BEG-Änderungen September 2026: Seriensanierungsbonus erweitert und neues KfW-Expertenportal
Vier BEG-Änderungen in zehn Tagen: Neuer Seriensanierungsbonus für EH70 und Nichtwohngebäude, neues KfW-Expertenportal ab 25. September – was das für Sanierer bedeutet.
Innerhalb von zehn Tagen hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude viermal ihre Regeln geändert. Zwischen dem 16. und 25. September 2026 trat ein neues Infoblatt in Kraft, eine Systemumstellung sperrte zeitweise Antragsbestätigungen, der Seriensanierungsbonus wurde auf Nichtwohngebäude und die Effizienzhaus-70-EE-Stufe ausgedehnt – und seit dem 25. September läuft die Antragstellung nur noch über das neue KfW-Expertenportal. Wer gerade eine Sanierung plant oder einen Antrag in Arbeit hat, muss das kennen.
Die vier BEG-Stichtage im September 2026
Zwischen dem 16. und 25. September 2026 traten vier Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft – nacheinander, mit teils kurzen Übergangsphasen und spürbaren Auswirkungen auf laufende Anträge.
Die Stichtage im Überblick:
| Datum | Änderung | Betrifft |
|---|---|---|
| 16. September 2026 | Infoblatt Version 11.0 tritt in Kraft | alle BEG-Antragsteller |
| 23.–24. September | Systemumstellung, elf Förderprodukte gesperrt | Unternehmen, Kommunen |
| 24. September 2026 | Neuer Seriensanierungsbonus für Wohn- und Nichtwohngebäude | alle Sanierer |
| 25. September 2026 | Neues KfW-Expertenportal wird Pflicht | alle KfW-Sachverständigen |
Quelle: c-ober.de, BEG-Stichtage September 2026; KfW Pressemitteilung, September 2026
Für Bauherren, die gerade planen oder in aktiver Abstimmung mit einem KfW-Sachverständigen sind, sind vor allem drei dieser Punkte relevant: das geänderte Infoblatt, der erweiterte Seriensanierungsbonus und das neue Expertenportal. Die temporäre Systemsperre am 23./24. September ist für die meisten privaten Antragsteller abgehakt – wer davon betroffen war, sollte aber prüfen, ob Fristen eingehalten wurden.
Was das neue Infoblatt v11.0 ab 16. September ändert
Seit dem 16. September 2026 gilt das aktualisierte Infoblatt der KfW zu förderfähigen Maßnahmen (Version 11.0, Bestellnummer 600 000 4863 1) – die wichtigste Änderung betrifft Unternehmen: Montage- und Lohnkosten sind für sie nicht mehr förderbar, nur noch reine Materialkosten.
Für gewerbliche Sanierer ist das eine echte Einschränkung. Bisher konnten Unternehmen neben Materialkosten auch Handwerkerleistungen im BEG-Rahmen abrechnen. Das entfällt jetzt. Für private Hauseigentümer und Wohnungsgesellschaften – also den Regelfall beim Einfamilienhaus oder kleinen Mehrfamilienhaus – ändert sich nichts: Handwerkerleistungen bleiben anrechenbar.
Wichtig für die Praxis: Wer als Gewerbetreibender Bestands-Gewerbeimmobilien energetisch saniert, muss seine Kostenkalkulation und die geplante Förderquote neu prüfen. Die tatsächliche Förderquote kann niedriger ausfallen als mit dem alten Infoblatt kalkuliert, wenn Montagekosten einen großen Anteil des Budgets ausmachen.
Das neue Infoblatt ist direkt beim KfW herunterladbar. Wenn dein Architekt oder Sachverständiger für dich die Kostenermittlung erstellt, frag nach, ob er auf Basis des neuen Infoblatts gearbeitet hat.
Neuer Seriensanierungsbonus: Was sich ab 24. September 2026 ändert
Ab dem 24. September 2026 können Sanierer von Wohngebäuden den Seriensanierungsbonus erstmals auch für die Effizienzhaus-70-EE-Stufe beantragen – bislang war er auf EH40 und EH55 begrenzt. Das ist eine echte Ausweitung, denn EH70 EE ist eine deutlich niedrigere Hürde als EH55.
Zum Hintergrund: Der Seriensanierungsbonus im KfW-Programm 261 (BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus) existiert schon länger für die Stufen 40 und 55 – also für sehr ambitionierte Sanierungen. Mit der September-Ergänzung kommt jetzt die Stufe 70 EE hinzu, die für viele Bestandsgebäude erreichbar ist, ohne umfassende Kernsanierung.
Die aktuellen Tilgungszuschüsse mit Seriensanierungsbonus:
| Effizienzhaus-Stufe | Basis-Tilgungszuschuss | + SerSan-Bonus | Gesamt maximal |
|---|---|---|---|
| EH 40 | 20 % | + 15 Prozentpunkte | 35 % |
| EH 55 | 15 % | + 15 Prozentpunkte | 30 % |
| EH 70 EE | 10 % | + 5 Prozentpunkte | 15 % |
Quelle: KfW, KfW-Programm 261, Stand 24. September 2026. Worst-Performing-Building-Bonus (+10 PP) und NH-Klasse sind zusätzlich kombinierbar.
Was bedeutet „seriell" in der Praxis? Fassaden- und Dachelemente werden nicht auf der Baustelle in Handarbeit erstellt, sondern industriell vorgefertigt und vor Ort nur noch montiert. Das klingt nach Bauvorbereitung für Großprojekte – stimmt aber nicht ganz. Auch mittelgroße Mehrfamilienhäuser mit gleichförmiger Fassade kommen dafür in Frage.
Die technischen Mindestanforderungen der KfW:
- Digitales 3D-Aufmaß des Gebäudes als Grundlage
- Mindestens 80 Prozent der wärmeübertragenden Fassadenfläche mit vorgefertigten Elementen
- Fenster werkseitig in den Fassadenelementen eingebaut
- Mindestens 65 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme
- Keine gasbetriebenen Wärmeerzeuger
Für Eigenheimbesitzer mit einfachem Einfamilienhaus lohnt sich die serielle Sanierung meist nicht – der Koordinationsaufwand und die Mindestgrößen der Elemente rechnen sich erst ab einer bestimmten Fassadenfläche. Ab einem größeren Mehrfamilienhaus oder bei Reihenhaussiedlungen in gemeinsamer Eigentümergemeinschaft wird die Rechnung interessanter.
Seriensanierungsbonus jetzt erstmals für Nichtwohngebäude (KfW 263)
Seit dem 24. September 2026 können auch Eigentümer von Gewerbeimmobilien, Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kliniken und anderen Nichtwohngebäuden den Seriensanierungsbonus im KfW-Programm 263 (BEG Nichtwohngebäude Kredit Effizienzgebäude) beantragen – das ist ein Novum.
Bisher war der Bonus ausschließlich dem Wohnungsbau vorbehalten. Jetzt öffnet die KfW ihn für Nichtwohngebäude mit bis zu 15 Prozentpunkten Tilgungszuschuss:
| NWG-Effizienzgebäude-Stufe | Basis-Tilgungszuschuss | + SerSan-Bonus | Gesamt maximal |
|---|---|---|---|
| EG 40 | 20 % | + 15 Prozentpunkte | 35 % |
| EG 55 | 15 % | + 15 Prozentpunkte | 30 % |
| EG 70 | 10 % | + 5 Prozentpunkte | 15 % |
Quelle: c-ober.de, Serielle Sanierung Nichtwohngebäude September 2026; KfW Programm 263
Der Bonus ist außerdem kombinierbar mit dem Worst-Performing-Building-Bonus (+10 Prozentpunkte), was bei besonders energiehungrigen Altbauten die Gesamtförderung auf bis zu 45 Prozent des förderfähigen Darlehens treiben kann.
Praktisch interessant ist das vor allem für: Bürokomplexe aus den 1970er und 1980er Jahren mit großer, gleichförmiger Betonfassade; Pflegeheime, die ohnehin umfangreich modernisieren müssen; Schul- und Verwaltungsbauten in kommunaler Hand. Die technischen Anforderungen sind dieselben wie für Wohngebäude – 80 Prozent vorgefertigte Fassade, 3D-Aufmaß, keine Gasheizung.
Systemumstellung 23.–24. September: Was für laufende Anträge gilt
Am 23. und 24. September 2026 konnten für elf Förderprodukte keine Bestätigungen erstellt werden – betroffen waren vor allem Heizungsförderungen für Unternehmen und Kommunen. Private Bauherren mit Wohngebäude-Anträgen waren in der Regel nicht direkt betroffen.
Für wen war das relevant? Wer als Unternehmen oder Kommunalbetrieb eine Bestätigung zum Antrag (BzA) oder eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) an diesen zwei Tagen gebraucht hätte, stand ohne Möglichkeit da. Das betraf laut KfW elf spezifische Förderprodukte, darunter Heizungsförderungen für Unternehmen in Nichtwohngebäuden und Kommunen.
Für private Hauseigentümer, die ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus sanieren: Die Wohngebäude-Anträge (Programme 261, 458) liefen weiter. Wer aber einen Sachverständigen hatte, der in diesen Tagen eine BnD einreichen wollte und noch das alte System nutzte, sollte das Datum der tatsächlichen Einreichung mit dem Experten besprechen – insbesondere wenn Fristen knapp waren.
Neues KfW-Expertenportal ab 25. September 2026
Seit dem 25. September 2026 ist das neue KfW-Expertenportal der einzig gültige Weg für Sachverständige, um Bestätigungen für BEG-Anträge auszustellen. Entwürfe aus dem alten System wurden nicht übernommen – wer sie dort angelegt hatte, muss von vorne anfangen.
Was das für Bauherren bedeutet: Das Portal betrifft unmittelbar die Energie-Effizienz-Experten (EEE), die Bestätigungen für KfW-Anträge ausstellen. Als Bauherr hast du keinen direkten Zugang – aber du trägst die Konsequenzen, wenn dein Sachverständiger die Umstellung nicht rechtzeitig gemacht hat.
Prüfe daher bei deinem Experten:
- Ist er im neuen Portal registriert? (Anmeldedaten unterscheiden sich vom alten System)
- Hat er laufende Entwürfe vor der Umstellung abgeschlossen oder im neuen Portal neu angelegt?
- Gibt es Verzögerungen bei der Bestätigungserstellung, die deinen Antragsrhythmus verschieben?
Ein Experte, der nicht vorbereitet war, kann deinen Förderantrag um Wochen verzögern. Frag aktiv nach – das ist keine Selbstverständlichkeit.
Was diese Änderungen für deine Sanierungsplanung 2026 bedeuten
Wer aktuell eine energetische Sanierung plant, hat ab sofort zwei neue Werkzeuge: den erweiterten SerSan-Bonus auch für EH70 EE und – wenn du ein Nichtwohngebäude besitzt – erstmals Zugang zum Seriensanierungsbonus. Gleichzeitig muss die Kostenkalkulation für Unternehmen neu gemacht werden.
Konkrete Handlungsempfehlungen:
1. Seriellen Sanierungsweg bewerten lassen: Der neue 5-Prozentpunkte-Bonus für EH70 EE macht diese Stufe für größere Mehrfamilienhäuser mit geeigneter Fassade attraktiver. Hol Angebote für konventionelle und serielle Ausführung ein und rechne den Förderunterschied ein. Bei einem Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten und 150.000 Euro Kreditbetrag macht selbst 5 Prozentpunkte Tilgungszuschuss 7.500 Euro aus.
2. Sachverständigen auf neues Portal prüfen: Kläre jetzt, ob dein KfW-Sachverständiger im neuen Expertenportal angemeldet ist und keine Entwürfe verloren hat. Wenn er noch nicht migriert hat, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, darüber zu sprechen.
3. Kalkulation für Gewerbe aktualisieren: Falls du als Unternehmen oder Eigentümer eines Gewerbegebäudes sanierst, lass deine Kostenaufstellung auf Basis des neuen Infoblatts v11.0 neu berechnen. Die tatsächliche Förderquote kann sich durch den Wegfall der Montagekosten verringert haben.
4. Worst-Performing-Building-Bonus kombinieren: Für besonders ineffiziente Bestandsgebäude ist der WPB-Bonus (+10 PP) weiterhin kombinierbar. Zusammen mit dem SerSan-Bonus kommt man bei EH40 auf bis zu 35 Prozent Tilgungszuschuss – das ist ein erheblicher Betrag bei größeren Vorhaben.
Alle Details zu den BEG-Änderungen seit Juli 2026 erklärt der Ratgeber KfW BEG-Reform Juli 2026. Die regionalen Sanierungskosten unterscheiden sich erheblich – aktuelle Zahlen für Bayern findest du auf der Seite Baukosten Bayern. Für die Gesamtkalkulation deines Vorhabens inklusive Förderabzug nutze den Baukostenrechner.
FAQ: BEG-Änderungen September 2026
Was ändert sich durch das neue BEG-Infoblatt Version 11.0 ab 16. September 2026?
Für Unternehmen entfällt die Förderfähigkeit von Montage- und Lohnkosten – sie können jetzt im BEG nur noch die reinen Materialkosten der eingesetzten Bauteile abrechnen. Für private Hauseigentümer und Wohnungsgesellschaften ändert sich an der Kostenstruktur nichts.
Wer kann den Seriensanierungsbonus ab 24. September 2026 beantragen?
Alle Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die eine serielle Sanierung planen. Für Wohngebäude gilt der Bonus ab sofort auch für Effizienzhaus 70 EE (5 Prozentpunkte zusätzlich). Für Nichtwohngebäude ist er erstmals verfügbar: bis zu 15 Prozentpunkte für EG55 und EG40, 5 Prozentpunkte für EG70.
Was sind die technischen Voraussetzungen für die serielle Sanierung?
Mindestens 80 Prozent der wärmeübertragenden Fassadenfläche müssen mit vorgefertigten Elementen (Fenster werkseitig eingebaut) abgedeckt werden. Grundlage ist ein digitales 3D-Aufmaß. Die Wärmeversorgung muss zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bestehen – keine Gasheizungen erlaubt.
Was ist das neue KfW-Expertenportal und was bedeutet die Umstellung ab 25. September?
Das neue Portal ist der einzig gültige Weg für KfW-Sachverständige, um Bestätigungen für BEG-Anträge auszustellen. Entwürfe aus dem alten System wurden nicht übernommen. Bauherren sollten ihren Sachverständigen fragen, ob er registriert ist und keine Bestätigungen verloren hat.
Sind private BEG-Wohngebäude-Anträge von der Systemumstellung am 23./24. September betroffen?
In der Regel nein. Die zweitägige Sperre betraf elf spezifische Förderprodukte, darunter vor allem Heizungsförderungen für Unternehmen und Kommunen. Wohngebäude-Programme wie KfW 261 und 458 liefen weiter. Wer unsicher ist, ob eine BnD-Einreichung rechtzeitig erfolgte, sollte mit seinem Sachverständigen das genaue Datum klären.
Ändert sich durch die September-Anpassungen die Förderhöhe für Wärmepumpen?
Nein. Die Grundförderung von 30 Prozent, der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und die einkommensabhängigen Boni für Heizungsförderungen bleiben unverändert. Die September-Änderungen betreffen ausschließlich den Seriensanierungsbonus, das Unternehmens-Infoblatt und das Expertenportal.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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