Vermesser Kosten 2026: Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung
Vermesserkosten beim Hausbau mit amtlichen Gebühren aus NRW und Bayern: Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung mit Rechenbeispiel. Jedes Land regelt das selbst.
Der Vermesser kostet beim Bau eines Einfamilienhauses je nach Bundesland und Grundstück meist einige tausend Euro, verteilt auf Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung. In Nordrhein-Westfalen kommen nach der amtlichen Kostenordnung für amtlichen Lageplan und Gebäudeeinmessung in unserem Beispiel rund 3.400 Euro netto zusammen, in Bayern kostet die Gebäudeeinmessung für ein typisches Haus 797,69 oder 1.235,85 Euro inklusive Umsatzsteuer. Jedes Land hat eigene Gebührenregeln, deshalb lassen sich die Zahlen nicht einfach übertragen.
Stand dieses Artikels: 7. Oktober 2026. Gebühren laut Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (Fassung ab 1. Januar 2026) und Gebührenordnung für die Vermessungsämter Bayern (Fassung ab 1. Juli 2026).
Welche Vermessungen brauchst du beim Hausbau?
In der Regel drei: einen Lageplan für den Bauantrag, die Absteckung des Hauses vor dem Aushub und die Gebäudeeinmessung nach dem Bau. Nur die erste und die letzte sind in vielen Ländern amtlich geregelt.
- Lageplan: Er zeigt das Grundstück, die Grenzen, die Nachbarbebauung und dein geplantes Haus. Er ist Teil der Bauvorlagen.
- Absteckung: Der Vermesser überträgt die Ecken des Hauses und die Höhe vom Plan auf das Grundstück, damit der Bagger an der richtigen Stelle gräbt.
- Gebäudeeinmessung: Nach dem Bau wird das Haus vermessen und ins Liegenschaftskataster übernommen.
Wer welche Leistung erbringen darf und was sie kostet, regelt jedes Bundesland selbst. Die folgenden Beispiele zeigen zwei große Länder mit ihren aktuellen Gebührenvorschriften.
Was kostet die Gebäudeeinmessung?
In NRW kostet sie für ein typisches Einfamilienhaus 1.160 Euro netto, mit 19 % Umsatzsteuer 1.380,40 Euro. In Bayern sind es je nach Baukosten 710 oder 1.100 Euro Gebühr, mit Umsatzsteuer 797,69 oder 1.235,85 Euro.
| Bundesland | Grundlage der Gebühr | Typisches Einfamilienhaus |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Grundaufwandspauschale 380 € plus Gebühr nach Normalherstellungskosten (Tarifstellen 1.2 und 1.4.1) | 380 € + 780 € = 1.160 € netto |
| Bayern | Gebühr je Flurstück nach Baukosten (§ 6 GebOVerm) | 710 € bei 125.000 bis 300.000 € Baukosten, 1.100 € bei 300.000 bis 500.000 € |
NRW: Die Gebühr hängt nicht von deinen echten Baukosten ab, sondern von pauschalen Normalherstellungskosten. Die Kostenordnung schreibt vor, die Brutto-Grundfläche mit dem Kennwert der Standardstufe 4 aus Anlage 4 der Immobilienwertermittlungsverordnung zu multiplizieren. Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit Erd- und Obergeschoss, ohne Keller und mit Flachdach sind das 1.205 Euro je m². Bei angenommenen 180 m² Brutto-Grundfläche ergeben sich 216.900 Euro. Das fällt in die Stufe über 100.000 bis 350.000 Euro mit dem 3-fachen von 260 Euro, also 780 Euro.
Eigene Rechnung: 180 m² × 1.205 €/m² = 216.900 €; Gebühr 3 × 260 € = 780 € plus Grundaufwandspauschale 380 €. Die 180 m² sind eine Annahme für ein Haus mit rund 140 m² Wohnfläche.
Die Stufe bis 350.000 Euro hält bei diesem Haustyp bis etwa 290 m² Brutto-Grundfläche. Die Umsatzsteuer kommt nach § 2 Abs. 2 der Kostenordnung dazu, soweit die Amtshandlung umsatzsteuerpflichtig ist.
Bayern: Hier misst das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung das Haus von sich aus ein, ein Antrag ist laut Landesamt nicht nötig. Grundlage sind die Baukosten aus dem Baugenehmigungsverfahren, und zwar einschließlich Umsatzsteuer. Das Musterhaus aus dem Ratgeber Hausbau-Kosten hat für Baukonstruktion und Technik 300.033 Euro brutto. Das liegt knapp über 300.000 Euro, also in der Stufe mit 1.100 Euro Gebühr. Wären die im Bauantrag angegebenen Baukosten etwas niedriger, wären es nur 710 Euro. Die Umsatzsteuer berechnet das Landesamt aus 65 % der Gebühr, daher die krummen Beträge.
Was kostet der Lageplan für den Bauantrag?
In NRW kostet ein amtlicher Lageplan für ein Einfamilienhaus in unserem Beispiel rund 2.000 bis 2.900 Euro netto, je nach Bodenrichtwert. Muss der Vermesser Grenzpunkte untersuchen, kommen je Punkt 250 Euro mal Wertfaktor dazu. In Bayern kostet der Katasterauszug zur Bauvorlage beim Amt 48 Euro.
In NRW ist ein amtlicher Lageplan vom Katasteramt oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur nach § 3 Abs. 3 BauPrüfVO Pflicht, wenn du ihn beantragst oder wenn zum Beispiel die Grundstücksgrenzen nicht festgestellt sind, eine Baulast besteht oder eine Grenzüberbauung vorliegt. In allen anderen Fällen darf ihn auch der Entwurfsverfasser anfertigen.
Die Gebühr setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
| Baustein | Rechenweg | Betrag |
|---|---|---|
| Basisgebühr (Tarifstelle 6.1.1) | 65 % von 1,7 × 900 € × Wertfaktor, bei 500 m² Fläche | 994,50 € bis 1.889,55 € |
| Planart (Tarifstelle 6.2.1) | 125 % von 780 € | 975,00 € |
| Summe netto | 1.969,50 € bis 2.864,55 € | |
| Summe bei Wertfaktor 1,3, netto | 2.267,85 € | |
| dasselbe mit 19 % Umsatzsteuer | 2.698,74 € |
Eigene Rechnung für ein angenommenes Baugrundstück, bei dem 500 m² gebührenrelevant sind (Tarifstelle 6.1 setzt höchstens das Fünffache der überbauten Fläche an, hier 5 × 100 m²). Der Wertfaktor hängt nach § 2 Abs. 9 der Kostenordnung vom Bodenrichtwert ab: 1,0 bis 80 €/m², 1,3 bis 200 €/m², 1,6 bis 500 €/m², darüber 1,9.
Den Bodenrichtwert deines Grundstücks findest du über unsere Seite Bodenrichtwerte. Bis zu drei Mehrausfertigungen des Lageplans sind in NRW gebührenfrei.
Was kostet die Absteckung?
Für die Absteckung gibt es in NRW und Bayern keine amtliche Gebühr, der Preis ist frei vereinbar. Als Orientierung nennt die HOAI für die Bauvermessung beim Musterhaus rund 1.300 bis 1.600 Euro netto für Absteckungsunterlagen und bauvorbereitende Vermessung.
Weder der Kostentarif in NRW noch die bayerische Gebührenordnung enthalten eine Position für die Absteckung. Die HOAI regelt in Anlage 1, Nummer 1.4.7, das Leistungsbild Bauvermessung. Die Absteckung der Hauptpunkte gehört dort zur Leistungsphase 3 (bauvorbereitende Vermessung, 16 %), die Absteckungsunterlagen zur Leistungsphase 2 (5 %).
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Anrechenbare Kosten nach § 33 HOAI (siehe Architekt-Kosten) | 237.413 € |
| Davon 80 % für Gebäude (Anlage 1, Nr. 1.4.5) | 189.930 € |
| Honorar volle Bauvermessung, Zone I unten bis Zone II oben | 6.211 bis 7.663 € |
| Davon Leistungsphasen 2 und 3 (21 %), netto | 1.304 bis 1.609 € |
Eigene Rechnung: lineare Interpolation der Honorartafel in Anlage 1, Nr. 1.4.8 Abs. 2 HOAI zwischen 150.000 und 200.000 €. Die Zonen I bis II sind eine Annahme für ein ebenes, gut zugängliches Grundstück. Ohne Umsatzsteuer.
Diese Werte sind nur Orientierung. Lass dir im Angebot zeigen, ob nur die Hauseckpunkte oder auch Schnurgerüst und Höhen abgesteckt werden.
Warum ist das in jedem Bundesland anders?
Vermessung und Liegenschaftskataster sind Ländersache. Jedes Land hat eine eigene Gebührenordnung, eigene Bemessungsgrundlagen und eigene Regeln, wer welche Vermessung durchführen darf.
Die beiden Beispiele zeigen das deutlich. NRW rechnet die Gebäudeeinmessung über pauschale Normalherstellungskosten ab und verlangt eine Grundpauschale. Bayern nimmt die tatsächlichen Baukosten aus der Baugenehmigung und rechnet je Flurstück. Andere Länder, etwa Baden-Württemberg, haben wieder eigene Vorschriften. Frag deshalb beim Katasteramt deines Kreises oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur nach den Gebühren, die für dein Grundstück gelten. Was der Hausbau insgesamt in deinem Land kostet, siehst du zum Beispiel unter Baukosten in NRW oder Baukosten in Bayern.
Wie passen die Vermessungskosten ins Budget?
Sie gehören zu den Baunebenkosten in Kostengruppe 700. Beim Musterhaus mit rund 440.000 Euro Gesamtkosten machen Lageplan und Gebäudeeinmessung in NRW etwa 0,9 % aus.
Eigene Rechnung: 2.698,74 € + 1.380,40 € = 4.079,14 € brutto, geteilt durch 440.013 €.
Weitere Planungskosten, etwa für den Statiker, stehen in eigenen Ratgebern. Den Überblick über alle Nebenkosten gibt der Ratgeber Baunebenkosten. Deine eigenen Baukosten rechnest du im Baukostenrechner aus.
FAQ: Vermesser Kosten
Was kostet ein Vermesser beim Hausbau?
Das hängt vom Bundesland ab. In NRW kosten amtlicher Lageplan und Gebäudeeinmessung für ein typisches Einfamilienhaus zusammen rund 3.400 Euro netto, in Bayern liegt allein die Gebäudeeinmessung bei 797,69 oder 1.235,85 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Absteckung kommt jeweils dazu.
Was kostet eine Gebäudeeinmessung in NRW?
Für ein typisches Einfamilienhaus 380 Euro Grundaufwandspauschale plus 780 Euro nach Normalherstellungskosten, zusammen 1.160 Euro netto. Mit 19 % Umsatzsteuer sind das 1.380,40 Euro.
Was kostet eine Gebäudeeinmessung in Bayern?
Bei Baukosten über 125.000 bis 300.000 Euro beträgt die Gebühr 710 Euro, über 300.000 bis 500.000 Euro 1.100 Euro. Inklusive Umsatzsteuer zahlst du 797,69 oder 1.235,85 Euro.
Ist die Gebäudeeinmessung Pflicht?
In NRW und Bayern ja, neue Gebäude müssen ins Liegenschaftskataster. In Bayern misst das Amt von sich aus ein, in NRW gilt eine Gebäudeeinmessungspflicht, für die die Kostenordnung eigene Gebühren vorsieht.
Wann brauche ich einen amtlichen Lageplan?
In NRW nach § 3 Abs. 3 BauPrüfVO zum Beispiel dann, wenn die Grundstücksgrenzen nicht festgestellt sind, eine Baulast besteht oder ein Überbau vorliegt. Sonst darf auch der Entwurfsverfasser den Lageplan erstellen.
Wer zahlt die Vermessung?
Der Bauherr. In Bayern erhält laut Landesamt derjenige den Kostenbescheid, der beim Abschluss der Arbeiten Eigentümer des Gebäudes ist.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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