Solarpflicht 2027: Was § 106 GModG für deinen Neubau bedeutet – Bundesland-Vergleich und Kosten
Ab 1. Januar 2027 gilt die erste bundesweite Solarpflicht für Neubauten – eingeführt durch das GModG. Was du jetzt als Bauherr wissen und planen musst.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat nicht nur das Heizungsgesetz reformiert – es führt mit § 106 auch die erste bundesweite Solarpflicht ein. Für neue Nichtwohngebäude gilt sie bereits ab dem 1. Januar 2027, für neue Wohngebäude ab 2030. Wer heute baut oder plant, muss diese Anforderungen jetzt einkalkulieren. Hinzu kommen deutlich strengere Regeln in sieben Bundesländern, die schon 2026 für private Neubauten gelten.
Dieser Artikel erklärt den genauen Zeitplan, was die Pflicht technisch bedeutet, welche Ausnahmen möglich sind – und was du bei der Finanzierung beachten solltest.
Was ist die bundesweite Solarpflicht nach § 106 GModG?
Mit dem GModG hat der Bundestag erstmals eine einheitliche Solarpflicht für ganz Deutschland eingeführt. Sie gilt schrittweise für Neubau und Bestand, angefangen mit Nichtwohngebäuden ab dem 1. Januar 2027.
Bisher war die Solarpflicht reine Ländersache. Baden-Württemberg war Vorreiter (seit 2022), weitere Bundesländer folgten. Mit dem GModG, das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist, gibt es jetzt erstmals eine einheitliche Bundeslösung – ergänzend zu den zum Teil strengeren Landesregeln.
Die Pflicht lässt sich sowohl mit einer Photovoltaikanlage als auch mit Solarthermie erfüllen. Das Gesetz macht keine Vorgaben zur konkreten Ausführung – es zählt das Ergebnis: Solarenergie auf dem Dach.
Der vollständige Zeitplan: Wann gilt was?
Die Solarpflicht wird gestaffelt eingeführt – nach Gebäudeart und Datum. Die folgende Tabelle gibt dir den Überblick, damit du deinen Neubau von Anfang an richtig planst.
| Datum | Gebäudeart | Regelung |
|---|---|---|
| 1. Jan. 2027 | Neue Nichtwohngebäude > 250 m² | Solarpflicht bei Neubau |
| 1. Jan. 2028 | Bestehende Gewerbegebäude > 500 m² | Pflicht bei Dachsanierung |
| 1. Jan. 2029 | Bestehende öffentliche Gebäude > 750 m² | Pflicht bei Dachsanierung |
| 1. Jan. 2030 | Neue Wohngebäude (alle Größen) | Solarpflicht bei Neubau |
| 1. Jan. 2030 | Öffentliche Gebäude > 250 m² | Pflicht bei Dachsanierung |
Für den privaten Hausbau gilt: Wer 2027, 2028 oder 2029 ein Einfamilienhaus baut, ist von der Bundesregelung noch nicht betroffen – aber möglicherweise von der Landesregelung seines Bundeslandes.
Mit dem Baukostenrechner kannst du prüfen, wie sich eine Solaranlage auf deine Gesamtbaukosten auswirkt.
Bundesland-Vergleich 2026: Wo gilt die Solarpflicht schon heute?
In sieben Bundesländern müssen Bauherren von Wohngebäuden bereits 2026 eine Solaranlage installieren. Weitere Länder haben eigene Regelungen – unabhängig vom GModG.
Die Länder dürfen über den bundesweiten Mindeststandard hinausgehen und strengere Anforderungen stellen. Das haben viele schon getan:
| Bundesland | Solarpflicht Neubau Wohnen | Regelung |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Seit 2022 | PV-Pflicht ab 50 m² Dachfläche |
| Berlin | Seit 2023 | PV auf allen neuen Wohngebäuden |
| Bremen | Seit 2023 | PV-Pflicht bei Neubau |
| Hamburg | Seit 2023 | PV-Pflicht ab 50 m² Nutzfläche |
| Niedersachsen | Seit 2025 | PV-Pflicht bei Neubau |
| Nordrhein-Westfalen | Seit 2025 | PV-Pflicht bei Neubau |
| Schleswig-Holstein | Seit 2024 | PV-Pflicht bei Neubau |
| Bayern | Nur Nichtwohngebäude | Noch keine Wohngebäudepflicht |
| Hessen | Nur Gewerbe/Parkplätze | Für Wohngebäude nur bei Sanierung |
| Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt | Keine Landespflicht | Nur ab 2030 bundesweit |
Für Bauherren in Baden-Württemberg gelten die bundesweit strengsten Anforderungen. Details zu den regionalen Baukosten findest du unter Baukosten Baden-Württemberg.
Was bedeutet die Solarpflicht konkret für ein Einfamilienhaus?
Ein Einfamilienhaus in einem der sieben betroffenen Bundesländer braucht ab sofort eine Solaranlage – wer in einem anderen Bundesland baut, muss sie spätestens ab 2030 einplanen. Die Kosten liegen bei 8.000 bis 20.000 Euro.
Die Anlage muss laut Gesetz technisch machbar, funktionsfähig und wirtschaftlich zumutbar sein. Das Bundeswirtschaftsministerium schätzt die Systemkosten auf 1.390 bis 3.310 Euro pro Kilowatt installierter Leistung.
Für ein typisches Einfamilienhaus mit 140–160 m² Wohnfläche bedeutet das:
| Anlagengröße | Kosten (inkl. Installation) | Förderung (BEG/KfW) | Nettokosten |
|---|---|---|---|
| 5 kWp | ca. 8.000–12.000 € | bis 2.500 € | ca. 6.000–10.000 € |
| 8 kWp | ca. 12.000–18.000 € | bis 4.000 € | ca. 8.000–14.000 € |
| 10 kWp | ca. 14.000–22.000 € | bis 5.000 € | ca. 9.000–17.000 € |
Die Amortisation liegt bei heutigen Strompreisen von 0,30–0,35 Euro/kWh bei 12 bis 18 Jahren – je nach Eigenverbrauchsquote und lokaler Einstrahlung.
Ein Massivhaus oder Fertighaus macht beim Thema Solarpflicht keinen Unterschied – entscheidend ist das Bundesland und der Bauantragszeitpunkt.
Ausnahmen: Wann bist du von der Pflicht befreit?
Die Solarpflicht gilt nicht automatisch für jeden Neubau – es gibt definierte Ausnahmen, wenn die Installation technisch oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Nach § 106 GModG entfällt die Pflicht, wenn:
- Technische Unmöglichkeit: Das Dach ist zu klein, zu stark beschattet (z. B. durch Nachbargebäude oder Bäume) oder statisch nicht geeignet
- Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Die Amortisation würde trotz Förderung mehr als 20 Jahre dauern
- Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden greift in der Regel eine Ausnahmeregelung
- Besondere Dachformen: Flachdächer unter 20 m² oder spezielle Konstruktionen können ausgenommen sein
Wichtig: Die Ausnahme muss beantragt und begründet werden – sie gilt nicht automatisch. Dein Architekt oder Energieberater kann das in der Planungsphase klären.
Finanzierung und Förderung der Pflichtanlage
Eine PV-Anlage kostet zwischen 8.000 und 22.000 Euro – sie lässt sich über mehrere Förderwege teilfinanzieren. Die Kombination aus KfW-Kredit und Einspeisevergütung macht sie wirtschaftlich attraktiv.
KfW und BEG
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert PV-Anlagen als Teil eines energieeffizienten Neubaus. Relevant für Neubauten ist vor allem das Programm KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau: Wer ein Effizienzhaus 40 oder 55 baut, profitiert von günstigen Zinsen ab 0,6 Prozent effektiv – die Solaranlage ist im förderfähigen Maßnahmenpaket enthalten.
Einspeisevergütung 2026
Für den ins Netz eingespeisten Strom zahlt der Netzbetreiber aktuell (Stand Oktober 2026):
- Anlagen bis 10 kWp: 8,03 Cent/kWh
- Anlagen 10–40 kWp: 6,95 Cent/kWh
Zusätzlich spart jede selbst verbrauchte Kilowattstunde den Haushaltsstrompreis von ca. 0,32 Euro/kWh.
Steuerliche Vorteile
Seit 2023 gilt: PV-Anlagen auf privaten Wohngebäuden bis 30 kWp sind umsatz- und einkommensteuerbefreit. Das macht die Anlage für Neubauten besonders attraktiv.
Mehr Infos zur Gesamtfinanzierung deines Bauprojekts findest du im Artikel zum GModG 2026 – das neue Heizungsgesetz.
Jetzt richtig planen: So gehst du vor
Wer heute einen Bauantrag stellt, sollte die Solarpflicht von Anfang an in die Planung einbeziehen – das spart Mehrkosten und sichert maximale Förderung.
Schritt 1: Bundesland prüfen Gilt in deinem Bundesland schon eine Solarpflicht für Wohngebäude? Wenn ja: Sie gilt für alle Neubauten mit Bauantrag ab dem jeweiligen Stichtag. Kein Antrag, keine Ausnahme.
Schritt 2: Dachausrichtung und -fläche planen Bereits beim Hausentwurf sollte die Dachfläche für PV optimiert werden: Südausrichtung, Neigung 25–35 Grad, keine Gaupe oder Kamin im zentralen Bereich.
Schritt 3: Kosten in den Finanzierungsplan einbauen PV-Anlagen sind im Kostenvoranschlag oft unterrepräsentiert. Plane 8.000–15.000 Euro extra für eine sinnvolle Anlage – und hole drei Angebote ein.
Schritt 4: Förderantrag vor Baubeginn stellen Wichtig: KfW-Anträge müssen vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker gestellt werden. Nachrüsten ohne Förderung ist teurer.
Mit dem Baukostenrechner kannst du eine erste Kostenschätzung für dein Bauprojekt inklusive PV erstellen.
FAQ: Solarpflicht 2027 und GModG
Muss ich als Privatperson, die 2027 baut, eine Solaranlage installieren? Nein – die bundesweite Pflicht für neue Wohngebäude gilt erst ab 2030. Ausnahme: Du baust in einem der sieben Bundesländer, die schon 2026 eine eigene Solarpflicht für Wohngebäude haben (z. B. Baden-Württemberg, NRW, Berlin).
Was kostet eine PV-Anlage für ein Einfamilienhaus 2026? Die Systemkosten für eine komplett installierte PV-Anlage liegen laut Bundesregierung bei 1.390 bis 3.310 Euro pro kWp. Für 5–8 kWp bedeutet das Gesamtkosten von ca. 8.000 bis 18.000 Euro inklusive Montage – vor Förderung.
Gilt die Solarpflicht auch für Bestandsgebäude? Für bestehende private Wohngebäude gibt es keine Nachrüstpflicht – auch nicht bei einer Sanierung. Nur bei Gewerbeobjekten und öffentlichen Gebäuden greift ab 2028 eine Pflicht bei Dachsanierungen.
Kann ich statt Photovoltaik auch Solarthermie einbauen? Ja. Das GModG lässt beide Optionen zu. Solarthermie ist vor allem für Gebäude sinnvoll, in denen viel Warmwasser oder Heizunterstützung benötigt wird.
Was passiert, wenn ich die Pflicht nicht erfülle? Die Bundesländer regeln die Sanktionen selbst. In der Regel drohen Bußgelder im vierstelligen Bereich. Wichtiger: Der Bauabnahme-Termin kann sich verzögern, wenn Unterlagen fehlen.
Beeinflusst eine PV-Anlage meinen KfW-Effizienzhausstandard? Ja, positiv. Photovoltaik verbessert die Gesamtenergieeffizienz des Hauses und erleichtert das Erreichen des EH40- oder EH55-Standards, der für die KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau nötig ist.
Quellen: Bundesregierung/GModG § 106 (Juli 2026), KfW Programmübersicht Klimafreundlicher Neubau (297/298), Bundesnetzagentur Einspeisevergütung Oktober 2026, PV Magazine Solarpflicht-Analyse (Mai 2026)
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-10-06. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
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