Bio-Treppe im GModG: Was § 43 für neue Gas- und Ölheizungen bedeutet
Das GModG verpflichtet neue Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu 10 % Bioenergieanteil, ab 2040 zu 60 %. Alle vier Stufen, erlaubte Brennstoffe und was das im Neubau bedeutet.
Wer heute noch eine neue Gasheizung oder Ölheizung einbaut, verpflichtet sich damit zu einem stetig wachsenden Anteil biogener Brennstoffe. Diese gestufte Anforderung trägt den Namen Bio-Treppe und ist seit dem 29. Juli 2026 in § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) verankert. Für Bauherren, die ihren Neubau mit Gas oder Öl beheizen wollen, ist das eine Weichenstellung mit Folgen bis weit in die 2030er Jahre.
Stand dieses Artikels: 28. Oktober 2026.
Was ist die Bio-Treppe und für wen gilt sie?
Die Bio-Treppe ist die Kurzbezeichnung für die Bioenergieverpflichtung nach § 43 GModG. Der Paragraph bestimmt, welchen Mindestanteil an klimafreundlichen Brennstoffen neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen (LPG) im laufenden Betrieb verwenden müssen. Die Verpflichtung entsteht im Moment des Einbaus und greift ab bestimmten Stichtagen.
Das GModG trat am 29. Juli 2026 in Kraft und ersetzte das frühere Gebäudeenergiegesetz (vormals GEG). Auf dem Informationsportal gmodg.bund.de stellt der Bund alle Regelungen zu Neubau, Bestand und Gebäudetechnik bereit. Die Bio-Treppe ist dort unter den Optionen beim Heizungseinbau beschrieben: Wer eine Gas-, Öl- oder LPG-Anlage einbaut, muss entweder die Bioenergiestufen erfüllen oder auf eine anerkannte Alternativkombination ausweichen.
Wichtig: Die Verpflichtung trifft ausschließlich neu eingebaute Heizungsanlagen. Wer eine bestehende Gasheizung weiter betreibt, ohne sie zu ersetzen, ist nicht betroffen.
Betroffene Heizungstypen:
- Neu eingebaute Erdgasheizungen (Brennwert und Niedertemperatur)
- Neue Heizölkessel (Heizöl EL, auch mit HVO-Anteil)
- Neue Flüssiggasheizungen (LPG, Propan)
Die vier Stufen der Bioenergieverpflichtung
Das GModG staffelt die Anforderung schrittweise, damit sich Märkte, Lieferketten und Hauseigentümer anpassen können. Die folgende Tabelle zeigt alle vier Stufen:
| Stichtag | Mindestanteil biogener Brennstoffe |
|---|---|
| 1. Januar 2029 | 10 % |
| 1. Januar 2030 | 15 % |
| 1. Januar 2035 | 30 % |
| 1. Januar 2040 | 60 % |
Wer 2027 eine neue Gasheizung einbaut, muss ab dem 1. Januar 2029 sicherstellen, dass mindestens jede zehnte Kilowattstunde aus biogenen Quellen stammt. Ab 2040 sind es sechs von zehn Kilowattstunden.
Der Unterschied zur alten 65-Prozent-Regel: Mit dem GModG ist die frühere GEG-Anforderung, neue Heizungen müssten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, entfallen. Die Bio-Treppe ist ein anderes Instrument: Sie schränkt nicht den Heizungstyp ein, sondern steuert den Brennstoffmix über die Zeit.
Ab 2030 gelten außerdem Übergangsregelungen für Neubauvorhaben ab 2030, die das Nullemissionsgebäude-Ziel betreffen. Wer heute ein Effizienzhaus plant, sollte beide Anforderungen zusammen betrachten.
Welche Brennstoffe erfüllen die Bioenergieverpflichtung?
Das GModG nennt für jeden Heizungstyp geeignete Brennstoffe, die auf die jeweilige Quote angerechnet werden können.
Für Gasheizungen kommen in Betracht:
- Biomethan aus zertifizierter Produktion, eingespeist ins Erdgasnetz
- Grüner oder blauer Wasserstoff (aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen)
- Synthetisches Methan (Power-to-Gas)
Für Ölheizungen:
- HVO100 (hydriertes Pflanzenöl, seit 2024 für zugelassene Ölbrennwertgeräte freigegeben)
- Biokraftstoff-Blends nach geltender DIN-Normierung
Für Flüssiggasheizungen:
- Bio-LPG (auch Biopropan genannt, aus pflanzlichen Rohstoffen hergestellt)
Die gute Nachricht für Technikplanung: Moderne Brennwertgeräte vieler Hersteller können biogene Brennstoffe ohne Umbau verarbeiten, sofern der Hersteller diese Stoffe freigibt. HVO100 lässt sich bei kompatiblen Ölbrennwertgeräten direkt beimischen. Bei Gasheizungen beziehen Haushaltskunden Biomethan in der Regel über einen Ökogastarif beim Versorger, der einen entsprechenden Bioanteil zertifiziert ins Netz einspeist.
Ein Praxishinweis: Der Markt für zertifiziertes Biomethan und HVO im Haushaltsbereich ist 2026 noch im Aufbau. Vor dem Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung bietet sich die Anfrage beim Heizungsbauer an, ob das geplante Gerät biogene Brennstoffe akzeptiert, und beim Energieversorger, ob entsprechende Tarife erhältlich sind.
Gilt die Bio-Treppe auch beim Neubau?
Ja, ausdrücklich. § 10 GModG verweist für neue Gebäude auf die Anforderungen des Gebäudetechnik-Abschnitts, zu dem auch § 43 GModG gehört. Wer also heute ein Einfamilienhaus baut und sich für eine Gasheizung entscheidet, unterliegt ab 2029 denselben gestaffelten Bioenergiestufen wie bei einer Sanierung.
Das ist eine wesentliche Planungsgröße. Mit dem Baukostenrechner lassen sich die Gesamtkosten verschiedener Heizungsoptionen früh vergleichen. Wer eine Gasheizung einkalkuliert, sollte die zukünftigen Betriebskosten durch biogene Brennstoffe als Variable einbeziehen.
Für ein Einfamilienhaus in Bayern oder anderen Bundesländern empfiehlt es sich, den Effizienzstandard und die Heizungsentscheidung gemeinsam zu planen. Je höher die Dämmung, desto geringer der Heizenergiebedarf und damit auch der absolute Bioenergieanteil in Kilowattstunden.
Einen vollständigen Überblick zu den weiteren GModG-Neubauanforderungen (Primärenergiebedarf nach § 15, Transmissionswärmeverlust nach § 16, Nullemissionsgebäude ab 2030) bietet der Ratgeber zum GModG in Kraft seit 29. Juli 2026.
Hybridheizung und Solarthermie als Alternative zur Bio-Treppe
Wer die stufenweise Bioenergieverpflichtung vermeiden oder reduzieren möchte, kann auf alternative Heizsysteme zurückgreifen, die als eigenständige Erfüllungsoptionen nach § 42 GModG anerkannt sind.
Hybride Wärmepumpe: Eine Kombination aus Wärmepumpe und Gas-, Öl- oder Biomasseheizung gilt als eigenständige Erfüllungsoption. An milden Tagen übernimmt die Wärmepumpe die Wärmeerzeugung, der Gaskessel springt nur bei großer Kälte oder Lastspitzen ein. Hybridgeräte können über die KfW-Förderprogramme für energieeffiziente Neubauten finanziert werden.
Solarthermie: Die Kombination aus Öl- oder Gasheizung mit einer Solarthermieanlage ist ebenfalls anerkannt. Solarthermie deckt vor allem Warmwasserbedarf und reduziert die fossile Heizlast im Sommer deutlich. In einem Neubau als Effizienzhaus kann eine gut dimensionierte Solarthermieanlage die Brennstoffbedarfe spürbar senken.
Biomassekessel (Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel) erfüllen § 42 GModG grundsätzlich, ohne dass eine Bio-Treppe greift. Sie gelten von vornherein als vollständig bioenergetisch.
Alle drei Alternativen lassen sich über die KfW-Programme 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) oder 300 (Wohneigentum für Familien) fördern. Details zu Förderhöhen und Bedingungen stehen auf der KfW-Produktseite für den Neubau.
Finanzielle Auswirkungen: Was kommt auf dich zu?
Amtliche Vergleichspreise für Biomethan oder HVO im Haushaltsbezug veröffentlicht keine Bundesbehörde für das Jahr 2026. Die folgenden Einschätzungen basieren auf einem gerechneten Beispiel und sollen die Größenordnung verdeutlichen, nicht präzise Kosten prognostizieren.
Gerechnetes Beispiel: Ein neu gebautes Einfamilienhaus (150 m² Wohnfläche, GModG-Standard EH55) verbraucht in einer üblichen Neubauplanung etwa 15.000 kWh Gas pro Jahr. Ab 2029 müssen 10 % davon biogen sein, also 1.500 kWh. Ein marktüblicher Aufpreis von 1 bis 2 Cent je kWh für zertifiziertes Biomethan (nicht amtlich belegt, nur zur Einordnung) würde 15 bis 30 Euro Mehrkosten jährlich bedeuten (gerechnet). In der ersten Stufe ist das gering.
Ab 2040 mit 60 % Bioenergieanteil (= 9.000 kWh biogen) würden dieselben Aufpreisniveaus rund 90 bis 180 Euro Mehrkosten pro Jahr ergeben (gerechnet). Ob und wie sich Biomethanpreise bis 2040 entwickeln, ist offen. Die Baupreise insgesamt sind zuletzt gestiegen: Laut Destatis lagen die Baupreisindizes im August 2026 bei +5,5 % zum Vorjahr (Index 141,7, Basisjahr 2021=100).
Die finanzielle Kernfrage für den Neubau lautet deshalb nicht nur „Was kostet die Heizung heute?“, sondern „Welche Brennstoffkosten entstehen über 20 Jahre?“ Ein genauer Blick auf den Effizienzhaus-40-Standard zeigt, dass eine höhere Anfangsinvestition in Dämmung und Effizienz die laufenden Betriebskosten dauerhaft reduziert.
Checkliste: Gas- oder Ölheizung im Neubau planen
Wer trotz Bio-Treppe an einer Gas- oder Ölheizung festhält, sollte folgende Punkte vor der Beauftragung klären:
- Heizungsgerät auf Biobrennstoffe prüfen: Gibt der Hersteller HVO100 oder Biomethan-Blends frei?
- Energieversorger befragen: Bietet er zertifiziertes Biomethan oder Bio-LPG an?
- Kosten langfristig kalkulieren: Bioenergieanteil ab 2029 in Betriebskostenplanung einbeziehen
- Hybridlösung prüfen: Lässt sich eine Wärmepumpe kombinieren, um die Stufenpflicht zu umgehen?
- Förderantrag prüfen: KfW 297/298 oder BAFA für Hybridsysteme in Anspruch nehmen
- Effizienzstandard optimieren: Mehr Dämmung senkt den absoluten Bioenergieanteil in kWh
Häufige Fragen zur Bio-Treppe
Gilt die Bio-Treppe auch für bestehende Gasheizungen? Nein. § 43 GModG gilt ausschließlich für Heizungsanlagen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes neu eingebaut werden. Wer seine vorhandene Gasheizung weiter betreibt, hat keine Bioenergieverpflichtung.
Was gilt, wenn meine Heizung HVO100 nicht verarbeiten kann? Die Pflicht gilt trotzdem, sofern du eine neue Ölheizung einbaust. Die Erfüllung ist dann über Biomethan-Zertifikate bei der Versorgerseite möglich, oder du weichst auf eine der Alternativoptionen (Hybridheizung, Solarthermie, Biomasse) aus. Das Gerät selbst muss die biogenen Brennstoffe nicht zwingend direkt verbrennen, wenn die Quote über Zertifizierungssysteme nachgewiesen wird.
Gibt es Ausnahmen von der Bio-Treppe? Das GModG sieht für bestimmte Situationen Härtefall- und Übergangsregelungen vor. Wenn eine Heizung wegen eines Defekts kurzfristig ersetzt werden muss, können befristete Ausnahmen gelten. Die konkreten Bedingungen regeln die Ausführungsbestimmungen zum GModG, die auf gmodg.bund.de dokumentiert sind.
Muss ich meinem Versorger jährlich einen Nachweis erbringen? Die genauen Nachweispflichten gegenüber Behörden sind in den Ausführungsbestimmungen des GModG geregelt. Energieversorger, die zertifiziertes Biomethan liefern, stellen in der Regel entsprechende Jahresbescheinigungen aus.
Kann ich die Bio-Treppe durch den Kauf von Ökogaszertifikaten erfüllen? Das ist das Modell, das viele Versorger anbieten: Du beziehst nominell konventionelles Erdgas, zahlst aber einen Aufpreis, mit dem der Versorger eine entsprechende Biomethanmenge ins Netz einspeist. Ob dieses Modell nach § 43 GModG als Nachweis ausreicht, sollte im Einzelfall mit einem Energieberater und dem Versorger abgeklärt werden.
Was ändert sich für den Neubau ab 2030 beim Thema Heizung? Ab dem 1. Januar 2030 gilt nach GModG ein Nullemissionsgebäude-Standard für alle neuen Gebäude. Das bedeutet, dass der Primärenergiebedarf nahezu vollständig aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll. In diesem Kontext wird eine reine Gasheizung ohne weitreichende Ergänzungen kaum noch genehmigungsfähig sein, selbst wenn die Bio-Treppe erfüllt ist. Wer heute plant, sollte das in die Systemauswahl einbeziehen.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater). Alle Angaben ohne Gewähr.
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