BEG-Änderungen September 2026: Seriensanierungsbonus erweitert und neues KfW-Expertenportal
Seit dem 24. September 2026 gibt es den Seriensanierungsbonus auch für EH 70 und Nichtwohngebäude, seit dem 25. September das neue KfW-Expertenportal. Was das für Sanierer heißt.

Im September 2026 hat sich bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einiges getan. Die KfW hat ihr Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen in Version 11.0 veröffentlicht. Seit dem 24. September gilt der Seriensanierungsbonus auch für die Effizienzhaus-Stufe 70 und erstmals für Nichtwohngebäude. Seit dem 25. September ist für die Heizungsförderung das neue KfW-Expertenportal Pflicht. Wer gerade eine Sanierung plant oder einen Antrag in Arbeit hat, sollte die Änderungen kennen.
Stand dieses Artikels: 7. Oktober 2026.
Die BEG-Stichtage im September 2026
Belegt sind drei Neuerungen: Infoblatt Version 11.0 (09/2026), erweiterter Seriensanierungsbonus ab 24. September und das neue Expertenportal ab 25. September. Alle sind inzwischen in Kraft.
| Datum | Änderung | Betrifft |
|---|---|---|
| 09/2026 | KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Version 11.0 | alle BEG-Antragsteller |
| 22. September 2026 | letzter Tag für Bestätigungen in der alten KfW-Anwendung | Experten in der Heizungsförderung |
| 24. September 2026 | neue Merkblätter, Seriensanierungsbonus für EH 70 und Nichtwohngebäude beantragbar | Sanierer zum Effizienzhaus |
| 25. September 2026 | neues KfW-Expertenportal Pflicht | Experten in der Heizungsförderung (458, 459, 522, 422) |
Quelle: KfW-Infoblatt Version 11.0, KfW-Merkblatt 261, KfW-Informationen zum Expertenportal.
Eine Systemsperre für elf Förderprodukte am 23. und 24. September, wie sie teils berichtet wurde, nennt die KfW in ihren Informationen zum Expertenportal nicht. Belegt sind nur die beiden Termine 22. und 25. September.
Was das Infoblatt Version 11.0 regelt
Das Infoblatt Version 11.0 berücksichtigt die Förderrichtlinien vom 17. August 2026. Es regelt unter anderem den erweiterten Seriensanierungsbonus, die neue Definition der Worst Performing Buildings, das Kombinationsverbot von Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Sanierung und die Eigenleistung.
Zur Eigenleistung von Unternehmen gilt: Setzt ein Unternehmen eigene Mitarbeiter, eigene Gewerke oder Tochterfirmen ein, sind deren Montage- und Lohnkosten nicht förderfähig, nur Material und Fachplanung. Beauftragt ein Unternehmen dagegen einen fremden Handwerksbetrieb, bleiben dessen Leistungen förderfähig. Für Privatpersonen gilt bei Eigenleistung: Gefördert werden die Materialkosten, wenn ein Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen das bestätigt.
Wer als Unternehmen mit eigenem Personal saniert, sollte die geplante Förderung deshalb mit diesen Regeln abgleichen. Für Eigentümer, die Fachbetriebe beauftragen, ändert sich an der Kostenstruktur nichts.
Das Infoblatt gilt jeweils in der Fassung, die bei Antragstellung aktuell ist. Frag deinen Energieeffizienz-Experten, ob er mit Version 11.0 arbeitet.
Seriensanierungsbonus: was sich seit 24. September 2026 geändert hat
Seit dem 24. September 2026 gibt es den Seriensanierungsbonus im KfW-Kredit 261 auch für die Effizienzhaus-Stufe 70, mit 5 Prozentpunkten. Bei EH 40 und EH 55 bleibt es bei 15 Prozentpunkten. Gleichzeitig sind die Basis-Tilgungszuschüsse seit der Reform niedriger.
Den Bonus gab es bisher nur für EH 40 und EH 55. Neu ist die Stufe 70, die viele Bestandsgebäude eher erreichen.
Die Tilgungszuschüsse seit der Reform (Effizienzhaus mit EE-Klasse, die jetzt Standard ist):
| Effizienzhaus-Stufe | Basis-Tilgungszuschuss | + SerSan-Bonus | Zusammen | + WPB-Bonus |
|---|---|---|---|---|
| EH 40 EE | 10 % | + 15 Prozentpunkte | 25 % | 35 % |
| EH 55 EE | 5 % | + 15 Prozentpunkte | 20 % | 30 % |
| EH 70 EE | 0 % | + 5 Prozentpunkte | 5 % | 15 % |
Quelle: KfW-Merkblatt 261, gültig ab 24.09.2026. Mit Nachhaltigkeitsklasse kommen jeweils 5 Prozentpunkte hinzu, rechnerisches Maximum bei EH 40: 40 %.
Seriell heißt: Die Fassade wird mit im Werk vorgefertigten Elementen saniert, vor Ort werden sie nur montiert. Das kommt auch für mittelgroße Mehrfamilienhäuser mit gleichförmiger Fassade in Frage.
Die technischen Mindestanforderungen laut KfW-Infoblatt:
- werkseitig vorgefertigte Tragkonstruktion für Dämm- und Witterungsebene auf Basis eines digitalen 3D-Aufmaßes
- mindestens 80 Prozent der Fassadenflächen gegen Außenluft mit solchen Elementen saniert
- Elemente in Größe und Form unverändert montiert, mindestens raumhoch
- falls Fenster erneuert werden: werkseitig in die Elemente eingebaut
Unabhängig vom Bonus muss das Effizienzhaus die EE-Klasse erreichen, also mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken.
Für ein einzelnes kleines Einfamilienhaus rechnet sich die serielle Sanierung oft weniger, weil Planung und Vorfertigung einen festen Aufwand haben. Bei größeren Mehrfamilienhäusern oder Reihenhauszeilen mit gemeinsamer Planung wird es eher interessant.
Seriensanierungsbonus erstmals für Nichtwohngebäude
Seit dem 24. September 2026 gibt es den Seriensanierungsbonus auch in der BEG Nichtwohngebäude, also für Büros, Verwaltungsgebäude, Schulen oder Gewerbeobjekte, die überwiegend normal beheizt werden.
Bisher war der Bonus Wohngebäuden vorbehalten. Die genauen Bonushöhen und die Tilgungszuschüsse für Effizienzgebäude stehen im aktuellen KfW-Merkblatt für Nichtwohngebäude. Laut KfW wurden die Tilgungszuschüsse für Nichtwohngebäude mit der Reform pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt. Konkrete Prozentwerte je Stufe haben wir hier nicht gegen das Merkblatt geprüft, deshalb nennen wir sie nicht.
Die technischen Anforderungen entsprechen weitgehend denen für Wohngebäude: digitales 3D-Aufmaß, mindestens 80 Prozent der Fassade seriell, bei Nichtwohngebäuden Elemente mit mindestens 2,5 Meter in einer Richtung.
Interessant ist das vor allem für Bürogebäude mit großen, gleichförmigen Fassaden und für Schul- und Verwaltungsbauten, die ohnehin umfassend modernisiert werden müssen.
Umstellung im September: was für laufende Anträge gilt
Bestätigungen zum Antrag, die bis zum 22. September 2026 in der alten KfW-Anwendung erstellt wurden, bleiben gültig. Entwürfe aus der alten Anwendung können nicht mehr für einen Antrag genutzt werden.
Die Umstellung betraf die Heizungsförderung (Programme 458, 459, 522 und 422). Für den Sanierungskredit 261 und den Klimafreundlichen Neubau nennt die KfW diese Umstellung nicht, dort läuft der Antrag über die Bank.
Wer in der Heizungsförderung nur einen Entwurf in der alten Anwendung hatte, braucht eine neue Bestätigung im neuen Portal. Kläre das mit deinem Experten oder Fachbetrieb.
Neues KfW-Expertenportal seit 25. September 2026
Seit dem 25. September 2026 erstellen Energieeffizienz-Experten Bestätigungen für die KfW-Heizungsförderung nur noch im neuen Expertenportal. Sie melden sich mit ihren bestehenden Zugangsdaten an.
Was das für dich bedeutet: Als Eigentümer hast du keinen Zugang zum Expertenportal und musst dich dort nicht registrieren. Den Antrag für die Heizungsförderung stellst du selbst im Kundenportal "Meine KfW". Die Bestätigung zum Antrag kann ein Energieeffizienz-Experte oder das ausführende Fachunternehmen erstellen.
Prüfe bei deinem Experten oder Fachbetrieb:
- Wurde deine BzA bis 22. September fertig erstellt, oder muss sie im neuen Portal neu angelegt werden?
- Gibt es Verzögerungen, die deinen Antrag verschieben? Für den vollen Klimabonus von 16 Prozent muss der Antrag bis 31. Januar 2027 gestellt sein.
Was diese Änderungen für deine Sanierungsplanung bedeuten
Für Sanierungen zum Effizienzhaus gibt es mit dem Bonus für EH 70 und für Nichtwohngebäude neue Möglichkeiten. Unternehmen mit Eigenleistung sollten ihre Kalkulation prüfen.
Konkrete Handlungsempfehlungen:
1. Seriellen Sanierungsweg bewerten lassen: Der Bonus von 5 Prozentpunkten für EH 70 macht diese Stufe für Mehrfamilienhäuser mit geeigneter Fassade interessanter. Hol Angebote für konventionelle und serielle Ausführung ein. Bei einem Mehrfamilienhaus mit 150.000 Euro Kreditbetrag machen 5 Prozentpunkte 7.500 Euro aus (gerechnet).
2. Bestätigungen in der Heizungsförderung prüfen: Kläre, ob deine BzA gültig ist oder im neuen Portal neu erstellt werden muss.
3. Kalkulation für Unternehmen prüfen: Wer als Unternehmen mit eigenem Personal saniert, kann dafür nur Material und Fachplanung fördern lassen.
4. Worst-Performing-Building-Bonus kombinieren: Für sehr ineffiziente Wohngebäude bringt der WPB-Bonus bei EH 40, 55 und 70 weitere 10 Prozentpunkte. Mit SerSan-Bonus kommt man bei EH 40 auf 35 Prozent, mit Nachhaltigkeitsklasse auf 40 Prozent.
5. Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus: Seit dem 21. Juli 2026 lassen sich BEG-Einzelmaßnahmen (KfW 458, BAFA) und die Effizienzhaus-Sanierung mit KfW 261 nicht parallel nutzen. Zwischen beiden liegen drei Jahre Sperrfrist.
Alle Details zu den BEG-Änderungen seit Juli 2026 erklärt der Ratgeber KfW BEG-Reform Juli 2026. Regionale Sanierungskosten für Bayern findest du auf der Seite Baukosten Bayern. Für die Gesamtkalkulation inklusive Förderung nutze den Baukostenrechner.
FAQ: BEG-Änderungen September 2026
Was regelt das neue BEG-Infoblatt Version 11.0?
Es setzt die Richtlinien vom 17. August 2026 um, unter anderem den erweiterten Seriensanierungsbonus, die neue Definition der Worst Performing Buildings und das Kombinationsverbot. Bei Eigenleistung von Unternehmen mit eigenen Mitarbeitern sind deren Montage- und Lohnkosten nicht förderfähig. Wer Fachbetriebe beauftragt, ist davon nicht betroffen.
Wer kann den Seriensanierungsbonus seit 24. September 2026 beantragen?
Eigentümer von Wohngebäuden, die seriell auf EH 40, 55 oder 70 sanieren, und erstmals Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Bei Wohngebäuden sind es 15 Prozentpunkte für EH 40 und 55 und 5 Prozentpunkte für EH 70. Die Werte für Nichtwohngebäude stehen im KfW-Merkblatt für Nichtwohngebäude.
Was sind die technischen Voraussetzungen für die serielle Sanierung?
Werkseitig vorgefertigte Fassadenelemente auf Basis eines digitalen 3D-Aufmaßes, mindestens 80 Prozent der Fassadenflächen gegen Außenluft, unverändert und mindestens raumhoch montiert, Fenster bei Erneuerung werkseitig eingebaut. Das Gebäude muss außerdem als Effizienzhaus die EE-Klasse erreichen.
Was ist das neue KfW-Expertenportal?
Das Portal, in dem Energieeffizienz-Experten seit dem 25. September 2026 Bestätigungen für die KfW-Heizungsförderung erstellen. Der Login läuft mit den bestehenden Zugangsdaten. BzA aus der alten Anwendung bis 22. September bleiben gültig, Entwürfe müssen neu angelegt werden.
Gab es am 23. und 24. September eine Systemsperre?
Die KfW nennt in ihren Informationen zum Portal nur das Ende der alten Anwendung am 22. September und den Start des neuen Portals am 25. September. Eine Sperre für elf Produkte ist dort nicht beschrieben.
Ändert sich durch die September-Anpassungen die Förderhöhe für Wärmepumpen?
Nein. Es gelten weiter die Sätze seit dem 21. Juli 2026: 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer bei Antrag bis 31. Januar 2027 und ein Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent, insgesamt höchstens 70 bzw. 80 Prozent. Ein Bonus für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU ist für das erste Quartal 2027 angekündigt.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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