohnung. Voraussetzung ist immer, dass du selbst dauerhaft dort wohnst.
Was passiert, wenn ich nach dem Kauf nicht einziehen kann? Die Selbstnutzung ist eine Pflichtvoraussetzung. Wer die geförderte Immobilie dauerhaft vermietet oder nicht bewohnt, verletzt die Förderbedingungen. Informiere die KfW umgehend, wenn sich deine Pläne ändern - eine frühzeitige Absprache ist besser als eine nachträgliche Rückforderung.
Ist KfW 124 auch für den Hauskauf im Ausland nutzbar? Nein. Das Programm gilt ausschließlich für Immobilien in Deutschland.
Kann ich KfW 124 mit einem herkömmlichen Bankkredit kombinieren? Ja, und das ist der Regelfall. KfW 124 deckt bis zu 100.000 Euro ab; den Rest finanzierst du über deine Hausbank. Das Gesamtpaket aus gefördertem KfW-Kredit und regulärem Bankkredit bildet die typische Baufinanzierung. Mehr zur Struktur erklärt der Ratgeber Baufinanzierung verstehen.
Muss ich das Effizienzhaus-Niveau nachweisen, wenn ich KfW 124 beantrage? Nein. KfW 124 stellt keine Energieanforderungen. Wenn du jedoch gleichzeitig KfW 297, 298 oder 300 beantragst, musst du für jene Programme den jeweiligen Energiestandard nachweisen - zum Beispiel mit einer Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten (BzA). Für KfW 124 allein brauchst du keinen solchen Nachweis.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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